Stammdaten

Register
Amtsgericht Dortmund HRB 30288
Vorher
envate GmbH
Eingetragen
2.9.2009
Branche
BeteiligungsgesellschaftenErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieVermietung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen
Gegenstand
der Betrieb und Vertrieb, die Entwicklung, Vermittlung und Vermietung von Software, Internet-Dienstleistungen und die Beteiligung an sowie Finanzierung von solchen oder ähnlichen Unternehmen.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

envate GmbH

Münster

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Anlagevermögen 147.147,85 149.274,85
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 251,00 1.261,00
II. Sachanlagen 2.189,00 3.306,00
III. Finanzanlagen 144.707,85 144.707,85
B. Umlaufvermögen 110.206,75 28.720,28
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 88.189,72 25.086,11
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 22.017,03 3.634,17
C. Rechnungsabgrenzungsposten 500,00 500,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 20.784,61 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 278.639,21 178.495,13

Passiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital 0,00 1.738,78
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 -12.500,00
2. eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
II. Verlustvortrag 10.761,22 -4.937,57
III. Jahresfehlbetrag 22.523,39 15.698,79
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 20.784,61 0,00
B. Rückstellungen 4.830,00 5.634,00
C. Verbindlichkeiten 266.835,21 164.148,35
D. Rechnungsabgrenzungsposten 6.974,00 6.974,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 278.639,21 178.495,13

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Fa. ecases GmbH, Münster, wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs  und der ergänzenden Vorschriften des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind teilweise in der Bilanz und teilweise im Anhang aufgeführt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher
Maßnahmen

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem Nennwert aktiviert.

Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Sonstige Pflichtangaben

Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage

Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten:

Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag buchmäßig überschuldet, da der Bilanzverlust das Stammkapital übersteigt. Somit bestand nach den Vorschriften des GmbH-Gesetzes und den Vorschriften der Insolvenzordnung eventuell ein Eröffnungsgrund für ein Insolvenzverfahren.

Gründe für einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sind die Zahlungsunfähigkeit, die drohende Zahlungsunfähigkeit und die Überschuldung. Bei der Überschuldung ist aber nicht die bilanzielle Überschuldung, sondern die tatsächliche Überschuldung, die in einem gesonderten Status ermittelt werden muss, zugrunde zu legen.

Für die Abgabe des Antrags ist der Geschäftsführer verantwortlich. Dieser ist auch für eine positive Fortbestehensprognose und für fehlendes Verschulden an einer Verschleppung des Verfahrens selber beweispflichtig. Für das Verschulden des Geschäftsführers genügt bereits Fahrlässigkeit.

Der Geschäftsführer ist der Ansicht, dass die Jahresergebnisse der kommenden Jahre positiv ausfallen werden und dass die zukünftigen Jahresergebnisse nach seiner Auffassung dazu führen werden, dass die zur Zeit bestehende bilanzielle Überschuldung beseitigt wird. Ein Eröffnungsgrund für ein Insolvenzverfahren liegt somit nicht vor.

Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
  

Geschäftsführer:
Daniel Hagemeier
ausgeübter Beruf:
Kaufmann


Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
  

Sachverhalte
Betrag
 
Euro
Verbindlichkeiten
165.161,84


Die Angaben beinhalten nicht diejenigen Beträge, die den Geschäftsführern zuzurechnen sind.

Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 286 Abs. 3 HGB

Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde verzichtet, da diese Aufstellung nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dem Unternehmen einen erheblichen Nachteil zufügen kann.

Unterschrift der Geschäftsleitung

Münster, 7. April 2015

gez. Daniel Hagemeier
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.04.2016 festgestellt.

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