DEM Facility Management GmbHLiquidiert

55129 Mainz, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mainz HRB 46806
Eingetragen
7.6.2016
Branche
Allgemeine GebäudereinigungHausmeisterdiensteSonstige Reinigung a. n. g.
Gegenstand
Die Erbringung von Dienstleistungen im Reinigungsbereich, u.a. Unterhaltsreinigung, Glas- und Fassadenreinigung, Krankenhausreinigung, Reinigung von Parkhäusern- und Tiefgaragen, Baureinigung, Durchführung von Desinfektionsmaßnahmen, Erbringung von Spüldiensten, Antistatische Behandlungen und Solaranlagenreinigung. Weiterhin sind Gegenstand des Unternehmens die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Gartenpflege, Winterdienst und Hausmeisterdienste.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Wiesbaden
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

DEM Facility Management GmbH

Mainz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz

Aktiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Anlagevermögen 74.536,00 75.129,00
I. Sachanlagen 74.536,00 75.129,00
B. Umlaufvermögen 309.681,65 247.434,59
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 281.092,36 231.332,23
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 28.589,29 16.102,36
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.024,50 5.037,00
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 199.274,57 137.858,56
Aktiva 587.516,72 465.459,15

Passiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzverlust 224.274,57 162.858,56
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 199.274,57 137.858,56
B. Rückstellungen 15.600,00 10.600,00
C. Verbindlichkeiten 571.916,72 454.859,15
Passiva 587.516,72 465.459,15

Anhang

Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Sie ist beim Amtsgericht Mainz unter der Nummer 46806 im Handelsregister eingetragen.

Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung werden nach den Bestimmungen der §§ 265 ff. HGB gegliedert. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren.

Im Interesse der Übersichtlichkeit und Klarheit der Darstellung werden die sich auf die Forderungen und die Verbindlichkeiten beziehenden Pflichtangaben insgesamt im Anhang gemacht.

Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Anlagevermögen

Als Anlagevermögen werden die Vermögensgegenstände ausgewiesen, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Die Vermögensgegenstände des Anlagever­mögens werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Immaterielle Vermögensgegenstände werden nur angesetzt, wenn sie entgeltlich erworben wurden. Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen ver­mindert. Bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden die Vermögensgegen­stände des Anlagevermögens mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Umlaufvermögen

Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschluss­stichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Aktive latente Steuern

Von dem Wahlrecht, eine sich insgesamt ergebende Steuerentlastung als aktive latente Steuern in der Bilanz anzusetzen, wird kein Gebrauch gemacht.

Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Übersteigt der Zeitwert von Vermögensgegenständen, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungs­verpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, den Betrag dieser Schulden, so wird der übersteigende Betrag als aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung gesondert aktiviert.

Eigenkapital

Als Eigenkapital wird das von den Gesellschaftern eingezahlte Kapital (gezeichnetes Kapital abzüglich nicht eingeforderter ausstehender Einlagen und zuzüglich Kapitalrücklage) sowie das vom Unternehmen erwirtschaftete Kapital (Gewinnrücklagen, Gewinnvortrag/Verlustvortrag und Jahresüberschuss/­Jahresfehlbetrag bzw. Bilanzgewinn/Bilanzverlust) bilanziert.

Rückstellungen

Rückstellungen werden für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet und werden zum nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung künftiger Preis- und Kostensteigerungen angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinsatz abgezinst, der sich im Falle von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und im Falle sonstiger Rückstellungen aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ergibt. Sie werden mit Vermögensgegenständen verrechnet, wenn diese dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Passivseite Einnahmen vor dem Abschluss­stichtag ausgewiesen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Passive latente Steuern

Wenn zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen Differenzen bestehen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, dann werden in Höhe der sich insgesamt ergebenden Steuerbelastung passive latente Steuern passiviert. Steuerliche Entlastungen aus solchen Differenzen werden ebenso verrechnet wie Entlastungen aus steuerlichen Verlustvorträgen, deren Nutzung innerhalb der nächsten fünf Jahre erwartet wird.

Währungsumrechnung

Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden mit dem Devisenkassamittelkurs im Zugangszeitpunkt verbucht. Zum Bilanzstichtag findet eine Bewertung zum Devisenkassa­mittelkurs des Abschlussstichtags unter Beachtung des Anschaffungswertprinzips und des Realisationsprinzips statt. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr werden am Abschlussstichtag zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet.

Erläuterungen zur Bilanz

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren in Höhe von 0,00 Euro (Vorjahr: 10.000,00 Euro) sowie Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren in Höhe von 190.478,45 Euro (Vorjahr: 212.079,13 Euro). Die übrigen Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres nach dem Bilanzstichtag fällig.

Sonstige Angaben

Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer betrug 13 Mitarbeiter (Vorjahr 14 Mitarbeiter).

Organe der Gesellschaft

Geschäftsführer:

Ali Atay

 

Mainz, 30.06.2022


Die Geschäftsleitung

gez. Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.04.2023 festgestellt.

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

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