Wirtschaftsförderung, -ordnung und -aufsicht
Dorstener Wohnungsgesellschaft mbH
Bismarckstraße 24, 46284 Dorsten, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Oliver Göttlich seit 17.2.2026 | Geschäftsführer |
Thorsten Beckmann seit 18.6.2013 | Prokura |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 0.10% |
Ungelöste Beteiligungen (3)
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Dorsten | 41.35% |
Ignaz-Rive Stiftung | 32.11% |
Wirtschaftsförderung in Dorsten GmbH | 26.43% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
4 Gesellschafter
GmbH-Struktur
3 von 4 angezeigt
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Dorstener Wohnungsgesellschaft mbHDorstenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzPassivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2023
2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2023
3. Anhang zum Jahresabschluss 2023 und Vorschlag zur Verwendung des BilanzgewinnsA. Allgemeine Angaben Die Dorstener Wohnungsgesellschaft mbH hat ihren Sitz in Dorsten und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Gelsenkirchen (HRB 7114). Die Erstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich nach dem Formblatt für den Jahresabschluss von Wohnungsunternehmen; für die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Gesellschaft ist ein kleines Unternehmen im Sinne des §267 HGB. Aufgrund der Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag hat die Jahresabschlusserstellung nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften zu erfolgen. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände erfolgte zu fortgeführten Anschaffungskosten. Diese werden linear über eine Nutzungsdauer von 3 und 5 Jahren abgeschrieben. Die geringwertigen Softwareprogramme werden sofort abgeschrieben. Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten; bei abnutzbaren Vermögensgegenständen wurden planmäßige Abschreibungen vorgenommen. In die Herstellungskosten wurden keine eigenen Architektenkosten einbezogen; anteilige Gemeinkosten (Verwaltungskosten) sowie Fremdzinsen während der Bauzeit wurden ebenfalls nicht angesetzt. Nachträgliche Herstellungskosten werden gemäß den Vorschriften des § 255 Abs. 2 HGB bilanziert. Die Ermittlung der planmäßigen Abschreibung erfolgte unverändert gemäß folgenden Grundsätzen: a) Wohnbauten: Abschreibung unter Zugrundelegung einer Nutzungsdauer von 80 Jahren bei Wohngebäuden. Die Abschreibung auf Garagen erfolgt mit 3,33 % der Herstellungskosten. Anschaffungsnebenkosten für Erbbaugrundstücke werden auf die Laufzeit der Erbbaurechte (99 Jahre) verteilt. b) Technische Anlagen und Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung: Die Wirtschaftsgüter der technischen Anlagen und Maschinen sowie der Betriebs- und Geschäftsausstattung sind entsprechend den amtlichen Abschreibungstabellen linear mit einer Nutzungsdauer von 3 bis 13 Jahren abgeschrieben worden. Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einem Nettoanschaffungswert bis zu 800 € werden im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben. Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Umlaufvermögen Die unfertigen Leistungen wurden mit den angefallenen Kosten abzüglich der Bewertungsabschläge für den Leerstand ausgewiesen. Das unter den anderen Vorräten ausgewiesenes Heizöl ist zu Einstandspreisen unter Berücksichtigung des Prinzips "First in, first out" bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert bilanziert. Uneinbringliche Forderungen wurden direkt abgeschrieben, sonstige Forderungsrisiken wurden durch aktivische Absetzung ausreichend berücksichtigt. Die flüssigen Mittel werden zum Nennbetrag bilanziert. Zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen und den Steuerbilanzansätzen bestehen Unterschiede, aus denen im Saldo aktive latente Steuern resultieren. Die folgende Tabelle zeigt latente Steueransprüche und- schulden vor Saldierung für die betroffenen Bilanzposten:
Auf die Ausübung des Wahlrechts zur Aktivierung latenter Steuern gemäß § 274 HGB Abs. 1 Satz 2 wurde verzichtet. Rückstellungen Rückstellungen für Pensionen wurden durch ein versicherungsmathematisches Gutachten nach dem modifizierten Teilwertverfahren unter Berücksichtigung von zukünftigen Entgelt- und Rentenanpassungen errechnet. Zur Ermittlung der Verpflichtung wurden die Richttafeln von Prof. Dr. K. Heubeck 2018 G und dem von der Deutschen Bundesbank ermittelten durchschnittlichen Marktzins der vergangenen 10 Jahre (bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren) von 1,82 % zugrunde gelegt; daneben wurden die gesetzlich vorgeschriebene Anpassung gem. § 16 Betriebsrentengesetz mit jährlich 4,5 %, durchgeführt alle 3 Jahre sowie Rentensteigerungen in Höhe von 2,1 % berücksichtigt. Aus der Verlängerung des Zeitraums für die Ermittlung des durchschnittlichen Marktzinssatzes für die Bewertung von Rückstellungen für Altersvorsorgeverpflichtungen von 7 auf 10 Jahre ergab sich eine Entlastung des Jahresergebnisses in Höhe von 1.360 €. Für diesen Differenzbetrag besteht eine Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten; drohende Verluste aus schwebenden Geschäften bestehen am Bilanzstichtag nicht. Sie sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit ihrem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgt zum Erfüllungsbetrag. Aufwendungsdarlehen wurden in voller Höhe passiviert. C. Erläuterung zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung I. Bilanz AKTIVA Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im nachfolgenden Anlagenspiegel dargestellt: Entwicklung des Anlagevermögens zum 31.12.2023
In der Position "Unfertige Leistungen" sind zum 31.12.2023 noch nicht abgerechnete Betriebskosten in Höhe von 1.811.026,03 € (Vorjahr: 1.780.387,16 €) enthalten. Die nicht abgerechneten Betriebskosten werden im Jahre 2024 abgerechnet und mit den in 2023 von den Mietern geleisteten Vorauszahlungen in Höhe von 1.903.745,79 € (Vorjahr: 1.713.382,57 €) verrechnet. Von den Forderungen haben keine eine Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr. PASSIVA
Die Veränderung der Gewinnrücklagen lässt sich dem nachfolgenden Rücklagenspiegel entnehmen: Rücklagenspiegel
Für die Verpflichtung aus einer zugesagten Pension an ein früheres Mitglied der Geschäftsführung und dessen Hinterbliebene ist eine Rückstellung in vollem Umfang gebildet. In den "sonstigen Rückstellungen" sind folgende Rückstellungen in einem nicht unerheblichen Umfang enthalten:
Die Fristigkeiten und Sicherheiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem folgenden Verbindlichkeitenspiegel: Die Fristigkeiten der Verbindlichkeiten stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
(Vorjahreszahlen) GPR = Grundpfandrecht I. Gewinn- und Verlustrechnung Aus der Aufzinsung von Rückstellungen ergab sich ein Zinsaufwand in Höhe von 3.666,00 € (Vorjahr 4.215,00 €). In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind folgende wesentlichen periodenfremde Erträge enthalten:
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind 5 T€ (Vorjahr 16 T€) an periodenfremden Aufwendungen enthalten. Die im Geschäftsjahr an den Abschlussprüfer gezahlten Honorare (ohne Umsatzsteuer) entfallen auf:
D. Sonstige Angaben Auf einem Sammel-Treuhandkonto für Mietkautionen steht, getrennt vom Vermögen der Gesellschaft, am Bilanzstichtag ein Betrag in Höhe von 286.233,32 € (Vorjahr: 269.665,65 €). Es bestehen keine nicht in der Bilanz ausgewiesenen oder vermerkten wesentlichen finanziellen Verpflichtungen. Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr weder Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen getätigt, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben könnten, noch solche Geschäfte zu marktunüblichen Bedingungen abgeschlossen. Im Geschäftsjahr 2023 waren im Durchschnitt folgende Mitarbeiter / -innen beschäftigt:
Mitglieder der Geschäftsführung Markus Funk Die Geschäftsführervergütung von Herrn Funk erfolgt im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages mit der Wirtschaftsförderung in Dorsten GmbH 50.186,19 € (Vorjahr: 47.478,05 €). Die Bezüge (Pension) eines ehemaligen Geschäftsführers betrugen im Geschäftsjahr 2023 16.998,06 €. Für die laufende Pension an den ehemaligen Geschäftsführer und dessen Hinterbliebene besteht eine Pensionsverpflichtung mit einem Teilwert von 211.981,00 €. In dieser Höhe sind Rückstellungen gebildet. Mitglieder des Aufsichtsrates
Die Bezüge (Sitzungsgelder) des Aufsichtsrates sowie des Prüfungsausschusses gliedern sich wie folgt:
Dem Prüfungsausschuss gehören folgende Mitglieder an: Thomas Drees Thorsten Huxel Bernd-Josef Schwane Gegenüber Gesellschaftern bestehen folgende Forderungen und Verbindlichkeiten:
Es wurden keine nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäfte getätigt, die einen wesentlichen Einfluss auf die Finanzlage hätten. E. Weitere Angaben Darüber hinaus sind nach Abschluss des Geschäftsjahres 2023 keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten. Vorschlag über die Verwendung des BilanzgewinnesDer Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den Bilanzgewinn in Höhe von 632.703,41 € wie folgt zu verwenden:
Dorsten, 30.08.2024 Markus Funk, Geschäftsführer |
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