Rose
Bauunternehmung GmbH
Lippstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
23.711,91 |
24.256,61 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
20.149,27 |
20.061,77 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
20.000,00 |
20.000,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.562,64 |
4.194,84 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
23.711,91 |
24.256,61 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
23.470,26 |
23.856,61 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
1.143,39 |
871,99 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
386,35 |
271,40 |
| B.
Rückstellungen |
200,00 |
400,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
41,65 |
0,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
41,65 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
23.711,91 |
24.256,61 |
Anhang
Grundsätze zur Form des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der Rose Bauunternehmung GmbH
entspricht den Rechnungslegungsvorschriften für eine
kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des HGB. Die Gewinn-
und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
nach § 275 II HGB gegliedert.
Abweichungen bei der Form des Jahresabschlusses
gegenüber dem Vorjahr bestehen nicht.
1)
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 wurde unter
Beachtung der Vorschriften des Bilanzrichtliniengesetzes
vom 19.12.1985 aufgestellt. Bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses wurden die Vorschriften des
Handelsgesetzbuches sowie die ergänzenden Vorschriften
des Aktiengesetzes bzw. GmbH-Gesetzes berücksichtigt.
Unter Beachtung steuerlicher Grundsätze wurde eine
Steuerbilanz erstellt.
Bilanz
Aktiva
A. Umlaufvermögen
Die Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens sind ihrer Nutzung dazu bestimmt, aus
dem Unternehmen auszuscheiden. Sie werden verbraucht,
veräußert oder werden wie z. B. die Forderungen
in liquide Mittel überführt. Für die
Bewertung des Umlaufvermögens gilt das strenge
Niederstwertprinzip nach § 253 Abs. 3 HGB.
I. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
handelt es sich um Ansprüche aus Lieferungs- und
Leistungsverträgen, die im Rahmen der normalen
Geschäftstätigkeit des Unternehmens abgeschlossen
wurden und deren Erfüllung durch das Unternehmen
bereits abgeschlossen wurde, während die Leistung des
Schuldners noch aussteht. Die Forderungen wurden mit dem
Nennwert angesetzt.
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks
Die Guthaben bei Kreditinstituten wurde in Höhe
des durch Kontoauszug zum Bilanzstichtag nachgewiesenen
Betrages angesetzt. Die Bewertung erfolgte mit dem
Nennwert.
Passiva
A. Eigenkapital
Unter gezeichnetes Kapital wurde nach § 272 Abs.
1 HGB dasjenige Kapital ausgewiesen, auf das die Haftung
der Gesellschaft für Verbindlichkeiten des
Unternehmens gegenüber Gläubigern beschränkt
ist. Als Gewinn-/Verlustvortrag wurde der Restbetrag
ausgewiesen, der sich aus der Ergebnisverwendung des
Vorjahres ergibt. Der Jahresüberschuss zeigt die
Höhe des im abgelaufenen Geschäftsjahres
erwirtschafteten Gewinnes. Er korrespondiert mit dem
entsprechenden Betrag in der Gewinn- und Verlustrechnung.
Dieser Posten wurde ausgewiesen, weil die Bilanz vor
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt wurde.
B.
Rückstellungen
Die Rückstellungen nach § 249 HGB dienen
der Erfassung von nicht genau bestimmbaren Schulden,
Aufwendungen oder Wagnissen, die erst in einer
späteren Periode zu einer in ihrer Höhe und/oder
ihrer Fälligkeit am Bilanzstichtag noch nicht
feststehenden Auszahlung oder Mindereinnahme führen.
Genau bestimmbare Schulden wurden folglich nicht als
Rückstellungen sondern als Verbindlichkeiten
ausgewiesen.
Beim Ansatz und bei der Bemessung der
Rückstellung wurden alle am Bilanzstichtag
vorliegenden Tatsachen berücksichtigt, auch soweit sie
erst in der Zeit zwischen Bilanzstichtag und
Bilanzaufstellung bekannt wurden.
Als Rückstellungen für Abschluss- und
Prüfungskosten wurden die externen Kosten im
Zusammenhang mit der Erstellung des Jahresabschlusses
bilanziert. Als interne Kosten wurden in die
Rückstellung die Aufwendungen für Löhne und
Gehälter der mit dem Jahresabschluss befassten
Personen erfasst. Für die Verpflichtung zur Erstellung
von Steuererklärungen, die die Betriebssteuern des
abgelaufenen Geschäftsjahres betreffen, wurden
ebenfalls Kosten in die Rückstellung mit einbezogen.
C.
Verbindlichkeiten
Als Verbindlichkeiten wurden in der Bilanz alle
Belastungen des Unternehmens erfasst, die dem Grunde und
der Höhe nach zum Bilanzstichtag bestanden.
Unter den sonstigen Verbindlichkeiten wurden alle
anderen Verbindlichkeiten verbucht, die nicht unter einer
anderen Bilanzposition gesondert ausgewiesen werden
konnten.
Nach § 253 Abs. 1 HGB wurden die
Verbindlichkeiten mit ihrem Erfüllungsbetrag am
Bilanzstichtag angesetzt. Nach § 252 Nr. 4 HGB wurde
vorsichtig bewertet. Es wurden alle vorhersehbaren Risiken
und Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, auch wenn sie erst zwischen dem
Bilanzstichtag und dem Tag der Bilanzaufstellung bekannt
geworden sind.
2) Sonstige Angaben
Geschäftsführer der Gesellschaft:
- Dieter Rose, Lippstadt
Zum Bilanzstichtag 31.12.2010 liegen keine
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB vor.
Der Geschäftsbetrieb ruhte im gesamten
Kalenderjahr 2010.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.10.2011 festgestellt.
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