Bezirkssparkasse Reichenau
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Matthias Speiermann seit 22.1.2026 | Vorsitzender des Vorstands |
Alexander Bertram seit 22.1.2026 | Vorsitzender des Vorstands |
BeteiligungenBeta
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Bezirkssparkasse ReichenauReichenauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht1 Grundlagen der Geschäftstätigkeit der Bezirkssparkasse ReichenauDie Sparkasse ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist Mitglied des Sparkassenverbands Baden-Württemberg (SVBW), Stuttgart, und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e.V. (DSGV), Berlin, angeschlossen. Sie ist im Handelsregister beim Amtsgericht Freiburg (HRA 381006) eingetragen. Träger der Sparkasse sind die Gemeinden Allensbach und Reichenau. Organe der Sparkasse sind der Vorstand, der Verwaltungsrat und der Kreditausschuss. Die Sparkasse ist als Mitglied des SVBW über dessen Sparkassen-Teilfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("diskretionäre Institutssicherung"). Die Sparkasse bietet als selbstständiges regionales Wirtschaftsunternehmen zusammen mit ihren Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe Privatkunden, Unternehmen und Kommunen Finanzdienstleistungen und -produkte an, soweit das Sparkassengesetz oder die Satzung keine Einschränkungen vorsehen. Der im Sparkassengesetz verankerte öffentliche Auftrag verpflichtet die Sparkasse, mit ihrer Geschäftstätigkeit in ihrem Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise, der Wirtschaft - insbesondere des Mittelstands - und der öffentlichen Hand mit Bankdienstleistungen sicherzustellen. Die Gesamtzahl der aktiven Beschäftigten liegt zum 31. Dezember 2023 bei 167 (i. Vj. 158), von denen 93 (i. Vj. 96) vollzeitbeschäftigt, 58 (i. Vj. 49) teilzeitbeschäftigt und 16 (i. Vj. 13) in Ausbildung sind. Die Gesamtzahl unserer Geschäftsstellen hat sich bis zum 31. Dezember 2023 gegenüber dem Vorjahr um eine auf vier, ohne die Hauptstelle Reichenau, reduziert. Die Veränderung ist durch die Schließung der Geschäftsstelle Waldsiedlung zurückzuführen. In 2021 wurde eine neue Geschäftsstelle in Lindenbühl-Göldern im gleichen Geschäftsgebietsbereich eröffnet. 2 Wirtschaftsbericht2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenVolkswirtschaftliches Umfeld Die Weltwirtschaft hatte in den letzten Jahren mit der Pandemie, dem Krieg in der Ukraine und schließlich der Inflation und den damit einhergehenden steigenden Lebenshaltungskosten zu kämpfen. Hinzu kamen zunehmende geopolitische Spannungen, die Unsicherheit schürten. Zugleich dämpften die Zinserhöhungen zahlreicher Notenbanken die Wirtschaftsaktivität. Das alles belastete das globale Wachstum merklich. Laut Internationalem Währungsfonds (IWF) ist die globale Wirtschaftsleistung 2023 um voraussichtlich 3,1 % gewachsen. Im Euro-Raum dürfte sie lediglich um 0,5 % gestiegen sein. Die deutsche Volkswirtschaft verzeichnete 2023 voraussichtlich ein um 0,3 % schrumpfendes Bruttoinlandsprodukt. Ursächlich hierfür waren die hohen Preise auf allen Wirtschaftsstufen, die ungünstigen Finanzierungsbedingungen durch steigende Zinsen sowie eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland. In Baden-Württemberg ist aufgrund der engen globalen Verflechtung der Wirtschaft das Bruttoinlandsprodukt sogar um voraussichtlich 0,6 % zurückgegangen. Das außenwirtschaftliche Umfeld zeigte sich eingetrübt, die Inflation belastete weiter die Kaufkraft der privaten Haushalte und die Ertragserwartungen der Unternehmen. Die wirtschaftliche Entwicklung ist maßgeblich auf zurückgehende Aufträge und die rückläufige Produktion im verarbeitenden Gewerbe zurückzuführen. Der deutsche Arbeitsmarkt war trotz schwacher Konjunktur robust. Die Arbeitslosenquote stieg nach der Bundesagentur für Arbeit lediglich leicht von durchschnittlich 5,4 % in 2022 auf 5,7 % in 2023 und in Baden-Württemberg von 3,6 % auf 4,0 %. Gleichzeitig haben Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den Jahreswerten etwas zugenommen. Die gemeldete Nachfrage nach neuen Mitarbeitern hat spürbar nachgelassen, ist aber weiterhin vergleichsweise hoch. Die konjunkturell bedingte Kurzarbeit lag im Jahresverlauf auf einem im langjährigen Vergleich moderaten Niveau. Die Verbraucherpreise in Deutschland sind 2023 gemessen am Verbraucherpreisindex um 5,9 % im Durchschnitt gegenüber 2022 gestiegen. Zwar lagen sie damit unter dem historischen Höchststand des Jahres 2022 seit Einführung des Euros von 6,9 %, jedoch verharren die Preissteigerungsraten über dem 2 %-Ziel der Europäischen Zentralbank (EZB). Auch 2023 hat die EZB daher den Kampf gegen die anhaltend hohen Inflationsraten weitergeführt. Insgesamt hat die EZB im Berichtsjahr 2023 ihren Hauptrefinanzierungssatz um insgesamt 200 Basispunkte auf 4,5 % erhöht. Den Einlagensatz hat sie ebenfalls um insgesamt 200 Basispunkte auf 4,0 % erhöht. Die Renditen für zehnjährige Bundesanleihen sind insbesondere im vierten Quartal 2023 per Saldo gesunken. Zum Schluss des Jahres 2022 lagen sie bei 2,51 %. Ende 2023 wurde für diese Benchmark eine Rendite von 2,02 % verzeichnet. Auf den Immobilienmärkten wurde 2023 eine deutliche Preiskorrektur vollzogen. Die Zinswende übte einen Abwärtsdruck auf die Bewertung von Immobilien aus. Sowohl die Preise für Wohnimmobilien als auch die Preise für Bürogebäude waren 2023 rückläufig. Die Wohnungs- und Büromieten tendierten hingegen aufwärts. Die Bauinvestitionen sanken im dritten Jahr in Folge, 2023 noch einmal preisbereinigt um 2,1 %. Am stärksten war der Rückgang im Wohnungsbau und das trotz Wohnungsknappheit. 2023 wurden bundesweit 26,6 % weniger Baugenehmigungen für Wohnungen als 2022 erteilt; in Baden-Württemberg war ein Rückgang von 32,1 % zu verzeichnen. Bauunternehmen und Bauträger kämpfen mit massiv gestiegenen Baukosten und höheren Zinsen. Branchenumfeld und rechtliche Rahmenbedingungen 2023 Das makrofinanzielle Umfeld ist von der Zinswende und einer erhöhten Unsicherheit geprägt. Dabei hat sich das seit 2022 gestiegene Zinsniveau, welches sich in 2023 invers entwickelte, sowohl auf der Aktiv- wie auch auf der Passivseite deutlich auf das Geschäft der Kreditinstitute ausgewirkt. Im Aktivgeschäft verzeichneten die Kreditinstitute nach Angaben der Deutschen Bundesbank nur noch eine leichte Zunahme der Kredite an inländische Nichtbanken um 1,0 % von Dezember 2022 bis Dezember 2023, nach einem Anstieg um 6,5 % im Jahr 2022. Am Jahresende 2023 lag der Bestand an Unternehmenskrediten 1,1 % über dem Wert des Vorjahreszeitraums. Bei den Krediten an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen verzeichneten die Kreditinstitute ein Plus von 0,7 %. Die Kreditnachfrage privater Haushalte zum Erwerb von Wohneigentum entwickelte sich - nach dem Einbruch um gut 60 % im Jahresverlauf 2022 - weiterhin schwach. Die Sparkassen in Baden-Württemberg verzeichneten nur eine geringfügige Zunahme des Kreditvolumens (1,8 %). Dieses Plus wurde von den Unternehmenskunden getragen (3,5 %), während das Privatkundengeschäft konstant blieb. Im Neugeschäft ging insbesondere die Nachfrage nach privaten Wohnungsbaukrediten im Vergleich zum Vorjahr zurück (46,6 %). Über mehrere Jahre hinweg hatten Niedrig- bzw. Negativzinsen und der Mangel an sicheren Anlagealternativen zu einem starken Anstieg der Sichteinlagen geführt. Im Zuge des steigenden Zinsniveaus kam es zu erheblichen Umschichtungen von Sichteinlagen zu Termingeldern und verzinsten Anlageprodukten, die sich im laufenden Jahr fortsetzen dürften. In Summe nahmen laut der Deutschen Bundesbank die Einlagen von Nichtbanken bei Kreditinstituten im Inland im Jahr 2023 um 2,0 % zu (2022: +4,1 %). Während die täglich fälligen Bankguthaben um 6,6 % zurückgingen, gab es deutliche Steigerungen bei Termineinlagen (+25,9 %). Die Entwicklung bei den baden-württembergischen Sparkassen bewegte sich im Trend der gesamten Kreditwirtschaft. Insgesamt nahmen die Kundeneinlagen um 1,5 % leicht zu, bei gleichzeitig deutlichen zinsbedingten Umschichtungen von Sicht- und Spareinlagen (-16,2 %) zu Gunsten einer Vervierfachung von Termingeldern und Eigenemissionen. Das nicht bilanzwirksame Kunden-Wertpapiergeschäft der baden-württembergischen Sparkassen hat sich in Folge des gestiegenen Zinsniveaus spürbar belebt und insbesondere zu einer höheren Nachfrage nach festverzinslichen Papieren geführt. Der gesamte Wertpapierumsatz erreichte 25 Mrd EUR und lag damit fast ein Viertel über dem Vorjahreswert. Nachdem die langandauernde Niedrigzinsphase die Ertragskraft der Kreditinstitute deutlich belastet hatte, führte die Zinswende der EZB zu einem spürbaren Anstieg der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss" und machte sich 2023 positiv in der Ertragslage der Banken bemerkbar. Wie die Deutsche Bundesbank in ihrer Analyse der Ertragslage der deutschen Kreditinstitute hervorhebt, wird sich der Wertberichtigungsbedarf auf festverzinsliche Wertpapiere im Jahr 2023 voraussichtlich verringern, demgegenüber werden die Kreditinstitute voraussichtlich eine höhere Kreditvorsorge zu bilden haben. Die Analyse für die Ertragsentwicklung in der Kreditwirtschaft im Allgemeinen gilt im Wesentlichen auch für die baden-württembergischen Sparkassen. Die Zinswende der EZB führte zu einem spürbaren Anstieg der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss". Dagegen erhöhte sich der Verwaltungsaufwand bedingt durch die hohe Inflation deutlich. Vor dem Hintergrund der aktuellen Krisen ergibt sich ein steigendes Kreditrisiko, das sich in einer verstärkten Risikovorsorge für Kredite bei baden-württembergischen Sparkassen widerspiegelt. Die Stabilität der Sparkassen-Finanzgruppe insgesamt ist durch das Verbundrating erneut bestätigt worden. Die Ratingagenturen Fitch (A+), DBRS (A high) und Moodys (Aa2) haben an ihren Einstufungen festgehalten. Aufsichtsrechtliche Änderungen ergaben sich durch die Aktualisierung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (7. MaRisk-Novelle) durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Juni 2023. Mit dieser Novelle wurden die Anforderungen an die Kreditvergabe und Überwachung sowie Regelungen zur Handhabung des Immobiliengeschäfts und der Nachhaltigkeitsrisiken angepasst bzw. ergänzt. Soweit die Änderungen der MaRisk klarstellenden Charakter hatten, trat die neue Fassung mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Für neue Anforderungen galt eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2024. Dies bezog sich insbesondere auf die Regelungen zu den Immobiliengeschäften. Insgesamt müssen sich die Kreditinstitute auf eine Fortsetzung der Regulierungspolitik der letzten Jahre sowie mittelfristig auf weiter erhöhte Eigenmittelanforderungeneinstellen. So wurde beispielsweise am 15. Februar 2024 bereits die 8. MaRisk-Novelle von der BaFin zur Konsultation gestellt. In einer Umfrage der IHK Hochrhein-Bodensee zum Jahreswechsel, wird die aktuelle Geschäftslage in der Region, trotz der schwierigen Rahmenbedingungen alles in allem als befriedigend eingeschätzt, jedoch mit negativem Ausblick. Insgesamt beurteilen 53 % der teilnehmenden Unternehmen ihre momentane Geschäftslage als befriedigend, 14 % als schlecht, aber auch 32 % als gut. Alle Wirtschaftsbereiche gehen von einer gleichbleibenden bis leicht rückläufigen Geschäftsentwicklung im Jahr 2024 aus. Insbesondere die Umfrage im Bereich der Ertragslage weist ein heterogenes Bild auf. Der regionale Handel rechnet überwiegend mit einer gleichbleibenden und leicht rückläufigen Ertragslage, aufgrund einer prognostizierten "Konsumflaute". Hingegen rechnet der Wirtschaftsbereich "Dienstleistung" überwiegend mit einer gleichbleiben wirtschaftlichen Entwicklungen und sogar 23 % erwarten sogar eine Verbesserung als einen Rückgang. 2.2 Veränderung der rechtlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2023Bei der Sparkasse handelt es sich weiterhin um eine in sehr begrenztem regionalem Raum tätige Less Significant Institution (LSI) im Sinne des Single Supervisory Mechanism (SSM). Im Rahmen des Supervisory Review and Evaluation Process (SREP) wurden für die Sparkasse die individuellen Eigenmittelanforderungen (SREP-Kapitalzuschlag, Eigenmittelzielkennziffern) weiterhin auf 0,0 % festgestellt. Die siebte Fassung der MaRisk trat mit Veröffentlichung zum 29.06.2023 in Kraft. Bei Neuerungen wurde die Umsetzungsfrist zum 01.01.2024 festgelegt. Hierin wurden u.a. auch die Anforderungen aus dem "Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken" vom 13.01.2020 der BaFin eingearbeitet. 2.3 Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs und der bedeutsamsten finanziellen LeistungsindikatorenNachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über den Geschäftsverlauf sowie die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren auf Basis der Bilanz der Sparkasse.
(1) Durchschnittsbilanzsumme in der Abgrenzung des Betriebsvergleichs (2) Geschäftsvolumen = Bilanzsumme zuzüglich Eventualverbindlichkeiten (3) inklusive Passivposten 1 unter dem Strich (4) bedeutsamer finanzieller Leistungsindikator der Sparkasse 2.3.1 Bilanzsumme und GeschäftsvolumenDer Grund für das Wachstum von Bilanzsumme, DBS und Geschäftsvolumen sind in erster Linie die Ausweitungen bei den Geschäften mit Forderungen an Kunden sowie die Ausweitung der Wertpapieranlagen auf der Aktivseite. Auf der Passivseite lag das Wachstum vorrangig an den gestiegenen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. 2.3.2 AktivgeschäftForderungen an Kreditinstitute Die Entwicklung der Forderungen an Kreditinstitute ist rein dispositiv bedingt. Durch die Veränderung der Zinsstruktur erfolgte eine Umschichtung in die Tagesgeldanlage und Bundesbankguthaben. Kundenkreditvolumen Infolge der Zinsentwicklung im Jahr 2023 war eine deutliche Reduzierung der Kreditnachfrage zu beobachten. Dennoch erhöhte sich das Kundenkreditvolumen, aufgrund von der Valutierung von offenen Zusagen aus den Vorjahren, von 1.416,8 Mio EUR auf 1.450,3 Mio EUR. Insbesondere waren die private Baufinanzierungen rückläufig. Das Wachstum des Kundenkreditvolumens vollzog sich zum größten Teil im langfristigen Bereich im Segment der Unternehmen und Selbständigen. Die prozentuale Erhöhung des Kundenkreditvolumens fiel mit 2,3 % stärker aus als die im Vorjahr prognostizierten 1,0 %. Wertpapieranlagen Das Wertpapiervermögen, welches vor allem der Steuerung der LCR und zur Teilnahme an den Refinanzierungsinstrumenten der EZB dient, setzt sich aus festverzinsten Wertpapieren von guter und sehr guter Bonität zusammen. Das Volumen wurde gemäß der strategischen Ausrichtung ausgeweitet, der Anteil am Geschäftsvolumen ist leicht auf 7,1 % angestiegen und verharrt auf geringem Niveau. Anlagevermögen (inkl. Beteiligungen) Das Anlagevermögen verharrte in der Summe auf Vorjahresniveau. Die Beteiligungen blieben unverändert. Die Sachanlagen reduzieren sich grundsätzlich aufgrund der Regelabschreibungen, allerdings wurde ein Mietobjekt gekauft und Aufwendung für ein Bauprojekt aktiviert, so dass in Summe die Sachanlagen um rd. 0,5 Mio EUR erhöhten. Die Anteile an verbundenen Unternehmen reduzierten sich aufgrund einer einmaligen Bewertungsmaßnahme um ca. 0,4 Mio EUR. Sonstige Vermögenswerte Die deutliche Erhöhung resultierte zum einen aus der Erhöhung der Guthaben bei der Deutschen Bundesbank sowie dem Rechnungsabgrenzungsposten aufgrund des Pfandbriefpoolings. 2.3.3 PassivgeschäftVerbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Entgegen dem Rückgang der Kundenmitteln wurden die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten um 39,6 Mio EUR auf 558,2 Mio EUR ausgeweitet. Erhöht wurden die Weiterleitungsmittel um 15,7 Mio EUR auf 150,9 Mio EUR sowie das Pfandbriefpooling deutlich um 67,9 Mio EUR, das nunmehr einen Umfang von 229,9 Mio EUR (i. Vj. 162,1 Mio EUR) einnimmt. Die Teilnahme an gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (GLRG-III) der Deutschen Bundesbank wurde auf 20,0 Mio EUR reduziert. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden Die Kundenmittel schrumpften entgegen dem prognostizierten Wachstum von 5,0 % um -1,3 % auf 942,1 Mio EUR. Aufgrund der wirtschaftlich unsicheren Situation und weiterhin hoher Inflation in 2023 verringerten sich die Sichteinlagen deutlich. Das Wachstum der Termineinlagen und Eigenemissionen reichte aber nicht aus um den Rückgang zu kompensieren, da die Spareinlagen ebenso vom Rückgang betroffen waren. 2.3.4 DienstleistungsgeschäftIm Dienstleistungsgeschäft haben sich im Jahr 2023 folgende Schwerpunkte ergeben: Der Zahlungs- und Giroverkehr bleibt die ertragsmäßig bedeutendste Dienstleistungssparte der Sparkasse. Der Bestand an Girokonten nahm im Geschäftsjahr 2023 über alle Produktsparten weiter zu. Der Bereich "Payment" verzeichnete in 2023 über alle Sparten hinweg eine positive Entwicklung, u. a. eine Zunahme an Zahlterminals, Transaktionen und Karten. Allerdings reduzierte sich der Ertrag je ausgegebener Kreditkarte gegenüber dem Vorjahr. Das Wertpapiergeschäft war im Jahr 2023 ebenso wie im Vorjahr ein sehr nachgefragter Dienstleistungsbereich. Der Gesamtumsatz im Wertpapiergeschäft nahm gegenüber dem Vorjahr um 2,0 % leicht zu und erreichte einen Wert von 89,3 Mio EUR. Im Geschäftsjahr wurden insgesamt 169 Bausparverträge mit einer durchschnittlichen Bausparsumme von 113 TEUR und einem Volumen von insgesamt 19,1 Mio EUR abgeschlossen, was einer Reduzierung des Bausparsummenvolumens gegenüber dem Vorjahr um -9,6 % bedeutet. Bei Versicherungen wurde in den Bereichen Leben und Renten ein Volumen mit einer Beitragssumme von 3,5 Mio EUR vermittelt. Die Beitragssumme im Bereich der Lebens- und Rentenversicherungen ist somit im Vorjahresvergleich um 7,3 % gefallen. Im Bereich der Sachversicherungen wurden Verträge mit einem Jahresnettobeitrag von 125 TEUR vermittelt. Dies bedeutet eine Erhöhung von 26,9 % zum Vorjahr für den Sachversicherungsbereich. Das Auslandsgeschäft der Sparkasse besteht vor allem aus Fremdwährungskrediten. Deren Bestand verringerte sich geringfügig von 23,8 Mio EUR auf 21,7 Mio EUR. 2.3.5 DerivateDerivative Geschäftsvorgänge dienen fast ausschließlich der Steuerung des Zinsbuchs. Eine Ausnahme bilden die in untergeordnetem Umfang abgeschlossenen Credit Default Swaps im Rahmen von Kredithandelstransaktionen. Eine Übersicht zum Jahresende wie sich die Kontrakte nach Art und Umfang sowie nach Fristigkeiten und Kontrahenten gliedern, ist dem Anhang zu entnehmen. 2.4 Darstellung, Analyse und Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslagesowie der bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren2.4.1 VermögenslageDie Vermögenslage der Bezirkssparkasse Reichenau ist gegenüber dem Verbandsdurchschnitt nach wie vor durch deutlich überdurchschnittliche Anteile beim Kundenkreditvolumen sowie bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten gekennzeichnet. Dementsprechend sind die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und die Wertpapieranlagen unterdurchschnittlich ausgeprägt. Gegenüber dem Vorjahr ergaben sich keine bedeutsamen Veränderungen bei diesen Strukturanteilen. Die Wertpapiere der Liquiditätsreserve werden zu den Anschaffungskosten bzw. niedrigeren Kurswerten oder den niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert (strenges Niederstwertprinzip); die Wertpapiere des Anlagevermögens werden im Rahmen des gemilderten Niederstwertprinzips teilweise zu den über den Zeitwerten liegenden Einlösungsbeträgen angesetzt. Ebenso werden die dem Anlagevermögen zugeordneten Sparkassen-Kreditbaskets nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Den bestehenden bilanziellen Risiken wurde durch Wertberichtigungen und Rückstellungen in ausreichendem Maße Rechnung getragen. Darüber hinaus bestehen bei der Sparkasse weiterhin Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB, die zur Sicherung gegen die besonderen Risiken des Geschäftszweigs der Kreditinstitute gebildet wurden und die als Ergänzungskapital angerechnet werden. Hinsichtlich der zum Jahresende bestehenden mittelbaren Pensionsverpflichtungen wird auf die Darstellung im Anhang verwiesen. Die zum Jahresende ausgewiesenen Sicherheitsrücklagen erhöhten sich durch die Zuführung des Bilanzgewinns 2022. Insgesamt weist die Sparkasse, inklusive des Bilanzgewinns 2023 vor Gewinnverwendung, ein Eigenkapital von 35,2 Mio EUR (Vorjahr 34,5 Mio EUR) aus. Neben den Sicherheitsrücklagen verfügt die Sparkasse über weitere umfangreiche Eigenkapitalbestandteile. So wurde der Fonds für allgemeine Bankrisiken durch eine zusätzliche Vorsorge von 7,2 Mio EUR auf 105,7 Mio EUR erhöht. Die Eigenmittelanforderungen der CRR wurden jederzeit eingehalten. Die Gesamtkapitalquote gemäß Art. 92 CRR (Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf den Gesamtrisikobetrag), welche ein bedeutsamer Leistungsindikator der Sparkasse ist, übertrifft am 31. Dezember 2023 mit 15,70 % (im Vorjahr: 15,04 %) die aufsichtlichen Mindestanforderungen von 8,0 % gemäß CRR zuzüglich Kapitalerhaltungspuffer und antizyklischem Kapitalpuffer. Der strategische Zielwert für die Gesamtkapitalquote nach CRR von 15,50 % wurde übertroffen. Grund hierfür war u.a. das geringere Volumen an Kreditzusagen im Jahresverlauf ggü. den Vorjahren. Zudem wurden die Maßnahmen zur Reduzierung der RWA (risikogewichtete Aktiva) fortgeführt. Allerdings liegt das Ergebnis mit 15,70 % deutlich unter den im Vorjahresbericht prognostizierten 17,24 %. Ursächlich hierfür war zum einen ein stärkeres bilanzielles Kreditwachstum +2,3% ggü. 1% prognostiziertem Wachstum und zum anderen erfolgte für Teile des Bestandes eine Anpassung in der RWA-Anrechnungssystematik (KSA-Ansatz). Der Gesamtrisikobetrag betrug zum Jahresende 921,7 Mio EUR und die aufsichtsrechtlich anerkannten Eigenmittel 144,7 Mio EUR. Der SREP-Zuschlag der Sparkasse sowie der Stresspuffer (Eigenmittelzielkennziffer) liegen unverändert jeweils bei 0,0 %. Mit dem Schreiben der BaFin vom 24. Januar 2023 erhöht sich die Eigenmittelzielkennziffer auf 0,70 %. Zum Bilanzstichtag verfügt die Sparkasse über eine ausreichende Eigenmittelbasis. Auf Grundlage der Kapitalplanung bis zum Jahr 2027 ist eine ausreichende Kapitalbasis für die geplante zukünftige Geschäftsausweitung sowie die Umsetzung der Geschäftsstrategie vorhanden. Die Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) beträgt am 31. Dezember 2023 7,99 % und liegt damit über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,00 %. 2.4.2 FinanzlageDie Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) lag als bedeutsamer Leistungsindikator mit einer Bandbreite von 131,19 % bis 250,92 % oberhalb des zu erfüllenden Mindestwerts von 100,00 % sowie dem prognostizierten Wert von 120,00 %. Die LCR-Quote lag zum 31. Dezember 2023 bei 221,02 % und somit deutlich über dem Vorjahresendwert von 189,72 %. Die strukturelle Liquiditätsquote (Net-Stable Funding Ratio - NSFR) lag in einer Bandbreite von 107,58 % bis 112,41 %, damit wurde die aufsichtliche Mindestquote von 100,00 % eingehalten. Die NSFR-Quote lag zum 31. Dezember 2023 bei 112,41 %. Kredit- und Dispositionslinien bestehen bei der Deutschen Bundesbank und der Landesbank Baden-Württemberg. Die Sparkasse hat an insgesamt vier Tranchen der gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte (GLRG-III) der EZB teilgenommen. Bis auf eine Tranche in Höhe von 20,0 Mio EUR wurden alle zurückgezahlt. Die Zahlungsfähigkeit ist nach unserer Finanzplanung der Sparkasse auch für die absehbare Zukunft gewährleistet. Deshalb beurteilt die Sparkasse ihre Finanzlage als gut. Im Berichtszeitraum hatte die Sparkasse einen uneingeschränkten Zugang zum Geld- und Kapitalmarkt. Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr aufgrund einer planvollen und ausgewogenen Liquiditätsvorsorge gegeben. 2.4.3 ErtragslageDie wesentlichen Erfolgskomponenten der Gewinn- und Verlustrechnung laut Jahresabschluss sind in der folgenden Tabelle aufgeführt.
1 Zinsüberschuss: GuV-Posten Nr. 1 bis 4 2 Provisionsüberschuss: GuV-Posten Nr. 5 und 6 3 Sonstige betriebliche Erträge: GuV-Posten Nr. 8 und 20 4 Sonstige betriebliche Aufwendungen: GuV-Posten Nr. 11, 12, 17 und 21 5 Aufwand/Ertrag aus Bewertung und Risikovorsorge: GuV-Posten Nr. 13 bis 16 6 Zins- und Provisionsüberschuss zuzüglich Saldo der sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen und abzüglich der Verwaltungsaufwendungen gemäß Abgrenzung des sog. Betriebsvergleichs (bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen) 7 Verwaltungsaufwand in Relation zum Zins- und Provisionsüberschuss zuzüglich Saldo der sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen gemäß Abgrenzung des sog. Betriebsvergleichs (bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen) Der Zinsüberschuss ist weiterhin die bedeutendste Ertragsquelle der Sparkasse. Er hat sich gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöht. Die Zinserträge stiegen deutlich um 14,7 Mio EUR und die laufenden Erträge aus Beteiligungen erhöhten sich leicht um 77 TEUR. Der Zinsaufwand war geprägt vom stark gestiegenen Zinsniveau. Dieser erhöhte sich von 4,8 Mio EUR im Vorjahr auf 15,4 Mio EUR. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden stiegen die Zinsaufwendungen um 5,6 Mio EUR auf 6,4 Mio EUR sowie bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten um 5,9 Mio EUR auf 8,0 Mio EUR. Die Zinserträge aus Swaps erhöhten sich deutlich auf 9,1 Mio EUR. Der Provisionsüberschuss reduzierte sich leicht um 80 TEUR. Die Provisionserträge reduzierten sich leicht um 146 TEUR auf 4.715 TEUR. Hierbei entwickelten sich nominal positiv insbesondere Erträge aus dem Giroverkehr (+62 TEUR) und Depotgebühren (+2 TEUR) und Vergütungen von Investmentanteilen (+28 TEUR). Bei allen anderen Positionen lagen die Erträge unter dem Vorjahr. Herauszuheben ist dabei der Rückgang im Wertpapiervermittlungsgeschäft um 105 TEUR. Die Provisionsaufwendungen konnten sich insbesondere aufgrund der geringeren Wertpapierleihgebühren 66 TEUR auf 418 TEUR reduzieren. Der Rückgang bei den sonstigen betrieblichen Erträgen ist zum größten Teil die Folge der in 2022 einbrachten zwei Immobilien in die Immobilientochter in Höhe von 3,2 Mio EUR und damit geringeren Mieterträgen. Der Personalaufwand ging leicht zurück. Der ordentliche Personalaufwand verzeichnete aufgrund des Tarifabschlusses einen deutlichen Anstieg, welcher durch deutlich geringere Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen im Vergleich zum Vorjahr überkompensiert wurden. Die Zusammensetzung der anderen Verwaltungsaufwendungen hat sich gegenüber dem Vorjahr verändert. Der Aufwand für Kommunikations- und Transportkosten war rückläufig, während sich nahezu alle anderen Verwaltungsaufwendungen erhöhten. Die EDV-Aufwendungen erhöhten sich deutlich um 199 TEUR sowie die Aufwendungen für die Nutzung eigener und fremder Grundstücke um 99 TEUR. Die Reduzierung bei dem übrigen Sachaufwand von 249 TEUR ist überwiegend auf geringere Dienstleistungen Dritter zurückzuführen. Der Anstieg bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen kann zum größten Teil der Sanierung des Objektes in Hegne zugeordnet werden. Der Saldo aus Bewertungen und Risikovorsorge ist negativ. Der Bewertungssaldo im Kreditgeschäft liegt bei 3,1 Mio EUR. Bei der PWB ergibt sich eine Nettoerhöhung von 657 TEUR. Ebenso wurden Vorsorgereserven gem. § 340f Abs.1 HGB gebildet. Beim Bewertungssaldo aus Wertpapieren haben sich infolge des weiterhin niedrigen Zinsniveaus und der bereits erfolgten Wertberichtigungen im Vorjahr sowie durch Kursgewinne beim Verkauf von Wertpapieren ein positives Ergebnis von 243 TEUR ergeben. Die Bildung einer Drohverlustrückstellung gemäß IDW RS BFA 3 n. F. zum 31. Dezember 2023 ist nicht erforderlich. Die Zuführungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken reduzierten sich auf 7,2 Mio EUR gegenüber 8,6 Mio EUR im Vorjahr. Für das Geschäftsjahr 2023 war erneut ein gestiegener Steueraufwand auszuweisen, welcher Folge des höheren steuerlichen Ergebnisses als im Vorjahr ist. Die Position setzt sich weiterhin im Wesentlichen aus dem Körperschaft- und Gewerbesteueraufwand des laufenden Jahres zusammen. Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG offen zu legende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Nettogewinn (Jahresüberschuss) und Bilanzsumme, beträgt 0,04 %. Zur Analyse der Ertragslage wird für interne Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der Sparkassen-Finanzgruppe eingesetzt, in dem eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses der Sparkasse in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme erfolgt. Zur Ermittlung eines Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden. Unter Berücksichtigung des Bewertungsergebnisses ergibt sich das Betriebsergebnis nach Bewertung. Nach Einbezug des neutralen Ergebnisses und der Steuern verbleibt der Jahresüberschuss. Auf Basis des Betriebsvergleichs ermittelt beträgt das Betriebsergebnis vor Bewertung (bedeutsamer Leistungsindikator) 14,3 Mio EUR und liegt damit deutlich über dem Vorjahreswert von 9,0 Mio EUR und ebenso deutlich über dem strategischen Zielwert von 10 Mio EUR für 2023. Die Abweichung resultiert aus den besseren Zinsüberschüssen sowie den Zinserträgen aus Derivaten (nach Systematik des Betriebsvergleichs). Bezogen auf die durchschnittliche Bilanzsumme liegt das Betriebsergebnis vor Bewertung bei 0,86 % (im Vorjahr 0,56 %). Damit liegt die Sparkasse geringfügig über dem Durchschnitt der Sparkassen gleicher Größe sowie deutlich unter dem Durchschnitt aller Sparkassen im baden-württembergischen Verbandsgebiet. Der im Vorjahreslagebericht prognostizierte Wert von 17,7 Mio EUR wurde allerdings aufgrund des stärker gestiegenen Zinsaufwands nicht erzielt. Der ebenfalls auf Basis des Betriebsvergleichs berechnete weitere bedeutsame Leistungsindikator Cost-Income-Ratio (CIR) entwickelte sich mit 54,13 % gegenüber dem Vorjahr rückläufig und damit günstiger als die im Vorjahr erreichten 64,28 %. Im Vorjahr wurde ein Wert von 48,94 % prognostiziert, dieser konnte nicht erreicht werden. 2.4.4 Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur LageVor dem Hintergrund der politischen und konjunkturellen Rahmenbedingungen sowie der Zinsentwicklung - insbesondere der weiterhin vorherrschenden Belastungen als Nachfolgewirkung des Ukrainekriegs - und im Vergleich mit anderen Sparkassen vergleichbarer Größe im Verbandsgebiet bewertet die Sparkasse ihre Geschäftsentwicklung als gut. Die Wachstumsrate im aktiven Kundengeschäft wurde seitens der Sparkasse als positiv gewertet, auch wenn sich das private Immobilienfinanzierungsgeschäft in 2023 rückläufig entwickelt hat. Die bedeutsamsten Leistungsindikatoren zeigen beim Wachstum des Kundenkreditvolumens und der Liquiditätskennzahl eine positive Entwicklung zu den prognostizierten Werten. Trotz der rückläufigen Kundenpassiva sind wir mit der Entwicklung der Ertragslage im Jahr 2023 voll zufrieden, weil sich der Zinsüberschuss aufgrund der Zinsanpassungen und der Zinsabsicherungen über Zinsswapgeschäfte deutlich verbesserte. Durch die Zinsentwicklung resultieren weiterhin vermiedene Abschreibungen im Anlagevermögen über 2,3 Mio EUR für unseren Bestand an verzinslichen Wertpapieren. Wir gehen jedoch davon aus, dass in allen Fällen eine Rückzahlung zum Nominalwert erfolgt.
3 NachtragsberichtVorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2023 haben sich nicht ergeben. 4 Risikobericht4.1 RisikomanagementsystemZur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit ( ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung ( normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests, und es erfolgt eine prozessuale Verknüpfung mit den Strategien, der Risikoinventur und der Risikoberichterstattung. Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit fristgerecht die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt. In der Geschäftsstrategie werden die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele. Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:
Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten wurden Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren. Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 165,4 Mio EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 100,0 Mio EUR wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Die bereitgestellten Limite reichten sowohl unterjährig als auch zum Bilanzstichtag aus, um die wesentlichen Risiken abzudecken. Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Zwischen den wesentlichen Risikoarten werden keine risikomindernden Diversifikationseffekte berücksichtigt. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen und Spreads risikomindernde Diversifikationseffekte. Das auf der Grundlage des Gesamtlimits eingerichtete Limitsystem in der ökonomischen Perspektive stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
Die zuständigen Stellen steuern die Risiken im Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und der Limitvorgaben des Vorstands. Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2027. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie für mehrere adverse Szenarien getroffen. In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen, die u.a. einen Managementpuffer für weitere aufsichtliche Eigenmittelaufschläge enthalten, zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung) und die Eigenmittelempfehlung sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze. Für den betrachteten Zeitraum von fünf Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in dem jedoch nur die harten Mindestkapitalanforderungen zwingend einzuhalten sind. Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst ( Validierung). Die Sparkasse setzt zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente (Swapgeschäfte) ein. Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs einbezogen. Daneben ist die Sparkasse an drei Kreditbasket-Transaktionen der Sparkassen-Finanzgruppe beteiligt. Die hieraus resultierenden Kreditderivate werden sowohl in der Position des Sicherungsnehmers als auch als Sicherungsgeber gehalten. Dabei handelt es sich um in emittierte Credit Linked Notes eingebettete Credit Default Swaps. Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen. Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass die Risikotragfähigkeit gegeben ist. Die turnusmäßige Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht und ergänzende Berichte zu den wesentlichen Risikoarten. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat. Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen ( Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision. Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die Methodenauswahl, die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren sowie die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die Risikocontrolling-Funktion wird durch die Mitarbeiter der Abteilung Risiko-Controlling wahrgenommen. Die Compliance-Funktion wirkt auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für die Sparkasse wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben und entsprechender Kontrollen hin. Ferner hat sie den Vorstand hinsichtlich der Einhaltung dieser rechtlichen Regelungen und Vorgaben zu unterstützen und zu beraten. Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig. Verfahren zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten (Neu-Produkt-Prozess) sind festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen. 4.2 Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken4.2.1 AdressenrisikenUnter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt. Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht. Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat. Das Länderrisiko umfasst neben dem bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat. Die Messung des Adressenrisikos erfolgt in der ökonomischen Perspektive über eine Monte-Carlo-Simulation mithilfe der Anwendung Credit Portfolio View (CPV). Dabei wird die Wertentwicklung der einzelnen Geschäfte in einem jeweils spezifischen ökonomischen Umfeld simuliert. Zur Bewertung werden neben den Portfoliodaten der Sparkasse Risikoparameter (z. B. Ausfallzeitreihen, Korrelationen, Migrations- und Shiftmatrizen, Verwertungs-, Neubewertungs- und Einbringungsquoten) verwendet, die aus historischen Daten aller Sparkassen ermittelt wurden. Die Ergebnisse der simulierten Wertentwicklungen werden zu einer Wertänderungsverteilung zusammengeführt, woraus die Risikokennzahlen wie z. B. der Value-at-Risk abgeleitet werden. Die Risikomessung von Kunden- und Eigengeschäft erfolgt jeweils isoliert. 4.2.1.1 Adressenrisiken im KundengeschäftDas Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko). Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der Engagements. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente: - Trennung zwischen Markt (Vertrieb 1. Votum) und Marktfolge (2. Votum) bis in die Geschäftsverteilung des Vorstands - Regelmäßige Bonitätsbeurteilung und Beurteilung der Kapitaldiensttragfähigkeit auf Basis aktueller Unterlagen - Einsatz standardisierter Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und Scoringverfahren) in Kombination mit bonitätsabhängiger Preisgestaltung - Interne, bonitätsabhängige Richtwerte für Kreditobergrenzen, die unterhalb der Großkreditgrenzen des KWG liegen, dienen der Vermeidung von Risikokonzentrationen im Kundenkreditportfolio. Einzelfälle, die diese Obergrenze überschreiten, unterliegen einer verstärkten Beobachtung - Regelmäßige Überprüfung von Sicherheiten - Einsatz eines Risikofrüherkennungsverfahrens, das gewährleistet, dass bei Auftreten von signifikanten Bonitätsverschlechterungen frühzeitig risikobegrenzende Maßnahmen eingeleitet werden können - Festgelegte Verfahren zur Überleitung von Kreditengagements in die Intensivbetreuung oder Sanierungsbetreuung - Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View" - Einsatz von Sicherungsinstrumenten zur Reduzierung vorhandener Risikokonzentrationen mittels Kredithandelstransaktionen - Kreditportfolioüberwachung auf Gesamthausebene mittels regelmäßigem Reporting Zum 31. Dezember 2023 waren etwa 52 % der ausgelegten Kreditmittel an Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen vergeben, 47 % an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen sowie 1 % an öffentliche Haushalte. Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Den Schwerpunktbereich bilden mit 45 % der Ausleihungen an Firmenkunden die Branchen "Grundstücks- und Wohnungswesen", "Dienstleistungen für Unternehmen" und "Gesundheit und Soziales". Die Größenklassenstruktur des Kundenkreditportfolios zeigt nach der Verbundart "Gruppe verbundener Kunden" eine für Sparkassen vergleichbarer Größenordnung typische Größenstruktur. Auf Engagements bis zu einem Gesamtkreditvolumen im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG von 1,0 Mio EUR entfallen 51 % der Ausleihungen. 19 % des Gesamtkreditvolumens betreffen Kreditengagements mit einem Kreditvolumen von mehr als 5,0 Mio EUR. Die Kreditrisikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren Ausfallwahrscheinlichkeiten. Dies wird durch die Neugeschäftsplanung unterstützt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:
Das Länderrisiko, das sich aus unsicheren politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen eines anderen Landes ergeben kann, ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Das an Kreditnehmer (Privatpersonen / Unternehmen) mit Sitz im Ausland (ganz überwiegend die Schweiz) ausgelegte Kreditvolumen betrug am 31. Dezember 2023 6,1 % des Gesamtkreditvolumens von Kunden im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG. Konzentrationen bestehen im Kreditportfolio in folgenden Bereichen: - Größenkonzentration (Kreditvolumen ab 12,0 Mio EUR oder Blankovolumen ab 3,0 Mio EUR je Gruppe verbundener Kunden) - Branchenkonzentration bei den Branchen Land- und Forstwirtschaft, Gastgewerbe, Grundstücks- und Wohnungswesen - Konzentration im Bereich der grundpfandrechtlichen Kreditsicherheiten Insgesamt sind wir der Auffassung, dass unser Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut diversifiziert ist. Zur Absicherung von Adressenausfallrisiken hat die Sparkasse drei Einzelkreditnehmer mit einem Kreditvolumen von insgesamt 4,0 Mio EUR in die Sparkassen-Kreditbaskets (über die Emission von Originatoren-Credit Linked Notes) eingebracht. Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine Ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren. Die Entwicklung der Risikovorsorge in 2023 zeigt einen Anstieg um 1,3 Mio EUR. Dieser resultiert hälftig aus der Nettoerhöhung an Einzelwertberichtigungen und Rückstellungen im Kreditgeschäft sowie den Pauschalwertberichtigungen. Das Verfahren für die Bildung der Pauschalwertberichtigungen ist im Anhang zum Jahresabschluss erläutert. 4.2.1.2 Adressenrisiken im EigengeschäftDas Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann. Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko. Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen. Die Steuerung des Adressenrisikos des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente: - Festlegung von Limiten je Partner (Emittenten- und Kontrahentenlimite) - Regelmäßige Bonitätsbeurteilung der Vertragspartner anhand von externen Ratingeinstufungen sowie eigenen Analysen - Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View" Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag ein Volumen (Buchwert) von 171,2 Mio EUR (Schuldverschreibungen und Anleihen sowie Forderungen an Kreditinstitute). Dabei zeigt sich nachfolgende Ratingverteilung:
In der Ratingklasse 4 - 6 ist neben einer Anleihe der Deutschen Pfandbriefbank (Buchwert 4,8 Mio EUR) eine Investoren-Credit Linked-Note aus einem Sparkassen-Kreditbasket enthalten. Die Ratingklasse 7 -9 besteht aus Investoren-Credit Linked-Notes von zwei Sparkassen-Kreditbaskets. Die eigene Landesbank wird unabhängig von der Höhe der Forderungen als Folge der Mitgliedschaft in der Sparkassenorganisation als Risikokonzentration behandelt. 4.2.2 MarktpreisrisikenDas Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren ergibt. Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der festgelegten Limite. Der Anlageausschuss hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Umsetzung der Strategie zu unterstützen. 4.2.2.1 ZinsänderungsrisikoDas Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie aus einer Bildung oder Erhöhung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Im Sinne dieser Definition werden alle zinstragenden Positionen des Anlagebuchs betrachtet. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in der Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente: - Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Zinsszenarien mittels der IT-Anwendung "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus", Betrachtung des laufenden Geschäftsjahres und der fünf Folgejahre bei der Bestimmung der Auswirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis. - Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der S-Rating und Risikosysteme GmbH entwickelten IT-Anwendung "MPR". Die Parameter der Normalverteilung werden aus historischen Daten geschätzt. Unter Berücksichtigung ihrer Portfoliostruktur wurde der Delta-Gamma-Ansatz ausgewählt. - Steuerung des wertorientierten Zinsänderungsrisikos auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes. Der VaR wird mit einer Haltedauer von 250 Tagen mit einem Konfidenzniveau von 99,9 % berechnet. Zur Beurteilung des Zinsänderungsrisikos orientiert sich die Sparkasse an einer definierten Benchmark Korridor (angelehnt an die Struktur des gleitenden 10-Jahresdurchschnitts). Abweichungen zeigen ggf. einen Bedarf an Steuerungsmaßnahmen auf und dienen als zusätzliche Information für zu tätigende Neuanlagen, Verkäufe bzw. Absicherungen (u. a. durch Swap-Geschäfte). - Ermittlung des Zinsrisikokoeffizienten und des Frühwarnindikators gemäß § 25a Abs. 2 KWG auf Basis des BaFin-Rundschreibens 6/2019 vom 6. August 2019 Zur Steuerung von Zinsänderungsrisiken wurden neben bilanzwirksamen Instrumenten in Form langfristiger Refinanzierungen auch derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps in bedeutendem Umfang eingesetzt (vgl. Angaben im Anhang zum Jahresabschluss). Die Auswirkungen eines Zinsschocks um + bzw. - 200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar: Zinsänderungsrisiken Barwertveränderung
Als Risikokonzentration wurde die Ertragskonzentration der Zinserträge aus Konsumenten-, Wohnungsbau- und sonstigen Krediten (Anteil am gesamten Zinsertrag 75 %) erkannt. Diese sich aus dem Geschäftsmodell ergebende Ertragskonzentration wird bewusst eingegangen. Dementsprechend ergibt sich auch eine Konzentration der Konditionsbeiträge "Aktiv" am Gesamtertrag. Der deutliche Rückgang der Zinsen für mittlere und lange Laufzeiten im Jahr 2023 führte zu Erhöhung der Bar- und Marktwerte zinstragender Geschäfte, die in die Bewertung des Zinsbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. eingehen (positive Reserve per 31.12.2023: 17.276 TEUR; positive Reserve per 31.12.2022: 9.809 TEUR). 4.2.2.2 SpreadrisikoDas Spreadrisiko wird allgemein definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zu Grunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente: - Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Spreadszenarien mittels der IT-Anwendung "Gesamtbanksimulation" (GBS). - Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "MPR" mit separater Limitierung des Spreadrisikos. Die Parameter der Normalverteilung werden aus historischen Daten geschätzt. Unter Berücksichtigung der Portfoliostruktur wurde der Delta-Gamma-Ansatz ausgewählt. 4.2.3 BeteiligungsrisikenDas Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes durch eine negative Wertänderung einer Beteiligung. Je nach Beteiligungsart unterscheidet man nach dem Risiko aus strategischen Beteiligungen, Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen. Die Steuerung des Beteiligungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente: - Rückgriff auf das Beteiligungscontrolling des Sparkassenverbandes Baden-Württemberg für die Verbundbeteiligungen - In der normativen Perspektive wird die Auswirkung auf aufsichtliche Quoten durch Beteiligungen berücksichtigt. - Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis einer Szenarioanalyse - Regelmäßige Auswertung und Beurteilung der Jahresabschlüsse der Beteiligungsunternehmen sowie qualitative Beurteilung der Unternehmensentwicklung, der strategischen Ausrichtung sowie der Marktstellung des jeweiligen Beteiligungsunternehmens (jährlicher Beteiligungsbericht des SVBW) Das Beteiligungsportfolio besteht aus strategischen Beteiligungen innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe (Buchwerte 4,3 Mio EUR), einer Kapitalbeteiligung (Wohn- und Gewerbeförderung Allensbach GmbH, Buchwert 0,4 Mio EUR) sowie einem verbundenen Unternehmen (Immobilien-KG nebst Komplementär-GmbH, Buchwert 3,5 Mio EUR. Daneben besteht eine weitere Beteiligung (Buchwert 4 TEUR). Für die eigene Landesbank besteht eine Risikokonzentration. 4.2.4 LiquiditätsrisikenDas Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeitsrisiko und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können. Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen. Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen. Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen. In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet. Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente: - Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio, LCR). - Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der strukturellen Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio, NSFR). - Regelmäßige Ermittlung der Survival Period und Festlegung einer Risikotoleranz. - Diversifikation der Vermögens- und Kapitalstruktur. - Regelmäßige Erstellung von Liquiditätsübersichten auf Basis einer hausinternen Liquiditätsplanung, in der die erwarteten Mittelzuflüsse den erwarteten Mittelabflüssen gegenübergestellt werden. - Tägliche Disposition der laufenden Konten. - Liquiditätsverbund mit Verbundpartnern der Sparkassen-Finanzgruppe. - Definition eines sich abzeichnenden Liquiditätsengpasses sowie eines Notfallplans. - Erstellung einer Refinanzierungsplanung. - Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der S-Rating und Risikosysteme GmbH entwickelten IT-Anwendung "RKR". Der Risikowert beschreibt die Veränderung des Liquiditätsbarwerts bei veränderten Refinanzierungskosten, die aus veränderten Marktliquiditätsspreads resultieren. Die voraussichtliche Liquiditätsspreadbindungsdauer der variabel verzinslichen Geschäfte wird über Liquiditätsmischungsverhältnisse abgebildet. - Regelmäßige Überwachung der Fundingkonzentration zur Ermittlung und Begrenzung des Anteils einzelner Kontrahenten an der Gesamtrefinanzierung. Die Sparkasse hat einen Refinanzierungsplan aufgestellt, der die Liquiditätsstrategie und den Risikoappetit des Vorstands angemessen widerspiegelt. Der Planungshorizont umfasst den Zeitraum bis zum Jahr 2027. Grundlage des Refinanzierungsplans sind die geplanten Entwicklungen im Rahmen der mittelfristigen Unternehmensplanung. Darüber hinaus wird auch ein Szenario unter Berücksichtigung adverser Entwicklungen durchgeführt. Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird. An liquiditätsmäßig engen Märkten ist die Sparkasse nicht investiert. Im institutsspezifischen Stressszenario beträgt die Survival Period der Sparkasse zum Bilanzstichtag mehr als drei Monate. Die Liquiditätsdeckungsquote beträgt zum 31. Dezember 2023 221,02 %; sie lag im Jahr 2023 zwischen 131,19 % und 250,92 %. Konzentrationen bestehen beim Liquiditätsrisiko in folgenden Bereichen: Gegenparteien für Refinanzierungsgeschäfte, der Fälligkeitenstruktur und beim Refinanzierungskostenrisiko (Stützstellen 4 Jahre, 6 Jahre und 8 Jahre). Diese Risikokonzentrationen sollen nicht vermieden werden; es sollen aber angemessene Liquiditätspuffer in Form von Pfandbrief-Pooling-Potenzial und EZB-Pfanddepotfähigen Wertpapieren vorgehalten werden. Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben. 4.2.5 Operationelle RisikenUnter operationellen Risiken versteht die Sparkasse die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder infolge externer Einflüsse eintreten können. Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente: - Regelmäßige Durchführung einer Risikoinventur zur Identifizierung von Operationellen Risiken auf Basis einer Mitarbeiterbefragung, welche auch der Beurteilung der (Geschäfts-) Prozesse dient. - Die Einrichtung und Fortentwicklung eines internen Kontrollsystems, eine schriftlich fixierte Ordnung für die Aufbauorganisation und die wesentlichen Arbeitsabläufe, den Einsatz von qualifiziertem Personal sowie die ständige Weiterentwicklung der Methoden sowie die Verbesserung der technischen Abläufe. - Vermeidung von Betriebsrisiken aus dem IT-Bereich und aus Organisations- und Bearbeitungsfehlern, die regelmäßige Durchführung eines IT-Sicherheits-Audits mit einem externen Berater, Vereinbarungen mit einem externen Rechenzentrum, Erstellung und Pflege von Notfallkonzepten, die zunehmende Automatisierung von Abläufen, ständige Kontrollen sowie Schulung der Mitarbeiter. - Abschluss von Versicherungen. - Reduktion rechtlicher Risiken durch Prüfung vertraglicher Grundlagen sowie Einsatz von Standardverträgen. - Einsatz einer Schadensfalldatenbank zur Sammlung und Analyse eingetretener Schadensfälle (Erfassung von Bruttoschäden aus operationellen Risiken ab einem Betrag von 1 TEUR). - Periodische Steuerung und normative Perspektive: Abbildung im Plan- und adversen Szenario. - Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis der IT-Anwendung "OpRisk-Schätzverfahren" der SR. Die Sparkasse schätzt zunächst den Median ihrer eigenen Schadensfallhistorie. Dieser Median wird mit dem Median des OpRisk-Pools adjustiert und anschließend zur Ermittlung des Risikos mittels sog. q-Faktoren auf das gewünschte Konfidenzniveau skaliert. Die q-Faktoren werden aus Schadensfällen aller Sparkassen abgeleitet. Als Risikokonzentrationen wurden die IT-Dienstleister LBBW, Finanz Informatik, dwpbank und S-Rating und Risikosysteme GmbH identifiziert. Aufgrund der ausschließlichen Nutzung von IT-Anwendungen der Sparkassen-Finanzgruppe bzw. der S-Rating und Risikosysteme GmbH bestehen hohe Abhängigkeiten im Falle eines Ausfalls der IT. 4.3 Gesamtbeurteilung der RisikolageDie Sparkasse verfügt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen Risiken gemäß § 25a KWG. Durch das Risikomanagement und -controlling der Sparkasse können frühzeitig wesentliche Risiken identifiziert und gesteuert sowie Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden. In 2023 bewegten sich die Risiken innerhalb der vom Vorstand vorgegebenen Limite. Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 74,6 % ausgelastet. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Demnach war und ist die Risikotragfähigkeit derzeit gegeben. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können. Bestandsgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Risiken sind nicht erkennbar. Die Sparkasse nimmt am Risikomonitoring des Sparkassenverbandes Baden-Württemberg teil. Die Erhebung erfolgt dreimal jährlich. Dabei werden die wichtigsten Risikomesszahlen auf Verbandsebene ausgewertet und die Entwicklungen beobachtet. Die Sparkasse wurde zu jedem Stichtag der besten Bewertungsstufe zugeordnet. Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage als günstig. 5 Chancen- und Prognosebericht5.1 ChancenberichtDas Chancenmanagement der Sparkasse ist in ihren jährlichen Strategieüberprüfungsprozess integriert. Die Nachfrage nach wohnwirtschaftlichen und gewerblichen Immobilien in der Region der Sparkasse ist weiterhin aufgrund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie dem Zinsniveau auf einem niedrigen Niveau. Dennoch sieht die Sparkasse, aufgrund des attraktiven Standorts und den Bedarf an Investitionen in Sachwerten, weiteres Potenzial für Wachstum im Kundenkredit- und Bauspargeschäft. Darüber hinaus sieht die Sparkasse Wachstumschancen durch das gute Bevölkerungs-, Einkommens- und Vermögenswachstum in der Region. Im regionalen Bankenmarkt der Sparkasse führen Anpassungsmaßnahmen der wesentlichen Wettbewerber, wie z.B. Erhöhung von Gebühren im Giroverkehr und Filialschließungen, zu Bewegungen im Privatkunden- und Geschäftskundengeschäft. Hier bieten sich weiterhin die Chancen, neue Kundenverbindungen zu gewinnen und das Wachstum im Kundengeschäft damit fortzusetzen. Die weiterhin überdurchschnittliche Sparquote in Deutschland gepaart mit der einer wieder moderaten Inflationsrate, bietet Wachstumschancen für die Vermittlungen von Wertpapieren sowie für das kurzfristige Passivgeschäft. Durch die Ausrichtung der Strategie auf die Zufriedenheit der Kunden sieht die Sparkasse gute Chancen für die Ausweitung der Geschäftsbeziehungen mit Bestandskunden sowie für die Gewinnung von Neukunden. Voraussetzung hierzu ist die laufende Optimierung der Produkt- und Dienstleistungspalette für das Kerngeschäft: Dem Angebot voll umfassender Bankdienstleistungen und deren aktiver Vertrieb. Chancen erwartet die Sparkasse aus ihren Investitionen in zukunftsweisende Informationstechnologien und moderne Filialen. Neben der Fortentwicklung der bankinternen Steuerungsinstrumente steht dabei der Ausbau des Onlinevertriebs im Vordergrund. Die durchgängige Nutzung sowohl medialer bzw. digitaler Vertriebskanäle als auch des stationären Vertriebs in der Filiale erweitert die Chancen, dass die Sparkasse ihre Kunden bedarfsgerecht beraten und zielgerichtet ansprechen kann. Eine verstärkte Ausrichtung von Prozessen an den Modellorganisationen des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes eröffnet Möglichkeiten, die Personal- und Sachkosten zu optimieren. 5.2 PrognoseberichtDie nachfolgenden Einschätzungen haben Prognosecharakter. Sie stellen die nach Einschätzungen der Sparkasse wahrscheinlichsten künftigen Entwicklung auf Basis der zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen dar. Da Prognosen mit Unsicherheit behaftet sind bzw. sich durch die Veränderungen der zugrundeliegenden Annahmen als unzutreffend erweisen können, ist es möglich, dass die tatsächlichen künftigen Ergebnisse gegebenenfalls deutlich von den zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts getroffenen Erwartungen über die voraussichtlichen Entwicklungen abweichen. Zu diesen gehören insbesondere die Konjunktur-, Inflations- und Zinsentwicklung, die Entwicklung der Immobilienmärkte, aber auch geopolitische Krisen. Der Prognosezeitraum umfasst das auf den Bilanzstichtag folgende Geschäftsjahr. Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. 5.2.1 RahmenbedingungenNach dem Internationalen Währungsfonds (IWF) dürfte die Weltwirtschaft im laufenden Jahr um 3,1 % wachsen. Im Euroraum soll das Wirtschaftswachstum 2024 leicht anziehen auf 0,9 % nach 0,5 % im Jahr zuvor. Das deutsche Bruttoinlandsprodukt soll nach der Konjunkturprognose des ifo Instituts vom März 2024 im laufenden Jahr nur um 0,2 % wachsen; in Baden-Württemberg nach der Landesbank Baden-Württemberg um 0,1 %. Getrieben sind diese Werte von einem negativen statistischen Überhang aus 2023 und dem schwachen Jahresauftakt 2024. Getragen wird das Wachstum vor allem von einer unterstellten Erholung des privaten Konsums, der in 2024 preisbereinigt um 1,0 % zulegen könnte. Für die Lage bei den Bauinvestitionen und im Außenhandel bleibt eine Prognose für 2024 dagegen noch schwierig. Die konjunkturelle Schwäche wird den Beschäftigungsaufbau verlangsamen und die Arbeitslosigkeit zunächst weiter steigen lassen. Für die Arbeitslosenquote wird nach der Konjunkturprognose des ifo Instituts erwartet, dass diese in diesem Jahr mit durchschnittlich 5,9 % um 0,2 %-Punkte höher liegt als noch im Jahr 2023. Der weitgehend geräumte Arbeitsmarkt dürfte die gesamtwirtschaftliche Entwicklung der Gütermärkte mit einer Seitwärtsbewegung bei der Erwerbstätigkeit begleiten. Diese Prognosen stehen natürlich unter dem Vorbehalt, dass es nicht zu weiteren Verschärfungen bei den zahlreichen geostrategischen und politischen Konflikten kommt. Die Inflationsraten dürften auch aufgrund gesunkener Energiepreise im laufenden Jahr weiter zurückgehen. In Deutschland ist mit einer Inflationsrate von 2,5 % zu rechnen. Nachdem die Notenbanken in 2023 weltweit zunächst ihren restriktiven Kurs fortgeführt hatten und in den vergangenen Monaten das Leitzinsniveau stabil gehalten haben, deuten sich nunmehr erste Tendenzen für Zinssenkungen der Zentralbanken im Jahr 2024 an. Nach einem Ausblick der Deutschen Bundesbank wird erwartet, dass der zunehmende Wettbewerb im Einlagengeschäft, das schwache Kreditneugeschäft sowie steigende Verwaltungsaufwendungen durch notwendige Investitionen (u. a. zur Verhinderung von Cyberkriminalität und zur verstärkten Digitalisierung) die Ertragslage der nächsten Jahre belasten werden. Eine schwache gesamtwirtschaftliche Entwicklung könnte zusätzlich zu einem Anstieg von Kreditausfällen führen. Vor dem Hintergrund der angespannten wirtschaftlichen Gesamtsituation unterliegt die Einschätzung zur Entwicklung der Risikovorsorge im Kreditgeschäft den gleichen Unsicherheiten wie die Prognose zur Wirtschaftsentwicklung. 5.2.2 GeschäftsentwicklungDie Sparkasse prognostiziert ein Kreditwachstum (bedeutsamer Leistungsindikator) von 1,0 % und damit auf gleichem Niveau der Vorjahresprognose. Die Kreditnachfrage wird nach Annahme der Sparkasse weiterhin maßgeblich durch private und gewerbliche Immobilieninvestitionen realisiert. Das Immobilienangebot in der Region wird für 2024 aufgrund der regionalen Gegebenheiten weiterhin auf geringem Niveau prognostiziert, zeitgleich wird weiterhin eine zurückhaltende Nachfrage, insbesondere bei privat genutzten Immobilien, erwartet. Hierdurch wird mit einem leicht rückläufigen Preisniveau gerechnet, bei stagnierendem hohem Zinsniveau. Aufgrund der weiterhin, trotz rückläufiger Tendenzen, hohen Immobilienpreise in der Region leiten wir ein leichtes strukturelles Wachstum ab. Im gewerblichen Kreditgeschäft außerhalb von Immobilieninvestitionen erwartet die Sparkasse kein nennenswertes Kreditwachstum, unter anderem aufgrund der unsicheren wirtschaftlichen Gesamtlage. Die Sparkasse rechnet aufgrund des starken gestiegenen Preisniveaus mit einer weiteren rückläufigen Sparquote der deutschen Haushalte. Dennoch wird die Sparquote so eingeschätzt, dass sich die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (bedeutsamer Leistungsindikator) positiv entwickeln werden. Hier geht die Sparkasse von einer Wachstumsrate von 2,0 % aus. Aufgrund des weiterhin hohen Zinsniveaus und inversen Zinsstruktur geht die Sparkasse davon aus, dass die Kunden die Gelder überwiegend kurzfristig verzinslich anlegen werden. Wie stark die Kundenpassiva wachsen, hängt auch stark davon ab, wie zinssensibel die Kunden und wie zinsreagibel die Sparkasse sein wird und zudem die Kunden künftig, mit Blick auf den Inflationsschutz, auf das außerbilanzielle Geschäft mit Wertpapieren setzen. Aufgrund des Wachstums des Kundengeschäfts geht die Sparkasse ebenfalls von einem leichten Wachstum der Bilanzsumme aus. 5.2.3 FinanzlageAufgrund ihrer vorausschauenden Finanzplanung geht die Sparkasse davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Zahlungsfähigkeit gewährleistet sein wird und die bankaufsichtlichen Anforderungen eingehalten werden können. Nach den Planungen der Sparkasse wird die LCR (bedeutsamer Leistungsindikator) durchgängig über der bankenaufsichtsrechtlichen Kennziffer liegen. Zum Jahresende wird diese bei mindestens 120 % erwartet. 5.2.4 Ertrags- und VermögenslageVor dem Hintergrund der dargestellten Erwartungen hinsichtlich der Entwicklung der Rahmenbedingungen (inverse Zinsstrukturkurve in Verbindung mit dem erhöhten Zinsniveau und geringerem Kundenkreditgeschäft) erwartet die Sparkasse für das Geschäftsjahr 2024 bzw. zum 31. Dezember 2024 folgende Entwicklung der die Ertrags- und Vermögenslage betreffenden bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren: Beim Betriebsergebnis vor Bewertung (bedeutsamer Leistungsindikator) gemäß Betriebsvergleich rechnet die Sparkasse mit einer Reduzierung auf 12,3 Mio EUR. Der Zinsüberschuss bleibt nahezu unverändert. Hauptfaktoren sind das Ergebnis aus Derivaten, welche zur Absicherung des Zinsbuches abgeschlossen wurden sowie der starke Anstieg der Verzinsung der Kundenpassiva. Der Provisionsüberschuss steigt geringfügig. Dagegen prognostiziert die Sparkasse deutliche Erhöhungen der Verwaltungskosten. Insbesondere mit der Ausweitung des Personalaufwands wird aufgrund der Tarifanpassungen gerechnet. Die Erhöhung im Sachaufwand enthält u. a. die Kostensteigerung in Verbindung mit der Energiekrise und die hierdurch resultierenden Preissteigerungen. Zudem sind weitere Sanierungen, u.a. auch energetische, an Bestandsimmobilien in 2024 geplant. Des Weiteren wird der Beginn des Baus einer Ersatzinvestition in eine neue Geschäftsstelle, mit zusätzlichen Gewerbe- und Wohnflächen, in 2024 geplant. Auch bei relativer Betrachtung steigt der Rohertrag (Zins- und Provisionsüberschuss sowie Saldo der sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen) deutlich geringer als die Verwaltungsaufwendungen. Daher errechnet sich für 2024 die mittels der Logik des Betriebsvergleichs ermittelten Prognosewerte eine auf 60,47 % etwas erhöhte Cost-Income-Ratio (bedeutsamer Leistungsindikator). Die prognostizierte Entwicklung der Ertragslage ermöglicht eine weitere Stärkung der Eigenmittel. Die intern festgelegte Mindest- Gesamtkapitalquote in Höhe von 16,0 %, die über dem aktuell vorgeschriebenen Mindestwert nach der CRR von 8,0 % zuzüglich des SREP-Zuschlags sowie den kombinierten Kapitalpufferanforderungen zzgl. der Eigenmittelempfehlung nach § 6d KWG liegt, wird mit einer Gesamtkapitalquote (bedeutsamer Leistungsindikator) von zurzeit geplanten 16,73 % zum Jahresende 2024 deutlich überschritten. Des Weiteren können sich aufgrund regulatorischer Verschärfungen für die Finanzwirtschaft (Vereinheitlichung der Einlagensicherung, Basel IV-Regelungen, Meldewesen) weitere Belastungen ergeben, die sich auf die Ergebnis- und Kapitalentwicklung der Sparkasse negativ auswirken können. 5.3 GesamtaussageDie Prognose für das Geschäftsjahr 2024 lässt insgesamt erkennen, dass das hinsichtlich Wettbewerbssituation und Zinslage schwieriger werdende Umfeld auch an der Sparkasse nicht spurlos vorübergeht. Unsere Perspektiven für das Geschäftsjahr 2024 beurteilen wir in Bezug auf die aufgezeigten Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung der von uns erwarteten Entwicklung der Rahmenbedingungen und unserer bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren zusammengefasst als noch günstig, allerdings als herausfordernd und mit vielen Unsicherheiten behaftet. Den Hauptgrund hierfür sieht die Sparkasse in den volkwirtschaftlichen, geopolitischen, regulatorischen und zinspolitischen Rahmenbedingungen, dem umkämpften Markt im Kundenkredit- und Kundeneinlagengeschäft sowie in den steigenden Kosten in Verbindung mit einem umkämpften Arbeitsmarkt für Fachkräfte. Bei der prognostizierten Entwicklung der Ertragslage sollte eine weitere Stärkung der Eigenmittel gesichert sein. Die Sparkasse geht - ausweislich ihrer Kapitalplanung - davon aus, auch 2024 die bankenaufsichtlichen Kennzahlen uneingeschränkt erfüllen zu können. Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir daher davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller bankaufsichtlichen Kennziffern durchgängig gewährleistet sind. Bilanz zum 31.12.2023
Aktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
AnhangA. Allgemeine AngabenDie Bezirkssparkasse Reichenau hat ihren Jahresabschluss nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Eine Konsolidierung der Tochterunternehmen der Sparkasse wäre für die Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu vermitteln, von untergeordneter Bedeutung, da die Vermögenswerte aller Tochterunternehmen in Relation zur Bilanzsumme der Sparkasse und die Jahresergebnisse im Verhältnis zu den GV-Posten der Sparkasse unwesentlich sind. Die Sparkasse hat daher in Anwendung von § 296 Abs. 2 HGB auf die Aufstellung eines Konzernabschlusses verzichtet. B. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenForderungen an Kunden und Kreditinstitute sind zum Nennwert bilanziert. Bei der Auszahlung von Darlehen einbehaltene Disagien werden auf deren Laufzeit bzw. Festzinsbindungsdauer verteilt. Für die im Rahmen unserer Kreditprozesse insbesondere zur Forderungsbewertung identifizierten akuten Ausfallrisiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Die Höhe der Einzelwertberichtigung entspricht i. d. R. dem Blankokreditanteil des ausfallgefährdeten Kreditengagements. Sicherheiten werden dabei mit ihrem erwarteten Realisationswert berücksichtigt. Das latente Kreditrisiko ist durch Pauschalwertberichtigungen abgeschirmt. Die Berechnung erfolgt auf Basis der Grundsätze des IDW RS BFA 7. Hierbei wurde das Bewertungsvereinfachungsverfahren angewandt und der erwartete Verlust über einen Betrachtungszeitraum von zwölf Monaten ohne eine Anrechnung von Bonitätsprämien angesetzt. Die Berechnung des erwarteten Verlusts erfolgt mit der Anwendung, die in der internen Steuerung eingesetzt wird. Basis dieser Berechnung waren insbesondere die mit unseren Ratingverfahren auf Grundlage der Vergangenheit ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten der Kreditnehmer für einen 12-Monatszeitraum und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Kreditnehmer, die im Rahmen der internen Risikosteuerung im Hinblick auf einen Ausfall als risikolos betrachtet werden, wurden auch für die handelsbilanzielle Betrachtung ausgeschlossen. Die Voraussetzungen für die Anwendung des vereinfachten Bewertungsverfahrens sind nach dem Ergebnis unserer Analysen gegeben. Die im Rahmen der Berechnung der Pauschalwertberichtigung verwendeten Modelle und Parameter spiegeln nach unserer Einschätzung die Risikosituation zum Abschlussstichtag ausreichend wider. Die Wertpapiere der Liquiditätsreserve werden zu den Anschaffungskosten bzw. niedrigeren Kurswerten oder den niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert (strenges Niederstwertprinzip); die Wertpapiere des Anlagevermögens werden im Rahmen des gemilderten Niederstwertprinzips teilweise zu den über den Zeitwerten liegenden Anschaffungskosten bzw. den Buchwerten des Vorjahres angesetzt. Für die Ermittlung des Bewertungskurses haben wir die Wertpapiere daraufhin untersucht, ob zum Bilanzstichtag ein aktiver Markt vorliegt. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. In den Fällen, in denen wir insoweit nicht von einem aktiven Markt ausgehen konnten, haben wir die Bewertung anhand von gerechneten Kursen des kursversorgenden Systems vorgenommen, denen unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze ein Discounted Cashflow-Modell zugrunde liegt. Bei Wertpapierleihgeschäften gehen wir nicht von einem Übergang des wirtschaftlichen Eigentums der Wertpapiere aus. Insoweit erscheinen entliehene Wertpapiere (Buchwert 14,6 Mio EUR) nicht in der Bilanz. Die Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Die immateriellen Anlagewerte und das Sachanlagevermögen werden mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer in Anlehnung an die steuerlichen Abschreibungstabellen, bilanziert. Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Aus Vereinfachungsgründen werden bei den Sachanlagen in Anlehnung an die steuerlichen Regelungen Vermögensgegenstände von geringem Wert (bis 250 Euro) sofort als Sachaufwand erfasst und Vermögensgegenstände von geringem Wert (bis 800 Euro) sofort abgeschrieben. Die in den Sonstigen Vermögensgegenständen enthaltenen Forderungen und Vermögenswerte wurden mit dem Niederstwert bewertet. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Unterschied zwischen Erfüllungs- und Ausgabebetrag wird unter den Rechnungsabgrenzungen ausgewiesen. Die Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Pensionsrückstellungen wurden unter Anwendung versicherungsmathematischer Grundsätze mit dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Zugrundelegung der Richttafeln Heubeck 2018 G ermittelt. Für die Abzinsung wurde der sich aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren ergebende durchschnittliche Marktzinssatz von 1,83 % bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren verwendet. Die Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes seit dem letzten Abschlussstichtag werden im Personalaufwand ausgewiesen. Bei der Berechnung wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 3,0 % und ein Rententrend von jährlich 2,5 % berücksichtigt. Einen Fluktuationsabschlag haben wir weiterhin nicht angesetzt. Aus der Berechnung der Rückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre und der vergangenen sieben Geschäftsjahre ergibt sich ein Unterschiedsbetrag von 112 TEUR. Eine Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 HGB besteht nicht, da in Vorjahren bereits in entsprechender Höhe die Sicherheitsrücklage dotiert wurde. Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Mitglied in der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbands Baden-Württemberg (ZVK). Die ZVK finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren (Hybridfinanzierung). Hierbei werden im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz und ein Zusatzbeitrag bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Aus den Zusatzbeiträgen wird gemäß § 64 ZVK-Satzung innerhalb des Vermögens der ZVK ein separater Kapitalstock aufgebaut. Die ZVK erhebt zusätzlich zur Deckung der im ehemaligen Gesamtversorgungssystem entstandenen Versorgungsansprüche ein Sanierungsgeld. Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die ZVK, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der ZVK im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der ZVK handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die ZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag auf 12,1 Mio EUR. Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1% und unter Anwendung der Heubeck-Richttafeln RT 2005 G (in einer an den Bestand der ZVK angepassten Modifikation) ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde. Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die ZVK die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des Verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der Verantwortliche Aktuar der ZVK in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der ZVK. Nach IDW RS BFA 3 n.F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden sowie derivative Finanzinstrumente (insbesondere Zins-Swaps) des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus statistischen Daten abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum Bilanzstichtag ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss. Die strukturierten Produkte (Forwarddarlehen und variable Darlehen mit Zinsuntergrenze) wurden unter Berücksichtigung des IDW RS HFA 22 einheitlich (ohne Abspaltung der Nebenrechte), die Produkte Kredithandelstransaktion SKB XVI, XVIII und XX unter Abspaltung der Nebenrechte bilanziert und ggf. bewertet. Die als "erhaltene" Kreditsicherheiten behandelten Credit Default Swaps, werden nicht eigenständig bilanziert, sondern bei der Bewertung der besicherten Forderung berücksichtigt. Die übernommenen Adressenausfallrisiken aus Credit Linked Notes, die als "gestellte" Kreditsicherheiten behandelt werden, wurden nach IDW RS BFA 1 als Eventualverbindlichkeit ausgewiesen. Für akute Ausfallrisiken wurde eine Rückstellung gebildet. Die zur Steuerung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zinsswapgeschäfte wurden in die verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuchs) einbezogen und waren somit nicht gesondert zu bewerten. Das Währungsrisiko wird über eine Währungsgesamtposition je Währung als Einheit gesteuert. In diese werden je Währung die einzelnen Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten sowie Devisenkassageschäfte eingestellt. Eine besondere Deckung gemäß § 340h HGB wird in Höhe der sich hierbei betragsmäßig ausgleichenden Positionen je Währung angenommen. Die Umrechnung der auf fremde Währung lautenden Bilanzposten (einschließlich Sortenbestände) erfolgte mit dem Kassamittelkurs. Die Aufwendungen aus der Währungsumrechnung wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Die Erträge aus der Umrechnung besonders gedeckter Geschäfte wurden ebenfalls erfolgswirksam vereinnahmt. Der Ausweis der Aufwendungen und Erträge aus besonders gedeckten Positionen erfolgte saldiert im sonstigen betrieblichen Ergebnis. In dem GuV-Posten 8 sind Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von 18 TEUR (Vorjahr 14 TEUR) und in GuV-Posten 12 Aufwendungen in Höhe von 18 TEUR (Vorjahr 12 TEUR) enthalten. C. Erläuterungen zur JahresbilanzAktivseite 3. Forderungen an Kreditinstitute In dieser Position sind enthalten:
Die Unterposition b) - andere Forderungen - (ohne anteilige Zinsen) setzt sich nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
4. Forderungen an Kunden In dieser Position sind enthalten:
Diese Position (ohne anteilige Zinsen) setzt sich nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere In dieser Position sind enthalten:
Es handelt sich um Wertpapiere mit Restlaufzeiten von ein bis fünf Jahren. Wir gehen von einer nur vorübergehenden Wertminderung aus, da der Zeitwert bei diesen Wertpapieren unter deren Einlösungsbetrag bzw. fortgeführten Anschaffungskosten liegt. 9. Treuhandvermögen Das ausgewiesene Treuhandvermögen stellt in voller Höhe Forderungen an Kunden (Aktivposten 4) dar. 12. Sachanlagen In dieser Position sind enthalten:
13. Sonstige Vermögensgegenstände In dieser Position sind enthalten:
14. Rechnungsabgrenzungsposten In dieser Position sind enthalten:
Mehrere Positionen betreffende Angaben
AnlagenspiegelEntwicklung des Anlagevermögens (Angaben in TEUR)
Passivseite 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten In dieser Position sind enthalten:
Die Unterposition b) - mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist - setzt sich (ohne anteilige Zinsen) nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden In dieser Position sind enthalten:
Die Unterposition ab) - Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten - setzt sich (ohne anteilige Zinsen) nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
Die Unterposition bb) - andere Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist - setzt sich (ohne anteilige Zinsen) nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
4. Treuhandverbindlichkeiten Bei den Treuhandverbindlichkeiten handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Passivposten 1). 6. Rechnungsabgrenzungsposten In dieser Position sind enthalten:
9. Nachrangige Verbindlichkeiten
Die Bedingungen der im Passivposten "Nachrangige Verbindlichkeiten" enthaltenen Mittelaufnahmen entsprechen Artikel 63 der Capital Requirements Regulation (CRR). Die Umwandlung in Kapital oder eine andere Schuldform ist in keinem Fall vereinbart oder vorgesehen. Die einzelnen Mittelaufnahmen, die jeweils 10% des Gesamtbetrags übersteigen, sind wie folgt ausgestattet (ohne anteilige Zinsen):
Die nachrangigen Verbindlichkeiten von insgesamt 10.904 TEUR (ohne anteilige Zinsen), die im Einzelfall 10 % des Gesamtbetrags der nachrangigen Verbindlichkeiten nicht übersteigen, haben eine Durchschnittsverzinsung von 1,36 % und eine Laufzeit von 5 bis 10 Jahren. Passivseite unter dem Strich 1. Eventualverbindlichkeiten Im Posten "Eventualverbindlichkeiten" sind im Unterposten b) "Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen" drei Einzelposten von wesentlicher Bedeutung in Bezug auf die Gesamttätigkeit der Sparkasse enthalten; die Einzelbeträge liegen zwischen 2,4 Mio EUR und 3,9 Mio EUR. lDie übernommenen Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen waren nicht zu passivieren, da wir aufgrund der Bonität der Kreditnehmer davon ausgehen, dass die zugrunde liegenden Verpflichtungen erfüllt werden und wir daher nicht in Anspruch genommen werden. 2. Andere Verpflichtungen Im Posten "Andere Verpflichtungen" sind im Unterposten c) "Unwiderrufliche Kreditzusagen" acht Einzelposten von wesentlicher Bedeutung in Bezug auf die Gesamttätigkeit der Sparkasse enthalten; die Einzelbeträge liegen zwischen 2,2 Mio EUR und 8,8 Mio EUR. Bei den genannten unwiderruflichen Kreditzusagen handelt es sich mit 2,3 Mio EUR um Kontokorrentkredite, mit 25,5 Mio EUR um Darlehen und mit 0,7 Mio EUR um Avalkredite. Wir gehen derzeit grundsätzlich davon aus, dass die unwiderruflichen Kreditzusagen künftig von den Kreditnehmern in Anspruch genommen werden. D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung1. Zinserträge In dieser Position sind enthalten:
8. Sonstige betriebliche Erträge In dieser Position sind enthalten:
29. Bilanzgewinn Der Verwaltungsrat wird den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 in seiner für den 05. Juni 2024 vorgesehenen Sitzung feststellen. Der Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses sieht vor, den Bilanzgewinn vollständig der Sicherheitsrücklage zuzuführen. E. Sonstige AngabenAnteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
(1) Konzernabschluss gemäß IFRS (2) Keine Angabe gemäß § 286 Abs. 3 Satz 2 HGB Der übrige Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11 HGB ist für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung. Wir sind unbeschränkt haftende Gesellschafterin der DKE-GbR, Berlin. Der Sparkassenverband Baden-Württemberg hat sich zusammen mit den weiteren Trägern quotal entsprechend seinem Stammkapitalanteil an der Bereitstellung von zusätzlichem Eigenkapital für die Landesbank Baden-Württemberg beteiligt. Als Mitglied des Sparkassenverbands Baden-Württemberg sind wir verpflichtet, über Umlagen den nicht anderweitig gedeckten Verbandsaufwand entsprechend dem maßgeblichen Umlageschlüssel abzudecken. Darüber hinaus sind wir Mitglied des Sicherungssystems der Deutschen Sparkassenorganisation, wobei das System der freiwilligen Institutssicherung beibehalten wurde. Zusätzlich erfüllt das Sicherungssystem auch die Anforderungen des Einlagensicherungsgesetzes. Aus diesen Verpflichtungen ist über die laufenden jährlichen Beitragsverpflichtungen hinaus derzeit ein akutes Risiko einer wesentlichen Inanspruchnahme nicht erkennbar. Zum Erwerb der Landesbank Berlin Holding AG (LBBH) durch die S-Finanzgruppe haben wir uns über den Deutschen Sparkassen- und Giroverband ö.K. (DSGV) an der Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG (Erwerbsgesellschaft) als Kommanditistin unterbeteiligt. In diesem Zusammenhang besteht ein Aufwendungsersatzanspruch des DSGV gegenüber den Unterbeteiligten für den Fall, dass die über die Erwerbsgesellschaft auszuschüttenden Dividenden der LBBH die laufenden Aufwendungen (im Wesentlichen aus der Fremdfinanzierung) nicht abdecken. Aktuell ist aus dieser Verpflichtung kein akutes Risiko einer Inanspruchnahme erkennbar. Derivative Finanzinstrumente Die am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelten Termingeschäfte gliedern sich wie folgt:
(1) Ohne anteilige Zinsen (2) Diese in die Zinsbuchsteuerung einbezogenen Derivate wurden bei der verlustfreien Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuchs) berücksichtigt (vgl. Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden") und waren insoweit nicht gesondert zu bewerten. Bei diesen OTC-gehandelten derivativen Finanzinstrumenten werden theoretisch ermittelte Werte als Zeitwerte angesetzt (Mark to Model Bewertung). Dabei werden die Zinsswaps in die Basisbestandteile Kuponanleihe und Floater zerlegt und unter Zugrundelegung entsprechender Zinsstrukturkurven getrennt bewertet. Der Barwert des Swaps ergibt sich dabei aus der Differenz der Barwerte der beiden Basisprodukte. Die beizulegenden Zeitwerte der Kreditderivate werden nach der JPMorgan-Methodik bewertet. Kern der Methodik ist, dass der vereinbarte Spread und der aktuell faire Spread auf den jeweiligen Bewertungszeitpunkt abdiskontiert werden. Die Differenz der Barwerte der beiden Cash Flow-Reihen bildet den Zeitwert des Credit Default Swaps. Dabei wird der faire Spread anhand der Ausfallwahrscheinlichkeiten des Referenzschuldners ermittelt, die aus historischen Ausfallzeitreihen (bei nicht marktgängigen Adressen) oder gehandelten Marktspreads (implizierte Ausfallwahrscheinlichkeit, bei Vorhandensein eines liquiden Marktes für die Adresse) abgeleitet werden. Bei den Kontrahenten im Derivategeschäft per 31. Dezember 2023 handelt es sich ausschließlich um deutsche Kreditinstitute. Latente Steuern Aufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen Handels- und Steuerbilanz bestehen zum Bilanzstichtag Steuerlatenzen. Dabei wird der Gesamtbetrag der künftigen Steuerbelastungen durch absehbare Steuerentlastungen überdeckt. Ein Ausweis passiver latenter Steuern war insoweit nicht erforderlich, auf den Ansatz aktiver latenter Steuern hat die Sparkasse entsprechend § 274 Abs. 1 HGB verzichtet. Die wesentlichen künftigen Steuerbelastungen resultieren aus bilanziellen Ansatzunterschieden bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen. Die zum Ausgleich der künftigen Steuerbelastungen benötigten absehbaren künftigen Steuerentlastungen ergeben sich aus unterschiedlichen bilanziellen Ansätzen bei den Forderungen an Kunden und den Rückstellungen. Der Ermittlung der latenten Steuern wurde ein Steuersatz von 28,261 % (Körperschaft- und Gewerbesteuer zzgl. Solidaritätszuschlag) zugrunde gelegt. Aus Beteiligungen an Personengesellschaften resultierende, lediglich der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag unterliegende Differenzen wurden bei den Berechnungen mit einem Steuersatz von 15,825% berücksichtigt. Abschlussprüferhonorare Für das Geschäftsjahr wurden von unserem Abschlussprüfer für folgende Leistungen Honorare berechnet:
Mitarbeiter/innen Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:
Bezüge / Kreditgewährungen an Vorstand und Verwaltungsrat Für die früheren Mitglieder des Vorstandes bzw. deren Hinterbliebene wurden Versorgungsbezüge in Höhe von 340 TEUR bezahlt. Für diese Personengruppe bestehen Pensionsrückstellungen in Höhe von 7.033 TEUR. Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhielten für Ihre Tätigkeit im Berichtsjahr Gesamtbezüge in Höhe von 92 TEUR. Den Mitgliedern des Vorstandes wurden Kredite (einschließlich Haftungsverhältnisse) in Höhe von 520 TEUR gewährt. An die Mitglieder des Verwaltungsrates wurden Kredite (einschließlich Haftungsverhältnisse) in Höhe von 5.022 TEUR ausgereicht. Organe
Reichenau, 23. April 2024 Der Vorstand Günter Weber Alexander Bertram Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023("Länderspezifische Berichterstattung")Die Bezirkssparkasse Reichenau hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Bezirkssparkasse Reichenau besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die Bezirkssparkasse Reichenau definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 33.573 TEUR. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 123. Der Gewinn vor Steuern beträgt 4.738 TEUR. Die Steuern auf den Gewinn betragen 3.982 TEUR. Die Steuern betreffen laufende Steuern. Die Bezirkssparkasse Reichenau hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Bezirkssparkasse Reichenau, Reichenau VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Bezirkssparkasse Reichenau (im Folgenden: Sparkasse) bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 Handelsgesetzbuch (im Folgenden: HGB) erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden: EU-APrVO) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Sparkasse unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar: Bewertung von Forderungen an Kunden a) Sachverhalt und Problemstellung Das Kundenkreditgeschäft ist ein maßgebliches Geschäftsfeld der Sparkasse. Bei der Bewertung einzelner Kundenforderungen ist das Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. insbesondere die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, sowie die Bewertung der ggf. vorliegenden Sicherheiten, maßgeblich. Die Bewertung dieser Forderungen beruht somit in einem hohen Maße auf den Einschätzungen und Annahmen des Vorstands der Sparkasse zu den genannten Sachverhalten. Die Unsicherheiten bei diesen Ermessensentscheidungen sind aktuell insbesondere durch die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen geprägt. Von besonderer Bedeutung ist hierbei die Einschätzung, inwieweit die hieraus resultierenden Belastungen die Kapitaldienstfähigkeit der betroffenen Kreditnehmer dauerhaft negativ beeinflussen. Diese Thematik hat daher wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss, insbesondere auf die Ertragslage der Sparkasse. Für die Zwecke der Rechnungslegung sind insofern die Kreditprozesse zur Bewertung der Forderungen von besonderer Bedeutung. Die Bewertung von Forderungen an Kunden bedarf insoweit einer besonderen Befassung durch den Abschlussprüfer. b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Bereits im Rahmen unserer vorgezogenen Prüfung der organisatorischen Pflichten haben wir die Ordnungsmäßigkeit der Kreditprozesse, u. a. den Forderungsbewertungsprozess, betrachtet. Die relevanten Kreditprozesse sowie die Ausgestaltung und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems bei der Bewertung der Kundenforderungen beurteilen wir regelmäßig auf Grundlage von Aufbau- und Funktionsprüfungen. Bei einer risikoorientierten - unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen - vorgenommenen bewussten Auswahl von Kreditengagements haben wir aussagebezogene Prüfungshandlungen in Form von Einzelfallprüfungen vorgenommen und auf der Grundlage von Kreditunterlagen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen die von der Sparkasse vorgenommene Beurteilung des kreditnehmerbezogenen Adressenausfallrisikos sowie die Bewertung der Kreditsicherheiten bei ausfallgefährdeten Forderungen nachvollzogen. c) Verweis auf weitergehende Informationen Weitere Informationen und Erläuterungen sind in den Anhangangaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Abschnitt B) sowie zu den Beständen zum Bilanzposten Aktiva 4 (Abschnitt C) enthalten. Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellungen und Erläuterungen im Lagebericht (Abschnitte 2.3.2, 2.4.1 und 4.2.1). Verantwortung der gesetzlichen Vertreter (Vorstand) und des Aufsichtsorgans (Verwaltungsrat) für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse. - führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und, sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Übrige Angaben gemäß Art. 10 EU-APrVO Wir sind nach § 30 Abs. 2 Satz 2 Sparkassengesetz für Baden-Württemberg i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Art. 11 EU-APrVO in Einklang stehen. Von uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse erbracht: - Prüfung im Zusammenhang mit der Kostenumlage der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht für den Aufsichtsbereich Wertpapierhandel gemäß § 16j Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz - FinDAG) - Abgabe von Bestätigungen bei Kredithandelstransaktionen (Kreditbaskets) VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Peter Ohnimus.
Stuttgart, den 2. Mai 2024 Sparkassenverband
Baden-Württemberg
Ohnimus, Wirtschaftsprüfer ErgebnisverwendungsbeschlussBericht des Verwaltungsrats und GewinnverwendungsbeschlussDer Verwaltungsrat nahm die ihm nach Gesetz und Satzung übertragenen Aufgaben 2023 in vollem Umfang wahr. Der Vorstand hat ihn regelmäßig über den Geschäftsgang und die Entwicklung und Lage der Sparkasse unterrichtet. Soweit sparkassenrechtlich erforderlich, stimmte der Kreditausschuss den entsprechenden Kreditbeschlüssen zu. Die Prüfungsstelle des Sparkassenverbands Baden-Württemberg hat den Jahresabschluss für das Jahr 2023 geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Unter Beachtung des § 30 SpG hat der Verwaltungsrat den Geschäftsbericht zur Kenntnis genommen und den Jahresabschluss am 05. Juni 2024 festgestellt. Entsprechend dem Vorschlag des Vorstands hat der Verwaltungsrat über die Verwendung des Bilanzgewinns folgenden Beschluss gefasst: Der Bilanzgewinn wird in voller Höhe der Sicherheitsrücklage zugeführt.
Der Vorsitzende des Verwaltungsrats Dr. Wolfgang Zoll, Bürgermeister |
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