Aeonix Media LVC e.G. Zweigniederlassung Deutschland
Selbe AdresseTätigkeiten von Werbeagenturen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Nehring seit 13.11.2023 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
1 von 3 angezeigt
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
aptoPlan Generalplanung GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Der vollständige Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 wurde auf der Gesellschafterversammlung vom 14. April 2023 festgestellt. Bilanz zum 31. Dezember 2021Aktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2021I. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der aptoPlan Generalplanung GmbH, Berlin, Amtsgericht Charlottenburg, Abteilung B, Nr. 154898 B zum 31. Dezember 2021 ist nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) erstellt. Für den Anhang wurde von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 288 HGB teilweise Gebrauch gemacht. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geben wir folgende Erläuterungen: Die Saldenvorträge zum 01. Januar 2021 entsprechen den Ansätzen in der Bilanz zum 31. Dezember 2020, so dass die Bilanzidentität gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB gewahrt ist. Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgt nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden werden einzeln bewertet (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB). Das Realisationsprinzip bzw. das Imparitätsprinzip sowie der Grundsatz der Vorsicht werden beachtet (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden werden grundsätzlich beibehalten (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB); die Bilanzkontinuität ist somit gewahrt. Die Bewertung der Immateriellen Vermögensgegenstände und des Sachanlagevermögens erfolgte zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Angesetzt wurden die steuerlich zulässigen Abschreibungssätze. Aufgrund unterschiedlicher Bewertungsansätze des Sachanlagevermögens im Handels- und Steuerrecht wurde in den Vorjahren eine Rückstellung für passive latente Steuern bilanziert. Im Geschäftsjahr erfolgte eine ertragswirksame Auflösung der Rückstellung in Höhe von 3.558,00 €. Dabei wurde als Steuersatz für die Körperschaftsteuer ein Satz von 15%, für den Solidaritätszuschlag ein Satz von 5,50% der Körperschaftsteuer und für die Gewerbesteuer ein Satz von 14,35% bei einem Hebesatz von 410% angenommen. In 2021 zugegangene geringwertige bewegliche Vermögensgegenstände, deren Anschaffungs-/ Herstellungskosten 800,00 € nicht übersteigen, werden sofort abgeschrieben. Der Abgang wurde im Zugangsjahr unterstellt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bewertet. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Sie wurden mit dem Nennwert bewertet. Das Gezeichnete Kapital stimmt mit den Regelungen im Gesellschaftsvertrag überein und wurde zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Bei der Bemessung wurden alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung getragen. Die Verbindlichkeiten wurden jeweils mit ihren Erfüllungsbeträgen passiviert. III. Angaben zur Bilanz Die Sonstigen Vermögensgegenstände (52,5 T€) enthalten im Wesentlichen eine Forderung gegenüber dem Finanzamt für Körperschaften I, Berlin, in Höhe von 42,9 T€ aus der Überzahlung von Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuervorauszahlungen für die Jahre 2019, 2020 und 2021 sowie der Umsatzsteuer (10,7 T€) für das Jahr 2020. Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von einem Jahr beträgt 111,8 T€, bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,0 T€ und bei einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren 0,0 T€. IV. Sonstige Angaben Im Jahresdurchschnitt wurden 10 Mitarbeiter (Vorjahr 11 Mitarbeiter) beschäftigt. Im Geschäftsjahr 2021 erfolgte die Geschäftsführung durch
Berlin, 27. März 2023 aptoPlan Generalplanung GmbH, Berlin Geschäftsführung Susanne Bornmann Tugce Tuncay |
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