buerohaus GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christoph Edenhofer seit 17.5.2011 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 75.00% | |
| 25.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Edenfood GmbHGautingJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Allgemeine AngabenDie Edenfood GmbH hat ihren Sitz in Gauting und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht München (Reg.Nr. 192159). Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches erstellt, in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen der Satzung. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung sind an die §§ 266 und 275 HGB angelehnt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angaben Erleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch. Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet. Besondere Umstände liegen nicht vor, so dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage vermittelt. Die Bilanzerstellung erfolgt ausgehend von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit gem. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung/Erläuterungen zur Bilanz und GuVDie Bilanzierung und Bewertung erfolgten nach den für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften. Die Grundsätze und Methoden sind weitestgehend unverändert gegenüber dem Vorjahr, soweit nicht neue Erkenntnisse abweichende Bewertungen erforderten bzw. sich durch die Anwendung neuer HGB-Vorschriften nach BilRUG ergaben. Sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden wurden gem. § 252 Abs. 1 Nr. 6 i. V. m. § 252 Abs. 2 HGB zum Bilanzstichtag einzeln bewertet. Das Imparitätsprinzip gem. § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB wurde beachtet. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind gem. § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlung im Jahresabschluss berücksichtigt worden. Der vorliegende Jahresabschluss ist eine reine Handelsbilanz. Im Geschäftsjahr erfolgten keine Ausschüttungen aus dem Gewinnvortrag. Der Jahresabschluss wurde vor Ergebnisverwendung aufgestellt. Anlagevermögen Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben. Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Vorräte Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert. Die fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens. Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Bei Artikeln mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen. Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden. Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr (sofern vorhanden) werden abgezinst. Kassenbestand/Bankguthaben Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag bilanziert, es beträgt 25.000 € und ist in voller Höhe in Bar erbracht. Rückstellungen Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des - nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung - notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt und bewertet. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. Währungsumrechnung Die Umrechnung der Geschäftsvorfälle in fremder Währung erfolgt mit dem Kurs am Entstehungstag bzw. bei Fremdwährungsforderungen mit dem am Bilanzstichtag höheren Stichtagskurs (Briefkurs) mit der Folge eines niedrigeren und bei Fremdwährungsverbindlichkeiten mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren Stichtagskurs (Geldkurs) mit der Folge eines höheren Stichtagswerts. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr sind zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet. Zum Bilanzstichtag liegen jedoch keinerlei auf fremde Währung lautende Geschäftsvorfälle vor. Angaben zu einzelnen Posten der BilanzAnlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Zu- und Abgänge sowie der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagespiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt. Auf die gesonderte Entwicklung eines Anlagespiegels im Rahmen des Anhangs wird unter Anwendung der Erleichterungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften verzichtet. Umlaufvermögen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter (persönlich/privat) in Höhe von 168.318,14 € (Vj. 135.547,12 €) ausgewiesen. Das Forderungskonto wird gem. Vereinbarung verzinst. Eigenkapital Das Stammkapital von 25.000,00 € ist mit dem Nennbetrag angesetzt. Das Stammkapital wurde bei Gründung in voller Höhe in Bar erbracht. Daneben sind bis zum Bilanzstichtag Beträge in Höhe von 200.000,00 € in die Kapitalrücklage eingestellt. Die Jahresergebnisse der vergangenen Jahre wurden auf neue Rechnung vorgetragen und sind im Gewinnvortrag ausgewiesen. Im Geschäftsjahr wurden keine Ausschüttungen aus dem Gewinnvortag an die Gesellschafter durchgeführt. Die Jahresabschlusserstellung erfolgte vor Ergebnisverwendung. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen - Rückstellungen für die externe Erstellung des Jahresabschlusses und der betrieblichen Steuererklärungen - Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen Auf die Erstellung eines gesonderten Rückstellungsspiegels wurde unter Anwendung der Erleichterungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften verzichtet. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Haftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag bestehen keinerlei nicht bilanzierte Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB, so dass mit einem Eintritt bzw. einer Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen nicht gerechnet werden muss. Gewinn und VerlustrechnungSonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind weder wesentliche periodenfremde Erträge noch außergewöhnliche Erträge enthalten. Sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind weder wesentliche periodenfremde Aufwendungen noch außergewöhnliche Aufwendungen enthalten. Auf weitere Erläuterungen einzelner Posten der Gewinn- und Verlustrechnung wird unter Anwendung der Erleichterungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften verzichtet. Sonstige AngabenSonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen folgende, nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind: Zum 31.12.2023 bestehen Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen. Gegenstand der Leasingverträge sind hauptsächlich bewegliche Wirtschaftsgüter in Form von PKW und technischer Betriebs- und Geschäftsausstattung (z. B. Kopierer) mit einem jährlichen Aufwand in Höhe von 2 T€. Gegenstand der Mietverträge sind hauptsächlich die Betriebsimmobilie samt Lager mit einem jährlichen Aufwand in Höhe von 47 T€. Arbeitnehmer Während des abgelaufenen Geschäftsjahres waren im Unternehmen durchschnittlich 7 Mitarbeiter (ohne Geschäftsführer und Auszubildende) beschäftigt. Ergebnisverwendung Das Geschäftsjahr zum 31.12.2023 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 54 T€ ab. Nach Verrechnung mit dem Gewinnvortrag des Vorjahres (202 T€) verbleibt ein verbleibender Gewinnvortrag von 148 T€. Geschäftsführung Die Geschäftsführung lag während des Geschäftsjahres unverändert bei Herrn Christoph Edenhofer, Kaufmann, Starnberg. Der Geschäftsführer ist stets einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Sonstiges Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit der Anhang keine Angaben oder sonstige, nach den §§ 264 ff. und §§ 284 ff. HGB angabepflichtigen Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Unterschrift gem. § 245 HGB Gauting, den ………..……………............................................. Christoph Edenhofer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 21.2.2025. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
6 nahegelegene Organisationen
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagen
Wagniskapital-Beteiligungsgesellschaften
Erbringung von Dienstleistungen des Sports a. n. g.
Hausmeisterdienste
Großhandel mit Anstrichmitteln
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen