NOK Immobilien GmbH
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sandra Wrage seit 5.1.2023 | Prokura |
Sven Mehrens seit 5.1.2023 | Prokura |
Silke Schaechtelin seit 5.1.2023 | Prokura |
Andrea Jantzon seit 5.1.2023 | Prokura |
Sören Dr. Abendroth seit 11.7.2014 | Vorstandsmitglied |
Thorsten Sieck seit 26.1.2011 | Prokura |
Jens-Oliver Blumenberg seit 26.1.2011 | Prokura |
Norbert Seck seit 26.1.2011 | Prokura |
Bernd Jäger seit 2.8.2006 | Vorstandsmitglied |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sparkasse Mittelholstein AktiengesellschaftRendsburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Ein besonderes Jahr für die Sparkasse MittelholsteinLiebe Leserinnen und Leser, liebe Freundinnen und Freunde der Sparkasse Mittelholstein, am 2. März 2023 ist unsere Sparkasse bzw. ihre Gründerin, die Stiftung Spar- und Leih-Kasse in Rendsburg, 200 Jahre alt geworden. Seit 200 Jahren ist es unser Auftrag, die Menschen, die Unternehmen und Kommunen in unserer Region in allen Fragen der finanziellen (Lebens-) Gestaltung zu unterstützen und zu versorgen. Unter dem Motto "Sparkasse Mittelholstein - Ein Gewinn für alle" haben wir über das gesamte Jahr unterschiedlichste Aktionen und Veranstaltungen durchgeführt: unter anderem haben wir gemeinsam mit unseren Stiftungen rund 100.000 Euro allein an Sonderförderungen zur Verfügung gestellt, ein Familienfest mit unseren Mitarbeitenden gefeiert, unseren Kundinnen und Kunden eine Jubiläums-Anlage mit besonders attraktiven Konditionen samt Verlosung von drei E-Bikes angeboten sowie eine Sonderdividende für die Aktionärinnen und Aktionäre und vieles mehr. Bei aller Freude über dieses Ereignis haben uns die welt-, aber auch innenpolitischen Entwicklungen betroffen gemacht und beschäftigt. Seit mehr als zwei Jahren ist die Welt in Aufruhr. Die Folgen des furchtbaren russischen Angriffskriegs, der nach wie vor anhält und bei dem kein Ende in Sicht scheint, die Energiekrise, Lieferkettenprobleme, eine rapide zunehmende Inflation und der höchste Zinsanstieg seit über 30 Jahren sind uns allen noch sehr präsent. Im Herbst dann der schreckliche terroristische Angriff der Hamas auf Israel und die bis heute anhaltende militärische Gegenreaktion im Gazastreifen mit tausenden Toten und dem damit verbundenen Leid unzähliger Zivilisten. Die breite Krisenlage der letzten Jahre in Verbindung mit grundlegenden Unzufriedenheiten mit der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung und einem wachsenden Misstrauen in die Lösungs-Fähigkeit der etablierten Parteien führen zu Verunsicherung und Zukunftsängsten. Dies führt bedauerlicherweise zu einem Anstieg in der Zustimmung zu nationalistischen und extremen politischen Positionen. Bei allem Verständnis für mögliche Unzufriedenheiten ist eine solche Entwicklung und sind solche Positionen mit unseren Werten und Zielen als Sparkasse in einer lebenswerten Demokratie nicht vereinbar. Gemeinsam mit allen anderen Sparkassen in Schleswig-Holstein positionieren wir uns daher klar für Demokratie und gegen Extremismus und Ausgrenzung: Unter den genannten Rahmenbedingungen haben wir in 2023 das getan, für das wir seit 200 Jahren stehen: Wir haben über alle unsere Kanäle hinweg eng an der Seite unserer Kundinnen und Kunden gestanden, persönliche Nähe geboten und die Bedürfnisse und Lebenssituationen weiterhin in den Mittelpunkt unserer Beratung gestellt. Unsere wirtschaftliche Entwicklung in 2023 wird getragen durch eine nochmals vergleichsweise hohe Dynamik im Kundengeschäft. Gemeinsam mit unseren Kundinnen und Kunden ist es uns gelungen, passende Lösungen für Ihre jeweilige finanzielle Sphäre zu erarbeiten. Im Firmenkundengeschäft konnten wir mit Kreditzusagen im Umfang von 271 Mio. Euro, im Privatkundengeschäft in Höhe von 53 Mio. Euro verlässlich zur Verfügung stehen. Mit diesem Engagement haben wir unsere Region erneut deutlich unterstützt und unsere Marktposition untermauert. Die Einlagenseite war geprägt von einem moderaten Wachstum und zunehmenden Umschichtungen von unverzinslichen Sichteinlagen in verzinsliche Anlageformen. Diese Entwicklung ist auf den deutlichen Zinsanstieg im vergangenen Jahr zurück zu führen. Es hat sich trotz gestiegener Zinsen auch weiterhin gezeigt, dass die Inflation durch klassische Zinsprodukte nicht kompensiert werden kann. Die Nachfrage nach Wertpapieren war daher - wie schon in den Vorjahren - hoch. Wir konnten unseren Kundinnen und Kunden sowohl im Einlagen- als auch im Wertpapiergeschäft gute Lösungen anbieten. Die Erfolge in der Wertpapierberatung spiegeln sich positiv im Provisionsergebnis wider. Mit Blick auf unseren Jahresabschluss liegen vor diesem Hintergrund alle wesentlichen Kennzahlen, das Zins- und Provisionsergebnis und unser Betriebsergebnis, mehr oder weniger deutlich oberhalb unserer Planungen. Mit diesen Ergebnissen sind wir sehr zufrieden und können neben der Zahlung einer angemessenen Dividende auch unser Eigenkapital weiter ausbauen - eine zentrale Grundlage für unsere auch künftig positiven Beiträge für die regionale Wirtschaft, für Nachhaltigkeit und für unser gemeinwohlorientiertes Wirken in der Region. Kundennähe durch Persönlichkeit und aktive Kontakte, engagierte und zufriedene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie nachhaltiges Wirken in ökologischer, sozialer und unternehmerischer Perspektive sind heute, aber auch in Zukunft die Säulen des Erfolgs unserer Sparkasse. Die Sparkasse positioniert sich seit Jahren mit einer klaren Qualitätsstrategie im Markt. Von unabhängiger Seite wurde bereits mehrfach eine Beratungsqualität bestätigt, die unsere Kundinnen und Kunden das ganze Jahr hindurch zuverlässig und individuell abrufen können. Die Auszeichnungen sind für uns ein Ansporn, gleichzeitig aber auch Herausforderung, die Ergebnisse zu bestätigen. Wir sind nah bei unseren Kund:innen, stolz auf unsere engagierten Kolleg:innen und wirtschaftlich gut aufgestellt. Daher blicken wir mit dem gebotenen Respekt, aber auch mit viel Zuversicht und Optimismus in das Jahr 2024 und die weitere Zukunft unserer Sparkasse.
Dr. Sören Abendroth Bernd Jäger LageberichtVorbemerkungZur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit der Berichterstattung wurden strukturelle Anpassungen im Aufbau und in der Darstellung vorgenommen. Das Gebot der Darstellungsstetigkeit wurde zulässigerweise durchbrochen. 1. Grundlagen der Geschäftstätigkeit der Sparkasse Mittelholstein AGDie Sparkasse Mittelholstein AG (nachfolgend Sparkasse genannt) ist eine öffentliche Sparkasse des privaten Rechts in der Rechtsform der Aktiengesellschaft. Die HASPA Finanzholding hält zum Bilanzstichtag 49,9 % der Aktien der Sparkasse. Weitere Aktionäre sind der Zweckverband Sparkasse Hennstedt-Wesselburen (20,1 %), die Stiftung Spar- und Leih-Kasse in Rendsburg (14,7 %), die Stadt Büdelsdorf (5, 1%), der Zweckverband Sparkasse Mittelholstein AG, die Stadt Rendsburg, die Stadtwerke Rendsburg sowie Privatpersonen. Die Organe der Sparkasse sind die Hauptversammlung, der Aufsichtsrat und der Vorstand. Die Hauptversammlung setzt sich zusammen aus den Aktionären der Sparkasse. Sie wählt unter anderem einen Beirat der Privataktionäre, welcher den Vorstand bei der Wahrnehmung seiner Obliegenheiten in regionalen Angelegenheiten berät. Der Aufsichtsrat besteht aus dem Vorsitzenden und 14 weiteren Mitgliedern. Er berät den Vorstand und überwacht die Geschäftsführung. Der Vorstand besteht aus zwei Mitgliedern, welche die Sparkasse eigenverantwortlich leiten und sie gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Neben den Bestimmungen des Kreditwesengesetzes finden für die Sparkasse zusätzlich die für Sparkassen des Privatrechts geltenden Regelungen des Sparkassengesetzes für das Land Schleswig-Holstein Anwendung. Die Sparkasse unterliegt somit, neben der allgemeinen Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), der Aufsicht des Landes Schleswig-Holstein. Die Sparkasse ist Mitglied des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein (SGVSH) und über dessen Sparkassen-Teilfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen, sowie des Verbandes der Deutschen Freien Öffentlichen Sparkassen e.V. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("diskretionäre Institutssicherung"). Beim Amtsgericht Kiel ist die Sparkasse unter der Bezeichnung HRB 8 RD im Handelsregister eingetragen. Die HASPA-Gruppe erbringt verschiedene Dienstleistungen für die Sparkasse. Diese Dienstleistungen stellen teilweise aus unserer Sicht Auslagerungsmaßnahmen im Sinne des § 25a Abs. 2 KWG dar. Die Unternehmen der HASPA-Gruppe erhalten für die Übernahme dieser Dienstleistungen jeweils eine marktübliche Vergütung. Die Sparkasse Mittelholstein AG betreibt als sogenanntes Retail-Institut alle banküblichen Geschäfte, sofern das Sparkassengesetz und die Satzung keine Einschränkungen vorsehen. Die Aufgabe der Sparkasse ist es, auf der Grundlage der Markt- und Wettbewerbserfordernisse für ihr Geschäftsgebiet, welches satzungsgemäß das Land Schleswig-Holstein ist und durch Strategien regionaler fokussiert wird, den Wettbewerb zu stärken und die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise und insbesondere der mittelständischen Wirtschaft mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen auch in der Fläche sicherzustellen. Die Tätigkeitsschwerpunkte liegen vor diesem Hintergrund auf dem Einlagen-, Kredit- und Dienstleistungsgeschäft mit Privatpersonen und Unternehmen. Wesen des Geschäftsmodells ist es dabei, Einlagen primär in der Region einzuwerben und daraus Kredite ebenfalls mit regionalem Bezug zu vergeben. Die Gesamtzahl der Beschäftigten hat sich bis zum 31. Dezember 2023 im Jahresdurchschnitt gegenüber dem Vorjahr um 0,3 % auf 346 erhöht, von denen 211 vollzeitbeschäftigt, 113 teilzeitbeschäftigt sowie 22 in Ausbildung sind. Größter Anlaufpunkt für die Kundinnen und Kunden ist die Hauptstelle in Rendsburg. Das Kerngeschäftsgebiet der Sparkasse umfasst die Kreise Rendsburg-Eckernförde und Dithmarschen sowie die angrenzenden Kreise / Städte und die Stadt Flensburg. Die Sparkasse fokussiert ihre Geschäftsaktivitäten dabei auf den Wirtschaftsraum Rendsburg, die Stadt Büdelsdorf, die Region Nortorf-Felde, Hanerau-Hademarschen sowie die drei Ämter Kirchspielslandgemeinde Eider, Kirchspielslandgemeinde Heider Umland und Büsum-Wesselburen (engeres Kerngeschäftsgebiet). Dieses Gebiet umfasst rund 135 Tausend Einwohnerinnen und Einwohner, denen die Sparkasse ein Zweigstellennetz bestehend aus 12 personenbesetzten und 10 Selbstbedienungsfilialen sowie separate Beratungsräume für Private Banking zur Verfügung stellt. Am Standort Felde kooperiert die Sparkasse in der Filialnutzung mit der örtlichen Volks- und Raiffeisenbank. Während qualifizierte Beratung weiterhin persönlich und stationär möglich ist, nutzen die Kundinnen und Kunden den digitalen Video-Service "KiM" (Kunde im Mittelpunkt), um ihre täglichen Bankgeschäfte diskret in einem separaten Bereich zu erledigen. Dabei unterstützt das Team der Direkt-Filiale kompetent und persönlich. Erklärung zur UnternehmensführungMit dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vom 01.05.2015 wurden börsennotierte und nicht börsennotierte, aber mitbestimmte Aktiengesellschaften verpflichtet, Zielgrößen für die Anteile von Frauen im Aufsichtsrat, Vorstand sowie den ersten beiden Führungsebenen festzulegen, umzusetzen und im Lagebericht zu veröffentlichen. Der Aufsichtsrat begrüßt diese gesetzlichen Regelungen zur Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungs-/ Überwachungsfunktionen und stellt fest, dass im Idealfall Diversität in noch weiteren Dimensionen (also über das Geschlecht hinaus) bei Besetzungen Berücksichtigung finden sollte. Soweit Kandidatinnen über passende Eignungsprofile verfügen, sollte eine paritätische Besetzung im Vorstand angestrebt werden; gleichzeitig sollten festgelegte und noch nicht erreichte Zielquoten nicht dazu führen, Wiederbestellungen von Vorständen allein wegen des Geschlechts nicht fortzusetzen. Unter Berücksichtigung dieser Einordnung und Würdigung hat der Aufsichtsrat im Jahr 2022 folgende bis zum 23. Juni 2027 geltende Zielgrößen für Aufsichtsrat und Vorstand festgelegt:
Diese Zielgrößen werden im Geschäftsjahr 2023 mit zwei Frauen hinsichtlich des Aufsichtsrats sowie ohne weibliches Vorstandsmitglied hinsichtlich des Vorstands unterschritten. Die Unterschreitung ist durch die von 2021 bis 2025 andauernde laufende Amtsperiode des Aufsichtsrats und die bis mindestens 2026 laufenden Verträge der Vorstände begründet. Der Vorstand hat unter Wahrung der Unternehmensinteressen, insbesondere zur Sicherung der Flexibilität bei Neubesetzungen in der ersten Führungsebene, folgende Zielgrößen für die zwei Führungsebenen unterhalb des Vorstands festgelegt:
Im Geschäftsjahr 2023 werden diese Zielgrößen in der ersten Führungsebene mit drei Frauen genau erreicht und mit acht Frauen in der Besetzung der zweiten Führungsebene überschritten. 2. Wirtschaftsbericht2.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Jahr 2023Mäßige Dynamik der Weltwirtschaft - Deutschland in StagnationDas Jahr 2023 war weltweit nach 2022 erneut von hoher Inflation geprägt. Im zweiten Kriegsjahr nach dem russischen Angriff auf die Ukraine waren die Preissteigerungsraten zwar in den meisten Ländern nicht mehr ganz so hoch wie zu ihren Spitzenständen im Herbst 2022. Doch die Kaufkraft der Einkommen war weiterhin stark belastet. Das schwächte den Konsum. Zudem bremsten die in fast allen Währungsräumen fortgesetzten Zinssteigerungen die Nachfrage - ebenfalls beim Verbrauch, aber vor allem bei den Investitionen. Der Internationale Währungsfonds beziffert das Wachstum der Weltwirtschaft 2023 auf insgesamt 3,0 % beziehungsweise auf 1,5 % für die Gruppe der fortgeschrittenen Volkswirtschaften. Diese Werte entsprechen zwar annähernd den langjährigen Durchschnitten, doch für die Spätphase der weitgehend überwundenen Corona-Pandemie war eine stärkere Erholung von den gedrückten Wertschöpfungsniveaus aus erwartet worden. Der avisierte Aufholprozess blieb jedoch tatsächlich im Angesicht der hohen Inflation stecken. Die USA sind vom Kriegsgeschehen geographisch weit entfernt. Außerdem sind sie nicht so stark gegenüber den verteuerten Energiekosten exponiert. Vielmehr sind sie in manchen Sektoren wie dem international gehandelten und stark verteuerten verflüssigten Gas (LNG) sogar Netto-Anbieter und somit Profiteur. Das Bruttoinlandsprodukt der USA wuchs 2023 überdurchschnittlich - noch einmal in ähnlichem Tempo wie schon im Jahr zuvor. Der Euroraum, der sich 2022 noch sehr gut erholt hatte, verlor 2023 dagegen stärker an Wachstumsdynamik. Er erreichte gemäß der Schätzung des IWF nur noch 0,7 % realen Zuwachs. Dabei überzeichnen die Jahresraten für den Euroraum insgesamt und für die meisten seiner Länder sogar noch die Entwicklung innerhalb des Jahres. Denn das im Jahresdurchschnitt ausgewiesene Wachstum stammt fast vollständig aus dem statistischen Überhang vom guten Jahresende 2022. Danach stagnierte das Euro-Währungsgebiet im Jahresverlauf 2023 weitgehend - mit einigen Ausnahmen wie etwa dem Wachstumsstar der letzten Jahre, Spanien, das auch zuletzt bei seinem BIP weiter zulegen konnte. Deutschland ist am anderen Ende des europäischen Länderfeldes einzuordnen. Hierzulande ist die Stagnation schon länger offenkundig. Die deutsche Jahreswachstumsrate profitierte 2023 anders als der Euroraum insgesamt auch nicht von einem Überhang aus dem Vorjahr. Im Gegenteil: Das Schlussquartal 2022 lieferte in Deutschland bereits eine sehr schlechte Ausgangsbasis. Damals waren die Energiepreise auf ihren Höchstständen und es herrschte die Angst vor einem Gasmangel mit Rationierungen im Winter 2022/2023 vor. Trotz des vermiedenen Gasmangel-Winters kein Aufschwung eingeleitet - zurückhaltender Konsum bei noch hoher InflationAls sich Anfang 2023 zeigte, dass die Mangellage nicht schlagend werden würde und dass Deutschland aufgrund von getroffenen Maßnahmen zur Einsparung und zu neuen Bezugsquellen, aber auch aufgrund einer warmen Witterung recht gut durch den Winter kommen würde, verflog diese Angst. Es keimte Anfang 2023 die Zuversicht, dass der lang ersehnte Post-Corona-Aufschwung nun kraftvoll einsetzten würde. Diese Hoffnung erfüllte sich dann allerdings nicht. Denn die bis weit in das Jahr 2023 hinein auf hohem Niveau bleibende Inflation kostete Kaufkraft. Die Nominaleinkommensentwicklung zog zwar nach, aber erst zeitlich verzögert. In Deutschland war im Jahresdurchschnitt die Entwicklung der Verfügbaren Einkommen mit 5,9 % nominalem Zuwachs genauso hoch wie der Anstieg der Verbraucherpreise. Aber das zeitliche Profil der Kompensation, die Verteilung der Einkommens- und Preisanstiege über die Einkommensklassen und über die Güterkategorien und nicht zuletzt die psychologische Präsenz des Themas Inflation dämpften doch die Kauflust und die Konsummöglichkeiten. Mit -0,8 % schrumpfte der private Verbrauch 2023 stärker als das BIP. Die Sparquote stieg leicht um zwei Promillepunkte auf 11,3 %. Staatssektor konsolidierte sichNoch stärker rückläufig als der private Verbrauch war der staatliche Konsum. Er schrumpfte 2023 preisbereinigt um 1,7 %. Hier spiegelt sich die Normalisierung nach der Pandemie wider. Es waren vor allem weggefallene Ausgaben für Impfstoffe und Testsets, die hier wirksam wurden. Die Staatsquote als Anteil der Staatsausgaben aller staatlichen Ebenen (Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherungen) am Bruttoinlandsprodukt ging 2023 auf 48,2 % zurück. In den Pandemiejahren 2020 und 2021 hatte diese Kennzahl vorübergehend die 50-%-Marke überschritten. Trotz der wegen steigender Zinssätze wieder etwas höherer Zinsausgaben in Höhe von 36,3 Mrd. Euro fiel das gesamtwirtschaftliche Finanzierungsdefizit mit 82,7 Mrd. Euro oder 2,0 % des BIP etwas geringer aus als im Vorjahr. Die noch nicht endgültig exakt bezifferte Staatschuldenquote dürfte auf die Größenordnung von 65 % des BIP leicht zurückgegangen sein. Wechselhafter Zins - gemischtes Bild bei der Investitionstätigkeit und beim AußenhandelDie Investitionen wurden stark von dem Zinsanstieg geprägt. Die geldpolitische Bremsung war in fast allen großen Währungen in diesem Ausmaß und in dieser Geschwindigkeit ohne Beispiel. Im Euroraum wurden die Leitzinsen aus dem noch bis Mitte 2022 herrschenden Negativzins heraus in nur gut einem Jahr bis zum Herbst 2023 um 450 Basispunkte erhöht. Die Kapitalmarktzinsentwicklung folgte dieser Vorgabe weitgehend. Gegen Ende des Jahres 2023 bildeten sich am Kapitalmarkt die Renditen für lange Zinsbindungsfristen allerdings wieder zurück, als die Inflationsraten sanken und damit die Erwartung aufkam, dass erste Leitzinssenkungen nicht mehr allzu ferne sind. Gemessen an den Jahresendständen bildete sich die Umlaufsrendite der zehnjährigen Bundesanleihen als Benchmark für den Euroraum-Kapitalmarkt sogar von 2,5 % Ende 2022 auf 2,1 % Ende 2023 zurück. Allerdings markierte der Jahreswechsel 2023/2024 den Höhepunkt der Zinssenkungsfantasie, der sich danach wieder ein Stück korrigiert hat. Über weite Teile des Jahres 2023 lagen die Kapitalmarktrenditen zunächst über dem Startniveau des Jahres. Insbesondere in den Sommermonaten bewegten sich die Renditen zehnjähriger Bundesanleihen über der Marke von 2,5 %, in der Spitze fast bei 3,0 %. Die Bautätigkeit in Deutschland wurde durch das einstweilen erhöhte Zinsniveau stark gebremst. Zunächst wurde noch der recht gute Auftragsbestand bei begonnenen Projekten abgearbeitet. Doch das Angehen neuer Projekte kam praktisch völlig zum Erliegen, was dann 2023 zunehmend auch in der laufenden Bau-Wertschöpfung sichtbar wurde. Die Bauinvestitionen sanken im dritten Jahr in Folge, 2023 noch einmal preisbereinigt um 2,1 %. Am stärksten war der Rückgang im Wohnungsbau. Die Ausrüstungsinvestitionen hielten sich dagegen recht gut. Sie wurden zwar ebenfalls vom Zins gebremst. Aber der Strukturwandel macht eine Erneuerung des Kapitalstocks erforderlich, so dass sich mit den treibenden Themen Klimawandel und Digitalisierung eine Sonderkonjunktur entfaltet hat. Die Ausrüstungsinvestitionen konnten deshalb als einzige Verwendungskomponente des BIP 2023 real sogar um 3,0 % zulegen. Auch der Außenhandel leistete zwar einen positiven Wachstumsbeitrag, doch das ist der rechnerisch saldierten Konstellation geschuldet. Die Exporte selbst sanken 2023 real um 1,8 %. Die deutschen Importe, die als eine Art Vorleistung für die deutsche Volkswirtschaft mit negativem Vorzeichen in die BIP-Berechnung eingehen, sanken aber sogar um 3,0 % und somit noch stärker als die Exporte. Die Korrektur bei den Importen ist auch als eine Gegenbewegung zu den von Sonderentwicklungen geprägten Trends des Vorjahres zu interpretieren. Da sich die zuvor erheblich verteuerten Importe - Stichwort Energie - 2023 auch preislich wieder sehr stark entspannten, stieg der nominale Leistungsbilanzsaldo Deutschlands sogar noch stärker als in der preisbereinigten Rechnung. Der Überschuss in der Leistungsbilanz machte nach 4,4 % des BIP 2022 im Jahre 2023 wieder deutlich mehr als 6,0 % des BIP aus. Der 2022 erlittene Terms-of-Trade-Schock für Deutschland scheint inzwischen weitgehend überwunden. Deutsches BIP im Gesamtjahr 2023 bei -0,3 % - mit schwachem SchlussquartalInsgesamt ergab sich nach der ersten Schnellschätzung des Statistischen Bundesamtes vom 15. Januar 2024 im abgelaufenen Jahr eine reale Veränderungsrate des deutschen BIP in Höhe von -0,3 %. Ein Teil dieser Schrumpfung ist allerdings auch auf den Effekt einer geringeren Zahl von 2023 zur Verfügung stehenden Arbeitstagen zurückzuführen. Arbeitstäglich bereinigt beziffert Destatis die Entwicklung auf -0,1 %. Im unterjährigen Jahresverlauf war vor allem das Schlussquartal schwach. Dessen offizielle amtliche Bezifferung steht zwar noch aus, aber eine Größenordnung ergibt sich implizit aus der veröffentlichten Jahreszahl und den ersten Quartalen. Das Statistische Bundesamt scheut sich im Januar regelmäßig noch zu einem gewissen Grade, exakte Angaben für das Schlussquartal zu machen. Denn eigentlich liegen die meisten Inputdaten zu diesem Zeitpunkt nur bis zum Oktober vor, für das Quartal also erst einer von drei Monatswerten. Zwei Drittel müssen deshalb dazu geschätzt werden. Der Jahreswert lässt sich dagegen mit zehn vorliegenden Zwölfteln schon etwas robuster hochrechnen. Doch in diesem Jahr hat sich das Amt auch zu den Quartalswerten bereits frühzeitig recht weitreichend eingelassen. Destatis wollte Fehlinterpretationen selbst rechnender Beobachter vorbeugen, die sonst Schlüsse aus dem bisher skizzierten Jahresverlauf gezogen hätten. Denn dieser ist statistisch mit sich abzeichnenden Revisionen noch in Bewegung. So hat das Statistische Bundesamt bei der diesjährigen Jahrespressekonferenz signalisiert, dass das dritte Quartal mit neu eingelaufenen Daten leicht heraufrevidiert wird und zwar von der zuvor gemeldeten leicht negativen Verlaufsrate gegenüber dem Vorquartal auf nunmehr eine glatte Null. Das macht materiell keinen wesentlichen Unterschied, hat aber große Bedeutung für die Begrifflichkeiten. Denn da das Schlussquartal auf jeden Fall eine negative Verlaufsrate von voraussichtlich -0,3 % aufweisen wird, wären es nach dem alten Meldestand zwei negative Quartale in Folge gewesen. Und genau das wird oft als Definition einer "technischen Rezession" herangezogen. Einer solchen Fehl-Ausrufung einer Rezession wollte das Bundesamt mit der ungewohnten frühzeitigen Datentransparenz zu den Quartalen des zweiten Halbjahres entgegenwirken. Nun ist es halboffiziell bisher also keine Rezession trotz der negativen Gesamtjahresrate von -0,3 %, die sich aus dem negativen Überhang aus dem Jahr 2022, dem negativen Arbeitstageeffekt, der Stagnation über drei Quartale und einem rückläufigen Schlussquartal speist. Arbeitsmarkt weiter robust - Fachkräftemangel als WachstumsbremseAm Arbeitsmarkt fühlt sich die Lage weiterhin ohnehin überhaupt nicht an wie eine Rezession. Trotz recht hoher Nettozuwanderung und stagnierender Produktion hat sich die Arbeitslosenquote in der Abgrenzung der Bundesagentur für Arbeit 2023 nur moderat um vier Promillepunkte auf 5,7 % erhöht. Der Fachkräftemangel ist in vielen Branchen mit Händen zu greifen. Er ist zu einer angebotsseitigen Beschränkung der Wirtschaftsentwicklung geworden. Die Zahl der Erwerbstätigen konnte dennoch auch in dem schwierigen Jahr 2023 weiter gesteigert werden um jahresdurchschnittlich 333 Tausend Personen auf einen neuen Rekordstand von 44,9 Mio. Noch nie waren in Deutschland so viele Menschen erwerbstätig wie 2023. Das hat allerdings Implikationen für die Entwicklung der Produktivität: Bei real schrumpfendem BIP und steigender Erwerbstätigenzahl war die Pro-Kopf-Produktivität deutlich rückläufig. Pro Stunde gerechnet sieht die Entwicklung etwas günstiger aus, weil die durchschnittlich geleistete Arbeitsstundenzahl 2023 gesunken ist. Aktienkurse profitierten Ende 2023 in erster Linie von den veränderten ZinserwartungenDie Bewegungen der Leitzinsen und Kapitalmarktzinsen 2023 sind bereits weiter oben im Zusammenhang mit der Preisentwicklung und der Investitionstätigkeit beschrieben worden. Die Aktienkurse wurden 2023 davon stark beeinflusst. Über weite Strecken des Jahres bewegten sich die Aktienkurse verhalten, gingen vor allem zwischen August und Oktober deutlich zurück. Hintergrund war die zunehmende Ernüchterung über die realwirtschaftliche Situation, über Stagnation und ausbleibenden Aufschwung. Doch dann setzte im November und Dezember ein starker Aktienkursanstieg ein, der von der aufkommenden Zinssenkungsfantasie getrieben wurde. Mit einem Jahresschlussstand von 13.924 Punkten Ende 2022 und 16.752 Punkten Ende 2023 errechnet sich im DAX eine positive Jahresperformance von 20,3 %. Allgemeine Entwicklung im GeschäftsgebietDie folgenden Angaben wurden dem IHK-Konjunkturbericht Schleswig-Holstein - 4. Quartal 2023 (Veröffentlicht am 16. Februar 2024) - entnommen. Wirtschaftspolitik dämpft GeschäftserwartungenDie konjunkturelle Lage in Schleswig-Holstein bleibt weiter angespannt. Trotz einer leichten Verbesserung im 4. Quartal 2023 lässt sich keine echte Trendwende beobachten. Der Konjunkturklimaindex steigt zwar von 81,7 auf 84,5 Punkte, bleibt damit aber auf einem sehr niedrigen Niveau und liegt weiterhin deutlich unter seinem langjährigen Mittel von 108,1 Punkten. Die Einschätzungen zur aktuellen Situation sind ausgeglichen, wohingegen es vor allem die Geschäftserwartungen sind, die die konjunkturelle Lage eintrüben. Die schwächelnde Konjunktur wirkt sich auf alle Branchen aus. Vor allem betroffen sind der Einzelhandel und das Verkehrsgewerbe. Die Unternehmen müssen in einem schwierigen und unsicheren Umfeld wirtschaften: Fachkräftemangel, ein ungünstiges Zinsumfeld und der schwache Konsum sind herausfordernd. Besonders unzufrieden sind die Unternehmen momentan mit den wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen. Hier muss die Politik handeln und günstigere Bedingungen für die Unternehmen schaffen. Geschäftslage und ErwartungenDie aktuelle Geschäftslage beurteilen die Unternehmen im vierten Quartal nur geringfügig positiver als im Vorquartal: Knapp 30 % der Unternehmen bewerten ihre derzeitige Situation als gut (Vorquartal 24 %). Der Anteil, der von einer schlechten aktuellen Lage spricht, beträgt etwa 23 % (Vorquartal 22 %). Deutlich pessimistischer beurteilen die Unternehmen ihre Geschäftsaussichten: 42 % erwarten in den kommenden 12 Monaten eine Verschlechterung ihrer Geschäfte (Vorquartal 43 %). Der Anteil der Betriebe, der mit einer Verbesserung der Situation in der Zukunft rechnet, liegt wie im vorangegangenen Quartal bei gerade mal 9 %. Die Exporterwartungen konnten sich im vierten Quartal verbessern: Etwa 30 % der Exporteure erwarten steigende Exportzahlen. Nur noch 25 % der exportierenden Firmen stellen sich auf ein schlechteres Auslandsgeschäft ein (Vorquartal 33 %). UnternehmenspläneDie negativen Geschäftserwartungen führen dazu, dass die Unternehmen eher zurückhaltend bei ihren Beschäftigungs- und Investitionsplänen sind. Bei den Beschäftigungsabsichten sind die Firmen überwiegend um Stabilität bemüht, da sie, aufgrund der sich seit Jahren verschärfenden Arbeitskräfteknappheit, ihr Personal halten wollen. 62 % der Unternehmen wollen ihren Personalbestand konstant halten. Rückläufige Beschäftigungszahlen erwarten etwa 23 % der Unternehmen (Vorquartal 23 %) und nur 16 % rechnen mit einer Ausweitung der Beschäftigung (Vorquartal 12 %). Die Investitionsneigung der Unternehmen steigt im vierten Quartal wieder etwas an: Etwa 27 % der Unternehmen gaben an, in Zukunft mehr zu investieren (Vorquartal 22 %). Der Anteil an Unternehmen, die zukünftig weniger investieren wollen, sinkt von 33 auf 31 %. RisikenInsgesamt zeigt sich eine steigende Risikobewertung: Im Mittel sind Unternehmen von etwa 3 der 8 genannten Risiken betroffen, vor der Coronakrise wurden im Mittel nur 2,5 Risiken angekreuzt. Als größtes Risiko bewerten die Befragten nach wie vor den Fachkräftemangel, 63 % sind vom geringen Arbeitskräfteangebot betroffen. 62 % der Firmen sind darüber hinaus unzufrieden mit den wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen und sehen darin einen Wettbewerbsnachteil. Noch nie wurde dieser Faktor von so vielen Unternehmen als Risiko eingeschätzt - nicht einmal im Zusammenhang mit der Corona-Krise. Daneben belasten weiterhin hohe Kosten die Angebotsseite: Über die Hälfte der Befragten sieht in den Energie- und Rohstoffpreisen und in den hohen Arbeitskosten ein Geschäftsrisiko. Auch die Finanzierungsbedingungen verschlechtern sich für die Firmen, etwa 20 % klagen hierbei über Schwierigkeiten. Die schwächelnde Inlandsnachfrage macht sich bei 47 % der Unternehmen bemerkbar. Der Handel ist von der Konsumschwäche stärker betroffen als die übrigen Branchen: 60 % der Händler sehen sich mit dem Risiko einer zu geringen Inlandsnachfrage konfrontiert (Vorquartal 72 %). 2.2. Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen im Jahr 20237. MaRisk-NovelleDie Finanzaufsicht BaFin hat ihre Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Banken (MaRisk) in 2023 aktualisiert. Dabei hat sie Leitlinien der Europäischen Bankenaufsicht berücksichtigt und neue Aspekte aufgegriffen. In der 7. Novelle der MaRisk, welche die BaFin 2023 veröffentlicht hat, hat sie insbesondere die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA für die Kreditvergabe und -überwachung umgesetzt. Sie betreffen zum Beispiel die Prozesse im Kreditgeschäft und die Risikomanagementmodelle der Institute. Außerdem hat die BaFin unter anderem folgende wesentliche Aspekte angepasst oder neu in die MaRisk-Novelle integriert:
Insgesamt müssen sich die Institute jedoch auf eine Fortsetzung der Regulierungspolitik der letzten Jahre einstellen. Der Konsultationsentwurf zur 8. MaRisk Novelle liegt bereits vor. EntkonsolidierungMit der Mehrheitsbeteiligung der HASPA Finanzholding ist im Jahr 2013 eine handelsrechtliche und in der Folge auch eine aufsichtsrechtliche Einbindung der Sparkasse Mittelholstein AG in eine Konzernstruktur entstanden; letztere mit der Folge, dass die Sparkasse Mittelholstein AG nicht der nationalen Bankenaufsicht durch BaFin und Bundesbank unterlag, sondern analog (inter-)national tätiger Großbanken direkt durch die Europäische Zentralbank (EZB) beaufsichtigt wurde. Infolge der Entkonsolidierung durch die Senkung der Beteiligungsquote der HASPA Finanzholding AG unter 50,0 % im März 2023 wurde die Sparkasse Mittelholstein AG am 28. Juni 2023 aus der EZB-Aufsicht entlassen und in die nationale Aufsicht überführt. 2.3. Bedeutsamste finanzielle LeistungsindikatorenDie folgenden Kennziffern, die der internen Steuerung dienen und in die Berichterstattung einfließen, wurden als bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren definiert. Kennzahlen Cost-Income-Ratio 1 Disponibles Ergebnis in Mio. EUR 2 Betriebsergebnis vor Bewertung in % der DBS 3 Betriebsergebnis nach Bewertung in % der DBS 4 Gesamtkapitalquote nach CRR 5 Kernkapitalquote nach CRR 6 Leverage Ratio 7 Erstmals wurde die Kennzahle Leverage Ratio als bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren festgelegt. Im Berichtsjahr ist folgender bedeutsamster finanzieller Leistungsindikator Liquidity-Coverage-Ratio (LCR) nicht mehr relevant, die Geschäftsstrategie der Sparkasse wurde entsprechend angepasst. Verwaltungsaufwand in Relation zum Zins- und Provisionsüberschuss zuzüglich Saldo der sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen gemäß Abgrenzung des Betriebsvergleichs (bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen)
2 Disponibles Ergebnis in Mio. EUR =
Ergebnis nach Ertragsteuern ohne Veränderung der Vorsorgereserven
3 Betriebsergebnis vor Bewertung in % der DBS =
Zins- und Provisionsüberschuss zuzüglich Saldo der sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen und abzüglich der Verwaltungsaufwendungen gemäß Abgrenzung des Betriebsvergleichs (bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen) im Verhältnis zur durchschnittlichen Bilanzsumme
4 Betriebsergebnis nach Bewertung in % der DBS =
Betriebsergebnis vor Bewertung abzüglich des Bewertungsergebnisses (Kredit, Wertpapiere und sonstiges) im Verhältnis zur durchschnittlichen Bilanzsumme
5 Gesamtkapitalquote nach CRR =
Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die risikobezogenen Positionswerte Verhältnis Kernkapital bezogen auf die risikobezogenen Positionswerte Verhältnis aufsichtsrechtliches Kernkapital bezogen auf das (bilanzielle und außerbilanzielle) Gesamtengagement 2.4. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs
2.4.1. BilanzsummeGründe für die Steigerung der Bilanzsumme liegen vor allem in der Ausweitung der Forderungen ggü. Kunden, welche im Wesentlichen durch Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten refinanziert wurden. 2.4.2. Aktivgeschäft2.4.2.1. Forderungen an KreditinstituteDer Rückgang der Forderungen an Kreditinstitute ist im Wesentlichen auf Umschichtung zu Gunsten der Wertpapieranlagen zurückzuführen. Der Bestand setzt sich hauptsächlich aus bei Kreditinstituten unterhaltenen Liquiditätsreserven und kurzfristigen Geldanlagen zusammen. 2.4.2.2. Forderungen an KundenDas Wachstum der Forderungen an Kunden ist vor allem mit gewerbliche Kunden erzielt worden. Im Firmenkreditgeschäft konnten Kreditzusagen im Umfang von 270,7 Mio. Euro (Vorjahr 326,9) Mio. Euro und im Privatkundengeschäft in Höhe von 53,3 Mio. Euro (Vorjahr 99,9 Mio. Euro) realisiert werden. Das im Vorjahr prognostizierte Rückgang der Kundenforderungen im Privatkundenbereich von -0,4 % wurde mit -1,0 % leicht übertroffen. Im Firmenkundenbereich konnte das prognostizierte Wachstum von 4,4 % mit 4,7 % realisiert werden. 2.4.2.3. WertpapieranlagenFür die Zunahme der Wertpapieranlagen sind Schuldverschreibungen und andere verzinsliche Wertpapiere in Höhe von 16,6 Mio. EUR maßgeblich. Die Bestände von Aktien und anderen nicht verzinslichen Wertpapieren wurden um 4,4 Mio. EUR abgebaut. Ursächlich für den Rückgang sind Bewertungskorrekturen in unserem Immobilienfondsportfolio. Im Rahmen der Planung sind wir bei den Eigenanlagen (inkl. Forderungen an Kreditinstituten) von einem konstanten Volumen ausgegangen. In Summe haben sich die Positionen leicht rückläufig entwickelt. 2.4.2.4. Beteiligungen und Anteile an verbundenen UnternehmenDie Veränderung ergab sich aus einer Zuschreibung auf eine Beteiligung in Höhe von 2,8 Mio. EUR. Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden unverändert in Höhe von 2,0 Mio. EUR ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um eine eigene Immobiliengesellschaft. 2.4.2.5. SachanlagenIm Berichtsjahr 2023 wurden die Maßnahmen zur Modernisierung unserer Sparkasse im neuen Filialdesign, welche in 2019 mit der Hauptstellengestaltung begannen und in den Folgejahren auch an den Standorten Heide, Tellingstedt, Schacht-Audorf und Hennstedt umgesetzt wurden, fortgeführt. Mit der Neugestaltung der Beratungsräume in Wesselburen haben wir die Grundlage für eine zeitgemäße Kundenkommunikation realisiert. Die Kosten betragen ca. 0,4 Mio. EUR für Bau-, Sicherheits- und Einrichtungsmaßnahmen. Bei der Auftragsvergabe konnten Handwerksbetriebe aus unserem Kundenkreis und aus der Region bedacht werden. Im Rahmen des Regelbetriebes sind standortübergreifend notwendige technische Instandsetzungsmaßnahmen realisiert worden. Außerdem wurden Innenausstattungen erneuert, Besprechungsräume eingerichtet und Beratungsräume erweitert. Diese Maßnahmen umfassen einen Betrag von ca. 0,1 Mio. EUR. Aus Aspekten der Nachhaltigkeit ist an den Standorten Rendsburg und Wesselburen eine PV-Anlage errichtet worden und der Fuhrpark um ein weiteres E-Fahrzeug erweitert. Hierfür wurden weitere ca. 0,2 Mio. EUR investiert. 2.4.3. Passivgeschäft2.4.3.1. Verbindlichkeiten gegenüber KreditinstitutenDie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zeigten eine deutliche Zunahme. Es handelt sich dabei überwiegend um Mittel, die der Finanzierung des langfristigen Kreditgeschäfts dienen. Die prognostizierte Entwicklung wurde übertroffen. 2.4.3.2. Verbindlichkeiten gegenüber KundenDie Verbindlichkeiten gegenüber Kunden nahmen im Vergleich zum Vorjahr ab. Bevorzugte Sparanlagen waren höher verzinsliche Sondersparformen, insbesondere unsere Jubiläumsanlage. Die im Vorjahr geäußerten Erwartungen zur Bestandsentwicklung der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sind nicht eingetreten. 2.4.4. DienstleistungsgeschäftIm Dienstleistungsgeschäft haben sich im Jahr 2023 folgende Schwerpunkte ergeben:
Privat- und GeschäftsgiroverkehrIm Giroverkehr konnten höhere Kontenzuwächse als geplant realisiert werden. Vermittlung von WertpapierenDas Geschäftsjahr 2023 war im Bereich der Dienstleistungen geprägt durch das Wertpapiergeschäft. Die Wertpapierumsätze nahmen gegenüber dem Vorjahr um 33,5 % zu und erreichten einen Wert von 267,3 Mio. EUR. Darlehensgeschäft / AvalprovisionenDer wesentliche Teil der Avalprovisionen resultiert aus der Herstellung von Windkraftprojekten. KartenerträgeSpürbare Zuwächse durch Reise- und Urlaubsaktivitäten spiegeln sich im Zahlungsverkehr wider. Des Weiteren ist der Einsatz von Kartenzahlungen in der Breite weiter angestiegen. 2.5. Bedeutsamste nichtfinanzielle LeistungsindikatorenDie bedeutsamsten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren stellen sich zum Bilanzstichtag im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar:
Bis 2022 wurden die geplanten vertrieblichen und davon durchgeführten Kundenkontakte gemessen. Da die tatsächlich durchgeführten vertrieblichen, inklusive der nicht geplanten Kundenkontakte, ein realistischeres Bild der Vertriebsaktivitäten wiedergeben, werden ab 2023 alle durchgeführten vertrieblichen Kundenkontakte gezählt. In der Planung wurde das entsprechend berücksichtigt. Sowohl bei den Kundenkontakten als auch bei der Giromarktausschöpfung konnten die Planwerte erreicht werden. 2.6. Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage2.6.1. VermögenslageDie Vermögenslage unserer Sparkasse ist gekennzeichnet durch einen Anteil der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden an der Bilanzsumme in Höhe von 64,7 % (im Vorjahr: 67,7 %). Der Anteil der Forderungen an Kunden an der Bilanzsumme hat sich von 77,6 % auf 78,6 % erhöht. Sämtliche Vermögensgegenstände und Rückstellungen werden vorsichtig bewertet. Einzelheiten sind dem Anhang zum Jahresabschluss zu entnehmen. Für besondere Risiken des Geschäftszweigs der Kreditinstitute wurde zusätzlich Vorsorge getroffen. Die zum Jahresende ausgewiesenen Gewinnrücklagen erhöhten sich durch die Zuführung eines Teils des Bilanzgewinns 2022. Insgesamt weist die Sparkasse inklusive des Bilanzgewinns 2023 ein Eigenkapital von 187,8 Mio. EUR (Vorjahr 185,3 Mio. EUR) aus. Neben den Gewinnrücklagen verfügt die Sparkasse über umfangreiche weitere aufsichtliche Eigenkapitalbestandteile. So wurde der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB von 115,0 Mio. EUR auf 144,5 Mio. EUR erhöht. Die Gesamtkapitalquote gemäß Art. 92 CRR (Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die anrechnungspflichtigen Positionen) übertrifft am 31. Dezember 2023 mit 15,0 % (im Vorjahr: 15,0 %) die aufsichtlichen Mindestanforderungen von 8,0 % gemäß CRR (zuzüglich SREP-Zuschlag sowie Kapitalerhaltungs- und antizyklischem Kapitalpuffer). Der antizyklische Kapitalpuffer erhöhte sich von null auf 0,75 % der risikogewichteten Positionswerte. Zudem wurde ein Systemrisikopuffer von 2,00 % für den Wohnimmobiliensektor eingeführt. Die Quoten sind ab dem 1. Februar 2023 zu beachten. Die anrechnungspflichtigen Positionen zum 31. Dezember 2023 betragen 2.197,3 Mio. EUR und die aufsichtlich anerkannten Eigenmittel 328,6 Mio. EUR. Auch die harte Kernkapitalquote und die Kernkapitalquote übersteigen die aufsichtlich vorgeschriebenen Werte. Die Kernkapitalquote beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf 13,4 % (im Vorjahr: 13,4 %) der anrechnungspflichtigen Positionen nach CRR und liegt damit leicht oberhalb des prognostizierten Wertes. Die für 2023 prognostizierte Steigerung der Gesamtkapitalquote konnte erreicht werden. Die Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) beträgt am 31. Dezember 2023 8,6 % (im Vorjahr: 8,3 %) und liegt damit über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 %. Auf Grundlage unserer Kapitalplanung bis zum Jahr 2028 ist auch weiterhin eine Erfüllung der aufsichtlichen Anforderungen an die Eigenmittelausstattung als Basis für die Umsetzung unserer Geschäftsstrategie gegeben. Die Vermögenslage ist geordnet. Die Aktiva und Passiva wurden nach den gesetzlichen Vorschriften bewertet. 2.6.2. FinanzlageDie Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) lag jederzeit oberhalb des Mindestwerts von 100,0 %. Die LCR-Quote lag zum 31. Dezember 2023 bei 129,2 % und damit oberhalb des prognostizierten Wertes. Die strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio - NSFR) lag ebenfalls jederzeit über der aufsichtlichen Mindestquote von 100 %. Der Wert für die NSFR lag zum 31. Dezember 2023 bei 119,1 % und damit ebenfalls oberhalb des prognostizierten Wertes. Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden Guthaben bei der Deutschen Bundesbank geführt. Dispositionslinien stehen bei der Norddeutschen Landesbank - Girozentrale -, Hannover zur Verfügung. Die Zahlungsfähigkeit ist nach unserer Finanzplanung gewährleistet. 2.6.3. ErtragslageDie wesentlichen Erfolgskomponenten der Gewinn- und Verlustrechnung laut Jahresabschluss sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Die Erträge und Aufwendungen sind nicht um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt.
Zur Analyse der Ertragslage wird für interne Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation eingesetzt, in dem eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses unserer Sparkasse in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme erfolgt. Zur Ermittlung eines Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden. Nach Berücksichtigung des Bewertungsergebnisses ergibt sich das Betriebsergebnis nach Bewertung. Unter Berücksichtigung des neutralen Ergebnisses und der Steuern verbleibt der Jahresüberschuss. Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren für die Ertragslage sind in der folgenden Tabelle aufgeführt:
Das Betriebsergebnis vor Bewertung auf Basis von Betriebsvergleichswerten beträgt 1,41 % (Vorjahr 0,94 %) der durchschnittlichen Bilanzsumme des Jahres 2023; es liegt damit leicht unterhalb des Durchschnittes der schleswig-holsteinischen Sparkassen (1,48 %). Der im Vorjahreslagebericht prognostizierte Wert von 22,1 Mio. EUR wurde aufgrund von höheren Zinserträgen deutlich übertroffen. Dies gilt auch für die als weitere bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren auf Basis der Betriebsvergleichswerte zur Unternehmenssteuerung definierten Größen. Im Jahr 2023 haben sich diese wie folgt entwickelt: Auch die Cost-Income-Ratio verbessert sich von 57,3 % auf 48,6 %. Der im Vorjahreslagebericht prognostizierte Wert von 67,0 % wurde aufgrund von höheren Erträgen deutlich übertroffen. Das Betriebsergebnis nach Bewertung liegt mit 47,8 Mio. EUR über dem Vorjahreswert von 18,0 Mio. EUR. Der im Vorjahreslagebericht prognostizierte Wert von 13,6 Mio. EUR wurde aufgrund von einem deutlich oberhalb der Planung liegenden Betriebsergebnis vor Bewertung, als auch von einem deutlich oberhalb der Planung liegenden Bewertungsergebnisses übertroffen. Im Geschäftsjahr hat sich der Zinsüberschuss besser entwickelt als erwartet. Er erhöhte sich um 39,4 % auf 69,3 Mio. EUR. Die Erhöhung des Zinsüberschusses ging auf deutlich gestiegene Zinssätze zurück. Dies spiegelt sich in gestiegenen Erträgen bei den Kundenforderungen, bei den Eigenanlagen und bei den Forderungen an Kreditinstituten wider. Daraus resultieren deutliche Abweichungen zu den geplanten Zinserträgen. Im Zinsaufwand sind geringere Umschichtungen innerhalb der Sichteinlagen von unverzinslichen in verzinsliche Einlagen zu verzeichnen und führen zu einer geringen Planabweichung. Der Provisionsüberschuss entspricht nahezu dem des Vorjahres. Im Vergleich zur Planung überkompensieren höhere Erträge aus den Bereichen Giroverkehr, Wertpapiergeschäft sowie Avalgeschäft den Rückgang bei der Vermittlung von Versicherungen und Immobilienfinanzierungen. Der Personalaufwand liegt erwartungsgemäß oberhalb des Vorjahreswertes, bewegt sich jedoch insgesamt auf dem Niveau der Planung. Die anderen Verwaltungsaufwendungen erhöhten sich im Wesentlichen aufgrund von Umbaumaßnahmen und höheren Pflichtbeiträgen um 7,6 % auf 17,1 Mio. EUR. Der Sachaufwand liegt bedingt durch eine Maßnahmenverschiebung (Fenstertausch in der Hauptfiliale am Röhlingsplatz in Rendsburg) dennoch unterhalb der Planung. Abschreibungen und Wertberichtigungen nach Verrechnung mit Erträgen (Bewertung und Risikovorsorge) bestehen in Höhe von 1,7 Mio. EUR (Vorjahr -11,9 Mio. EUR). Während aus dem Kreditgeschäft ein positives Bewertungsergebnis ausgewiesen wird und damit oberhalb der Planung liegt, ergibt sich für das Bewertungsergebnis aus den Wertpapieranlagen ein negativer Wert, der geringer als der negative Vorjahreswert ausfällt, aber über dem negativen Planwert ausläuft. Gründe hierfür liegen in dem gestiegenen Zinsniveau und den daraus folgenden Bewertungskorrekturen. Das neutrale Ergebnis verlief in Summe günstiger als geplant, wobei sowohl die Erträge als auch die Aufwendungen über den Planwerten liegen. Der Sonderposten nach § 340 g HGB wurde deutlich um 29,5 Mio. EUR aufgestockt. Für das Geschäftsjahr 2023 ist ein um 4,2 Mio. EUR auf 11,1 Mio. EUR gestiegener Steueraufwand auszuweisen. Die Entwicklung beruhte in erster Linie auf dem deutlich höheren zu versteuerndem Einkommen. Unter den gegebenen wirtschaftlichen Bedingungen beurteilt die Sparkasse die Ertragslage als günstig. Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG offen zu legende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Nettogewinn (Jahresüberschuss) und Bilanzsumme, betrug im Geschäftsjahr 2023 0,14 %. Der Vorstand wird für das Geschäftsjahr 2023 eine Dividende von 2,28 EUR je Aktie vorschlagen.
1 Die %-Werte wurden auf Basis von TEUR-Werten
ermittelt.
2.7 Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur LageMit der Entwicklung des Jahres 2023 konnte die Sparkasse Mittelholstein AG das Betriebsergebnis vor Bewertung des Vorjahres entgegen der Prognose deutlich übertreffen, so dass eine deutliche Stärkung des wirtschaftlichen Eigenkapitals möglich ist. Im Vergleich zu vergangenen Jahren stellt das Jahr 2023 eine Ausnahme dar. Ursächlich hierfür ist vor allem die Entwicklung des Zinsertrages. Beim Zinsaufwand sind ursprünglich erwartete Umschichtungseffekte weniger stark eingetreten. Im Jahr 2023 profitiertet die Sparkasse Mittelholstein AG erheblich von der geringen Sensibilität der Kunden in Bezug auf Zinsen. Wir erwarten eine deutlich zunehmende Sensibilität der Kunden in 2024, wodurch der Zinsaufwand dynamisch steigen wird. Vor dem Hintergrund des intensiven Wettbewerbs ist die Sparkasse mit der Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Jahr 2023 zufrieden. 3. NachtragsberichtDie Nachtragsberichterstattung erfolgt gemäß § 285 Nr. 33 HGB im Anhang. 4. Nichtfinanzielle ErklärungDie Sparkasse ist nicht zur Erstellung einer nichtfinanziellen Erklärung gemäß § 340a Abs. 1a HGB in Verbindung mit § 289b HGB verpflichtet. 5. Risikobericht5.1. RisikomanagementsystemZur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests, und es erfolgt eine prozessuale Verknüpfung mit den Strategien, der Risikoinventur und der Risikoberichterstattung. Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit fristgerecht die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt. In der Geschäftsstrategie werden die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele. Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:
Darüber hinaus sind das Aktien- und das Beteiligungsrisiko in der normativen Perspektive wesentlich. Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten wurden Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren. Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 452,8 Mio. EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 185,0 Mio. EUR wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Im Berichtszeitraum wurden die Limite für das Renditerisiko und das Marktpreisrisiko zu einem Stichtag überschritten. Als Reaktion hierauf erfolgte im vierten Quartal 2023 eine Neukalibrierung der Limite. Die bereitgestellten Limite reichten zum Bilanzstichtag aus, um die wesentlichen Risiken abzudecken. Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des Adressenrisikos zwischen dem Kunden- und dem Eigengeschäft und innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen und Spreads risikomindernde Diversifikationseffekte. Das auf der Grundlage des Gesamtlimits eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
Die zuständigen Abteilungen steuern die Risiken im Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und der Limitvorgaben des Vorstands. Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2028. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie für mehrere adverse Szenarien getroffen. Dies wurde zum Stichtag erstmalig mit der neuen Standard-Softwarelösung der Sparkassenfinanzgruppe GBS VMU als "Sprintersparkasse" umgesetzt. In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze. Für den betrachteten Zeitraum von 5 Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in dem jedoch nur die harten Mindestkapitalanforderungen zwingend einzuhalten sind. Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung). Die Sparkasse setzt zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente (Swapgeschäfte) ein. Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuches einbezogen. Daneben tritt die Sparkasse als Sicherungsgeber in Form von Credit Default Swaps auf. Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen. Aus der Erhebung der Stresstests ergeben sich aktuell keine umzusetzenden Maßnahmen. Die turnusmäßige Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht und ergänzende Berichte zu den wesentlichen Risikoarten. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Aufsichtsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat. Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision. Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die Methodenauswahl, die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren und die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse unter Berücksichtigung der Auswirkungen von ESG-Risiken. Zusätzlich verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die Risikocontrolling-Funktion wird im Wesentlichen durch die Unternehmenssteuerung und das Kreditsekretariat wahrgenommen. Die Compliance-Funktion wirkt auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für die Sparkasse wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben und entsprechender Kontrollen hin. Ferner hat sie den Vorstand hinsichtlich der Einhaltung dieser rechtlichen Regelungen und Vorgaben zu unterstützen und zu beraten. Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig. 5.2 Strukturelle Darstellung der wesentlichen RisikenVerfahren zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten (Neu-Produkt-Prozess) sind festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen. 5.2.1 AdressenrisikoUnter dem Adressenrisiko wird ein Verlust einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt. Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht. Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat. Das Länderrisiko umfasst neben dem bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat. 5.2.1.1 Adressenrisiko im KundengeschäftDas Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko). Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäft erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der Engagements. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Das Kreditgeschäft der Sparkasse gliedert sich in zwei große Gruppen: Das Firmenkunden-/ Kommunalkreditgeschäft und das Privatkundenkreditgeschäft.
Tabelle: Kreditgeschäft der Sparkasse Zum 31. Dezember 2023 wurden etwa 71,6 % der zum Jahresende ausgelegten Kreditmittel an Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen vergeben, 26,9 % an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen. Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Schwerpunkte bilden mit 32,7 % die Ausleihungen an Dienstleistungsunternehmen, hierbei insbesondere im Bereich der Unternehmen des Grundstücks- und Wohnungswesens (Anteil 17,9 %). Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Branche Energieversorgung (EEG-Finanzierungen, vorrangig Windkraft; Anteil 11,6%). Das Baugewerbe ist mit einem Anteil von 6,3 % für das Kundenkreditvolumen der Sparkasse eher von untergeordneter Bedeutung. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt hat sich die Sparkasse insbesondere mit den diesbezüglichen Risiken sowie der Werthaltigkeit der Forderungen gegenüber den betreffenden Immobilienunternehmen sowie den Unternehmen, die mit dem Immobiliensektor eng verbunden sind, unter Berücksichtigung der jeweils individuellen Verhältnisse der Kreditengagements, insbesondere auch unter Berücksichtigung der gestellten Sicherheiten, befasst. Im Rahmen des Risikofrüherkennungsprozesses kamen die o.a. Elemente des Risikomanagements zum Einsatz. Erhöhte latente Risiken bzw. bilanzieller Risikovorsorgebedarf hat sich daraus abgeleitet nicht ergeben. Die Größenklassenstruktur zeigt insgesamt eine breite Streuung des Kundenkreditvolumens, 59,8 % des Kundenkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG entfallen auf Kreditengagements mit einem Kreditvolumen bis 5,0 Mio. EUR. Die Risikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren Ausfallwahrscheinlichkeiten. Dies wird durch die Neugeschäftsplanung unterstützt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:
Das Länderrisiko ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Das an Kreditnehmer mit Sitz im Ausland ausgelegte Kundenkreditvolumen betrug am 31. Dezember 2023 0,1 % des Kundenkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG. Risikokonzentrationen bestehen im Kreditportfolio nur in der normativen Perspektive im Bereich Verbünde bzw. Einzeladressen (Kundengeschäft) im Verhältnis zum Kundenkreditvolumen bei einem Engagement. Insgesamt sind wir der Auffassung, dass unser Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut diversifiziert ist. Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren. Das Verfahren für die Bildung der Pauschalwertberichtigung ist im Anhang erläutert. Die Entwicklung der Risikovorsorge in 2023 zeigt im Vergleich zum Vorjahr eine rückläufige Entwicklung aufgrund der Auflösung von Risikovorsorge bei einem größeren Kreditnehmer. 5.2.1.2 Adressenrisiko im EigengeschäftDas Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann. Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko. Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen. Ferner beinhalten Aktien eine Adressenrisikokomponente. Diese besteht in der Gefahr einer negativen Wertveränderung aufgrund von Bonitätsverschlechterung oder Ausfall des Aktienemittenten. Die Steuerung des Adressenrisikos des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag ein Volumen von 612,4 Mio. EUR. Wesentliche Positionen sind dabei Schuldverschreibungen und Anleihen (200,5 Mio. EUR), Aktien (9,0 Mio. EUR), Wertpapierspezialfonds (113,7 Mio. EUR), sonstige Investmentfonds (11,2 Mio. EUR) und kurzfristige Geldanlagen (278,0 Mio. EUR). Die direkt durch die Sparkasse gehaltenen Wertpapiere verfügen ausnahmslos über ein Rating im Bereich des Investmentgrades. Im CDS-Portfolio liegt das Rating eines Referenzschuldners im oberen Non-Investmentgrade. Bei Anteilen an Investmentfonds liegen keine Ratings vor. Das Länderrisiko ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Das Volumen in Form von Wertpapieren betrug am 31. Dezember 2023 22,9 Mio. EUR. Zum Berichtsstichtag bestehen keine Risikokonzentrationen gemäß Definition der Risikoinventur. 5.2.2 MarktpreisrisikoDas Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren ergibt. Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der festgelegten Limite. Der Gesamtbankausschuss hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Umsetzung der Strategie zu unterstützen. 5.2.2.1 ZinsänderungsrisikoDas Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Bildung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Der VaR wird mit einer Haltedauer von 90 Tagen mit einem Konfidenzniveau von 95,0 % berechnet. Zur Beurteilung des Zinsänderungsrisikos orientiert sich die Sparkasse an einer definierten Benchmark (angelehnt an die Struktur des gleitenden 10-Jahresdurchschnitts). Abweichungen zeigen ggf. einen Bedarf an Steuerungsmaßnahmen auf und dienen als zusätzliche Information für zu tätigende Neuanlagen, Verkäufe bzw. Absicherungen.
Zur Steuerung bzw. Absicherung von Zinsänderungsrisiken wurden neben bilanzwirksamen Instrumenten in Form langfristiger Refinanzierungen auch derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps eingesetzt (vgl. Angaben im Anhang zum Jahresabschluss). Die Auswirkungen eines Zinsschocks um + bzw. - 200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
Zum Berichtsstichtag bestehen keine Risikokonzentrationen gemäß Definition der Risikoinventur. Der erneut starke Zinsanstieg im Jahr 2023 führte zu deutlich gesunkenen Bar- und Marktwerten zinstragender Geschäfte, die in die Bewertung des Zinsbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. eingehen. Weitere Zinsanstiege erhöhen das Risiko eines Verpflichtungsüberschusses und damit das Risiko zur Bildung einer Drohverlustrückstellung in künftigen Jahresabschlüssen. 5.2.2.2 SpreadrisikoDas Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zu Grunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog zu einem Spread in Euro behandelt. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
5.2.2.3 AktienrisikoDas Aktienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Aktienkursen ergibt. Neben dem Marktpreisrisiko beinhalten Aktien auch eine Adressenrisikokomponente. In der normativen Perspektive umfasst das Aktienrisiko darüber hinaus das Risiko, dass Dividendenerträge nicht in der erwarteten Höhe erzielt werden können. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Aktien werden in einem überschaubaren Umfang zurzeit ausschließlich über einen Aktien-ETF gehalten. Das Risiko aus Aktien ist nur in der normativen Perspektive als wesentliches Risiko eingestuft worden. 5.2.2.4 ImmobilienrisikoDas Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt. Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen (Renditeobjekte, Rettungserwerb) als auch indirekte Investitionen (Immobilienfonds, Beteiligungen in Immobiliengesellschaften). In der normativen Perspektive umfasst das Immobilienrisiko darüber hinaus das Mietertragsrisiko aus eigenen, fremdgenutzten Immobilien. In der ökonomischen Perspektive ist nur das Immobilienpreisrisiko relevant. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Immobilienfonds werden in einem Umfang in Höhe von 113,7 Mio. EUR gehalten. Grundsätzlich sind besondere Risiken aus den Anlagen derzeit nicht ersichtlich. Für einen im Bestand befindlichen Immobilienfonds wurde aufgrund vermehrt geltend gemachter Anteilsscheinrückgabeansprüche bzw. Kündigungen von Investoren und daraus resultierenden Liquiditätsschwierigkeiten des Fonds ein Bewertungsabschlag vorgenommen. Darüber hinaus wurden bei weiteren Fonds Wertkorrekturen vorgenommen. Die seit 2019 bestehende Sparkassen-eigene Immobiliengesellschaft NOK Immobilien GmbH (100%iges Tochterunternehmen, 2,0 Mio. EUR Nennwert), welche den An- und Verkauf, die Erschließung, Bebauung und Weiterveräußerung von Grundstücken und Immobilien zum Unternehmenszweck hat, ist für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage insgesamt von untergeordneter Bedeutung. Im Immobilienrisiko sind zwei Risikokonzentrationen vorhanden. Für das Ballungszentrum Frankfurt am Main liegt eine regionale Risikokonzentration vor. Diese Risikokonzentration wird mit einem Risikoaufschlag in Höhe von 10,0 % in der Risikoquantifizierung berücksichtigt. Des Weiteren liegt für die Kombination Deutschland/Büro (Land Nutzungsart) eine Risikokonzentration vor. 5.2.2.5 BeteiligungsrisikoDas Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes durch eine negative Wertänderung einer Beteiligung. Je nach Beteiligungsart unterscheidet man nach dem Risiko aus strategischen Beteiligungen, Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen. Die Steuerung des Beteiligungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Wertansätze für Beteiligungsinstrumente zum 31. Dezember 2023:
Das Beteiligungsportfolio besteht vorwiegend aus strategischen Beteiligungen innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe. Daneben hält die Sparkasse 100,0 % der Anteile an der Immobiliengesellschaft NOK Immobilien GmbH. Die Sparkasse ist nach § 35 Abs. 1 Sparkassengesetz für das Land Schleswig-Holstein Mitglied des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein (SGVSH). Der SGVSH ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat die Aufgabe, die gemeinsamen Angelegenheiten seiner Mitgliedssparkassen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben wahrzunehmen und zu fördern. Zu diesem Zweck werden auch Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen des Finanzsektors (u.a. Provinzial Holding, DekaBank, LBS NordOst, Deutsche Leasing sowie früher HSH) gehalten. Für die Verbindlichkeiten des SGVSH (u.a. sonstigen Verpflichtungen z.B. aus der Gewährträgerhaftung für Beteiligungsunternehmen) haftet den Gläubigern gegenüber allein der SGVSH. Der Verband kann einen nach Heranziehung der Sicherheitsrücklage verbleibenden Fehlbetrag von den Mitgliedssparkassen nach dem Verhältnis ihrer Einzelanteile einfordern. Für uneinbringliche Beträge haften die übrigen Mitglieder in gleicher Weise. Der Verband erhebt nach § 37 Sparkassengesetz für das Land Schleswig-Holstein eine Umlage von den Mitgliedsparkassen, soweit seine sonstigen Einnahmen die Geschäftskosten nicht tragen. Eine Risikokonzentration liegt bei der Verbandsbeteiligung bzw. bei den vom Verband für die Sparkassen in Schleswig-Holstein gehaltenen Beteiligungen vor. Die Beteiligung am SGVSH macht rund 88,4 % des Beteiligungsportfolios aus. Das Beteiligungsportfolio des SGVSH besteht vor allem aus Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe, welche nicht an Märkten gelistet sind und unterliegt einer laufenden Überwachung. Die Risikokonzentration halten wir für vertretbar. Das Risiko aus Beteiligungen ist nur in der normativen Perspektive als wesentliches Risiko eingestuft worden. 5.2.3 LiquiditätsrisikoDas Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können. Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen. Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen. Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen. In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet. Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird. Die Survival Period der Sparkasse beträgt zum 31. Dezember 2023 >3 Monate. Zum Berichtsstichtag bestehen Risikokonzentrationen beim Liquiditätsrisiko in folgenden Bereichen: Fälligkeitenstruktur der Abflüsse (Laufzeit bis 1 Woche und Laufzeit 1 bis 3 Monate) sowie Refinanzierungskosten (Stützstelle 10 Jahre) Die Risikokonzentrationen werden eng überwacht. Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben. 5.2.4 Operationelles RisikoDas operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten. Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Zum Berichtsstichtag bestehen keine Risikokonzentrationen gemäß Definition der Risikoinventur. 5.3 Gesamtbeurteilung der RisikolageUnser Haus verfügt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen Risiken gemäß § 25a KWG. Mit den eingerichteten Risikosteuerungs- und -controllingprozessen können die wesentlichen Risiken frühzeitig identifiziert und gesteuert sowie relevante Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden. In 2023 bewegten sich die Risiken überwiegend innerhalb der vom Vorstand vorgegebenen Limite. Limitanpassungen ergaben sich im vierten Quartal 2023 aufgrund von parameterinduzierten Limitüberschreitungen beim Rendite- und Marktpreisrisiko. Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 72,1 % ausgelastet. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Demnach war und ist die Risikotragfähigkeit derzeit gegeben. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können. Bestandsgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Risiken sind nicht erkennbar. Risiken der künftigen Entwicklung bestehen durch die Regulatorik, in weiteren starken Zinsanstiegen (u. a. Drohverlustrückstellung gemäß IDW RS BFA 3) sowie im Fall einer sich weiter eintrübenden Konjunktur. Kostensteigerungen, gestiegene Zinsen und Unsicherheiten über die künftigen gesetzlichen Anforderungen an Bauten haben seit 2023 zu bundesweit deutlich rückläufigen Bauanträgen geführt, auch bereits genehmigte Projekte werden teilweise wieder abgesagt. Parallel dazu sind auch die Verkäufe von Immobilien eingebrochen. Bei bestehenden Projekten kann es somit zu Planungsänderungen sowie Bauzeit- bzw. Vermarktungsverzögerungen kommen. Vor diesem Hintergrund sind künftige Risiken im Bereich der Bauträger und Projektfinanzierer nicht ausgeschlossen. Die Sparkasse nimmt am Risikomonitoring des Sparkassen- und Giroverbandes teil. Die Erhebung erfolgt dreimal jährlich. Dabei werden die wichtigsten Risikomesszahlen auf Verbandsebene ausgewertet und die Entwicklungen beobachtet. Jede Sparkasse wird insgesamt bewertet und einer von vier Monitoringstufen zugeordnet. Die Sparkasse ist der besten Bewertungsstufe zugeordnet. Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage als vertretbar. 6. Chancen- und Prognosebericht6.1. ChancenberichtIm folgenden Bericht möchten wir die verschiedenen Chancen beleuchten, die sich unserer Sparkasse bieten. Diese Chancen sind von entscheidender Bedeutung, da sie nicht nur Potenzial für Wachstum und Entwicklung bieten, sondern auch die Grundlage für eine nachhaltige und erfolgreiche Zukunft legen. Der Ausbau digitaler Banking-Dienste bietet eine bedeutende Möglichkeit, unsere Kundenbasis zu erweitern. Durch die Implementierung von KI-basierten (Chat)Bots und virtuellen Assistenten können wir einen kontinuierlichen Kundensupport anbieten und häufig gestellte Fragen umgehend beantworten, was die Kundenzufriedenheit deutlich steigern kann. Die Integration von KI in unsere Arbeitsprozesse kann dazu beitragen, Routineaufgaben zu automatisieren und unseren Mitarbeitenden somit mehr Zeit für wertschöpfende Tätigkeiten zu ermöglichen. Die fortschreitende Digitalisierung bietet zudem die Möglichkeit, unsere Betriebsabläufe effizienter zu gestalten und Kosten zu senken. Ein weiterer vielversprechender Ansatz liegt in der Rekrutierung von Fachkräften über Remote-Arbeitsoptionen, wodurch wir Zugang zu einem breiteren Fachkräftangebot erhalten können. Gleichzeitig steigt aufgrund der stark gestiegenen Lebenshaltungskosten in Großstädten und Metropolen die Attraktivität von Klein- und Mittelstädten als Wohn- und Arbeitsort. Dies bietet zusätzlich die Chance für unsere Standorte qualifizierte Mitarbeitende anzuziehen. Die zunehmende Nachfrage nach Beratungsdiensten für nachhaltige Investitionen bietet die Chance, unser Dienstleistungsangebot zu erweitern und neue Einnahmequellen zu erschließen. Zusätzlich bieten die erweiterten Investitionsmöglichkeiten im Bereich erneuerbare Energien auch für uns als Sparkasse die Chance, unser Portfolio zu erweitern und gleichzeitig einen positiven Beitrag beim Thema Nachhaltigkeit zu leisten. Eine positive Entwicklung ergibt sich auch aus der Zinswende, die sich vorteilhaft auf unsere Ertragslage auswirkt. Darüber hinaus kann die Energiewende als Wachstumsmotor für Schleswig-Holstein dienen, wenn neue Industriezweige angesiedelt werden. Insgesamt eröffnen sich somit vielfältige Chancen für unsere Sparkasse, um langfristiges Wachstum und Erfolg sicherzustellen. 6.2. Prognosebericht6.2.1. RahmenbedingungenJahresauftakt mit HindernissenDie rechnerische Ausrufung einer "technischen Rezession" könnte auf Deutschland doch noch zukommen, wenn das Auftaktquartal 2024 eine negative Verlaufsrate aufweisen sollte. Dann wären zusammen mit dem Jahresschluss 2023 die zwei aufeinanderfolgenden negativen Quartale zur Erfüllung der Definition gegeben. Es ist im Januar noch zu früh, einen solchen Verlauf für das erste Quartal insgesamt final abzuschätzen. Aber ausgeschlossen erscheint die abermalige Schrumpfung aus heutiger Sicht nicht. Im Januar wurde die Wirtschaftstätigkeit jedenfalls bereits durch einige sich addierende externe Einflüsse gebremst. Witterung und Streiks legten den Verkehr mehrere Tage lahm, wobei die Ausfälle im Güterverkehr für das Wachstum noch bedeutsamer sind als diejenigen im Personenverkehr. In der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung eines Quartals hinterlassen einige beeinträchtigte Tage angesichts der insgesamt nur rund 65 Arbeitstage bereits einen spürbaren Effekt. Dazu kommen auf der weltwirtschaftlichen Bühne neuerliche Störungen der internationalen Lieferketten mit der weitgehend blockierten Schifffahrtsroute durch das Rote Meer und der dadurch verlängerten Transportwege um Afrika herum. Die vollen Effekte der verzögerten Lieferungen werden sich erst in einigen Wochen zeigen. Prognosen gehen von einsetzendem Wachstum im Jahresverlauf ausDie meisten Prognosen für das Gesamtjahr 2024 gehen dann aber vom Einsetzen einer Erholung im weiteren Jahresverlauf aus. Sollte sich der Preisauftrieb weiter planmäßig abschwächen und die Entwicklung der Einkommen nun die nominale Dynamik des Vorjahres nachholen, dann wäre die Kaufkraft wieder entsprechend gestärkt und neues Wachstum wäre möglich. Alle derartigen positiven Prognosen stehen natürlich unter dem Vorbehalt, dass es nicht zu weiteren Verschärfungen bei den zahlreichen geostrategischen und politischen Konflikten kommt. Moderate Expansion 2024 vor allem von Erholung des privaten Konsums getragenAls mittleres Szenario halten die Chefvolkswirte der Finanzgruppe 2024 ein Wachstum in Deutschland in Höhe von 0,3 % für möglich. Das ist abermals weniger als die zugleich für den Euroraum prognostizierten 0,8 % Wachstum. Die Rate für Deutschland würde gerade einmal die Schrumpfung des Vorjahres kompensieren. 2024 wäre damit unter dem Strich das fünfte schwache Jahr in Folge mit einer nur knapp über dem Vor-Pandemie Niveau des realen BIP verlaufenden Wertschöpfung, das fünfte Jahr einer inzwischen recht langen Stagnationsphase. Anderseits unterzeichnen die vorhergesagten 0,3 % den angenommenen Dynamikgewinn im Verlauf des Jahres 2024. Denn der Wert ist abermals durch einen negativen statistischen Überhang aus 2023 und den bereits beschriebenen schwachen Jahresauftakt 2024 rechnerisch belastet. Im zweiten Halbjahr 2024 würde in dem beschriebenen Prognoseszenario der Verlauf besser sein, als es die magere Rate des Gesamtjahres suggeriert. Für das Folgejahr 2025 sagen die Chefvolkswirte aus Landesbanken, großen Sparkassen und der Deka denn auch eine Beschleunigung des deutschen Wachstums auf 1,1 % voraus. Getragen wird das Wachstum im laufenden Jahr vor allem von einer unterstellten Erholung des privaten Konsums. Er könnte bereits 2024 preisbereinigt um 1,0 % zulegen. Die Lage bei den Bauinvestitionen und im Außenhandel bleibt in der Prognose 2024 dagegen noch schwierig. Bei den Ausrüstungsinvestitionen gehen die Chefvolkswirte hingegen optimistischer von einer Fortsetzung der bereits 2023 zu verzeichnenden Sonderkonjunktur aus. Der weitgehend geräumte Arbeitsmarkt dürfte diese gesamtwirtschaftliche Entwicklung der Gütermärkte mit einer Seitwärtsbewegung bei der Erwerbstätigkeit begleiten. Weiter nachlassender Preisauftrieb als gute NachrichtEin in den Jahren 2024 und 2025 weiter nachlassender Preisauftrieb ist die eigentliche positive Nachricht der "Gemeinsamen Prognose". Denn erst die engere Begrenzung der Inflation erlaubt wieder bessere Planbarkeit, das Aufholen der Kaufkraft und perspektivisch dann auch eine Neujustierung der Zinslandschaft. Bereits Ende 2023 war das Nachlassen des Preisauftriebs in den vorgelagerten Wertschöpfungsstufen, bei Importpreisen, Erzeugerpreisen und Großhandelspreisen deutlich zu beobachten. 2024 dürfte diese Entlastung auch zunehmend in den Verbraucherpreisen ankommen. Die Chefvolkswirte gehen für den Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) von einer Rate von 2,6 % in Deutschland und von 2,5 % im Euroraum aus. Die Kernraten unter Herausrechnung von Energie- und Lebensmittelpreisen waren naturgemäß in den letzten Jahren weniger volatil zurückgeblieben. Jetzt tragen und bestimmen die Kernraten den allgemeinen Preistrend und bewegen sich 2024 und 2025 sehr ähnlich wie die "Head-line"-Raten. Eine gewisse Unsicherheit geht allerdings noch von der Lohnentwicklung aus. Hier stehen noch einige wichtige Tarifabschlüsse aus. Die Verhandlungsposition der Arbeitnehmer ist aufgrund der Arbeitsmarktlage strukturell stark, sollte aber auch nicht überziehen. Werden Übertreibungen hier vermieden, dürfte sich die Inflationslage weiter entspannen. Die stark gebremste Geldmengenentwicklung und weitgehend angehaltene Kreditvergabe zeigen an, dass das geldpolitische Bremsmanöver seine Wirkung entfaltet hat und die Transmission funktioniert. Für 2025 gehen die Prognosen von einer weiteren leichten Rückbildung der Inflationsraten aus, wenngleich noch nicht vollständig auf das Zielniveau der Europäischen Zentralbank bei 2,0 %. Neujustierung der Zinslandschaft erscheint möglichAuch wenn das Inflationsziel noch nicht vollständig erreicht ist, dürften die bereits erzielten Teilerfolge den Notenbanken bald eine Neujustierung ihrer Instrumente erlauben. Das gilt für den US-Dollar und die Federal Reserve ebenso wie für die Europäische Zentralbank im Euroraum. Die derzeit noch herrschenden nominalen Leitzinsen, die 2023 erforderlich waren, werden in einer Realzinsperspektive bei sich weiter zurückbildenden Inflationsraten immer restriktiver und können und sollten dann entsprechend angepasst werden. Die "Gemeinsame Prognose" hat in diesem Durchgang einen entsprechenden Leitzinsausblick im Rahmen einer Sonderfrage erhoben. Demnach geht eine knappe Mehrheit der Chefvolkswirte davon aus, dass bei der EZB erste Leitzinsschritte noch nicht im ersten Halbjahr erfolgen. Danach bilden Senkungen aber den Konsens. Im Mittel gehen die Einschätzungen von Reduzierungen um 50 Basispunkte bis zum Jahresende 2024 aus. Eine solche zinspolitische Neujustierung könnte dann auch dem Wachstum wieder neuen Rückenwind geben. Allerdings hatten die Kapitalmärkte um den Jahreswechsel 2023/2024 eine entsprechende Wende als Erwartung bereits in sehr weitreichendem Rahmen vorweggenommen. Hier könnte zunächst eine gewisse Ernüchterung eintreten, dass die geldpolitische Korrektur zwar kommt, aber vielleicht nicht ganz so schnell und so stark wie zwischenzeitlich erwartet. Der als das zentrale Szenario unterstellten realwirtschaftlichen Entwicklung mit einer 2024 noch moderaten, dann aber 2025 an Kraft gewinnenden Erholung dürfte eine solche Feinjustierung der Kapitalmärkte aber nicht grundsätzlich im Wege stehen. Die Sparkasse gehört dem Sparkassen-Teilfonds des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein an. Der Sparkassen-Teilfonds ist Bestandteil des als Einlagensicherungssystem anerkannten institutsbezogenen Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der angehörenden Institute der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen nach dem EinSiG erfüllt werden kann ("Einlagensicherung"). Primäre Zielsetzung des Sicherungssystems ist es, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die angehörenden Institute selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("Institutssicherung"). Die Mittel für das Sicherungssystem werden durch Beiträge von den angehörenden Instituten erbracht. Der Gesetzgeber sieht vor, dass das Sicherungssystem seine finanziellen Mittel nach dem Einlagensicherungsgesetz bis zum 3. Juli 2024 aufbaut. Die gesetzliche Zielausstattung beträgt dabei 0,8 Prozent der gedeckten Einlagen der Mitglieder des Sicherungssystems. Die künftigen Einzahlungsverpflichtungen in das nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 43 EinSiG als Einlagensicherungssystem anerkannte institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe belaufen sich am Bilanzstichtag auf 292 TEUR. Bis zum Erreichen des individuellen Zielvolumens in 2024 sind jährliche Beiträge zu entrichten. Die Verbandsversammlung des SGVSH hat am 29. September 2023 einer geänderten Rahmensatzung für das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe zugestimmt und eine Neufassung der Satzung des Sparkassen-Teilfonds des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein beschlossen. Demnach wird sich die Sparkasse ab 2025 bis 2032 am schrittweisen Aufbau eines von der Bankenaufsicht geforderten Zusatzfonds zum Sicherungssystem beteiligen. Der auf die Sparkasse entfallende Beitrag am Zusatzfonds beläuft sich auf Basis der angenommenen Werte zum Ende der Dotierungsphase auf ca. 10,2 Mio. EUR. Bis zum Erreichen des Zielvolumens in 2032 sind jährliche Beiträge zu entrichten. Die nachfolgenden Einschätzungen haben Prognosecharakter. Sie stellen unsere Einschätzungen der wahrscheinlichsten künftigen Entwicklung auf Basis der uns zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen dar. Da Prognosen mit Unsicherheit behaftet sind bzw. sich durch die Veränderungen der zugrundeliegenden Annahmen als unzutreffend erweisen können, ist es möglich, dass die tatsächlichen künftigen Ergebnisse gegebenenfalls deutlich von den zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts getroffenen Erwartungen über die voraussichtlichen Entwicklungen abweichen. Der Prognosezeitraum umfasst das auf den Bilanzstichtag folgende Geschäftsjahr. Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. 6.2.2. GeschäftsentwicklungAbgeleitet aus der Bestandsentwicklung des Jahres 2023 rechnen wir mit einem weiteren moderaten Wachstum für unser Kundenkreditgeschäft, vorrangig aus dem Darlehensgeschäft mit unseren Firmenkunden. Im Einlagengeschäft setzt sich der über Konditionen geführte Wettbewerb fort. Vor dem Hintergrund der erwarteten konjunkturellen Entwicklung gehen wir für 2024 von einem leichten Rückgang der Kundeneinlagen aus. Bei der Bilanzsumme planen wir aufgrund der vorgenannten Entwicklungen im Kredit- und Einlagengeschäft für das Folgejahr einen leichten Rückgang. Im Dienstleistungsgeschäft gehen wir für 2024 von einem leichten Rückgang aus, wofür insbesondere die rückläufigen Erträge aus dem Wertpapiergeschäft verantwortlich sind. 6.2.3. FinanzlageAufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir davon aus, dass im Prognosezeitraum die Zahlungsfähigkeit weiterhin gewährleistet ist und die bankaufsichtlichen Anforderungen eingehalten werden können. Für das Jahr 2024 sind folgende größere Investitionen geplant:
6.2.4. Ertrags- und VermögenslageAls Grundlage für die folgenden Aussagen dient die Businessplanung (Stand: 30.06.2023). Auf Basis von Betriebsvergleichszahlen rechnen wir mit einen um 17,2 Mio. EUR stark sinkenden Zinsüberschuss. Hintergrund ist die deutlich zunehmende Sensibilität der Kunden in Bezug auf Zinsen, wodurch der Zinsaufwand deutlich steigen wird. Beim Provisionsüberschuss gehen wir für das nächste Jahr von einem leichten Rückgang um 0,7 Mio. EUR aus, wofür insbesondere die rückläufigen Erträge aus dem Wertpapiergeschäft verantwortlich sind. Trotz unseres stringenten Kostenmanagements wird der Verwaltungsaufwand moderat um bis zu 3,0 % steigen aufgrund von deutlich steigenden IT-Kosten sowie Mehraufwänden für Projekte und Maßnahmen. Die Personalkosten werden in 2024 aufgrund von Sonderausgaben in 2023 um ca. 0,7 Mio. EUR unterhalb des Vorjahreswertes liegen. Insgesamt ergibt sich unter Berücksichtigung der vorgestellten Annahmen und der Maßgabe, dass es sich beim Geschäftsjahr 2023 um ein Ausnahmejahr mit einmaligen Effekten handelt, ein deutlich sinkendes Betriebsergebnis vor Bewertung von rund 0,84 % der jahresdurchschnittlichen Bilanzsumme von ca. 27,0 Mio. EUR. Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft ist aufgrund der konjunkturellen Entwicklung nur mit großen Unsicherheiten zu prognostizieren. Bei der Risikovorsorge für das Kreditgeschäft erwarten wir -nach den hohen Auflösungen im Vorjahr - trotz einer weiterhin verstärkt risikoorientierten Kreditgeschäftspolitik ein negatives Bewertungsergebnis. Aus den verzinslichen Wertpapieren sowie den weiteren Eigenanlagen rechnen wir aufgrund der nach wie vor hohen Unsicherheiten an den Kapitalmärkten mit einem per Saldo negativen Bewertungsergebnis auf Vorjahresniveau. Das sonstige Bewertungsergebnis ist von untergeordneter Bedeutung. Für das sonstige Bewertungsergebnis erwarten wir bei unseren Beteiligungen keine Belastung. Bei der CIR erwarten wir für 2024 ein Verhältnis von 62,5 % und damit einen steigenden Wert. Die prognostizierte Entwicklung der Ertragslage ermöglicht dennoch eine weitere Stärkung der Eigenmittel. Gemäß der auf den Berichtsstichtag durchgeführten normativen Perspektive ergibt sich zum 31.12.2024 eine Gesamtkapitalquote von 15,8 %, welche deutlich über der aufsichtlichen Anforderung im Planfall (Mindestwert nach der CRR von 8,0 % zuzüglich Kapitalerhaltungspufferanforderungen, dem rein "fiktiven" SREP-Zuschlags sowie dem Managementpuffer) liegt. Die intern festgelegte Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) soll über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 % liegen und wird zum 31. Dezember 2024 mit 9,4 % prognostiziert. Vor dem Hintergrund der dargestellten Erwartungen hinsichtlich der Entwicklung der Rahmenbedingungen erwarten wir für das Geschäftsjahr 2024 folgende Entwicklung unserer bedeutsamsten finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren:
6.3. GesamtaussageDie Prognose für das Geschäftsjahr 2024 lässt insgesamt erkennen, dass das hinsichtlich Wettbewerbssituation und Zinslage schwieriger werdende Umfeld auch an der Sparkasse nicht spurlos vorübergeht. Bei der prognostizierten Entwicklung der Ertragslage sollte eine weitere Stärkung der Eigenmittel dennoch gesichert sein. Unsere Perspektiven für das Geschäftsjahr 2024 beurteilen wir in Bezug auf die aufgezeigten Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung der von uns erwarteten Entwicklung der Rahmenbedingungen und unserer bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren zusammengefasst als noch günstig. Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir daher davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller bankaufsichtlichen Kennziffern durchgängig gewährleistet sind. 7. Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nach § 312 AktGGemäß § 312 Abs. 3 AktG erklären wir als Vorstand der Sparkasse Mittelholstein AG,dass die Gesellschaft bei allen aufgeführten Rechtsgeschäften im Berichtszeitraum mit der HASPA Finanzholding, Hamburg und deren verbundenen Unternehmen nach den Umständen, die zu dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, jeweils eine angemessene Gegenleistung erhielt. Andere Maßnahmen wurden im Berichtsjahr nicht getroffen oder unterlassen.
Rendsburg, den 16.04.2024 Der Vorstand Dr. Abendroth Jäger Jahresabschluss
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| EUR | EUR | EUR |
31.12.2022
TEUR |
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| 1. Barreserve | |||||
| a) Kassenbestand | 18.104.164,71 | 18.076 | |||
| b) Guthaben bei der Deutschen Bundesbank | 9.227.103,32 | 3.098 | |||
| 27.331.268,03 | 21.174 | ||||
| 2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank zugelassen sind | |||||
| a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen | 0,00 | 0 | |||
| b) Wechsel | 0,00 | 0 | |||
| 0,00 | 0 | ||||
| 3. Forderungen an Kreditinstitute | |||||
| a) Hypothekendarlehen | 0,00 | 0 | |||
| b) Kommunalkredite | 266.321.710,59 | 306.961 | |||
| c) andere Forderungen | 34.585.410,64 | 30.377 | |||
| 300.907.121,23 | 337.339 | ||||
| darunter: | |||||
| täglich fällig | 426.015,27 EUR | (303) | |||
| gegen Beleihung von Wertpapieren | 0,00 EUR | (0) | |||
| 4. Forderungen an Kunden | |||||
| a) Hypothekendarlehen | 905.364.217,05 | 890.297 | |||
| b) Kommunalkredite | 97.955.053,92 | 93.058 | |||
| c) andere Forderungen | 1.567.187.987,83 | 1.504.023 | |||
| 2.570.507.258,80 | 2.487.377 | ||||
| darunter: | |||||
| gegen Beleihung von Wertpapieren | 0,00 EUR | (0) | |||
| 5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | |||||
| a) Geldmarktpapiere | |||||
| aa) von öffentlichen Emittenten | 0,00 | 0 | |||
| darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank | 0,00 EUR | (0) | |||
| ab) von anderen Emittenten | 0,00 | 0 | |||
| darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank | 0,00 EUR | (0) | |||
| 0,00 | 0 | ||||
| b) Anleihen und Schuldverschreibungen | |||||
| ba) von öffentlichen Emittenten | 105.395.040,09 | 133.585 | |||
| darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank | 105.395.040,09 EUR | (133.585) | |||
| bb) von anderen Emittenten | 96.177.820,72 | 51.340 | |||
| darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank | 60.545.476,44 EUR | (0) | |||
| 201.572.860,81 | 184.925 | ||||
| c) eigene Schuldverschreibungen | 0,00 | 0 | |||
| Nennbetrag | 0,00 EUR | (0) | |||
| 201.572.860,81 | 184.925 | ||||
| 6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 124.856.858,75 | 129.217 | |||
| 6a. Handelsbestand | 0,00 | 0 | |||
| 7. Beteiligungen | 26.227.579,51 | 23.485 | |||
| darunter: | |||||
| an Kreditinstituten | 0,00 EUR | (0) | |||
| an Finanzdienstleistungsinstituten | 0,00 EUR | (0) | |||
| an Wertpapierinstituten | 0,00 EUR | (0) | |||
| 8. Anteile an verbundenen Unternehmen | 2.000.000,00 | 2.000 | |||
| darunter: | |||||
| an Kreditinstituten | 0,00 EUR | (0) | |||
| an Finanzdienstleistungsinstituten | 0,00 EUR | (0) | |||
| an Wertpapierinstituten | 0,00 EUR | (0) | |||
| 9. Treuhandvermögen | 5.241.923,65 | 6.143 | |||
| darunter: | |||||
| Treuhandkredite | 5.241.923,65 EUR | (6.143) | |||
| 10. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich Schuldverschreibungen aus deren Umtausch | 0,00 | 0 | |||
| 11. Immaterielle Anlagewerte | |||||
| a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 0,00 | 0 | |||
| b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 42.245,00 | 67 | |||
| c) Geschäfts- oder Firmenwert | 0,00 | 0 | |||
| d) geleistete Anzahlungen | 0,00 | 0 | |||
| 42.245,00 | 67 | ||||
| 12. Sachanlagen | 9.573.719,76 | 9.723 | |||
| 13. Sonstige Vermögensgegenstände | 1.194.183,35 | 2.899 | |||
| 14. Rechnungsabgrenzungsposten | |||||
| a) aus dem Emissions- und Darlehensgeschäft | 1.423,76 | 2 | |||
| b) andere | 762.035,17 | 359 | |||
| 763.458,93 | 361 | ||||
| Summe der Aktiva | 3.270.218.477,82 | 3.204.709 | |||
|
Passivseite |
|||||
| EUR | EUR | EUR |
31.12.2022
TEUR |
||
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | |||||
| a) begebene Hypotheken-Namenspfandbriefe | 25.460.183,10 | 0 | |||
| b) begebene öffentliche Namenspfandbriefe | 0,00 | 0 | |||
| c) andere Verbindlichkeiten | 722.804.641,01 | 662.673 | |||
| 748.264.824,11 | 662.673 | ||||
| darunter: | |||||
| täglich fällig | 5.974.152,83 EUR | (74) | |||
| zur Sicherstellung aufgenommener Darlehen an den Darlehensgeber ausgehändigte Hypotheken- Namenspfandbriefe | 0,00 EUR | (0) | |||
| und öffentliche Namenspfandbriefe | 0,00 EUR | (0) | |||
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | |||||
| a) begebene Hypotheken-Namenspfandbriefe | 10.093.879,78 | 10.064 | |||
| b) begebene öffentliche Namenspfandbriefe | 0,00 | 0 | |||
| c) Spareinlagen | |||||
| ca) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten | 247.666.250,53 | 298.990 | |||
| cb) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten | 74.844.363,93 | 6.932 | |||
| 322.510.614,46 | 305.922 | ||||
| d) andere Verbindlichkeiten | 1.783.961.964,96 | 1.854.055 | |||
| 2.116.566.459,20 | 2.170.041 | ||||
| darunter: | |||||
| täglich fällig | 1.549.005.391,36 EUR | (1.758.940) | |||
| zur Sicherstellung aufgenommener Darlehen an den Darlehensgeber ausgehändigte Hypotheken- Namenspfandbriefe | 0,00 EUR | (0) | |||
| und öffentliche Namenspfandbriefe | 0,00 EUR | (0) | |||
| 3. Verbriefte Verbindlichkeiten | |||||
| a) begebene Schuldverschreibungen | |||||
| aa) Hypothekenpfandbriefe | 0,00 | 0 | |||
| ab) öffentliche Pfandbriefe | 0,00 | 0 | |||
| ac) sonstige Schuldverschreibungen | 0,00 | 0 | |||
| 0,00 | 0 | ||||
| b) andere verbriefte Verbindlichkeiten | 0,00 | 0 | |||
| darunter: | 0,00 EUR | (0) | |||
| Geldmarktpapiere | |||||
| 0,00 | 0 | ||||
| 3a. Handelsbestand | 0,00 | 0 | |||
| 4. Treuhandverbindlichkeiten | 5.241.923,65 | 6.143 | |||
| darunter: | |||||
| Treuhandkredite | 5.241.923,65 EUR | (6.143) | |||
| 5. Sonstige Verbindlichkeiten | 1.798.903,04 | 976 | |||
| 6. Rechnungsabgrenzungsposten | |||||
| a) aus dem Emissions- und Darlehensgeschäft | 1.846.533,77 | 1.830 | |||
| b) andere | 14.597,70 | 16 | |||
| 1.861.131,47 | 1.845 | ||||
| 7. Rückstellungen | |||||
| a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 35.849.652,00 | 36.209 | |||
| b) Steuerrückstellungen | 4.625.600,00 | 2.488 | |||
| c) andere Rückstellungen | 12.265.611,36 | 12.584 | |||
| 52.740.863,36 | 51.281 | ||||
| 8. (weggefallen) | |||||
| 9. Nachrangige Verbindlichkeiten | 11.480.723,95 | 11.481 | |||
| 10. Genussrechtskapital | 0,00 | 0 | |||
| darunter: vor Ablauf von zwei Jahren fällig | 0,00 EUR | (0) | |||
| 11. Fonds für allgemeine Bankrisiken | 144.500.000,00 | 115.000 | |||
| 12. Eigenkapital | |||||
| a) gezeichnetes Kapital | |||||
| aa) Stammaktien | 22.375.574,00 | 22.376 | |||
| 22.375.574,00 | 22.376 | ||||
| b) Kapitalrücklage | 106.957.775,91 | 106.958 | |||
| c) Gewinnrücklagen | |||||
| ca) gesetzliche Rücklage | 57.281,99 | 57 | |||
| cb) andere Rücklagen | 53.915.503,08 | 51.990 | |||
| 53.972.785,07 | 52.048 | ||||
| d) Bilanzgewinn | 4.457.514,06 | 3.887 | |||
| 187.763.649,04 | 185.268 | ||||
| Summe der Passiva | 3.270.218.477,82 | 3.204.709 | |||
| 1. Eventualverbindlichkeiten | |||||
| a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln | 0,00 | 0 | |||
| b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen | 167.923.667,26 | 249.379 | |||
| Über eine weitere, nicht quantifizierbare Eventualverbindlichkeit wird im Anhang berichtet. | |||||
| c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten | 0,00 | 0 | |||
| 167.923.667,26 | 249.379 | ||||
| 2. Andere Verpflichtungen | |||||
| a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften | 0,00 | 0 | |||
| b) Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen | 0,00 | 0 | |||
| c) Unwiderrufliche Kreditzusagen | 189.325.714,38 | 241.115 | |||
| 189.325.714,38 | 241.115 |
| 1.1.-31.12.2022 | |||||
| EUR | EUR | EUR | TEUR | ||
| 1. Zinserträge aus | |||||
| a) Kredit- und Geldmarktgeschäften | 76.911.253,40 | 51.590 | |||
| darunter: abgesetzte negative Zinsen | 0,00 EUR | (458) | |||
| aus der Abzinsung von Rückstellungen | 0,23 EUR | (0) | |||
| b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen | 6.538.704,93 | 1.309 | |||
| 83.449.958,33 | 52.899 | ||||
| 2. Zinsaufwendungen | 20.905.648,63 | 6.930 | |||
| darunter: abgesetzte positive Zinsen | 46.317,01 EUR | (1.136) | |||
| aus der Aufzinsung von Rückstellungen | 1.970,52 EUR | (2) | |||
| 62.544.309,70 | 45.969 | ||||
| 3. Laufende Erträge aus | |||||
| a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren | 4.979.929,86 | 4.497 | |||
| b) Beteiligungen | 877.944,64 | 306 | |||
| c) Anteilen an verbundenen Unternehmen | 0,00 | 0 | |||
| 5.857.874,50 | 4.803 | ||||
| 4. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen | 0,00 | 0 | |||
| 5. Provisionserträge | 21.385.796,02 | 21.596 | |||
| 6. Provisionsaufwendungen | 1.224.330,61 | 1.483 | |||
| 20.161.465,41 | 20.114 | ||||
| 7. Nettoertrag oder Nettoaufwand des Handelsbestands | 0,00 | 0 | |||
| 8. Sonstige betriebliche Erträge | 2.323.195,93 | 2.544 | |||
| darunter: aus der Fremdwährungsumrechnung | 2.558,74 EUR | (10) | |||
| aus der Abzinsung von Rückstellungen | 186.311,00 EUR | (0) | |||
| 9. (weggefallen) | |||||
| 90.886.845,54 | 73.430 | ||||
| 10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen | |||||
| a) Personalaufwand | |||||
| aa) Löhne und Gehälter | 22.093.442,14 | 20.642 | |||
| ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 5.402.174,50 | 6.729 | |||
| darunter: für Altersversorgung | 1.249.143,25 EUR | (1.762) | |||
| 27.495.616,64 | 27.371 | ||||
| b) andere Verwaltungsaufwendungen | 16.136.807,00 | 14.879 | |||
| 43.632.423,64 | 42.251 | ||||
| 11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen | 1.047.002,79 | 1.100 | |||
| 12. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 1.277.109,30 | 1.694 | |||
| darunter: aus der Fremdwährungsumrechnung | 122,47 EUR | (0) | |||
| aus der Aufzinsung von Rückstellungen | 640.500,80 EUR | (1.122) | |||
| 13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft | 0,00 | 14.235 | |||
| 14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft | 3.303.986,07 | 0 | |||
| 3.303.986,07 | 14.235 | ||||
| 15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere | 2.690.076,90 | 71 | |||
| 16. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren | 0,00 | 0 | |||
| 2.690.076,90 | 71 | ||||
| 17. Aufwendungen aus Verlustübernahme | 0,00 | 0 | |||
| 18. Zuführungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken | 29.500.000,00 | 3.000 | |||
| 19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit | 16.044.218,98 | 11.078 | |||
| 20. Außerordentliche Erträge | 0,00 | 0 | |||
| 21. Außerordentliche Aufwendungen | 0,00 | 157 | |||
| darunter: Übergangseffekte aufgrund des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes | 0,00 EUR | (157) | |||
| 22. Außerordentliches Ergebnis | 0,00 | 157 | |||
| 23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 11.143.697,09 | 6.981 | |||
| 24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen | 443.007,83 | 52 | |||
| 11.586.704,92 | 7.033 | ||||
| 25. Jahresüberschuss | 4.457.514,06 | 3.887 | |||
| 26. Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr | 0,00 | 0 | |||
| 4.457.514,06 | 3.887 | ||||
| 27. Bilanzgewinn | 4.457.514,06 | 3.887 |
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wird auf der Grundlage des Handelsgesetzbuchs (HGB) unter Beachtung der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) sowie des Pfandbriefgesetzes (PfandBG) aufgestellt.
Die Sparkasse hat im Geschäftsjahr 2021 die Erlaubnis gem. § 32 KWG zum Betreiben des Hypothekenpfandbriefgeschäftes erhalten und ist somit eine Pfandbriefbank nach § 1 Pfandbriefgesetz. Gemäß § 2 RechKredV wendet die Sparkasse das Formblatt für Pfandbriefinstitute an. Die für Universalkreditinstitute geltenden abweichenden Bilanzformblattangaben werden nachfolgend zu den relevanten Bilanzposten im Anhang dargestellt.
Die Bilanzierung und Bewertung der Vermögensgegenstände, der Verbindlichkeiten und der schwebenden Geschäfte erfolgte gemäß den §§ 246 ff. und §§ 340 ff. HGB.
Forderungen an Kreditinstitute und Kunden wurden zum Nennwert bilanziert. Bei der Auszahlung von Darlehen einbehaltene Disagien werden in die passiven Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und kapitalanteilig auf die Laufzeit der Darlehen bzw. eine kürzere Zinsbindungsdauer verteilt. Bei Darlehen mit variablen Zinssätzen erfolgt die Verteilung auf max. 5 Jahre. Im Fall von Festzinsvereinbarungen erfolgt die Verteilung auf die Dauer der Festzinsbindung.
Erkennbaren Risiken aus Forderungen wurde durch deren Bewertung nach den Grundsätzen kaufmännischer Vorsicht Rechnung getragen.
Für latente Risiken im Forderungsbestand, einschließlich Zusagen und Avalforderungen, wurden Pauschalwertberichtigungen nach IDW RS BFA 7 in Höhe des erwarteten Verlustes über einen Zeitraum von 12 Monaten (12-Monats Expected Loss) gebildet (Bewertungsvereinfachungsverfahren), der sich im Wesentlichen an dem auch für Zwecke des internen Risikomanagements ermittelten und verwendeten Wert orientiert. Die Voraussetzungen für die Anwendung des Bewertungsvereinfachungsverfahrens wurden zum Bilanzstichtag überprüft und sind nach dem Ergebnis unserer Analysen gegeben. Grundlage für die Ermittlung mittels eines Kreditrisikomodells sind insbesondere die auf Basis der eingesetzten Risikoklassifizierungsverfahren bestimmten statistischen Ausfallwahrscheinlichkeiten. Die Pauschalwertberichtigungen werden bei den betroffenen Posten in Abzug gebracht.
Soweit die Gründe für eine Wertberichtigung nicht mehr bestehen, werden Zuschreibungen (Wertaufholungen) bis zu den Zeit- bzw. Nominalwerten vorgenommen.
Die im Eigenbestand gehaltenen festverzinslichen Wertpapiere sind der Liquiditätsreserve zugeordnet. Die Wertpapiere der Liquiditätsreserve wurden nach den Vorschriften für das Umlaufvermögen unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten und beizulegendem Wert bilanziert.
Die sonstigen Wertpapiere waren dem Anlagevermögen zugeordnet und wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten und beizulegendem Wert bilanziert.
Wertaufholungen wurden durch Zuschreibungen auf den höheren Kurs, maximal aber bis zu den Anschaffungskosten, berücksichtigt. Zur Bewertung des Wertpapierbestandes haben wir für jedes Wertpapier untersucht, ob zum Bilanzstichtag ein aktiver Markt bestand oder der Markt als inaktiv anzusehen war. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in der MiFiD II (Markets in Financial Instruments Directive Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. Auf Basis der Abgrenzungskriterien liegen für die festverzinslichen Wertpapiere überwiegend nicht aktive Märkte vor. In den Fällen, in denen wir nicht von einem aktiven Markt ausgehen konnten, haben wir die Bewertung anhand von Kursen des kursversorgenden Systems vorgenommen, denen unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze ein Discounted Cashflow Modell zugrunde liegt. Eine Korrektur aufgrund einer unplausiblen Kurslieferung war nicht erforderlich.
Die Bewertung der im Bestand befindlichen Investmentfonds erfolgte zu den von den Gesellschaften mitgeteilten Anteilswerten. Dabei wurden gesonderte weitergehende Untersuchungen hinsichtlich der Werthaltigkeit der Anlagen vorgenommen. Für einen Immobilienfonds wurde der von der Gesellschaft mitgeteilte Anteilswert als nicht nachhaltig eingestuft und eine Anpassung vorgenommen.
Auf Basis von aktiv gehandelten Immobilien-Publikumsfonds wurde die durchschnittliche prozentuale Abweichung zwischen den Rücknahmepreisen der Fondsgesellschaften und den Börsenkursen auf aktiven Märkten errechnet. Der mitgeteilte Anteilswert wurde um die prozentuale Abweichung daraus angepasst.
Die Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen werden mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Die Bewertung erfolgte unter Zugrundelegung des gemilderten Niederstwertprinzips.
Soweit die Gründe für den niedrigeren Wertansatz nicht mehr bestehen, werden Zuschreibungen (Wertaufholungen) bis zum Zeitwert, maximal aber bis zu den Anschaffungskosten, berücksichtigt.
Die immateriellen Anlagewerte und die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer, bilanziert. Aus Vereinfachungsgründen werden in Anlehnung an die steuerlichen Regelungen Vermögensgegenstände von geringerem Wert (bis 250 EUR netto) sofort als Sachaufwand erfasst und geringwertige Vermögensgegenstände (bis 1.000 EUR netto) in einen Sammelposten eingestellt, der über einen Zeitraum von fünf Jahren linear gewinnmindernd aufgelöst wird.
Entgeltlich erworbene Software wurde nach den Vorgaben der IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung "Bilanzierung von Software beim Anwender" (IDW RS HFA 11) unter dem Bilanzposten "Im-materielle Anlagewerte" ausgewiesen.
Die Gebäude werden linear bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 25 bis 50 Jahren abgeschrieben. Wir schreiben seit 2016 separierbare Teile von selbstgenutzten Gebäuden, die gegenüber dem Gesamtobjekt nur eine kürzere Nutzungsdauer aufweisen, gesondert ab (sog. Komponentenansatz nach IDW RH HFA 1.016).
Bei Einbauten in gemieteten Räumen erfolgte die Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten in der Vergangenheit entsprechend der Dauer des jeweiligen Vertragsverhältnisses, wenn diese kürzer als die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer war. Bei den Zugängen ab 1998 erfolgt die Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten entsprechend der Nutzungsdauer der Gebäude.
Gemäß Artikel 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB führen wir für die bisher nach steuerrechtlichen Vorschriften bewerteten Vermögensgegenstände, die zu Beginn des Geschäftsjahres 2010 vorhanden waren, die Wertansätze unter Anwendung der für sie bis zum Inkrafttreten des BilMoG geltenden Vorschriften fort.
Die in den Sonstigen Vermögensgegenständen enthaltenen Forderungen und Vermögenswerte werden nach dem strengen Niederstwertprinzip zu den Anschaffungskosten bilanziert.
Abweichend zum Vorjahr wurden Provisionsforderungen gegenüber bestimmten Verbundpartnern unter den Forderungen gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen.
Aufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsregelungen zwischen Handels- und Steuerbilanz bestanden zum 31.12.2023 Steuerlatenzen. Dabei wurde der Gesamtbetrag der künftigen Steuerbelastungen - im Wesentlichen bedingt durch bilanzielle Ansatzunterschiede bei Immobilienfonds - durch absehbare Steuerentlastungen insbesondere aufgrund steuerlich nicht zulässiger Wertberichtigungen des Forderungsbestandes überdeckt. Eine passive Steuerabgrenzung war demzufolge nicht erforderlich, auf den Ansatz aktiver latenter Steuern wurde in Ausübung des Wahlrechts gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB verzichtet. Bei der Bewertung der latenten Steuern wurden unternehmensindividuelle Steuersätze herangezogen. Diese betragen für die Körperschaftsteuer 15,83 % und für die Gewerbesteuer 13,08 %.
Die Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. Aufgewendete Disagien werden in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten, erhaltene Agioerträge in den passiven Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und über die Laufzeit planmäßig abgeschrieben bzw. vereinnahmt. Im Falle von Festzinsvereinbarungen erfolgt die Verteilung auf die Dauer der Festzinsbindung.
Die sonstigen Rückstellungen werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken in Höhe des Erfüllungsbetrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Bei erstmaligem Ansatz von Rückstellungen wird der diskontierte Erfüllungsbetrag in einer Summe erfasst (Nettomethode). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden nach § 253 Abs. 2 HGB mit einem durchschnittlichen siebenjährigen Rechnungszins gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst.
Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes von Rückstellungen aus dem Nichtbankengeschäft werden im Posten 8 "Sonstige betriebliche Erträge" ausgewiesen.
Effekte aus der Aufzinsung von nicht bankbezogenen Rückstellungen werden aufgrund der Stetigkeit von Bilanzierungsmethoden in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten 12 "Sonstige betriebliche Aufwendungen" erfasst.
Rückstellungen wegen der BGH-Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in S-Prämiensparverträgen und zum AGB-Änderungsmechanismus wurden anhand von individuellen Merkmalen der bestehenden Verpflichtungen ermittelt und unter Berücksichtigung bisheriger und erwarteter Kundenreaktionen die Wahrscheinlichkeit beurteilt, dass Ansprüche geltend gemacht werden. Den für die Ermittlung etwaiger Zinsansprüche der Kunden zugrunde gelegten Referenzzinssatz haben wir aufgrund der ungeklärten Rechtslage für Zwecke der Bewertung der Rückstellungen unter Berücksichtigung des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips festgelegt. Dabei wurden die vom BGH vorgegebenen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Die Rückstellungshöhe entspricht damit der bestmöglichen Schätzung des Erfüllungsbetrags der Verpflichtungen zum Bilanzstichtag.
Pensionsrückstellungen werden mit einem einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden Rechnungszins der Deutschen Bundesbank abgezinst. Die Abzinsung der übrigen Rückstellungen erfolgt mit dem der Restlaufzeit entsprechenden Zinssatz.
Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgt nach den Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels der sogenannten "Projected-Unit-Credit-Methode" (PUC-Methode).
Im Bereich der Pensionsverpflichtungen wurde die Möglichkeit eines vorgezogenen Inventurstichtages genutzt. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018 G" von Klaus Heubeck verwendet.
Zur Berechnung der Pensionsrückstellungen werden - ausgehend von den tatsächlichen Gehältern 2024 - jährliche Gehaltssteigerungen von 2,50 % und Rentensteigerungen von 2,00 % unterstellt. Zur frühzeitigen Ermittlung des maßgeblichen Rechnungszinssatzes wurde ein prognostizierter Durchschnittszinssatz der vergangenen zehn Jahre von 1,82 % (im Vorjahr 1,78 %) herangezogen. Im Vergleich zu dem von der Deutschen Bundesbank auf den Bilanzstichtag 31.12.2023 veröffentlichten Zinssatz von 1,82 % ergeben sich keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse.
Der Rückstellungsbetrag für die Verpflichtungen aus abgeschlossenen Altersteilzeitvereinbarungen wurde nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Berücksichtigung der zukünftig erwarteten Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,50 % ermittelt und für eine durchschnittliche Restlaufzeit von zwei Jahren mit einem auf das Jahresende prognostizierten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre von 1,00 % abgezinst.
Die Jubiläumsrückstellung wird unter Anwendung der PUC-Methode (Projected Unit Credit Method) gebildet.
Im Geschäftsjahr wurde der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB zur Absicherung gegen die besonderen Risiken des Bankgeschäfts dotiert.
Credit Default Swaps (CDS) werden mit ihrem Nominalvolumen von 55 Mio. EUR als schwebende Geschäfte unter den Eventualverbindlichkeiten ausgewiesen. Bei Einbuchung der CDS gezahlte bzw. erhaltene Upfrontzahlungen werden in die aktiven bzw. passiven Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und auf die Laufzeit der CDS verteilt.
Derivative Finanzinstrumente (Swaps) sind als schwebende Geschäfte in der Bilanz nicht auszuweisen. Sie werden bei Abschluss entsprechend ihrer Zweckbestimmung dem Anlagebuch zugeordnet. Die zur Absicherung von Zinsänderungs- oder sonstigen Marktpreisrisiken abgeschlossenen derivativen Geschäfte werden in die Gesamtbetrachtung der jeweiligen Risikoart einbezogen und sind somit nicht gesondert zu bewerten.
Strukturierte Finanzinstrumente werden grundsätzlich als einheitlicher Vermögensgegenstand bilanziert, soweit die strukturierten Finanzinstrumente aufgrund des eingebetteten derivativen Finanzinstruments keine wesentlich erhöhten oder zusätzlichen Risiken bzw. Chancen im Verhältnis zum Basisinstrument aufweisen.
Die Währungsumrechnung erfolgt nach § 256a HGB bzw. § 340h HGB. Bilanzposten und Posten der Gewinn- und Verlustrechnung, die auf fremde Währung lauten, werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.
Umrechnungserfolge aus Beständen außerhalb der besonderen Deckung werden in den Posten "Sonstige betriebliche Erträge" bzw. "Sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen. § 256a HGB wird dabei berücksichtigt.
Sofern besonders gedeckte Geschäfte vorliegen, werden die Aufwendungen und Erträge je Währung saldiert und in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem GuV-Posten "Sonstige betriebliche Erträge" ausgewiesen.
Von einer Einbeziehung der anteiligen Zinsen in die Aufgliederung nach Restlaufzeiten wurde gemäß § 11 Satz 3 RechKredV abgesehen.
Die Posten aufgrund des Bilanzformblatts für Universalkreditinstitute gliedern sich wie folgt:
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | |||
| a) täglich fällig | 265.904.262,25 | EUR | 306.854 | TEUR |
| b) andere Forderungen | 35.002.858,98 | EUR | 30.485 | TEUR |
| 31.12.2023 | ||
| Forderungen an die eigene Girozentrale: | 14.810 | TEUR |
| Forderungen an verbundene Unternehmen | 0 | TEUR |
| Bestand am 31.12. des Vorjahres | 296 | TEUR |
Die unter Posten 3 b) andere Forderungen ausgewiesenen Bestände gliedern sich nach ihrer Restlaufzeit wie folgt:
| - bis drei Monate | 0 | TEUR |
| - mehr als drei Monate bis ein Jahr | 18.422 | TEUR |
| - mehr als ein Jahr bis fünf Jahre | 15.000 | TEUR |
| - mehr als fünf Jahre | 0 | TEUR |
Die Forderungen an Kunden gliedern sich nach ihrer Restlaufzeit wie folgt:
| - mit unbestimmter Laufzeit | 49.290 | TEUR |
| - bis drei Monate | 80.474 | TEUR |
| - mehr als drei Monate bis ein Jahr | 234.905 | TEUR |
| - mehr als ein Jahr bis fünf Jahre | 706.974 | TEUR |
| - mehr als fünf Jahre | 1.498.197 | TEUR |
Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht:
| Bestand am Bilanzstichtag | 1.792 | TEUR |
| Bestand am 31.12. des Vorjahres: | 2.113 | TEUR |
Forderungen in Höhe von 56.960 TEUR dienen der Deckung begebener Schuldverschreibungen.
| Von den unter Posten 5 ausgewiesenen Anleihen und Schuldverschreibungen sind in dem auf den Bilanzstichtag folgenden Jahr fällig: | 15.001 | TEUR |
Von den unter Aktiva Posten 5 enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind
| börsennotiert | 196.395 | TEUR |
| nicht börsennotiert | 5.178 | TEUR |
| Schuldverschreibungen unter Posten 5 mit Nachrangabrede sind enthalten in Höhe von (ohne 187 TEUR Zinsabgrenzung) | 4.991 | TEUR |
| Bestand am 31.12. des Vorjahres | 8.784 | TEUR |
Wertpapiere mit einem Nennwert in Höhe von 2.000 TEUR dienen der sichernden Überdeckung für begebene Schuldverschreibungen.
Von den unter Aktiva Posten 6 enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind
| börsennotiert | 9.000 | TEUR |
| nicht börsennotiert | 15.698 | TEUR |
Die Beteiligungen entfallen im Wesentlichen auf die Beteiligung am Stammkapital des Sparkassen- und Giroverbands für Schleswig-Holstein (SGVSH) und daneben maßgeblich auf die Hamburger Logistik Service GmbH (HLS), die Freie Sparkassen Beteiligungsgesellschaft (FSB) sowie auf die Beteiligung an der Erwerbsgesellschaft der Sparkassen-Finanzgruppe mbH & Co. KG (Erwerbs KG), über die die Sparkasse mittelbar an der Landesbank Berlin Holding AG (LBBH) beteiligt ist.
Der SGVSH hält direkt oder indirekt Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen des Finanzsektors (u. a. Provinzial Holding, DekaBank, LBS NordOst, Deutsche Leasing) und wird dafür von seinen Mitgliedssparkassen mit einem Stammkapital ausgestattet, dessen Höhe von der Verbandsversammlung des SGVSH bestimmt wird. Der Bewertung der wesentlichen Beteiligungen liegen Zeitwertgutachten des SGVSH sowie einer externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf Basis des Ertragswertverfahrens zugrunde. Der SGVSH wurde bei der Erstellung der Zeitwertgutachten von einer externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unterstützt.
Die Sparkasse ist unbeschränkt haftende Gesellschafterin der Verwaltungsgesellschaft der Schleswig-Holsteinischen Sparkassenorganisation GbR.
Als Gesellschafterin der Mittelstandsfonds Schleswig-Holstein GmbH verpflichtet uns die Beteiligung am Stammkapital gemäß Gesellschaftsvertrag zugleich zur Übernahme von Garantien für die von der Gesellschaft im Rahmen ihrer operativen Tätigkeit eingegangenen Beteiligungen. Nach dem Garantierahmenvertrag ist unsere Garantie auf einen Höchstbetrag von 2.000 TEUR begrenzt. Zum Bilanzstichtag 31.12.2023 war der Garantierahmen in Höhe von 1.332 TEUR beansprucht.
Die Beteiligungen sind insgesamt nicht börsenfähig.
Die Angaben nach § 285 Nr. 11 HGB sind der nachfolgenden Aufstellung zu entnehmen:
|
Anteil
in % |
Eigenkapital
in TEUR |
Ergebnis des Geschäftsjahres 2022
in TEUR |
|
| Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein, Kiel | 5,0 | ||
| Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG, Neuhardenberg | 0,2 | 3.285.298 | 2.830 |
| Hamburger Logistik Service GmbH, Hamburg | 3,0 | 8.280 | 279 |
| Freie Sparkassen Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg | 1,3 | 57.961 | 2.920 |
Zum Teil wurde auf Angaben zum Eigenkapital und Jahresergebnis verzichtet, da die Werte nicht offengelegt werden und die Sparkasse keinen beherrschenden Einfluss ausübt.
Die Angaben nach § 285 Nr. 11 HGB für weitere Beteiligungen entfallen, da sie gemäß § 286 Abs. 3 Nr. 1 HGB für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse von untergeordneter Bedeutung sind.
Die Sparkasse hält 100 % der Anteile an der Immobiliengesellschaft NOK Immobilien GmbH. Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind insgesamt nicht börsenfähig. Der beizulegende Zeitwert beträgt 1.736 TEUR (Buchwert: 2.000 TEUR). Aufgrund der Gründung im Jahr 2019 entstanden bisher Anlaufkosten. Wir gehen davon aus, dass die Wertminderung nicht von Dauer ist, da erste Projekte vorliegen und umgesetzt werden, die die Kosten decken werden.
Im Hinblick auf die untergeordnete Bedeutung des Tochterunternehmens für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse wurde auf Angaben gemäß § 285 Nr. 11 HGB i. V. m. § 286 Abs. 3 Nr. 1 HGB verzichtet.
Auf die Aufstellung eines Konzernabschlusses wurde gemäß § 296 Abs. 2 HGB wegen der untergeordneten Bedeutung des Tochterunternehmens für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage verzichtet.
| Forderungen an Kunden | 5.242 | TEUR |
| Die für sparkassenbetriebliche Zwecke genutzten Grundstücke und Bauten (Bilanzwert) belaufen sich auf | 7.713 | TEUR |
| Der Bilanzwert der Betriebs- und Geschäftsausstattung beträgt | 1.860 | TEUR |
| Entwicklung der Anschaffungs- und Herstellungskosten | |||||
| Stand am 01.01. des Geschäftsjahres | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | Stand am 31.12. des Geschäftsjahres | |
| Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 130.949 | 1.182 | 109 | 0 | 132.022 |
| Beteiligungen | 40.952 | 0 | 0 | 0 | 40.952 |
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 2.000 | 0 | 0 | 0 | 2.000 |
| Immaterielle Anlagewerte | 1.421 | 8 | 0 | 0 | 1.429 |
| Sachanlagen | 40.161 | 870 | 506 | 0 | 40.525 |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 1 | 0 | 0 | 0 | 1 |
| Entwicklung der kumulierten Abschreibungen | ||||||
| Stand am 01.01. des Geschäftsjahres | Abschreibungen im Geschäftsjahr | Zuschreibungen im Geschäftsjahr | Änderungen der gesamten Abschreibungen im Zusammenhang mit | |||
| Zugängen | Abgängen | Umbuchungen | ||||
| Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 1.732 | 5.511 | 78 | 0 | 0 | 0 |
| Beteiligungen | 17.468 | 33 | 2.776 | 0 | 0 | 0 |
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Immaterielle Anlagewerte | 1.354 | 33 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Sachanlagen | 30.438 | 1.014 | 0 | 0 | 501 | 0 |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Entwicklung der kumulierten Abschreibungen | Buchwerte | ||
| Stand am 31.12. des Geschäftsjahres | Stand am 31.12. des Geschäftsjahres | Stand am 31.12. des Vorjahres | |
| Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 7.165 | 124.857 | 129.217 |
| Beteiligungen | 14.725 | 26.227 | 23.485 |
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 0 | 2.000 | 2.000 |
| Immaterielle Anlagewerte | 1.387 | 42 | 67 |
| Sachanlagen | 30.951 | 9.574 | 9.723 |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 0 | 1 | 1 |
| In dem Posten sind Geschäfte mit verbundenen Unternehmen enthalten in Höhe von | 0 | TEUR |
In den Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten:
| Unterschiedsbetrag zwischen dem Erfüllungs- und dem niedrigeren Ausgabebetrag von Verbindlichkeiten oder Anleihen | 1 | TEUR |
| Bestand am 31.12. des Vorjahres | 2 | TEUR |
| Upfrontzahlungen im Zusammenhang mit Credit Defaults Swaps | 268 | TEUR |
| Bestand am 31.12. des Vorjahres | 265 | TEUR |
Der Gesamtbetrag der auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenstände beläuft sich auf 2.178 TEUR.
Die Posten aufgrund des Bilanzformblatts für Universalkreditinstitute gliedern sich wie folgt:
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | |||
| a) täglich fällig | 5.974.152,83 | EUR | 74 | TEUR |
| b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist | 742.290.671,28 | EUR | 662.599 | TEUR |
Die unter Posten 1 b) ausgewiesenen Bestände gliedern sich nach ihrer Restlaufzeit wie folgt:
| - bis drei Monate | 42.998 | TEUR |
| - mehr als drei Monate bis ein Jahr | 55.972 | TEUR |
| - mehr als ein Jahr bis fünf Jahre | 229.658 | TEUR |
| - mehr als fünf Jahre | 411.478 | TEUR |
| Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen Girozentrale: | 22.624 | TEUR |
| Gesamtbetrag der als Sicherheit für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten übertragenen Vermögensgegenstände | 599.673 | TEUR |
| In dem Posten sind Geschäfte mit verbundenen Unternehmen enthalten in Höhe von | 0 | TEUR |
| Bestand am 31.12. des Vorjahres | 0 | TEUR |
Die Posten aufgrund des Bilanzformblatts für Universalkreditinstitute gliedern sich wie folgt:
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | |||
| a) Spareinlagen | 322.510.614.46 | EUR | 305.922 | TEUR |
| aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten | 247.666.250,53 | EUR | 298.990 | TEUR |
| ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten | 74.844.363,93 | EUR | 6.932 | TEUR |
| b) andere Verbindlichkeiten | 1.794.055.844,74 | EUR | 1.864.119 | TEUR |
| ba) täglich fällig | 1.549.005.391,36 | EUR | 1.758.940 | TEUR |
| bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist | 245.050.453,38 | EUR | 105.179 | TEUR |
Die unter Posten 2 a) Unterposten ab) ausgewiesenen Bestände gliedern sich nach Restlaufzeiten wie folgt:
| - bis drei Monate | 4.823 | TEUR |
| - mehr als drei Monate bis ein Jahr | 11.530 | TEUR |
| - mehr als ein Jahr bis fünf Jahre | 57.583 | TEUR |
| - mehr als fünf Jahre | 267 | TEUR |
Die unter Posten 2 b) Unterposten bb) ausgewiesenen Bestände gliedern sich nach Restlaufzeiten wie folgt:
| - bis drei Monate | 165.869 | TEUR |
| - mehr als drei Monate bis ein Jahr | 63.504 | TEUR |
| - mehr als ein Jahr bis fünf Jahre | 5.088 | TEUR |
| - mehr als fünf Jahre | 8.500 | TEUR |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 1.740 | TEUR |
| Bestand am 31.12. des Vorjahres | 1.748 | TEUR |
| Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht: | ||
| Bestand am Bilanzstichtag | 1.556 | TEUR |
| Bestand am 31.12. des Vorjahres | 1.531 | TEUR |
Die Treuhandverbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 4.900 | TEUR |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | 342 | TEUR |
| Unterschiedsbeträge zwischen dem Auszahlungsbetrag bzw. den Anschaffungskosten von Forderungen gegenüber dem höheren Nominalbetrag sind enthalten mit | 1.759 | TEUR |
| Bestand am 31.12. des Vorjahres | 1.728 | TEUR |
| Upfrontzahlungen im Zusammenhang mit Credit Defaults Swaps | 15 | TEUR |
| Bestand am 31.12. des Vorjahres | 14 | TEUR |
Nach der Neufassung des § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB sind Rückstellungen von Altersversorgungsverpflichtungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abzuzinsen. Im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre ergibt sich ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 421 TEUR. Dieser Betrag unterliegt grundsätzlich einer Ausschüttungssperre. In Höhe des Unterschiedsbetrages sind die passivierten Rückstellungen für Pensionen und die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz nach früherer Ermittlung niedriger angesetzt.
Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden sowie derivative Finanzinstrumente, insbesondere Zins-Swaps, des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite wurde dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse berücksichtigt. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus statistischen Daten abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss.
| In dem Posten sind Geschäfte mit verbundenen Unternehmen enthalten in Höhe von | 0 | TEUR |
| Für nachrangige Verbindlichkeiten sind im Berichtsjahr ausschließlich Zinsen in Höhe von angefallen. | 272 | TEUR |
Folgende nachrangige Verbindlichkeiten übersteigen 10 % des Gesamtbetrags der nachrangigen Verbindlichkeiten:
|
Betrag
in TEUR |
Zinssatz
in % |
Fälligkeit | |
| 5.000 | 2,83 | 2027 | |
| 1.500 | 2,25 | 2027 | |
| 1.500 | 2,20 | 2027 |
Die restlichen nachrangigen Verbindlichkeiten in Höhe von 3.365 TEUR, die 10 % des Gesamtbetrags der nachrangigen Verbindlichkeiten nicht übersteigen, sind im Durchschnitt mit 1,90 % verzinst. Die Ursprungslaufzeiten bewegen sich zwischen 8 und 10 Jahren.
Im Folgejahr werden aus diesen Mittelaufnahmen 5 TEUR zur Rückzahlung fällig.
Ab dem Geschäftsjahr 2016 begebene nachrangige Sparkassenkapitalbriefe entsprechen den Anforderungen des Artikels 63 der Capital Requirements Regulation (CRR).
Eine vorzeitige Rückzahlungsverpflichtung der nachrangigen Verbindlichkeiten besteht nicht. Nachträglich kann der Nachrang nicht beschränkt sowie die Laufzeit und die Kündigungsfrist nicht verkürzt werden.
Das gezeichnete Kapital liegt unverändert bei 22.376 TEUR. Das Grundkapital der Sparkasse ist eingeteilt in 860.599 stimmberechtigte Namensstammaktien ohne Nennbetrag.
Kapitalrücklagen liegen in unveränderter Höhe von 106.958 TEUR vor.
| Stand am Jahresanfang | 51.990 | TEUR |
| Gewinnverwendung des Jahres 2022 | 1.926 | TEUR |
| Stand am Jahresende | 53.916 | TEUR |
Nach dem Beschluss der Hauptversammlung vom 28.06.2023 waren wir gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 7 AktG ermächtigt, eigene Aktien zum Zwecke des Wertpapierhandels mit der Maßgabe zu erwerben, dass der Handelsbestand der zu erwerbenden Aktien fünf Prozent des Grundkapitals am Ende jeden Tages nicht übersteigt.
Von dieser Ermächtigung wurde im Jahr 2023 lediglich für einen Tag und auch nur beschlussseitig Gebrauch gemacht, da die Sitzung der Stiftung Spar- und Leih-Kasse in Rendsburg, in der über den Erwerb beschlossen wurde, am Tag nach der Aufsichtsratssitzung stattgefunden hat. Die Absicht, die Aktien zu erwerben, wurde bereits vor der Aufsichtsratssitzung erklärt.
Der Gesamtbetrag der auf fremde Währung lautenden Verbindlichkeiten beläuft sich auf 2.166 TEUR.
Bei unseren Kreditgewährungen werden in diesem Posten für Kreditnehmer übernommene Bürgschaften und Gewährleistungsverträge erfasst. Auf Basis der regelmäßigen Bonitätsbeurteilungen der Kunden im Rahmen unserer Kreditrisikomanagementprozesse gehen wir für die hier ausgewiesenen Beträge davon aus, dass sie nicht zu einer wirtschaftlichen Belastung der Sparkasse führen werden. Sofern dies im Einzelfall nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann, haben wir Rückstellungen gebildet.
Risiken einer Inanspruchnahme von Credit Default Swaps sind derzeit nicht erkennbar. Insofern war die Bildung einer Drohverlustrückstellung im Geschäftsjahr nicht erforderlich.
Die unter diesem Posten ausgewiesenen unwiderruflichen Kreditzusagen werden im Rahmen unserer Kreditvergabeprozesse herausgelegt und können bei Vorliegen vertragsgemäßer Bedingungen jederzeit in Anspruch genommen werden. Auf dieser Grundlage sind wir der Auffassung, dass unsere Kunden voraussichtlich in der Lage sein werden, ihre vertraglichen Verpflichtungen nach der Auszahlung zu erfüllen. Sofern dies im Einzelfall nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann, haben wir Rückstellungen gebildet.
Bei einzelnen Geschäftsvorfällen kam es aufgrund der Auswirkungen des bis Mitte des Jahres 2022 vorherrschenden Niedrigzinsumfeldes und den langen Zinsvereinbarungen dazu, dass die Sparkasse für die Hereinnahme von Einlagen eine Vergütung (positive Zinsen) erhielt. Diese positiven Zinsen wurden mit den Zinsaufwendungen, die üblicherweise bei derartigen Geschäftsvorfällen anfallen, verrechnet.
Periodenfremde Erträge:
| - Sonstige Erträge aus der Auflösung von sonstigen Rückstellungen | 1.238 | TEUR |
In dem Posten sind periodenfremde Aufwendungen für die Aufzinsung von nicht bankbezogenen Rückstellungen in Höhe von 510 TEUR sowie Zuführungen zu Steuerrückstellungen aus einer Betriebsprüfung in Höhe von 153 TEUR enthalten.
Die Gewinn- und Verlustrechnung der Sparkasse weist einen Bilanzgewinn von 4.458 TEUR aus.
Wir schlagen vor, den Bilanzgewinn mit einem Teilbetrag von 1.962 TEUR zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 2,28 EUR je Aktie auf das gezeichnete Kapital von 22.376 TEUR zu verwenden. Der verbleibende Betrag von 2.495 TEUR soll den anderen Gewinnrücklagen zugeführt werden.
Die Sparkasse hat erstmals in 2022 Pfandbriefe emittiert (ausschließlich Hypotheken-Namenspfandbriefe).
| § 28 (1) Nr. 1, 3 und 7 PfandBG Verhältnis Umlauf zur Deckungsmasse | Nennwert | Barwert | Risikobarwert inkl. Währungsstress * | |||
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | 31.12.2023 | 31.12.2022 | 31.12.2023 | 31.12.2022 | |
| Gesamtbetrag des Pfandbriefumlaufs inkl. Derivate | 35,00 | 10,00 | 37,22 | 9,21 | 30,96 | 7,86 |
| Gesamtbetrag der Deckungsmassen inkl. Derivate | 58,95 | 30,34 | 56,70 | 27,12 | 48,19 | 22,78 |
| Überdeckung in % | 68,44% | 203,41% | 52,33% | 194,34% | 55,68% | 189,72% |
| Überdeckung | 23,95 | 20,34 | 19,48 | 17,91 | 17,23 | 14,92 |
| Gesetzliche Überdeckung ** | 1,44 | 0,39 | 0,74 | 0,36 | ||
| Vertragliche Überdeckung ** | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | ||
| Freiwillige Überdeckung ** | 22,52 | 19,95 | 18,73 | 17,54 | ||
In den Deckungsmassen sind keine Derivategeschäfte enthalten.
| § 28 (1) Nr. 4 und 5 PfandBG Laufzeitstruktur, Zinsbindungsfrist und Fälligkeitsverschiebung | Pfandbriefumlauf | Deckungsmasse | Fälligkeitsverschiebung *** | |||
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | 31.12.2023 | 31.12.2022 | 31.12.2023 | 31.12.2022 | |
| bis zu sechs Monate | 0,00 | 0,00 | 0,86 | 0,29 | 0,00 | 0,00 |
| mehr als sechs Monate bis zu zwölf Monaten | 0,00 | 0,00 | 0,57 | 0,29 | 0,00 | 0,00 |
| mehr als zwölf Monate bis zu 18 Monaten | 0,00 | 0,00 | 0,77 | 0,65 | 0,00 | 0,00 |
| mehr als 18 Monate bis zu 2 Jahren | 0,00 | 0,00 | 1,03 | 0,30 | 0,00 | 0,00 |
| mehr als 2 Jahre bis zu 3 Jahren | 0,00 | 0,00 | 2,03 | 1,21 | 0,00 | 0,00 |
| mehr als 3 Jahre bis zu 4 Jahren | 5,00 | 0,00 | 3,69 | 0,79 | 0,00 | 0,00 |
| mehr als 4 Jahre bis zu 5 Jahren | 0,00 | 5,00 | 3,83 | 2,99 | 5,00 | 0,00 |
| mehr als 5 Jahre bis zu 10 Jahren | 30,00 | 5,00 | 35,95 | 16,32 | 5,00 | 5,00 |
| über 10 Jahre | 0,00 | 0,00 | 10,23 | 7,50 | 25,00 | 5,00 |
* Sowohl die Ermittlung des Risikobarwerts als
auch des Währungsstresses erfolgt statisch.
Gesetzliche Überdeckung nach dem Nominalwert: Summe aus der nennwertigen sichernden Überdeckung gemäß § 4 Abs. 2 PfandBG und des Nennwerts der barwertigen sichernden Überdeckung gemäß § 4 Abs. 1 PfandBG
Gesetzliche Überdeckung nach dem Barwert: Barwertige sichernde Überdeckung gemäß § 4 Abs. 1 PfandBG
Vertragliche Überdeckung: Vertraglich zugesicherte Überdeckung
Freiwillige Überdeckung: Residual, in Abhängigkeit der gesetzlichen und vertraglichen Überdeckung; Barwert enthält den Barwert der nennwertigen sichernden Überdeckung gemäß § 4 Abs. 2 PfandBG
Vorjahr:
Das gesetzliche Überdeckungserfordernis setzt sich aus der barwertigen sichernden Überdeckung gemäß § 4 Abs. 1 PfandBG inkl. Zins- und Währungsstressszenarien und der nennwertigen sichernden Überdeckung gemäß § 4 Abs. 2 PfandBG zusammen.
| § 28 | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
| (1) Nr. 5 PfandBG - Informationen zur Verschiebung der Fälligkeit der Pfandbriefe | ||
| Voraussetzungen für die Verschiebung der Fälligkeit der Pfandbriefe nach § 30 | Das Hinausschieben der Fälligkeit ist erforderlich, um die Zahlungsunfähigkeit der Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit zu vermeiden (Verhinderung der Zahlungsunfähigkeit), die Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit ist nicht überschuldet (keine bestehende Überschuldung) und es besteht Grund zu der Annahme, dass die Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit jedenfalls nach Ablauf des größtmöglichen Verschiebungszeitraums unter Berücksichtigung weiterer Verschiebungsmöglichkeiten ihre dann fälligen Verbindlichkeiten erfüllen kann (positive Erfüllungsprognose). Siehe ergänzend auch § 30 Absatz 2b PfandBG. | Das Hinausschieben der Fälligkeit ist erforderlich, um die Zahlungsunfähigkeit der Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit zu vermeiden (Verhinderung der Zahlungsunfähigkeit), die Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit ist nicht überschuldet (keine bestehende Überschuldung) und es besteht Grund zu der Annahme, dass die Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit jedenfalls nach Ablauf des größtmöglichen Verschiebungszeitraums unter Berücksichtigung weiterer Verschiebungsmöglichkeiten ihre dann fälligen Verbindlichkeiten erfüllen kann (positive Erfüllungsprognose). Siehe ergänzend auch § 30 Absatz 2b PfandBG. |
| (2a) PfandBG | ||
| Befugnisse des Sachwalters bei Verschiebung der Fälligkeit der Pfandbriefe nach § 30 | Der Sachwalter kann die Fälligkeiten der Tilgungszahlungen verschieben, wenn die maßgeblichen Voraussetzungen nach § 30 Abs. 2b PfandBG hierfür erfüllt sind. Die Verschiebungsdauer, welche einen Zeitraum von 12 Monaten nicht überschreiten darf, bestimmt der Sachwalter entsprechend der Erforderlichkeit. | Der Sachwalter kann die Fälligkeiten der Tilgungszahlungen verschieben, wenn die maßgeblichen Voraussetzungen nach § 30 Abs. 2b PfandBG hierfür erfüllt sind. Die Verschiebungsdauer, welche einen Zeitraum von 12 Monaten nicht überschreiten darf, bestimmt der Sachwalter entsprechend der Erforderlichkeit. Der Sachwalter kann die Fälligkeiten von Tilgungs- und Zinszahlungen, die innerhalb eines Monats nach seiner Ernennung fällig werden, auf das Ende dieses Monatszeitraums verschieben. Entscheidet sich der Sachwalter für eine solche Verschiebung, wird das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 30 Abs. 2b PfandBG unwiderlegbar vermutet. Eine solche Verschiebung ist im Rahmen der Höchstverschiebungsdauer von 12 Monaten zu berücksichtigen. Der Sachwalter darf von seiner Befugnis für sämtliche Pfandbriefe einer Emission nur einheitlich Gebrauch machen. Hierbei dürfen die Fälligkeiten vollständig oder anteilig verschoben werden. Der Sachwalter hat die Fälligkeit für eine Pfandbriefemission so zu verschieben, dass die ursprüngliche Reihenfolge der Bedienung der Pfandbriefe, welche durch die Verschiebung überholt werden könnten, nicht geändert wird (Überholverbot). Dies kann dazu führen, dass auch die Fälligkeiten später fällig werdender Emissionen zu verschieben sind, um das Überholverbot zu wahren. Siehe ergänzend auch § 30 Absatz 2a und 2b PfandBG. |
| (2a) PfandBG | Der Sachwalter kann die Fälligkeiten von Tilgungs- und Zinszahlungen, die innerhalb eines Monats nach seiner Ernennung fällig werden, auf das Ende dieses Monatszeitraums verschieben. Entscheidet sich der Sachwalter für eine solche Verschiebung, wird das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 30 Abs. 2b PfandBG unwiderlegbar vermutet. Eine solche Verschiebung ist im Rahmen der Höchstverschiebungsdauer von 12 Monaten zu berücksichtigen. | |
| Der Sachwalter darf von seiner Befugnis für sämtliche Pfandbriefe einer Emission nur einheitlich Gebrauch machen. Hierbei dürfen die Fälligkeiten vollständig oder anteilig verschoben w erden. Der Sachwalter hat die Fälligkeit für eine Pfandbriefemission so zu verschieben, dass die ursprüngliche Reihenfolge der Bedienung der Pfandbriefe, welche durch die Verschiebung überholt werden könnten, nicht geändert wird (Überholverbot). Dies kann dazu führen, dass auch die Fälligkeiten später fällig werdender Emissionen zu verschieben sind, um das Überholverbot zu wahren. Siehe ergänzend auch § 30 Absatz 2a und 2b PfandBG. |
| § 28 (1) Nr. 6 PfandBG Liqui-Kennzahlen | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
| Absolutbetrag der von Null verschiedenen größten sich ergebenden negativen Summe in den nächsten 180 Tagen i.S.d. § 4 (1a) Satz 3 für die Pfandbriefe (Liquiditätsbedarf) | 0,16 | 0,00 |
| Tag, an dem sich die größte negative Summe ergibt | 50 | - |
| Gesamtbetrag der Deckungswerte, welche die Anforderungen von § 4 (1a) Satz 3 PfandBG erfüllen (Liquiditätsdeckung) | 2,03 | 1,97 |
| Liquiditätsüberschuss | 1,87 | 1,97 |
| § 28 (1) Nr. 13 PfandBG Kennzahlen | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
| Anteil festverzinslicher Deckungsmasse | 100,00% | 100,00% |
| Anteil festverzinslicher Pfandbriefe | 100,00% | 100,00% |
| § 28 (1) Nr. 14 PfandBG (nach § 6 Pfandbrief-Barwertverordnung) | Zinsstress-Barwert der Deckungsmassen | Zinsstress-Barwert des Pfandbriefumlaufs | Währungsstress-Wechselkurs | |||
| Fremdwährung | 31.12.2023 | 31.12.2022 | 31.12.2023 | 31.12.2022 | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
| 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| § 28 (1) Nr. 14 PfandBG (nach § 6 Pfandbrief-Barwertverordnung) | Nettobarwert in Fremdwährung | Währungsstress Nettobarwert
in EUR |
||
| Fremdwährung | 31.12.2023 | 31.12.2022 | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
| 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
Keine Deckungswerte und Verbindlichkeiten in Fremdwährung im Pfandbriefportfolio.
| Verteilung der Deckungswerte nach Größenklassen (§ 28 (2) 1a PfandBG) | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
| bis zu 300 Tsd. € | 47,67 | 25,22 |
| mehr als 300 Tsd. € bis zu 1 Mio. € | 8,18 | 1,96 |
| mehr als 1 Mio. € bis zu 10 Mio. € | 1,11 | 1,16 |
| mehr als 10 Mio. € | 0,00 | 0,00 |
| nach Nutzungsart (I) (§ 28 (2) Nr. 1b und 1c PfandBG) | ||
| wohnwirtschaftlich | 50,99 | 25,91 |
| gewerblich | 5,97 | 2,43 |
| Weitere Kennzahlen | in Mio. EUR | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
| § 28 (1) Nr. 11 PfandBG - Gesamtbetrag der Forderungen nach §12 (1), die die Grenzen nach § 13 (1) Satz 2 2. Halbsatz PfandBG überschreiten | 0,00 | 0,00 | |
| § 28 (1) Nr. 11 PfandBG - Gesamtbetrag der Werte nach § 19 (1), die die Grenzen nach § 19 (1) Satz 7 überschreiten | in Mio. EUR | 0,00 | 0,00 |
| § 28 (2) Nr. 4 PfandBG - volumengewichteter Durchschnitt des Alters der Forderungen (seasoning) | in Jahren | 2,98 | 2,71 |
| § 28 (2) Nr. 3 PfandBG - durchschnittlicher gewichteter Beleihungsauslauf | in % | 56,54% | 56,11% |
| Ordentliche Deckung (nominal) | in Mio. EUR | 56,95 | 28,34 |
| Anteil am Gesamtumlauf | in % | 162,72% | 283,41% |
| nach Nutzungsart (II) (§ 28 (2) Nr. 1b und 1c PfandBG) | ||||
| Staat | Stichtag | Eigentumswohnungen | Ein- und Zweifamilienhäuser | Mehrfamilienhäuser |
| Bundesrepublik Deutschland | 31.12.2023 | 4,95 | 36,22 | 9,82 |
| 31.12.2022 | 1,26 | 20,65 | 3,99 | |
| Summe | 31.12.2023 | 4,95 | 36,22 | 9,82 |
| 31.12.2022 | 1,26 | 20,65 | 3,99 |
| nach Nutzungsart (II) (§ 28 (2) Nr. 1b und 1c PfandBG) | ||
| Staat | Bürogebäude | Handelsgebäude |
| Bundesrepublik Deutschland | 0,48 | 0,08 |
| 0,00 | 0,00 | |
| Summe | 0,48 | 0,08 |
| 0,00 | 0,00 |
| nach Nutzungsart (II) (§ 28 (2) Nr. 1b und 1c PfandBG) | |||||
| Staat | Industriegebäude | sonstige gewerblich genutzte Gebäude | unfertige und noch nicht ertragsfähige Neubauten | Bauplätze 2 | Summe |
| Bundesrepublik Deutschland | 0,38 | 4,96 | 0,00 | 0,06 | 56,95 |
| 0,00 | 2,43 | 0,00 | 0,00 | 28,34 | |
| Summe | 0,38 | 4,96 | 0,00 | 0,06 | 56,95 |
| 0,00 | 2,43 | 0,00 | 0,00 | 28,34 |
| § 28 (1) Nr. 12 PfandBG | Forderungen i.S.d. § 19 (1) Nr. 2 PfandBG | Forderungen i.S.d. § 19 (1) Nr. 3 PfandBG | Forderungen i.S.d. § 19 (1) Nr. 4 PfandBG | |||
| Gesamtbetrag der Forderungen, die die Begrenzungen überschreiten | 31.12.2023 | 31.12.2022 | 31.12.2023 | 31.12.2022 | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
| Summe | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Forderungen i.S.d. § 19 | Forderungen gem. § 19 | |||||
| (1) Satz 1 Nr. 2 a) und b) PfandBG | (1) Satz 1 Nr. 3 a) bis c) PfandBG | |||||
| § 28 (1) Nr. 8, 9 und 10 PfandBG | Stichtag | Summe | Gesamt | davon gedeckte Schuldverschreibungen i.S.d. Art. 129 Verord. (EU) Nr. 575/2013 | Gesamt | davon gedeckte Schuldverschreibungen i.S.d. Art. 129 Verord. (EU) Nr. 575/2013 |
| Gesamtbetrag der eingetragenen Forderungen Staat | ||||||
| Bundesrepublik Deutschland | 31.12.2023 | 2,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 31.12.2022 | 2,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| Summe | 31.12.2023 | 2,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 31.12.2022 | 2,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| § 28 (1) Nr. 8, 9 und 10 PfandBG Gesamtbetrag der eingetragenen Forderungen Staat | Forderungen i.S.d. § 19 (1) Nr. 4 PfandBG |
| Bundesrepublik Deutschland | 2,00 |
| 2,00 | |
| Summe | 2,00 |
| 2,00 |
| § 28 (1) Nr. 15 PfandBG | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
| Anteil der rückständigen Deckungswerte gemäß Art. 178 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 | 0,00% | 0,00% |
| § 28 (2) Nr. 2 PfandBG | Gesamtbetrag der mind. 90 Tage rückständigen Leistungen | Gesamtbetrag dieser Forderungen, soweit der jeweilige Rückstand mindestens 5 % der Forderung beträgt | ||
| Staat | 31.12.2023 | 31.12.2022 | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
| keine | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Summe | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| § 28 (1) Nr. 2 PfandBG ISIN-Liste nach Pfandbriefgattung (nur Inhaberpfandbriefe) | ||
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | |
| - | - |
| § 28 (2) Nr. 5 PfandBG | wohnwirtschaftlich | gewerblich | ||
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | 31.12.2023 | 31.12.2022 | |
| Anzahl der am Abschlusstag anhängigen Zwangsversteigerungverfahren | - | - | - | - |
| Anzahl der am Abschlusstag anhängigen Zwangsverwaltungsverfahren | - | - | - | - |
| Anzahl der am Abschlusstag anhängigen Zwangsverwaltungsverfahren mit gleichzeitigen Zwangsversteigerungsverfahren | - | - | - | - |
| Anzahl der im Geschäftsjahr durchgeführten Zwangsversteigerungen | - | - | - | - |
| Anzahl der im Geschäftsjahr zur Verhütung von Verlusten übernommenen Grundstücke | - | - | - | - |
| Gesamtbetrag der rückständigen Zinsen (Angaben in Mio. Euro) | - | - | - | - |
Für die dem Bankbuch zugeordneten Zinsswaps mit einem Basisvolumen von 202,5 Mio. EUR errechnet sich insgesamt ein beizulegender Zeitwert (clean value) von 5.510 TEUR. Dieser setzt sich aus schwebenden Gewinnen in Höhe von 9.011 TEUR und schwebenden Verlusten in Höhe von 3.501 TEUR zusammen.
Die Zinsswapgeschäfte wurden in die Betrachtung des gesamten Zinsänderungsrisikos einbezogen und somit nicht einzeln bewertet. Nach dem Prinzip der verlustfreien Bewertung von Zinsrisiken im Jahresabschluss von Kreditinstituten ergibt sich die Notwendigkeit zur Bildung einer Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften nur insoweit, dass aus der Gesamtbetrachtung des Bankbuchs ein Verlust drohen würde; dies war Ende 2023 nicht gegeben.
Für die Zinsswaps wurden die Zeitwerte als Barwert zukünftiger Zinszahlungsströme ermittelt. Dabei fanden die Swap-Zinskurven per 31.12.2023 Verwendung.
Darüber hinaus ist die Sparkasse bei Credit Default Swaps (CDS) mit einem Volumen von 55,0 Mio. EUR und einem positiven Zeitwert (clean value) von 643 TEUR Sicherungsgeber im Sinne des IDW RS BFA 1. Dieser setzt sich aus positiven Zeitwerten in Höhe von 1.133 TEUR und negativen Zeitwerten in Höhe von 490 TEUR zusammen. Die Geschäfte sind auf der Passivseite unter dem Bilanzstrich Posten 1b) "Eventualverbindlichkeiten" ausgewiesen und wurden zur Ertragssteuerung abgeschlossen.
Die Zeitwerte wurden als Barwert zukünftiger Zahlungsströme mit dem Programm SimCorp Dimension (SCD) unter Verwendung von Euro Zero Reuters Kurven, FINCAD Bonitätsbewertungen, Wiedereinbringungsquoten und laufzeitabhängigen Credit-Spreads per 31.12.2023 ermittelt.
Die verwendeten Credit Spreads einer Stichprobe werden durch Vergleiche mit Risikoprämien zu den Referenzschuldnern der Landesbank Baden-Württemberg plausibilisiert. Darüber hinaus werden für die hier aufgeführten derivativen Finanzinstrumente stichprobenhaft Zeitwerte von der LBBW ermittelt, um die mittels SCD berechneten Werte zu verproben.
Die Beteiligung der ehemaligen Sparkasse Hennstedt-Wesselburen an der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) wurde mit Ablauf des 28.06.2017 durch die Verschmelzung der Sparkasse Hennstedt-Wesselburen mit der Sparkasse Mittelholstein AG beendet.
Die Sparkasse Mittelholstein AG hat als Rechtsnachfolgerin der Sparkasse Hennstedt-Wesselburen zuletzt mit Vertrag vom 03.09.2018 anstelle der Zahlung eines Gegenwertes die Verpflichtung zur Erstattung der Zahlungen der VBL an die Anspruchsberechtigten übernommen (reine Erstattungslösung). Beginn des Erstattungszeitraumes ist der 29.06.2017. Der Erstattungszeitraum endet mit der letzten, der Sparkasse zuzurechnenden Rentenzahlung, folglich spätestens mit dem Versterben des letzten Rentners oder Hinterbliebenen des jeweiligen Anspruchsberechtigten.
Der in der Bilanz nicht auszuweisende Wertansatz der Verpflichtungen aus der Kündigung im Rahmen des Erstattungsmodells nach Art. 28 Absatz 2 EGHGB beträgt nach angepasster Berechnungsweise 11.371 TEUR. Die Berechnung nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen wurde von der Fa. Mercer Deutschland GmbH durchgeführt.
Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018 G" von Klaus Heubeck verwendet. Der Bewertung liegt ein Rechnungszinssatz von p.a. 1,83 % (10-Jahres-Durchschnitt; Stand 30.11.2023) und ein Rententrend von p.a. 1,00 % zugrunde. Im Vergleich zu dem von der Deutschen Bundesbank auf den Bilanzstichtag 31.12.2023 veröffentlichten Zinssatz von 1,82 % ergeben sich lediglich geringfügige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse. Als Finanzierungsendalter wurden die nach dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz 2007 frühestmöglichen Rentenbeginnalter angesetzt.
Im Zusammenhang mit der Beteiligung der Sparkasse an der Erwerbsgesellschaft der Sparkassen-Finanzgruppe mbH & Co. KG hat die Sparkasse eventuelle Verpflichtungsüberhänge gegenüber dem DSGV ö. K. aus Aufwendungsersatzansprüchen für bei den Sparkassen aufgenommene Darlehen zur teilweisen Refinanzierung der Beteiligung auszugleichen. Für das Geschäftsjahr 2023 wird der DSGV ö.K. keinen Aufwendungsersatzanspruch geltend machen. Die Pflicht zur Bildung einer Rückstellung für eventuelle Verpflichtungsüberhänge aus Aufwendungsersatzansprüchen gegenüber dem DSGV ö.K. besteht aktuell folglich nicht.
Wir haben uns verpflichtet, Fonds-Anteile bis zum Betrag von 4,9 Mio. EUR von einem Immobilienfonds abzunehmen.
Die Sparkasse gehört dem Sparkassen-Teilfonds des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein an. Der Sparkassen-Teilfonds ist Bestandteil des institutsbezogenen Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe. Die Mittel für das Sicherungssystem werden durch Beiträge von den angehörenden Instituten erbracht. Der Gesetzgeber sieht vor, dass das Sicherungssystem seine finanziellen Mittel nach dem Einlagensicherungsgesetz bis zum 3. Juli 2024 aufbaut. Die gesetzliche Zielausstattung beträgt dabei 0,8 Prozent der gedeckten Einlagen der Mitglieder des Sicherungssystems. Die künftigen Einzahlungsverpflichtungen in das nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 43 EinSiG als Einlagensicherungssystem anerkannte institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe belaufen sich am Bilanzstichtag auf 292 TEUR. Bis zum Erreichen des individuellen Zielvolumens in 2024 sind jährliche Beiträge zu entrichten.
Die Verbandsversammlung des SGVSH hat am 29. September 2023 einer geänderten Rahmensatzung für das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe zugestimmt und eine Neufassung der Satzung des Sparkassen-Teilfonds des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein beschlossen. Demnach wird sich die Sparkasse ab 2025 bis 2032 am schrittweisen Aufbau eines von der Bankenaufsicht geforderten Zusatzfonds zum Sicherungssystem beteiligen. Der auf die Sparkasse entfallende Beitrag am Zusatzfonds beläuft sich auf Basis der angenommenen Werte zum Ende der Dotierungsphase auf ca. 10,2 Mio. EUR. Bis zum Erreichen des Zielvolumens in 2032 sind jährliche Beiträge zu entrichten.
Die Sparkasse ist nach § 35 Abs. 1 Sparkassengesetz für das Land Schleswig-Holstein Mitglied des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein (SGVSH). Der SGVSH ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat die Aufgabe, die gemeinsamen Angelegenheiten seiner Mitgliedssparkassen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben wahrzunehmen und zu fördern. Zu diesem Zweck werden auch Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen des Finanzsektors (u.a. Provinzial Holding, DekaBank, LBS NordOst, Deutsche Leasing sowie früher HSH) gehalten. Für die Verbindlichkeiten des SGVSH (u.a. sonstige Verpflichtungen z.B. aus der Gewährträgerhaftung für Beteiligungsunternehmen) haftet den Gläubigern gegenüber allein der SGVSH. Der Verband kann einen nach Heranziehung der Sicherheitsrücklage verbleibenden Fehlbetrag von den Mitgliedssparkassen nach dem Verhältnis ihrer Einzelanteile einfordern. Für uneinbringliche Beträge haften die übrigen Mitglieder in gleicher Weise. Der Verband erhebt nach § 37 Sparkassengesetz für das Land Schleswig-Holstein eine Umlage von den Mitgliedssparkassen, soweit seine sonstigen Einnahmen die Geschäftskosten nicht tragen.
Die Verpflichtungen aus Immobilien-/Mobilien-Mietverträgen sowie aus Mobilien-Leasing-Verträgen betragen für das Jahr 2024 413 TEUR, 2025 411 TEUR, 2026 411 TEUR und 2027 394 TEUR.
Die HASPA Finanzholding Hamburg ist Inhaber einer Beteiligung von 429.439 Aktien (49,90 % des stimmberechtigten Kapitals).
Im Geschäftsjahr erfolgte eine Entkonsolidierung von der HASPA Finanzholding. Zum 31.03.2023 wurde die Sparkasse letztmalig in das Konzernreporting der HASPA Finanzholding, Hamburg (größter Konsolidierungskreis) einbezogen.
Mit nahestehenden Unternehmen und Personen haben wir ausschließlich Geschäfte zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossen.
Im Juli 2024 droht bei einem Kreditengagement die Zahlungsunfähigkeit, da die Kreditlinien des Kunden bei einem weiteren finanzierenden Kreditinstitut durch dieses überraschenderweise im März 2024 gekündigt wurden. Von der gekündigten Linie werden voraussichtlich 80 % benötigt, die verbleibenden Linien reichen nicht aus. Eine einfache Akquisition eines alternativen Finanzierers wird aufgrund der momentan angespannten Situation nicht erwartet.
Aus Vorsichtsgründen wurde in 2024 für das Engagement eine Risikovorsorge in Höhe von 1,5 Mio. EUR gebildet.
Axel Kodlin (Vorsitzender)
Vorstandsmitglied der HASPA Finanzholding und der Hamburger Sparkasse AG
Ursula Rink (1. Stv. Vorsitzende)
Steuerberaterin der SHBB Steuerberatungsgesellschaft mbH Kiel
Dr. Christopher Leptien (2. stv. Vorsitzender)
Geschäftsführender Gesellschafter der HNO-MED-NORD Klinik GmbH & Co. KG
Andreas Breitner
Verbandsdirektor des Verbandes norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.
Thomas Grüneberg
Angestellter der Sparkasse Mittelholstein AG
Rainer Hinrichs
Bürgermeister der Stadt Büdelsdorf
Bernd Irps
Leiter der Abteilung Allgemeine Verwaltung der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, stellvertretender Geschäftsführer
Andreas Kienemann
Angestellter der Sparkasse Mittelholstein AG
Olav Melbye
Generalbevollmächtigter der Hamburger Sparkasse AG
Niklas Simon
Angestellter der Sparkasse Mittelholstein AG
Dr. Markus Stöterau
Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei Ehler Ermer & Partner
Jörn Timm
Leitender Verwaltungsbeamter des Amtes Büsum-Wesselburen
Melanie Tolle
Leiterin Beteiligungsmanagement Sparkassen und Finanzdienstleister der HASPA Finanzholding
Matthias Wittstock
Angestellter der Sparkasse Mittelholstein AG
Thomas Wobser
Angestellter der Sparkasse Mittelholstein AG
Dr. Sören Abendroth
Vorsitzender des Vorstands der Sparkasse Mittelholstein AG
Bernd Jäger
Mitglied des Vorstands der Sparkasse Mittelholstein AG
Für die früheren Mitglieder des Vorstandes und deren Hinterbliebene wurden Versorgungsbezüge in Höhe von 1.218 TEUR bezahlt. Für diese Personengruppe bestehen Pensionsrückstellungen in Höhe von 17.190 TEUR.
Die Kredite einschließlich eingegangener Haftungsverhältnisse an den Vorstand betragen 837 TEUR, an die Mitglieder des Aufsichtsrats waren 2.660 TEUR ausgereicht.
Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrates der Sparkasse Mittelholstein AG beliefen sich auf 180 TEUR. Für den Vorstand wurden im Geschäftsjahr Bezüge in Höhe von 922 TEUR gezahlt.
Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt (Personalbestand gemäß den Ermittlungen des § 267 Abs. 5 HGB):
| Vollzeitkräfte | 211 |
| Teilzeit- und Ultimokräfte | 113 |
| Insgesamt | 324 |
Im Geschäftsjahr sind folgende Aufwendungen für den Abschlussprüfer angefallen
| - für die Abschlussprüfung | 404 | TEUR |
| - für andere Bestätigungsleistungen | 47 | TEUR |
| - für sonstige Dienstleistungen | 0 | TEUR |
Von dem im Vorjahr im Anhang ausgewiesenen Honorar für Aufwendungen für den Abschlussprüfer wurden im laufenden Geschäftsjahr 13 TEUR als Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen im GuV-Posten 8, sonstige betriebliche Erträge, vereinnahmt.
Bei den anderen Bestätigungsleistungen handelt es sich um die Prüfung des Wertpapierdienstleistungs- und Depotgeschäftes und der Bankenabgabe.
Der Abschlussprüfer erbrachte beim Tochterunternehmen NOK Immobilien GmbH ebenfalls die Dienstleistung der Abschlussprüfung.
Rendsburg, den 16.04.2024
Der Vorstand
Dr. Abendroth
Jäger
Die Sparkasse Mittelholstein AG hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31.12.2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Mittelholstein AG besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren.
Die Sparkasse Mittelholstein AG definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands (Erträge/Aufwendungen saldiert) und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 01.01. bis 31.12.2023 90.887 TEUR.
Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten (abweichend von den gesetzlich geforderten Angaben im Anhang und Lagebericht) beträgt im Jahresdurchschnitt 283,27.
Der Gewinn vor Steuern beträgt 16.044 TEUR.
Die Steuern auf den Gewinn betreffen laufende Steuern und betragen 11.144 TEUR.
Die Sparkasse Mittelholstein AG hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.
Wir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Mittelholstein AG, Rendsburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse Mittelholstein AG, Rendsburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 |
und
| ― |
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit §317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt 'Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Sparkasse unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und beruferechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sich1t besonders wichtigen Prüfungssachverhalt "Bewertung der Forderungen an Kunden" dar.
Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt aufgebaut:
a) Sachverhalt und Problemstellung
b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
c) Verweis auf weitergehende Informationen
Das Kundenkreditgeschäft ist ein maßgebliches Geschäftsfeld der Sparkasse, im Jahresabschluss werden Forderungen an Kunden in Höhe von 2.570,5 Mio. EUR (78,6 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Bei der Bewertung einzelner Kundenforderungen sind das Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. insbesondere die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, sowie die Bewertung gestellter Sicherheiten maßgeblich. Die Bewertung dieser Forderungen beruht somit in einem hohen Maße auf Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter der Sparkasse. Da bei geschätzten Werten ein erhöhtes Risiko falscher Angaben in der Rechnungslegung besteht und der Posten betragsmäßig wesentlich ist, war diB Bewertung der Forderungen an Kunden für uns im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Angemessenheit des Verfahrens zur Bewertung von Forderungen an Kunden einschließlich der Bildung von Risikovorsorge im Rahmen einer Aufbauprüfung beurteilt und mit Kontrolltests die Wirksamkeit der Kontrollen nachvollzogen. Bei einer risikoorientiert vorgenommenen bewussten Auswahl von Kreditengagements haben wir Einzelfallprüfungen vorgenommen und auf der Grundlage von Kreditunterlagen die von der Sparkasse vorgenommene Beurteilung des kreditnehmerbezogenen Adressenausfallrisikos sowie die Bewertung der Kreditsicherheiten bei ausfallgefährdeten Forderungen nachvollzogen. Die vom Vorstand bei der Bewertung der Forderungen an Kunden und der Bildung von Risikovorsorge getroffenen Einschätzungen und Annahmen sind insgesamt nachvollziehbar.
Weitere Informationen zur Bewertung der Forderungen an Kunden sind im Anhang zum Jahresabschluss in den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden enthalten.
Der Vorstand ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die übrigen Teile des Geschäftsberichts für das Geschäftsjahr 2023, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― |
wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― |
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Falls wir auf der Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Obereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der z1ukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― |
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Sparkasse abzugeben. |
| ― |
beurteilen wir die Angemessenheit der von Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen über drei Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsna1chweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. |
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beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit dem Aufsichtsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststell1ungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber dem Aufsichtsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommeinen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Aufsichtsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahreisabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 28. Juni 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 28. Juni 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt.
Wir sind nach §§ 26 Abs. 1 und 33 des Sparkassengesetzes für das Land Schleswig-Holstein i. V. m.
§ 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht nach Artikel 11 EU-APr\/O (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Dirk Wallschläger.
Kiel, 17. April 2024
Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein - Prüfungsstelle -
DIRK WALLSCHLÄGER, Wirtschaftsprüfer
Der Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr 2023 vom Vorstand über alle grundsätzlichen Fragen der strategischen Ausrichtung und der Geschäftspolitik sowie über die Entwicklung des laufenden Geschäfts, die wirtschaftlichen Verhältnisse, die Risikolage und das Risikomanagement der Sparkasse regelmäßig, zeitnah und umfassend unterrichten lassen.
In alle wesentlichen Entscheidungen der Sparkasse, die nach Gesetz oder Satzung seiner Zustimmung bedürfen, war der Aufsichtsrat eingebunden. Daneben fanden regelmäßige Besprechungen zwischen dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und dem Vorstand der Sparkasse statt, in denen aktuelle strategische Verlegungen und operative Themen erörtert wurden.
Der Aufsichtsrat hat sich von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung des Vorstands überzeugt und im Rahmen seiner Zuständigkeiten und Kompetenzen sowie insbesondere der Vorgaben von Gesetz und Satzung die ihm obliegenden Entscheidungen getroffen.
Im Jahr 2023 trat der Aufsichtsrat zu fünf Sitzungen zusammen. Der Vorstand der Sparkasse hat in diesen Sitzungen regelmäßig über geschäftspolitische Themen, die finanzielle Entwicklung und Ertragslage, die Risikolage, für die Sparkasse bedeutende Geschäfte sowie andere grundsätzliche Fragen der Unternehmensführung informiert.
Ein wesentliches geschäftspolitisches Thema ist regelmäßig die Erörterung der Unternehmensstrategien. Die wesentlichen Anpassungen der Geschäfts- und Risikostrategie umfassten unter anderem die Neuaufnahme der IPS Sanierungsplanung sowie Veränderungen im Zusammenhang mit dem Übergang der Risikotragfähigkeitskonzeption auf die ökonomische und normative Perspektive. Der Aufsichtsrat hat die neu gefassten Strategien sowie die Planung für das Jahr 2024 mit der mittelfristigen Ergebnis- und Kapitalplanung nach ausführlicher Erörterung in seiner Dezember-Sitzung zur Kenntnis genommen.
Weitere zentrale Themen des Aufsichtsrates waren unter anderem die Vorbereitung der Hauptversammlung 2023. Darüber hinaus befasste sich der Aufsichtsrat mit den Baumaßnahmen an den Standorten Rendsburg Röhlingsplatz und Wesselburen, der Anpassung des Standortkonzeptes sowie der Wiederbestellung des Vorstandsvorsitzenden.
Alle wesentlichen Fragen wurden mit dem Vorstand ausführlich erörtert.
Der Hauptausschuss tagte im Berichtsjahr achtmal, davon zweimal gemeinsam mit dem Vergütungskontrollausschuss. Er befasste sich mit aktuellen Fragen zu grundlegenden geschäftspolitischen Themen und zur wirtschaftlichen Entwicklung mit Blick auf eine durch besondere Unsicherheiten geprägte Umfeldsituation sowie gemeinsam mit dem Vergütungskontrollausschuss mit Fragen der Zusammensetzung und Kontinuität des TOP-Managements. Darüber hinaus bereitete er die Sitzungen des Aufsichtsrats vor.
Der Risikoausschuss trat in 2023 zwölfmal zusammen. Neben den Entscheidungen über die vorgelegten Kreditanträge wurden spezifische Branchen- bzw. Teilportfolio-Entwicklungen in den Blick genommen sowie in den Sitzungen der Monate Februar, Mai, August und November die Risikoberichte der Sparkasse vorgelegt und erörtert. Im Rahmen des Strategieprozesses hat sich der Risikoausschuss außerdem ausführlich mit der Anpassung der Risikostrategie beschäftigt.
Der Prüfungsausschuss bereitete in seiner Sitzung im April die Entscheidung des Aufsichtsrats über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 sowie die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 vor. In seiner zweiten Sitzung wurden u.a. der Prüfungsverlauf der internen Prüfungen 2023 sowie die Beseitigung von Feststellungen aus der Abschlussprüfung 2022 behandelt.
Der Vergütungskontrollausschuss tagte im Berichtsjahr fünfmal, zweimal gemeinsam mit dem Hauptausschuss. Neben dem Vergütungsbericht gemäß der Institutsvergütungsverordnung wurden die Zielvereinbarungen mit den Mitgliedern des Vorstandes behandelt sowie die Wiederbestellung des Vorstandsvorsitzenden für eine weitere Amtsperiode bis 2029 vorbereitet.
Die von der Hauptversammlung am 28. Juni 2023 zum Abschlussprüfer bestellte Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein hat den vorgelegten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 mit dem Lagebericht und die Buchführung geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Der Bericht des Abschlussprüfers wurde den Mitgliedern des Prüfungsausschusses ausgehändigt. Der Ausschuss hat sich am 25. April 2024 in Anwesenheit des Abschlussprüfers ausführlich mit dem Jahresabschluss und dem Prüfungsbericht befasst.
Der Aufsichtsrat hat das Prüfungsergebnis in seiner Sitzung am 26. April 2024 zur Kenntnis genommen. Das abschließende Ergebnis der eigenen Prüfung des Aufsichtsrates entspricht dem Ergebnis der Prüfungsstelle.
Der Aufsichtsrat sieht keinen Anlass, Einwendungen gegen die Geschäftsführung oder den vorgelegten Jahresabschluss zu erheben und hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss sowie den Lagebericht in seiner Sitzung am 26. April 2024 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss gemäß § 172 AktG festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns hat er zugestimmt.
Der Aufsichtsrat hat außerdem den vom Vorstand gemäß § 312 AktG für das Geschäftsjahr 2023 vorgelegten Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und den dazu erstatteten Prüfungsbericht des Abschlussprüfers geprüft.
Der Bericht des Abschlussprüfers enthält folgenden Bestätigungsvermerk:
" Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
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die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, |
| ― |
bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war." |
Die Prüfungen des Aufsichtsrats haben keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung erhebt der Aufsichtsrat deshalb keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen für das Geschäftsjahr 2023 .
Der Aufsichtsrat bedankt sich beim Vorstand, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sparkasse Mittelholstein AG sowie dem Betriebsrat für das große Engagement und die sehr erfolgreiche Tätigkeit im abgeschlossenen Geschäftsjahr. Darüber hinaus dankt er den Kundinnen und Kunden sowie den Aktionärinnen und Aktionären der Sparkasse für das entgegengebrachte Vertrauen sowie den Partnern der Sparkasse für die erfolgreiche und konstruktive Zusammenarbeit im vergangenen Jahr.
Rendsburg, 26. April 2024
Axel Kodlin, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Herausgeber
Sparkasse Mittelholstein AG
Röhlingsplatz 1
24768 Rendsburg
www.spk-mittelholstein.de service@spk-mittelholstein.de
Telefon 04331 595-0
Sparkasse Mittelholstein
AG Röhlingsplatz 1
24768 Rendsburg
www.spk-mittelholstein.de
Die Hauptversammlung beschließt gemäß § 174 AktG über die Verwendung des Bilanzgewinnes.
Gemäß § 170 Abs. 2 AkG hat der Vorstand dem Aufsichtsrat den Vorschlag vorzulegen, den er in der Hauptversammlung machen will.
Der Vorstand hat auf Grundlage von § 170 Abs. 2 in Verbindung mit § 174 Abs. 2 AktG vorgeschlagen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023 wie folgt zu verwenden:
| 1. Bilanzgewinn | 4.457.514,06 Euro |
| 2. der an die Aktionäre auszuschüttende Betrag | |
| 2.1 Dividende 2,28 Euro je Stammaktie | 1.962.165,72 Euro |
| 3. die in Gewinnrücklagen einzustellenden Beträge | |
| 3.1 Gesetzliche Rücklage | 0,00 Euro |
| 3.2 Rücklage für eigene Anteile | 0,00 Euro |
| 3.3 Andere Gewinnrücklagen | 2.495.348,34 Euro |
| 4. Gewinnvortrag | 0,00 Euro |
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