ARS Software GmbHLiquidiert

Bergstraße 20, 08147 Crinitzberg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Chemnitz HRB 29129
Vorher
SOFTWAY Gesellschaft für Softwareentwicklung mbH
Eingetragen
15.1.1990
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieEntwicklung und Programmierung von Anwendungssoftware
Gegenstand
Herstellung und Entwicklung von Software im PC- sowie im Großrechner-Bereich und beratende Tätigkeiten für andere Unternehmen im EDV- und Organisations-Bereich.

Historie

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Management

NameRolle
Detlev Jagnow
seit 2.10.2014
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Detlev Jagnow
96146 Altendorf-Seußling, Hauptstraße 76
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Softway Gesellschaft für Softwareentwicklung mbH

Hirschaid

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz zum 31. Dezember 2011

Softway Gesellschaft für Softwareentwicklung mbH, Hirschaid

AKTIVA

  31.12.2011 31.12.2010
  EUR EUR
A. Anlagevermögen    
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,04 2,04
II. Sachanlagen 57,63 57,63
B. Umlaufvermögen    
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 0,00 85,23
C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 14.263,17 13.767,34
  14.322,84 13.912,24

PASSIVA

   
  31.12.2011 31.12.2010
  EUR EUR
A. Eigenkapital    
I. Gezeichnetes Kapital 51.129,19 51.129,19
II. Verlustvortrag 64.896,53 64.497,93
III. Jahresfehlbetrag 495,83 398,60
nicht gedeckter Fehlbetrag 14.263,17 13.767,34
  0,00 0,00
B. Rückstellungen 450,00 450,00
C. Verbindlichkeiten 13.872,84 13.462,24
  14.322,84 13.912,24

Anhang für das Geschäftsjahr 2011

der Firma Softway Gesellschaft für Softwareentwicklung mbH, Hirschaid

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne von §§ 264, 267 Absatz 2 HGB auf. Der vorliegende Jahresabschluss ist demgemäß nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Zusätzlich waren die Bestimmungen des GmbHG zu beachten.

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266, 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind im Vergleich zum Vorjahr beibehalten worden.

Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

a) Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Bilanzierungsverbote gemäß § 248 HGB wurden beachtet. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden ausschließlich gemäß § 250 HGB gebildet.

Soweit Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Absatz 7 HGB im Anhang angegeben.

b) Bewertungsmethoden

Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Im Einzelnen gelten die folgenden Besonderheiten:

Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen.

Es wurde ausschließlich von der linearen oder von der degressiven Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Die Abschreibungen bei den Zugängen wurden zeitanteilig vorgenommen.

Geringwertige Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis € 150,00 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Absatz 2 EStG im Zugangsjahr grundsätzlich als Aufwand erfasst. Geringwertige Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von mehr als € 150,00 bis € 410,00 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Absatz 2 EStG im Zugangsjahr grundsätzlich aktiviert und in voller Höhe abgeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.

Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

3. Angaben zu Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

Die Summe der Anschaffungskosten und der kummulierten Abschreibungen je Anlageposition sowie die Zugänge, Abgänge und Abschreibungen des Berichtsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr waren mit € 0,00 auszuweisen (Vorjahr € 0,00).

Auf eine Erläuterung der sonstigen Rückstellungen wird gemäß § 288 Absatz 1 HGB verzichtet.

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag ergeben sich aus dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel:

  Restlaufzeit bis zu einem Jahr Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren Gesamtbetrag
 
Verbindlichkeiten 13.872,84 0,00 0,00 13.872,84

Außerplanmäßige Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden nicht vorgenommen.

Zum Abschlussstichtag bestehen keine ausschüttungsgesperrten Beträge im Sinne von § 285 Nr. 28 HGB.

4. Sonstige Angaben

a) Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB

Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB bestanden nicht.

b) Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Auf die Angabe der sonstigen finanziellen Verpflichtungen im Sinne von § 285 Nr. 3a HGB, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, wird gemäß § 288 Absatz 1 HGB verzichtet.

c) Geschäftsführung

Mitglieder der Geschäftsführung waren im Geschäftsjahr:

Herr Detlev Jagnow, Kaufmann

Auf die Angabe der Vergütungen an die Geschäftsführer wird gemäß § 288 Absatz 1 HGB verzichtet. Vorschüsse und Kredite an die Geschäftsführer bestanden nicht bzw. wurden nicht gewährt.

d) Gesellschafter

Gegenüber Gesellschaftern bestanden zum Bilanzstichtag Forderungen i.H.v. € 0,00 (Vorjahr € 0,00) und Verbindlichkeiten i.H.v. € 0,00 (Vorjahr € 0,00).

e) Beschäftigte Arbeitnehmer

Auf die Angabe der durchschnittlichen Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer wird gemäß § 288 Absatz 1 HGB verzichtet.

5. Ergebnisverwendung

Der Geschäftsführer schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresfehlbetrag i.H.v. € 495,83 zuzüglich des Verlustvortrages i.H.v. € 64.896,53, insgesamt also € 65.392,36 auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Hirschaid, den 06.06.2012

Softway Gesellschaft für Softwareentwicklung mbH

Detlev Jagnow, Geschäftsführer

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