Stammdaten

Register
Amtsgericht Münster HRB 13202
Eingetragen
3.5.2011
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Handelsgesellschaften sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei diesen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der FNS Industrie-Straßenkehrungs- u. Dienstleistungen GmbH & Co. KG, die betreibt die Durchführung von Kehrarbeiten in Industrie, Flächen und Straßen sowie die Erbringung von Dienstleistungen aller Art, insbesondere im Bereich Zustellservice und Kurierdienst.

Historie

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Management

NameRolle
Frank Sonntag
seit 3.5.2011
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

59269 Beckum
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

FNS Verwaltungs GmbH Verwaltungsgesellschaft

Beckum

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

Aktiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Rückständige Einzahlungen 12.500,00 12.500,00
B. Anlagevermögen 4.000,00 1.500,00
I. Finanzanlagen 4.000,00 1.500,00
C. Umlaufvermögen 13.500,00 13.500,00
I. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 13.500,00 13.500,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 30.000,00 27.500,00

Passiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital 29.208,76 27.104,38
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 2.104,38 0,00
III. Jahresüberschuss 2.104,38 2.104,38
B. Rückstellungen 791,24 395,62
Bilanzsumme, Summe Passiva 30.000,00 27.500,00

Anhang

für das Geschäftsjahr 2012

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) / des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags / der Satzung aufgestellt.


Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.


Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.


Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.


Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften / Gesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB ( ggf. teilweise in Anspruch.


Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.


Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung


Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.


Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.


Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. / Sie werden im Anlagenspiegel des Folgejahres als Abgang dargestellt. / Nach der Abgangsfiktion wird ihr Abgang nach fünf Jahren unterstellt.


Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.


Die Anteile an verbundenen Unternehmen, die Beteiligungen und die Wertpapiere des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten einschließlich aktivierungspflichtigerAnschaffungsnebenkosten / zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Möglichen Risiken im Beteiligungsansatz / bei den Wertpapieren wird durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen. Beträge in Fremdwährungen sind zum historischen Umrechnungskurs oder dem niedrigeren Stichtagskurs bewertet.


Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen / an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht / die sonstigen Ausleihungen sind zum Nennwert bewertet. Unverzinsliche Ausleihungen sind zum Barwert angesetzt.


Rückdeckungsversicherungen werden mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital bewertet sofern keine Verrechnung mit ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen vorzunehmen ist.


Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens.


Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz



Anlagevermögen


Finanzanlagen

Es bestehen Finanzinstrumente des Finanzanlagevermögens die über ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet sind, da eine außerplanmäßige Abschreibung unterblieben ist. Es handelt sich um Anteile an verbunden Unternehmen / Ausleihungen an verbundene Unternehmen / Beteiligungen / Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht / Wertpapiere des Anlagevermögens / sonstige Ausleihungen.


Der Buchwert beträgt € 4.000,00, der beizulegende Zeitwert € 4.000,00. Auf eine außerplanmäßige Abschreibung wurde verzichtet, da eine dauernde Wertminderung voraussichtlich nicht vorliegt.



Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.




Sonstige Angaben




Geschäftsführung


Geschäftsführer / Vorstand


Name, Vorname Tätigkeit/ausgeübter Beruf
Sonntag, Frank Gesellschafter-Geschäftsführer


Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.


Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.





Beckum, den 26. September 2013





...........................................

Geschäftsführer



Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 31.12.2012.

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