DuMont Immo Geschäftsführungsgesellschaft mbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Patrick Wölke seit 18.10.2013 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
NZ Netzeitung GmbHKöln(vormals: Berlin)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz zum 31. Dezember 2010Aktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2010I. Allgemeine AngabenAuf der Grundlage des notariellen Vertrages vom 22. November 2010 erfolgten Verkauf und Abtretung der Geschäftsanteile der NZ Netzeitung GmbH ("NZ") durch die DZH Digital Media Holding GmbH, Berlin, an die DuMont Net GmbH & Co. KG, Köln. Am gleichen Tag wurde durch die Gesellschafterversammlung die Sitzverlegung von Berlin nach Köln beschlossen. Die Sitzverlegung ist mit Eintragung in das Handelsregister Köln am 18. Januar 2011 wirksam geworden. Der Jahresabschluss wurde gemäß der §§ 242 ff. und §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches und der einschlägigen Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften i. S. v. § 267 Abs. 1 HGB. Auf Grund der Ende 2009 eingestellten Geschäftstätigkeit ist die Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse nur eingeschränkt möglich. Die Gesellschaft nimmt bei der Aufstellung des Anhangs die größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 276 Satz 2 und § 288 Abs. 1 HGB in Anspruch. II. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenIm Berichtsjahr wurden erstmalig die Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) angewendet. Dabei wurden die Vorjahreszahlen nicht an die geänderten Ansatz- und Bewertungsmethoden angepasst (Art. 67 Abs. 8 Satz 2 1. Halbsatz EGHGB). 1. Immaterielle Vermögensgegenstände Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare bzw. außerplanmäßige Abschreibungen, bewertet. Den planmäßigen Abschreibungen lag die jeweilige betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zu Grunde. 2. Sachanlagen Die Bewertung der Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger und ggf. notwendiger außerplanmäßiger Abschreibungen. Die Abschreibungen erfolgten linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer in Anlehnung an die steuerrechtlichen Vorschriften. Gemäß § 6 Abs. 2a EStG wurde in den Jahren 2008 und 2009 bewegliche abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als EUR 150,00 bis zu EUR 1.000,00 in einen jahrgangsbezogenen Sammelposten eingestellt. Dieser Sammelposten wurde bis 2009 über eine Dauer von fünf Jahren linear abgeschrieben. In 2010 erfolgte eine Vollabschreibung. 3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. 4. Flüssige Mittel Flüssige Mittel sind zum Nennwert bewertet. 5. Pensionsrückstellungen Die Pensionsrückstellungen sind gemäß § 6a EStG nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung der Heubeck`schen Richttafeln 2005 und einem Zinssatz von 6,0 % p. a. bewertet worden. Eine Änderung der Bewertung auf Grund der erstmaligen Anwendung des BilMoG ist auf Grund unwesentlicher Auswirkungen insoweit unterblieben. Der ermittelte Teilwert der Verpflichtung aus der Zusage beträgt zum 31. Dezember 2010 TEUR 30. Zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus der getätigten Pensionszusage verfügt die NZ über Rückdeckungsversicherungen. Diese sind vollständig verpfändet und somit dem Zugriff der Gläubiger entzogen. Im Vorjahresabschluss sind die Rückdeckungsversicherungen in Höhe von TEUR 27 unter den Sonstigen Vermögensgegenständen bilanziert worden, wobei der Buchwert auf die Höhe der passivierten Pensionsrückstellungen begrenzt wurde. Der Zeitwert zum 31. Dezember 2009 (entsprechend 1. Januar 2010) hat TEUR 46 betragen. Gemäß der Regelung des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB i. d. F. des BilMoG hat die NZ zum 1. Januar 2010 eine Aufwertung des Buchwertes der aktivierten Rückdeckungsversicherungen um TEUR 19 vorgenommen und diesen Betrag als außerordentliche Erträge erfasst. Vor dem Hintergrund der konkreten steuerlichen Situation der NZ wurden keine Rückstellungen für passive latente Steuern bilanziert. Zum 31. Dezember 2010 beträgt der Zeitwert der Rückdeckungsversicherungen TEUR 48; der Zeitwert der Pensionsverpflichtungen TEUR 30. Die Zeitwerte wurden miteinander saldiert. Der verbleibende Betrag (TEUR 18) wird in der Bilanz als Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung gesondert ausgewiesen. 6. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. 7. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz1. Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im Anlagespiegel, der als Anlage diesem Anhang beigefügt ist, dargestellt. Auf Grund der Aufgabe der bisherigen Ausgestaltung der Internetpräsenz www.netzeitung.de ist 2010 das gesamte Anlagevermögen verschrottet bzw. verkauft worden. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren aus einer Gutschrift sowie Verrechnungen. 3. Verbindlichkeiten Die zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben mit Ausnahme eines unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesenen Darlehens (TEUR 200) eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Das Darlehen ist fällig zwei Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres, in dem erstmals ein positives Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen erzielt wird, jedoch nur, sofern durch die Rückzahlung keine Überschuldung eintritt. Die Gläubigerin hat auf ihre Forderungen aus diesem Darlehen Rangrücktritt erklärt. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 4.345 resultieren aus kurzfristigen unverzinslichen Darlehen. Gegenüber der ehemaligen Gesellschafterin, DZH Digital Media Holding GmbH, Berlin, bestehen Verbindlichkeiten aus Darlehen in Höhe von TEUR 3.827 und gegenüber der Gesellschafterin, DuMont Net GmbH & Co. KG, Köln, in Höhe von TEUR 26. III. Sonstige Angabena) Patronats- und Rangrücktrittserklärung der ehemaligen Gesellschafterin Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag einen Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von TEUR 4.517 aus. Zur Vermeidung insolvenzrechtlicher Konsequenzen hat die DZH Digital Media Holding GmbH, Berlin, eine Patronats- und Rangrücktrittserklärung am 14. Januar 2008 gegenüber der NZ Netzeitung GmbH abgegeben. Danach verpflichtet sich die Gesellschafterin, dafür Sorge zu tragen, dass die NZ Netzeitung GmbH jederzeit in der Lage ist, ihre Zahlungsverpflichtungen gegenüber Dritten und verbundenen Unternehmen fristgerecht zu erfüllen. Hinsichtlich des Rückgriffsanspruchs sowie eventueller Forderungen aus Zinsen und Kosten aus dem Rückgriffsanspruch tritt die DZH Digital Media Holding GmbH hinter alle Forderungen gegenwärtiger und zukünftiger Gläubiger in der Weise zurück, dass Zahlungen auf den Rückgriffsanspruch (einschließlich Zinsen und Kosten) ausschließlich aus einem künftigen Jahresüberschuss, einem Liquiditätsüberschuss oder aus sonstigem freien Vermögen, welches die Verbindlichkeiten übersteigt, geleistet werden dürfen. b) Gesellschaftsorgane Im Geschäftsjahr 2010 waren folgende Mitglieder der Geschäftsführung bestellt:
c) Konzernabschluss Die NZ Netzeitung GmbH ist ein Unternehmen der Mediengruppe M. DuMont Schauberg GmbH & Co. KG, Köln. Die Mediengruppe M. DuMont Schauberg GmbH & Co. KG macht bezüglich der Einbeziehung in den Konzernabschluss von dem Wahlrecht des § 296 (2) HGB Gebrauch.
Berlin, 7. April 2011 NZ Netzeitung GmbH -- Geschäftsführung -- Angaben zur Feststellung:Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am 30.05.2011. |
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