Praxen von Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten sowie steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften
Active Fiber Systems GmbH
Ernst-Ruska-Ring 17, 07745 Jena, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Florian Just seit 19.9.2025 | Prokura |
Christian Dr. Gaida seit 12.2.2025 | Prokura |
Tino Eidam seit 19.9.2019 | Prokura |
Bettina Limpert seit 21.9.2009 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 20.00% |
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 80.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Active Fiber Systems GmbHJenaJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 30.06.2022BILANZAKTIVA
ANHANGActive Fiber Systems GmbH Jena Anhang für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis 30. Juni 2022
A.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN
Die Gesellschaft firmiert unter dem Namen Active Fiber
Systems GmbH, Jena und ist beim Amtsgericht Jena unter der
Registernummer HRB 504500 eingetragen.
B.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Grundsätzliche Angaben
Der Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr
zum 30. Juni 2022 wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuchs über die Rechnungslegung von
Kapitalgesellschaften und den ergänzenden Vorschriften
des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung aufgestellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Sie nimmt die
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 274a und 288 Abs. 1 HGB im Wesentlichen in
Anspruch.
Im Interesse einer besseren Klarheit und
Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen
Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die
Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringen sind, weitestgehend im Anhang
aufgeführt.
Die Zahlen des aktuellen Jahresabschlusses sind mit den
Vorjahreswerten nicht unmittelbar vergleichbar, da die
Active Fiber Systems GmbH das Geschäftsjahr ab dem
Jahr 2022 auf ein abweichendes Kalenderjahr vom 1. Juli bis
zum 30. Juni des Folgejahres umgestellt hat.
Das Geschäftsjahr im Berichtszeitraum ist ein
Rumpfgeschäftsjahr. Dieses beginnt am 1. Januar 2022
und endet am 30. Juni 2022.
C.
ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEN
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1.
Bilanzierungsmethoden
Der Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr
wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der
§§ 246-251 HGB sowie unter Berücksichtigung
der besonderen Ansatzvorschriften für
Kapitalgesellschaften, §§ 264, 265-266, 268-274,
276-277 HGB, und unter Beachtung der generellen
Bewertungsvorschriften der §§ 252-256a HGB
aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
aufgestellt.
2.
Bewertungsmethoden
Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt:
ANLAGEVERMÖGEN
Immaterielle Vermögensgegenstände
sind zu Anschaffungskosten aktiviert und werden, sofern
sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer
voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
(3 bis 10 Jahre) linear, im Zugangsjahr zeitanteilig,
abgeschrieben.
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und
Bauten einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken
sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich
Anschaffungsnebenkosten abzüglich
Anschaffungspreisminderungen bewertet.
Gebäude wurden linear über eine Nutzungsdauer
von maximal 33 Jahren abgeschrieben.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten
unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer mit den steuerlich zulässigen
Höchstsätzen.
Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
sind mit den Anschaffungskosten abzüglich
planmäßiger linearer Abschreibung bewertet. Die
Abschreibung auf Zugänge des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert in
Höhe von EUR 250,00 wurden vereinfachend in
Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften
gemäß § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe
als Betriebsausgaben angesetzt. Auf geringwertige
Anlagegegenstände, deren Wert EUR 250,00, aber nicht
EUR 1.000,00 übersteigt, werden die den steuerlichen
Vorschriften zur Bildung eines Sammelpostens und zur
Auflösung über 5 Jahre gemäß § 6
Abs. 2a EStG auch vereinfachend in der Handelsbilanz
angewendet, da diese Handhabung der tatsächlichen
Nutzungsdauer nicht entgegensteht.
UMLAUFVERMÖGEN
Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Handelswaren
sind unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit den
Anschaffungskosten angesetzt. Alle erkennbaren Risiken im
Vorratsvermögen sind durch angemessene
Wertabschläge berücksichtigt.
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
wurden entsprechend ihres Fertigungsgrades mit
anteiligen Herstellungskosten bewertet. In die
Herstellungskosten werden neben direkt zurechenbaren Kosten
auch die Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie
Abschreibungen einbezogen.
Geleistete Anzahlungen
sind zu ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
sind mit ihrem Nennwert bzw. dem am Bilanzstichtag
beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks
sind zum Nennwert bewertet.
RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
sind Auszahlungen bzw. Einzahlungen vor dem
Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand bzw. Ertrag für
einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.
EIGENKAPITAL
Gezeichnetes Kapital
ist zum Nennwert bewertet.
SONDERPOSTEN FÜR ZUSCHÜSSE UND ZULAGEN
Sonderposten für Investitionszuschüsse
sind nach handelsrechtlichen Grundsätzen unter
Berücksichtigung entsprechender Abschreibung und
Einstellung entsprechend der Bilanzierung der bezuschussten
Vermögensgegenstände angesetzt und bewertet.
RÜCKSTELLUNGEN
Sonstige Rückstellungen
wurden in Höhe der voraussichtlichen
Erfüllungsbeträge nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung dotiert und
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
VERBINDLICHKEITEN
sind zu Erfüllungsbeträgen angesetzt. Die
erhaltenen Anzahlungen sind um die darin enthaltene
Umsatzsteuer vermindert (Nettomethode).
D.
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
1.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
i. H. v. EUR 1.280.109,68 haben eine Restlaufzeit von bis
zu einem Jahr und i. H. v. EUR 18.306,00 von mehr als einem
Jahr.
Am Abschlussstichtag bestehen keine Forderungen gegen
Gesellschafter.
2.
Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen
Der Sonderposten für Investitionszuschüsse zum
Anlagevermögen wurde gemäß HFA 4/1996 des
Instituts der Wirtschaftsprüfer gebildet. Seine
Auflösung wird entsprechend zur Abschreibung der
bezuschussten Anlagegegenstände vorgenommen.
3.
Verbindlichkeiten
3.1
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von EUR 1.501.553,62. Diese
werden unter dem Posten "Sonstige Verbindlichkeiten"
ausgewiesen.
3.2
Restlaufzeiten
Verbindlichkeiten i. H. v. EUR 6.830.791,17 haben eine
Restlaufzeit von weniger als einem Jahr, i. H. v. EUR
2.095.680,00 zwischen einem und fünf Jahren und i. H.
v. EUR 74.400,00 von mehr als fünf Jahren.
E.
SONSTIGE ANGABEN
1.
Haftungsverhältnisse und Gewährung von
Sicherheiten
Zur Sicherung der bankmäßigen Ansprüche
aus dem Darlehen der Sparkasse überträgt die
Active Fiber Systems GmbH das Inventar
(Einrichtungsgegenstände, Maschinen und sonstige
Geräte), welche sich in den gemieteten Räumen
befinden, als Sicherungsgut
(Raumsicherungsübertragung).
2.
Durchschnittliche Zahl der während des
Rumpfgeschäftsjahres beschäftigten
Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Rumpfgeschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 50.
3.
Gesellschaftsorgane
Geschäftsführung
Geschäftsführerin der Gesellschaft war im
Berichtsjahr:
Frau Bettina Limpert, Jena.
UNTERSCHRIFT GEMÄẞ § 245 HGB
Active Fiber Systems GmbH, Jena Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis 30. Juni 2022 Jena, 11. April 2023 gez. Frau Bettina Limpert (Geschäftsführerin)
Jena, den 11. April 2023 gez. Fr. Bettina Limpert Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 11. April 2023 |
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