Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 192159
Eingetragen
17.5.2011
Branche
Herstellung von Futtermitteln für NutztiereGroßhandel mit Mehl und GetreideproduktenGroßhandel mit Fleisch und Fleischwaren
Gegenstand
Produktion und Vertrieb von Futtermitteln und Handel mit Tierassessoires.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Christoph Edenhofer
seit 17.5.2011
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
75.00%
25.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

18.750 €
75.00%
6.250 €
25.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Edenfood GmbH

Gauting

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 217.944,00 258.979,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3,00 3,00
II. Sachanlagen 217.941,00 258.976,00
B. Umlaufvermögen 437.987,34 447.088,50
I. Vorräte 110.425,02 178.126,84
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 274.617,28 216.098,46
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 52.945,04 52.863,20
C. Rechnungsabgrenzungsposten 9.863,60 12.461,19
Summe Aktiva 665.794,94 718.528,69

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 372.675,19 426.547,26
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 200.000,00 200.000,00
III. Gewinnvortrag 201.547,26 150.962,46
IV. Jahresfehlbetrag 53.872,07 -50.584,80
B. Rückstellungen 6.100,00 11.000,00
C. Verbindlichkeiten 287.019,75 280.981,43
Summe Passiva 665.794,94 718.528,69

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Allgemeine Angaben

Die Edenfood GmbH hat ihren Sitz in Gauting und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht München (Reg.Nr. 192159).

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches erstellt, in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen der Satzung.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung sind an die §§ 266 und 275 HGB angelehnt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angaben Erleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Besondere Umstände liegen nicht vor, so dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage vermittelt. Die Bilanzerstellung erfolgt ausgehend von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit gem. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung/Erläuterungen zur Bilanz und GuV

Die Bilanzierung und Bewertung erfolgten nach den für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften. Die Grundsätze und Methoden sind weitestgehend unverändert gegenüber dem Vorjahr, soweit nicht neue Erkenntnisse abweichende Bewertungen erforderten bzw. sich durch die Anwendung neuer HGB-Vorschriften nach BilRUG ergaben.

Sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden wurden gem. § 252 Abs. 1 Nr. 6 i. V. m. § 252 Abs. 2 HGB zum Bilanzstichtag einzeln bewertet. Das Imparitätsprinzip gem. § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB wurde beachtet.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind gem. § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlung im Jahresabschluss berücksichtigt worden.

Der vorliegende Jahresabschluss ist eine reine Handelsbilanz. Im Geschäftsjahr erfolgten keine Ausschüttungen aus dem Gewinnvortrag. Der Jahresabschluss wurde vor Ergebnisverwendung aufgestellt.

Anlagevermögen

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Vorräte

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Bei Artikeln mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr (sofern vorhanden) werden abgezinst.

Kassenbestand/Bankguthaben

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag bilanziert, es beträgt 25.000 € und ist in voller Höhe in Bar erbracht.

Rückstellungen

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des - nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung - notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt und bewertet.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Währungsumrechnung

Die Umrechnung der Geschäftsvorfälle in fremder Währung erfolgt mit dem Kurs am Entstehungstag bzw. bei Fremdwährungsforderungen mit dem am Bilanzstichtag höheren Stichtagskurs (Briefkurs) mit der Folge eines niedrigeren und bei Fremdwährungsverbindlichkeiten mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren Stichtagskurs (Geldkurs) mit der Folge eines höheren Stichtagswerts.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr sind zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet. Zum Bilanzstichtag liegen jedoch keinerlei auf fremde Währung lautende Geschäftsvorfälle vor.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Zu- und Abgänge sowie der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagespiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt.

Auf die gesonderte Entwicklung eines Anlagespiegels im Rahmen des Anhangs wird unter Anwendung der Erleichterungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften verzichtet.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr 31.12.2023 davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr 31.12.2022 davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände 274.617,28 210.280,73 216.098,46 157.995,55

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter (persönlich/privat) in Höhe von 168.318,14 € (Vj. 135.547,12 €) ausgewiesen. Das Forderungskonto wird gem. Vereinbarung verzinst.

Eigenkapital

Das Stammkapital von 25.000,00 € ist mit dem Nennbetrag angesetzt. Das Stammkapital wurde bei Gründung in voller Höhe in Bar erbracht.

Daneben sind bis zum Bilanzstichtag Beträge in Höhe von 200.000,00 € in die Kapitalrücklage eingestellt.

Die Jahresergebnisse der vergangenen Jahre wurden auf neue Rechnung vorgetragen und sind im Gewinnvortrag ausgewiesen. Im Geschäftsjahr wurden keine Ausschüttungen aus dem Gewinnvortag an die Gesellschafter durchgeführt.

Die Jahresabschlusserstellung erfolgte vor Ergebnisverwendung.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen

- Rückstellungen für die externe Erstellung des Jahresabschlusses und der betrieblichen Steuererklärungen

- Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen

Auf die Erstellung eines gesonderten Rückstellungsspiegels wurde unter Anwendung der Erleichterungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften verzichtet.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Verbindlichkeiten Geschäftsjahr 31.12.2023 davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit über 1 Jahr davon Restlaufzeit über 5 Jahre
gegenüber Kreditinstituten 177.598,50 23.398,68 104.199,90 49.999,92
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 829,57 829,57 0,00 0,00
aus Lieferungen und Leistungen 95.668,59 95.668,59 0,00 0,00
sonstige 12.923,09 12.923,09 0,00 0,00
gesamt 287.019,75 132.819,93 104.199,90 49.999,92
Verbindlichkeiten Geschäftsjahr 31.12.2022 davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit über 1 Jahr davon Restlaufzeit über 5 Jahre
gegenüber Kreditinstituten 207.881,18 23.398,68 93.594,72 90.887,78
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 5.070,44 5.070,44 0,00 0,00
aus Lieferungen und Leistungen 51.789,75 51.789,75 0,00 0,00
sonstige 16.240,06 16.240,06 0,00 0,00
gesamt 280.981,43 96.498,93 93.594,72 90.887,78

Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag bestehen keinerlei nicht bilanzierte Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB, so dass mit einem Eintritt bzw. einer Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen nicht gerechnet werden muss.

Gewinn und Verlustrechnung

Sonstige betriebliche Erträge

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind weder wesentliche periodenfremde Erträge noch außergewöhnliche Erträge enthalten.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind weder wesentliche periodenfremde Aufwendungen noch außergewöhnliche Aufwendungen enthalten.

Auf weitere Erläuterungen einzelner Posten der Gewinn- und Verlustrechnung wird unter Anwendung der Erleichterungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften verzichtet.

Sonstige Angaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen folgende, nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind:

Zum 31.12.2023 bestehen Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen.

Gegenstand der Leasingverträge sind hauptsächlich bewegliche Wirtschaftsgüter in Form von PKW und technischer Betriebs- und Geschäftsausstattung (z. B. Kopierer) mit einem jährlichen Aufwand in Höhe von 2 T€.

Gegenstand der Mietverträge sind hauptsächlich die Betriebsimmobilie samt Lager mit einem jährlichen Aufwand in Höhe von 47 T€.

Arbeitnehmer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres waren im Unternehmen durchschnittlich 7 Mitarbeiter (ohne Geschäftsführer und Auszubildende) beschäftigt.

Ergebnisverwendung

Das Geschäftsjahr zum 31.12.2023 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 54 T€ ab. Nach Verrechnung mit dem Gewinnvortrag des Vorjahres (202 T€) verbleibt ein verbleibender Gewinnvortrag von 148 T€.

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung lag während des Geschäftsjahres unverändert bei Herrn Christoph Edenhofer, Kaufmann, Starnberg.

Der Geschäftsführer ist stets einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Sonstiges

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit der Anhang keine Angaben oder sonstige, nach den §§ 264 ff. und §§ 284 ff. HGB angabepflichtigen Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Unterschrift gem. § 245 HGB

Gauting, den

………..…………….............................................

Christoph Edenhofer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 21.2.2025.

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