ManaMar
GmbH
Plettenberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Aufwendungen für die Ingangsetzung und
Erweiterung des Geschäftsbetriebs |
356,25 |
520,00 |
| B.
Anlagevermögen |
50.532,00 |
86.583,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
680,00 |
0,00 |
| II.
Sachanlagen |
24.852,00 |
61.583,00 |
| III.
Finanzanlagen |
25.000,00 |
25.000,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
114.120,10 |
31.432,31 |
| I.
Vorräte |
5.108,40 |
5.108,40 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
86.262,93 |
22.237,78 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
22.748,77 |
4.086,13 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.044,00 |
3.571,38 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
167.052,35 |
122.106,69 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
34.769,66 |
35.298,92 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
10.298,92 |
1.755,34 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
529,26 |
-8.543,58 |
| B.
Rückstellungen |
5.242,87 |
3.140,56 |
| C.
Verbindlichkeiten |
127.039,82 |
83.667,21 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
167.052,35 |
122.106,69 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der ManaMar GmbH zum 31. Dezember
2010 wurde gemäß §§ 242 ff.,
264 ff. HGB unter Beachtung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
aufgestellt. Dabei ist das für mittelgroße und
große Kapitalgesellschaften vorgeschriebene
Gliederungsschema für die Bilanz (§ 266 HGB)
zugrunde gelegt worden.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des BilMoG aufgestellt. Die bisherige
Form der Darstellung und die bisher angewandten
Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst.
Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor
(Art. 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden
entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHBG nicht angepasst.
Die Fristigkeitsvermerke zu den Forderungen (§
268 Abs. 4 HGB) und den Verbindlichkeiten (§ 268 Abs.
5 HGB) wurden zur Verbesserung der Klarheit und
Übersichtlichkeit in den Anhang aufgenommen.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung erfolgte entsprechend den in
§§ 252 ff. HGB niedergelegten Grundsätzen.
Der Stetigkeitsgrundsatz des § 252 Abs. 1 Nr. 6
HGB wurde dabei, sowohl bei der Ausübung von
Bewertungsmethoden als auch bei der Inanspruchnahme von
Ausweiswahlrechten, beachtet.
Die mit dem BilMoG zum Übergangszeitpunkt
01.01.2010 verbundenen Wahlrechte wurden wie folgt
ausgeübt:
| • |
Gemäß Art. 67 Abs. 8
Satz 2 EGHGB wurden die Vorjahreszahlen nicht an die
neuen Vorschriften des BilMoG angepasst.
|
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungskosten
bzw. Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen auf der
Grundlage steuerlich anerkannter Abschreibungssätze
bewertet. Bei den Anschaffungskosten sind sowohl
Nebenkosten als auch gewährte Skonti und Rabatte
berücksichtigt. Die Abschreibungen wurden nach der
linearen Methode vorgenommen. Die Abschreibungen auf die
Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgten
grundsätzlich zeitanteilig. Geringwertige
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Wert von € 410,00 wurden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt.
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB
aktiviert. In die Herstellungskosten werden die
Einzelkosten, angemessene Teile der Materialgemeinkosten,
der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des
Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung
veranlasst ist, einbezogen. Für allgemeine
Verwendungsrisiken wurden angemessene Abwertungen
vorgenommen.
Bei den Forderungen sind erkennbare Einzelrisiken
durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem
allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine
Pauschalwertberichtigung zu Forderungen ausreichend
Rechnung getragen.
Die sonstigen Vermögensgegenstände sind zu
Anschaffungskosten bewertet.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind in
Höhe der abzugrenzenden Beträge angesetzt.
Die liquiden Mittel sind mit ihrem Nennwert
bilanziert.
Die Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Sie
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen. Alle Rückstellungen mit
einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem von
der Deutschen Bundesbank veröffentlichten
durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst.
Die Steuerrückstellungen weisen die
voraussichtlich zu leistenden Beträge aufgrund der zu
erwartenden Veranlagungen aus.
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III.
Bilanzerläuterungen
Sämtliche Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres
fällig.
Das Stammkapital beträgt € 25.000,00 und
ist voll eingezahlt.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
haben in Höhe von € 11.388,31 und die restlichen
Verbindlichkeiten sämtlich eine Restlaufzeit bis zu
einem Jahr. Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von € 86.509,21 und aus
Steuern in Höhe von € 10.386,80.
IV.
Sonstige Angaben
Zum Bilanzstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse.
Zum Geschäftsführer war
| • |
Herr Josef Blaut, Plettenberg
(bis 4/2010)
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| • |
Frau Beate Blaut, Plettenberg
(ab 4/2010)
|
bestellt. Die Geschäftsführer waren
einzelvertretungsberechtigt und von der Beschränkung
des § 181 BGB befreit.
Einen Anteilsbesitz von 100 % haben wir an der
iKinSolution GmbH, Plettenberg.
Plettenberg, im November 2011
Die Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.11.2011 festgestellt.
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