United Screen Entertainment GmbH in
Insolvenz
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz zum 31. Dezember 2012
AKTIVA
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31.12.2012 |
31.12.2011 |
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€ |
€ |
| A.
Anlagevermögen |
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| I. Immaterielle
Vermögensgegenstände |
0,00 |
0,00 |
| II. Sachanlagen |
0,00 |
0,00 |
| III. Finanzanlagen |
1,00 |
2,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
|
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| I. Vorräte |
0,00 |
0,00 |
| II. Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände |
1.627,02 |
2.933,11 |
| III. Wertpapiere |
0,00 |
0,00 |
| IV. Kassenbestand und
Guthaben bei Kreditinstituten |
171.355,33 |
177.185,49 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
0,00 |
| D. Nicht durch
Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
7.167.407,29 |
6.665.541,14 |
| Summe Aktiva |
7.340.390,64 |
6.845.661,74 |
|
PASSIVA
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| |
31.12.2012 |
31.12.2011 |
| |
€ |
€ |
| A. Eigenkapital |
|
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| I. Gezeichnetes
Kapital |
125.000,00 |
125.000,00 |
| II. Verlustvortrag |
-6.790.541,14 |
-6.789.736,99 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
-501.866,15 |
-804,15 |
| IV. Nicht durch
Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
7.167.407,29 |
6.665.541,14 |
| B.
Rückstellungen |
42.000,00 |
211.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
7.298.390,64 |
6.634.661,74 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
0,00 |
| Summe Passiva |
7.340.390,64 |
6.845.661,74 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2012
A. Allgemeine Angaben
| 1. |
Auf die Gesellschaft sind
gemäß § 267 Abs. 1 HGB die für
kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften
anzuwenden. Die größenabhängigen
Erleichterungen wurden in Anspruch genommen.
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| 2. |
Über das Vermögen der
United Screen Entertainment GmbH in Insolvenz,
Berlin, wurde mit Beschluss des Amtsgerichtes
Charlottenburg (36u IN 5533/09) am 1. März 2010,
um 13:00 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt
Christian Köhler-Ma, Kurfürstendamm 26 a,
10719 Berlin, bestellt.
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| 3. |
Auf Grund des
Insolvenzverfahrens konnten mit zumutbarem Aufwand
nicht sämtliche für die Erstellung eines
den Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung mit hinreichender Sicherheit
entsprechenden Jahresabschlusses erforderlichen
Informationen beschafft bzw. berücksichtigt
werden. Die Aussagekraft des Jahresabschlusses kann
dadurch beeinträchtigt sein.
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B. Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze
| 1. |
Bei der Bewertung wurde nicht
von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
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| 2. |
Die
Vermögensgegenstände und Schulden sind zum
Bilanzstichtag einzeln bewertet.
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| 3. |
Es wurde vorsichtig bewertet;
insbesondere wurden alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind,
berücksichtigt. Gewinne wurden nur
berücksichtigt, wenn sie am Bilanzstichtag
realisiert waren.
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| 4. |
In der Bilanz werden
grundsätzlich alle mit Buchstaben und
römischen Zahlen nach § 266 Abs. 2 HGB
bezeichneten Posten ausgewiesen.
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C. Erläuterungen zur Bilanz
| 1. |
Es besteht eine wesentliche
Beteiligungen i.H.v. 49 % an der abloom GmbH, Berlin,
die zum Abschlussstichtag mit dem beizulegenden Wert
i.H.v. € 1,00 berücksichtigt ist. Die
Gesellschaft ist durch rechtskräftige Abweisung
eines Antrags auf Eröffnung des
Insolvenzverfahrens mangels einer die Kosten des
Verfahrens deckenden Masse aufgelöst und wurde
am 29. November 2011 von Amts wegen aus dem
Handelsregister gelöscht.
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| 2. |
Die Bewertung der Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen und der sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgte zum Nennwert
bzw. mit dem niedrigeren zum Abschlussstichtag
beizulegenden Wert.
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| 3. |
Die Rückstellungen wurden
mit den Beträgen angesetzt, die notwendig waren,
um alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung abzudecken.
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| 4. |
Die Verbindlichkeiten sind mit
dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sie haben eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Sie betreffen
festgestellte Insolvenzforderungen i.S.v. § 38
InsO, nachrangige Insolvenzforderungen i.S.v. §
39 InsO sowie etwaige Forderungen der
Massegläubiger i.S.v. § 53 InsO. In den
Verbindlichkeiten sind solche gegenüber
verbundenen Unternehmen i.H.v. € 6.095.000,00
(i.Vj. € 6.095.000,00) enthalten.
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D. Sonstige Angaben
| 1. |
Gemäß Handelsregister
ist Geschäftsführerin des Unternehmens Frau
Simoné Debour (Kauffrau), Berlin.
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| 2. |
Mit Eröffnung des
Insolvenzverfahrens am 1. März 2010 wurde Herr
Rechtsanwalt Christian Köhler-Ma zum
Insolvenzverwalter bestellt.
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Berlin, 16. Juni 2014
Rechtsanwalt
Christian Köhler-Ma als Insolvenzverwalter
United Screen Entertainment GmbH in Insolvenz,
Berlin
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