M-Energy
GmbH
Mering
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
8.535,00 |
10.739,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.816,00 |
4.116,00 |
| II.
Sachanlagen |
5.719,00 |
6.623,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
177.952,32 |
120.879,26 |
| I.
Vorräte |
32.000,00 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
145.952,32 |
85.269,72 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
0,00 |
35.609,54 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.001,39 |
1.078,20 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
187.488,71 |
132.696,46 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
71.623,58 |
58.095,57 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
33.095,57 |
15.238,40 |
| III.
Jahresüberschuss |
13.528,01 |
17.857,17 |
| B.
Rückstellungen |
10.636,40 |
27.476,90 |
| C.
Verbindlichkeiten |
105.228,73 |
47.123,99 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
105.228,73 |
47.123,99 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
187.488,71 |
132.696,46 |
Anhang
A. Allgemeines
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Bei den
immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die
Abschreibung linear. Das Sachanlagevermögen wird
linear oder degressiv abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis Euro 410 wurden im Erwerbsjahr
voll abgeschrieben.
Fremdkapitalzinsen wurden bei der Ermittlung der
Herstellungskosten nicht einbezogen.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am
Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag,
wurde dieser angesetzt.
Forderungen wurden zum Nominalwert angesetzt. Den in
den Forderungen enthaltenen Risiken wird durch die Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz nach § 253 Abs. 2
Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des
Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen
Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen
Marktzinssätze der vergangenen sieben
Geschäftsjahre verwendet.
Steuerrückstellungen für das laufende
Geschäftsjahr waren nicht zu bilden.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden
zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag
umgerechnet.
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Forderungen
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 1
Jahr bestehen nicht.
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 25.000,00 Euro wurde mit
dem Nennbetrag angesetzt. Das gezeichnete Kapital ist voll
eingezahlt.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr 105.228,73 Euro
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren 0,00 Euro
Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte gesichert
sind 0,00 Euro
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen nicht.
E
. Sonstige Angaben
Die Geschäftsführung oblag im
Geschäftsjahr den
Herrn Eduard Magherusan, Elektrotechnikmeister
M-Energy GmbH
vertreten durch den Geschäftsführer
gez. Eduard Magherusan
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.07.2013 festgestellt.
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