MHM
Transport GmbH
Hirschberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
15.837,50 |
20.837,50 |
| I.
Sachanlagen |
15.837,50 |
20.837,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
218.993,84 |
217.277,71 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
104.852,40 |
114.540,68 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
114.141,44 |
102.737,03 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
234.831,34 |
238.115,21 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
98.992,12 |
95.949,75 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
70.385,16 |
30.254,88 |
| III.
Jahresüberschuss |
3.042,37 |
40.130,28 |
| B.
Rückstellungen |
122.794,16 |
128.854,20 |
| C.
Verbindlichkeiten |
13.045,06 |
13.311,26 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
234.831,34 |
238.115,21 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs unter
Beachtung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Vorjahresvergleichszahlen wurden auf Grund des
Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen nach §§ 267, 276 und 288 HGB
wurde Gebrauch gemacht.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden. Ein grundlegender Wechsel von
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem
Vorjahr fand nicht statt.
Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte wurden
zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Sachanlagen wurde zu den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen werden über
die voraussichtliche Nutzungsdauer linear vorgenommen. Bei
der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der
tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens
beachtet. Die Abschreibungen des Anlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Geringwertige Anlagegüter bis zu einem
Netto-Einzelwert von EUR 410,00 wurden im Jahr 2011 voll
abgeschrieben. Die Sammelposten aus den Vorjahren wurden
fortgeführt, soweit sie nicht zu einem unberechtigten
Ausweis von Vermögen führen.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände, soweit diese Forderungen
darstellen, werden mit dem Nennwert abzüglich einer
Pauschalwertberichtigung bewertet. Bei zweifelhaften
Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von
Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr
betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz
1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages
wurden die von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten Abzinsungssätze verwendet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Die Pensionsrückstellung wurde nach den
versicherungsmathematischen Grundsätzen mit der
PUC-Methode ermittelt. Grundlagen des Gutachtens sind die
Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck und der
durch die Deutsche Bundesbank bekannt gegebene
Rechnungszinsfuss von 5,14 %, der dem durchschnittlichen
Marktzins bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren
entspricht. Ein Gehaltstrend ist wegen der festen Höhe
der Pensionszusage nicht zu berücksichtigen. Der
Rententrend wurde mit 2,00% p.a. berücksichtigt.
3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz
Pensionsrückstellungen
Bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen
nach BilMoG ergibt sich für das abgelaufene
Kalenderjahr ein Zuführungsbetrag von Euro -2.852,00.
Der unter den Pensionsrückstellungen
ausgewiesene Betrag ergibt sich ohne Saldierung mit einer
Rückdeckungsversicherung gemäss § 246 Abs.2
Satz 2 HGB, das Pensionsalter ist bereits erreicht. Die
Pensionsverpflichtung der Firma beginnt aufgrund der
vertraglichen Vereinbarung frühestens mit dem
Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis. Die
Anschaffungskosten der verrechneten
Vermögensgegenstände beträgt Euro 0,00. Der
beizulegende Zeitwert der verrechneten
Vermögensgegenstände beträgt Euro 0,00, der
Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden
beträgt Euro 112.485,00.
Aktive Latente Steuern
Aufgund von steuerlichen Verlustvorträgen
bestehende aktive Steuerlatenzen wurden gemäss §
274 HGB nicht aktiviert.
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
mehr als 5 Jahren
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt
Euro 13.045,06 (Vorjahr: Euro 13.311,26).
Betrag der durch Pfandrechte und ähnliche Rechte
gesicherten Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag durch Pfandrechte und ähnliche
Rechte gesicherten Verbindlichkeiten beträgt Euro 0,00
(Vorjahr: Euro 0,00).
Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Forderungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt
Euro 97.224,01 (Vorjahr: Euro 109.140,97).
4. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Gewinn- und Verlustrechnung
Die unter der Position sonstige Zinsen und
ähnliche Erträge ausgewiesenen Aufwendungen aus
der Abzinsung von Pensionsrückstellungen, die
gemäß § 246 Abs.2 Satz 2 HGB zu verrechnen
sind, betragen Euro 7.229,00. Die verrechneten Erträge
belaufen sich auf Euro 0,00.
5. Sonstige Angaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn
Heinz Mack, Kraftfahrer, geführt.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor, das
Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.
Beschluss über die Ergebnisverwendung
In der Gesellschafterversammlung vom 17. Juli 2012
wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur
Ergebnisverwendung angenommen.
Angabe der Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Der Betrag der Ausleihungen gegenüber
Gesellschaftern beträgt Euro 0,00 (Vorjahr Euro 0,00).
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt Euro Euro 0,00 (Vorjahr Euro
0,00).
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt Euro 1.311,20 (Vorjahr Euro
1.634,41).
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.07.2012 festgestellt.
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