Schulte
& Enkmann Travel-Service GmbH
Wesel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
9.975,00 |
12.102,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
160,00 |
| II.
Sachanlagen |
9.974,00 |
11.942,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
15.729,61 |
4.737,97 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
415,64 |
3.012,94 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
15.313,97 |
1.725,03 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
449,93 |
643,19 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
59.217,63 |
71.556,95 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
85.372,17 |
89.040,11 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
48.000,00 |
48.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
119.556,95 |
128.862,59 |
| III.
Jahresüberschuss |
12.339,32 |
9.305,64 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
59.217,63 |
71.556,95 |
| B.
Verbindlichkeiten |
85.372,17 |
89.040,11 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
5.812,00 |
11.077,22 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
85.372,17 |
89.040,11 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft gehört nach Bilanzsumme,
Umsatzerlösen und Mitarbeiterzahl
zu den kleinen Kapitalgesellschaften im Sinne des
§ 267 Abs. 1 HGB.
Der Jahresabschluss der Schulte und Enkmann
Travel-Service GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Der Ersteller des Jahresabschlusses geht trotz der
bilanziellen Überschuldung von einer positiven
Fortführungsprognose der Gesellschaft aus
(going-concern-Prinzip).
Die Gesellschaft macht bei der Aufstellung der Bilanz
und des Anhangs von den Erleichterungen des § 266 Abs.
1 Satz 3 bzw. § 288 Abs. 1 HGB Gebrauch. Sie wird
für die Offenlegung die Erleichterungen des § 326
HGB in Anspruch nehmen, d.h. nur die Bilanz gem. § 266
Abs. 1 Satz 3 HGB und den sie betreffenden Anhang beim
Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers elektronisch
einreichen.
Angaben zur Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf
der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von EUR 410,00 wurden im Jahr des Zugangs
aktiviert und voll abgeschrieben.
Die Vorräte wurden lt. Angaben der
Geschäftsleitung zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte
niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die
sonstigen Vermögensgegenstände und die
Rechnungsabgrenzungen wurden unter der
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Wertberichtigung zu Forderungen ist mit einem
Pauschalsatz ermittelt worden. Zusätzlich hierzu
wurden falls erforderlich Einzelwertberichtigungen
vorgenommen.
Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert angesetzt.
Soweit noch ausstehende Einlagen vorhanden waren,
wurden diese hiervon abgesetzt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet.
Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Rückstellung wurde in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Künftige Preis- und Kostensteigerungen wurden
berücksichtigt und bei Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde eine
Abzinsung gem. § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB vorgenommen.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung
Aktive latente Steuern / Passive latente Steuern
Es wurde von der Erleichterung des § 274a Nr. 5
HGB Gebrauch gemacht und auf den Ansatz latenter
Steuern gem. § 274 HGB verzichtet.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane
gem. § 285 Nr. 10 HGB
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch
den Geschäftsführer Herr Martin Schulte
geführt.
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende
Rechte und Pflichten.
Sachverhalte Betrag
Verbindlichkeiten Schulte und Enkmann
Medien-Service GmbH EUR
71.760,17
Verbindlichkeiten Frank
EUR 2.600,00
Verbindlichkeiten Breuer
EUR 2.600,00
Wesel, im November 2012
gez.
Schulte, Martin
Geschäftsführer
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2011 -
31.12.2011
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 5.200,00 EUR.
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 5.200,00 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.11.2012 festgestellt.
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