Dispothek Filmdisposition & Beratung GmbH
Selbe AdresseFilmverleih und -vertrieb, nicht an private Haushalte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Peter Wagner seit 21.9.2004 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Arthur Seidenberg | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
CROCO Entertainment GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BilanzAktiva
AnhangI. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung Die Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften sowie die möglichen Wahlrechte nach Steuerrecht und Handelsrecht werden unter Berücksichtigung des für den Jahresabschluss ab 2010 zwingende BilMoG unter Berücksichtigung der Übergangsregelungen für die Handelsbilanz so angewendet, dass grundsätzlich eine weitest gehende Übereinstimmung zwischen Steuerbilanz und Handelsbilanz bestehen bleibt. Dabei werden die steuerlichen Wahlrechte nach § 5 Abs. 1 EStG nicht wahrgenommen. Soweit Abweichungen zur Steuerbilanz zu berücksichtigen sind, wird dies bei den einzelnen Bilanzposten erläutert. a) Bilanzierungsmethoden und Darstellungsmethoden Die Bilanz- und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden nach den Vorschriften der §§ 242 ff., §§ 264 ff. HGB sowie der einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Nach § 267 Abs. 1 HGB ist die GmbH als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen. Es werden die Erleichterungen des § 266 Abs. 1 HGB (verkürzte Bilanz), des § 268 Abs. 1 HGB (nur Bilanzgewinn) und des § 274a HGB (u.a. kein Anlagengitter) für die Bilanz in Anspruch genommen. Hinsichtlich des Anhangs werden die Angaben gemäß § 286 HGB (u.a. keine Gesamtbezüge) unterlassen sowie die größenabhängigen Erleichterungen nach § 288 HGB in Anspruch genommen (nur Bilanz und Anhang, Anhang ohne Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung). Angaben zur Ergebnisverwendung werden nach § 325 Abs. 1 Satz 4 HGB nicht gemacht. b) Bewertungsmethoden 1. Anlagevermögen a) Sachanlagevermögen Das Anlagevermögen wird in der Bilanz mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßige lineare Abschreibung nach § 253 Abs. 3 HGB ausgewiesen. Dies gilt für Neuzugänge ab 01.01.2011. Für die bisher nach steuerlichen Vorschriften bewerteten Vermögengegenstände werden die Wertansätze nach Art. 67 Abs. 4 Satz 1 HGB beibehalten und die Abschreibungsmethoden fortgeführt. Für Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens, bei welchen eine dauerhafte Wertminderung vorliegt, wird eine Teilwertabschreibung nach § 253 Abs. 3 HGB vorgenommen. Zugänge von geringwertigen Anlagegütern ab 01.01.2010 bis zu 410,00 Euro werden nach § 6 Abs. 2 EStG und der handelsrechtlich zulässigen Vereinfachungsregelung in voller Höhe abgeschrieben. Die nach § 6 Abs. 2a EStG bisher gebildeten Sammelposten werden auch in der Handelsbilanz wegen ihrer insgesamt untergeordneten Bedeutung fortgeschrieben. Soweit Zuschüsse für Neuanschaffungen gewährt wurden, werden diese von den subventionierten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abgezogen. Investitionszulagen werden grundsätzlich sofort in voller Höhe gewinnerhöhend erfasst. 2. Vorräte Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der Waren erfolgt zu den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der Verbrauchsfolgeverfahren nach der Lifo- oder Durchschnittsmethode. Notwendige Abwertungen aufgrund des strengen Niederstwertprinzips werden vorgenommen. Die Herstellungskosten bei halbfertigen oder fertigen Erzeugnissen werden nach den handelsrechtlichen Wertuntergrenzen in Deckungsgleichheit mit den steuerlichen Vorschriften bewertet. Es bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte. 3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich nach dem Nominalwert bewertet. Allen risikobehafteten Posten wird durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Das allgemeine Kreditrisiko ist, soweit vorhanden, durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Die Forderungen sind alle innerhalb eines Jahres fällig. 4. Steuer- und sonstige Rückstellungen Die Rückstellungen wurden nach den handelsrechtlichen Vorschriften ermittelt und bewertet. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. 5. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit den Rückzahlungsbeträgen angesetzt worden Sämtliche Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig. II. Sonstige Angaben Geschäftsführer im Kalenderjahr war: Herr Peter Wagner, Kaufmann Dem Gesellschafter, soweit er nicht gleichzeitig Geschäftsführer war, wurde zum Abschlussstichtag ein Darlehen von EUR 2.000,00 zu einem Zinssatz von 3 v. H gewährt. Dem Geschäftsführer wurden zum Abschlussstichtag Darlehen in Höhe von EUR 28.297,87 zu einem Zinssatz von 3 v. H. und einer Restlaufzeit von bis zu 5 Jahren gewährt. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 30.12.2013 festgestellt. |
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