Active Fiber Systems GmbH

Ernst-Ruska-Ring 17, 07745 Jena, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Jena HRB 504500
Eingetragen
21.9.2009
Branche
Herstellung von handgeführten Werkzeugen mit MotorantriebHerstellung von Glasfasern und Waren darausHerstellung von Prüfmaschinen
Gegenstand
Produktion und der Vertrieb von photonischen Systemen, einschließlich der erforderlichen Vorrichtungen, Werkzeuge und Maschinen aller Art, des Kaufs, der Vermietung und Verpachtung sowie Veräußerung von hierzu erforderlichen Zusatzkomponenten, ebenso wie die Beratung aller in die Herstellungsindustrie zuzuordnender Unternehmen und der Universitäten/Institute, sowie die Instandsetzung und Instandhaltung von diesen Systemen, Vorrichtungen, Werkzeugen, Industrieanlagen und Maschinen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Florian Just
seit 19.9.2025
Prokura
Christian Dr. Gaida
seit 12.2.2025
Prokura
Tino Eidam
seit 19.9.2019
Prokura
Bettina Limpert
seit 21.9.2009
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

20.00% identifiziert80.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
20.00%

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
80.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
TRUMPF Lasertechnik SE
Germany
80.00%
J*** L******
20.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Active Fiber Systems GmbH

Jena

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 30.06.2022

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

2.136.868,00

2.111.936,00

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

47.663,00

54.333,00

II. Sachanlagen

2.089.205,00

2.057.603,00

B. Umlaufvermögen

9.925.106,71

9.240.543,30

I. Vorräte

8.089.313,90

7.614.766,93

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1.298.415,68

790.064,43

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

537.377,13

835.711,94

C.Rechnungsabgrenzungsposten

52.656,03

50.696,64

Summe Aktiva

12.114.630,74

11.403.175,94



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

2.475.067,33

3.994.151,28

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Bilanzgewinn

2.450.067,33

3.969.151,28

B. Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen

364.355,04

388.621,83

C. andere Sonderposten

0,00

0,00

D. Rückstellungen

206.887,00

302.337,14

E. Verbindlichkeiten

9.000.871,17

6.574.245,03

F. Rechnungsabgrenzungsposten

67.450,20

143.820,66

Summe Passiva

12.114.630,74

11.403.175,94

ANHANG

Active Fiber Systems GmbH

Jena

Anhang

für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis 30. Juni 2022

A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN

Die Gesellschaft firmiert unter dem Namen Active Fiber Systems GmbH, Jena und ist beim Amtsgericht Jena unter der Registernummer HRB 504500 eingetragen.

B. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS

Grundsätzliche Angaben

Der Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr zum 30. Juni 2022 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften und den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung aufgestellt.

Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Sie nimmt die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a und 288 Abs. 1 HGB im Wesentlichen in Anspruch.

Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt.

Die Zahlen des aktuellen Jahresabschlusses sind mit den Vorjahreswerten nicht unmittelbar vergleichbar, da die Active Fiber Systems GmbH das Geschäftsjahr ab dem Jahr 2022 auf ein abweichendes Kalenderjahr vom 1. Juli bis zum 30. Juni des Folgejahres umgestellt hat.

Das Geschäftsjahr im Berichtszeitraum ist ein Rumpfgeschäftsjahr. Dieses beginnt am 1. Januar 2022 und endet am 30. Juni 2022.

C. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEN

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Bilanzierungsmethoden

Der Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 264, 265-266, 268-274, 276-277 HGB, und unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256a HGB aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

2. Bewertungsmethoden

Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt:

ANLAGEVERMÖGEN

Immaterielle Vermögensgegenstände

sind zu Anschaffungskosten aktiviert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (3 bis 10 Jahre) linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben.

Sachanlagen

Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden

Grundstücken

sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen bewertet.

Gebäude wurden linear über eine Nutzungsdauer von maximal 33 Jahren abgeschrieben.

Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer mit den steuerlich zulässigen Höchstsätzen.

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

sind mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibung bewertet. Die Abschreibung auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert in Höhe von EUR 250,00 wurden vereinfachend in Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften gemäß § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe als Betriebsausgaben angesetzt. Auf geringwertige Anlagegegenstände, deren Wert EUR 250,00, aber nicht EUR 1.000,00 übersteigt, werden die den steuerlichen Vorschriften zur Bildung eines Sammelpostens und zur Auflösung über 5 Jahre gemäß § 6 Abs. 2a EStG auch vereinfachend in der Handelsbilanz angewendet, da diese Handhabung der tatsächlichen Nutzungsdauer nicht entgegensteht.

UMLAUFVERMÖGEN

Vorräte

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Handelswaren

sind unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit den Anschaffungskosten angesetzt. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen sind durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt.

Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen

wurden entsprechend ihres Fertigungsgrades mit anteiligen Herstellungskosten bewertet. In die Herstellungskosten werden neben direkt zurechenbaren Kosten auch die Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen einbezogen.

Geleistete Anzahlungen

sind zu ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

sind mit ihrem Nennwert bzw. dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt.

Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

sind zum Nennwert bewertet.

RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

sind Auszahlungen bzw. Einzahlungen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand bzw. Ertrag für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

EIGENKAPITAL

Gezeichnetes Kapital

ist zum Nennwert bewertet.

SONDERPOSTEN FÜR ZUSCHÜSSE UND ZULAGEN

Sonderposten für Investitionszuschüsse

sind nach handelsrechtlichen Grundsätzen unter Berücksichtigung entsprechender Abschreibung und Einstellung entsprechend der Bilanzierung der bezuschussten Vermögensgegenstände angesetzt und bewertet.

RÜCKSTELLUNGEN

Sonstige Rückstellungen

wurden in Höhe der voraussichtlichen Erfüllungsbeträge nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dotiert und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

VERBINDLICHKEITEN

sind zu Erfüllungsbeträgen angesetzt. Die erhaltenen Anzahlungen sind um die darin enthaltene Umsatzsteuer vermindert (Nettomethode).

D. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände i. H. v. EUR 1.280.109,68 haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und i. H. v. EUR 18.306,00 von mehr als einem Jahr.

Am Abschlussstichtag bestehen keine Forderungen gegen Gesellschafter.

2. Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen

Der Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen wurde gemäß HFA 4/1996 des Instituts der Wirtschaftsprüfer gebildet. Seine Auflösung wird entsprechend zur Abschreibung der bezuschussten Anlagegegenstände vorgenommen.

3. Verbindlichkeiten

3.1 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 1.501.553,62. Diese werden unter dem Posten "Sonstige Verbindlichkeiten" ausgewiesen.

3.2 Restlaufzeiten

Verbindlichkeiten i. H. v. EUR 6.830.791,17 haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr, i. H. v. EUR 2.095.680,00 zwischen einem und fünf Jahren und i. H. v. EUR 74.400,00 von mehr als fünf Jahren.

E. SONSTIGE ANGABEN

1. Haftungsverhältnisse und Gewährung von Sicherheiten

Zur Sicherung der bankmäßigen Ansprüche aus dem Darlehen der Sparkasse überträgt die Active Fiber Systems GmbH das Inventar (Einrichtungsgegenstände, Maschinen und sonstige Geräte), welche sich in den gemieteten Räumen befinden, als Sicherungsgut (Raumsicherungsübertragung).

2. Durchschnittliche Zahl der während des Rumpfgeschäftsjahres beschäftigten

Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Zahl der während des Rumpfgeschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 50.

3. Gesellschaftsorgane

Geschäftsführung

Geschäftsführerin der Gesellschaft war im Berichtsjahr:

Frau Bettina Limpert, Jena.

UNTERSCHRIFT GEMÄẞ § 245 HGB

Active Fiber Systems GmbH,

Jena

Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis 30. Juni 2022

Jena, 11. April 2023

gez. Frau Bettina Limpert

(Geschäftsführerin)

 

Jena, den 11. April 2023

gez. Fr. Bettina Limpert

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 11. April 2023

Nachrichten & Medien

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