A.A.C.-GmbH
Auto-Aktion-Celle
Celle
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
553,00 |
498,00 |
| I.
Sachanlagen |
553,00 |
498,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
86.884,16 |
8.268,28 |
| I.
Vorräte |
78.410,01 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
460,01 |
2.465,53 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
8.014,14 |
5.802,75 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
154,05 |
156,72 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
51.599,72 |
41.338,63 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
139.190,93 |
50.261,63 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
66.338,63 |
35.747,41 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
10.261,09 |
30.591,22 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
51.599,72 |
41.338,63 |
| B.
Rückstellungen |
1.500,00 |
1.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
137.690,93 |
49.261,63 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
123.690,93 |
35.261,63 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
139.190,93 |
50.261,63 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist entsprechend der
nach § 267 Abs. 1 HGB vorgesehenen
Größenklasse als kleine Kapitalgesellschaft i.S.
der Rechtsvorschriften einzuordnen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch
genommen.
Der Jahresabschluss ist von der
Gesellschafterversammlung am 16. März 2011
festgestellt worden.
II. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur
Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem
Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen
für die Gründung des Unternehmens und für
die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für
immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht
entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB
und Rechnungsabgrenzungsposten nach den Vorschriften des
§ 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse im Sinne
von § 251 HGB bestanden nicht.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Anfangsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Bilanzstichtag entstanden sind, sind berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
III.
Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen Posten
der Bilanz
Einzelposten des Anlagevermögens
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden mit den
Anschaffungs- oder Herstellungskosten, ggf. vermindert um
Abschreibungen, angesetzt.
Die Herstellungskosten enthalten Material- und
Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Teile der
notwendigen Gemeinkosten und der Abschreibungen.
Fremdkapitalzinsen wurden nicht einbezogen.
Bei den Anschaffungskosten wurden Nebenkosten
der Anschaffung sowie Anschaffungskostenminderungen
berücksichtigt.
Die planmäßigen Abschreibungen der
abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter erfolgten in
linearer Methode.
Grundlage war die voraussichtliche
Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstands.
Bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens mit Wert der Anschaffungskosten von
€ 150,00 bis € 1.000,00 wurden im Jahr des
Zugangs in einem Abschreibungspool gesammelt und auf 5
Jahre abgeschrieben.
Bei Wirtschaftsgütern, die im Laufe des
Geschäftsjahres angeschafft oder hergestellt wurden,
wurde für das Jahr der Anschaffung oder Herstellung
grundsätzlich nur der Teil des auf ein Jahr
entfallenden AfA-Betrags abgesetzt, der dem Zeitraum
zwischen der Anschaffung oder Herstellung des
Wirtschaftsguts und dem Ende des Jahres entspricht
(Zwölftelung).
Die
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die
Rückstellungen sind nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung für alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen gebildet worden.
Die
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sind durch eine harte Patronatserklärung in Höhe
von 73.719,01 € gesichert. Des Weiteren wurde für
die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5
Jahren eine Rangrücktrittserklärung von €
14.000,00 erteilt.
IV. Sonstige Pflichtangaben
Ergebnisverwendung
Der Jahresfehlbetrag für den Wirtschaftszeitraum
hat € 10.261,09 betragen.
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit der Gesellschafterin vor, das
Ergebnis
Verlustvortrag € 66.338,63
Jahresfehlbetrag € 10.261,09
Bilanzverlust (Ergebnis)
€ 76.599,72
auf neue Rechnung vorzutragen (§ 325 HGB).
Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung
der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen
Verlustverwendung aufgestellt.
Angaben zur Geschäftsführung
Die Geschäftsführung der Gesellschaft wurde
im gesamten Geschäftsjahr durch die bestellte
Geschäftsführerin
Lasma Urbane, Kauffrau, LV-Salaspils
wahrgenommen.
Frau Lasma Urbane ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen gem. § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Mit Beschluss vom 14. Juni 2010 wurde Frau
Urbane abbestellt und Herr Janis Zeibots, Starku 2a,
Riga/Lettland, LV-084, als neuer Geschäftsführer
bestellt.
Forderungen/Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern gemäß
§ 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber der Gesellschafterin Inga
Rudzite bestanden zum Bilanzstichtag Verbindlichkeiten in
Höhe von € 14.0000, die durch eine erteilte
Rangrücktrittserklärung gesichert sind.
Celle, 16. März 2011
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