SELECTRIC Digitalfunk-Systeme BW GmbHLiquidiert

75181 Pforzheim, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 709620
Eingetragen
28.6.2010
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Telekommunikationsgeräten sowie elektrotechnischen und elektronischen Erzeugnissen a. n. g.Herstellung von Geräten und Einrichtungen der TelekommunikationstechnikWiederverkaufs- und Vermittlungstätigkeiten für die Telekommunikation
Gegenstand
Die Projektierung, der Vertrieb und die Logistik von Produkten der Telekommunikation und alle damit unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang stehenden Geschäfte.

Historie

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Management

NameRolle
Michael Heußner
seit 28.1.2014
Geschäftsführer
Birgit Kalfhues
seit 28.1.2014
Prokura

Konzern- und Jahresabschlüsse

SELECTRIC Digitalfunk-Systeme BW GmbH

Pforzheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 16.06.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen


24.836,30


0,00

I. Sachanlagen

24.836,30


0,00

B. Umlaufvermögen


55.636,18


0,00

I. Vorräte


16.749,95


0,00

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände


2.282,27


0,00

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks


36.603,96


0,00

Summe Aktiva

80.472,48

0,00



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital


27.251,07


0,00

I. Gezeichnetes Kapital


100.000,00


0,00

II. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag


-72.748,93


0,00

B. Rückstellungen


2.960,00


0,00

C. Verbindlichkeiten


50.261,41


0,00

Summe Passiva


80.472,48


0,00

ANHANG

1. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden nicht angepasst (vgl. Art. 67 VIII 2 EGHGB).

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden auf die Posten der Bilanz und G+V

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den gesetzlichen Gliederungsvorschriften gem. §§ 266 und 275 HGB.

Die Unternehmung lehnt sich bei der Aufstellung des Jahresabschlusses hinsichtlich der Bilanzierung, der Bewertung und der Gliederung an die Vorschriften des Handelsgesetzbuches an.

Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen. Bei Anschaffungen bis zum 31.12.2009 wurden ergänzende steuerliche Vorschriften in Bezug auf die Abschreibungsart (linear / degressiv) beachtet. Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Nettoanschaffungs- / Herstellungskosten 150,00 Euro nicht überschreiten, sind vollständig abgeschrieben, da dieses den tatsächlichen Nutzungsverlauf im Wesentlichen widerspiegelt.

Für abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Nettoanschaffungs- bzw. Herstellungskosten mehr als 150,00 Euro betragen, aber 1.000,00 Euro nicht übersteigen, ist steuerlich im Jahr der Anschaffung oder Herstellung ein jahresbezogener Sammelposten zu bilden, der im Jahr der Bildung und den vier folgenden Wirtschaftsjahren gewinnmindernd mit jeweils einem Fünftel aufzulösen ist (Regelung erstmals ab dem Jahr 2008).

Scheidet ein Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht vermindert (§ 6 Abs. 2 a EStG).

Für handelsrechtliche Zwecke werden diese Vorschriften aus Gründen der nicht wesentlichen Einflussnahme auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage analog angewendet.

Bei Zugängen zum beweglichen Anlagevermögen (insbesondere andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung) wurde die Sonderabschreibung gemäß § 7 g EStG in 2010 nicht in Anspruch genommen, da die Voraussetzungen hierzu nicht vorgelegen haben.

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Alle erkenn baren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit usw. ergeben, werden laut Auskunft durch die Unternehmensleitung durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert abzüglich einer Pauschalwertberichtigung für das allgemeine Kreditrisiko bewertet. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

Die Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kauf männischer Beurteilung notwendig ist und entsprechen nach Auskunft der Unterneh mensleitung den zu erwartenden Ausgaben und den drohenden Verlusten.

Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Disagien für aufgenommene Darlehen werden ggf. aktiv abgegrenzt.

3. Grundlagen für die Umrechnung in Euro nach § 284 (2) Nr. 2 HGB

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sind zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet worden.

4. Angaben zu Verbindlichkeiten nach § 285 Nr. 1a und 1b HGB

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

5. Mitglieder des Geschäftsführungsorgans nach § 285 Nr. 10 HGB

Mitglied des Geschäftsführungsorgans ist:

Jürgen Heußner, Kaufmann

6. Name und Sitz des Mutterunternehmens der Kapitalgesellschaft

nach § 285 Nr. 14 HGB

SELECTRIC Nachrichten-Systeme GmbH, Haferlandweg 18, 48155 Münster

75181 Pforzheim, 30.11.2011

Jürgen Heußner

(Geschäftsführer)

 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 07.12.2011

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