GEHAMED GmbH
Selbe AdresseErbringung von ergotherapeutischen Dienstleistungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Nils Dr. Hellrung seit 31.5.2022 | Prokura |
Thomas Dr. Aßmann seit 31.5.2022 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.50% | |
PODESTA GmbH | 49.50% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
TAG TeleArzt GmbHKölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 10.08.2015 bis zum 31.12.2015Bilanz zum 31.12.2015
Anhang für kleine Genossenschaften1.Allgemeine Angaben Die Gesellschaft ist eine Kleinstkapitalgesellschaft gemäß § 267a HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Bei der Aufstellung des Anhang hat die Gesellschaft von den größenabhängigen Erleichterungen des § 288 HGB gebrauch gemacht. 2.Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften i.S.v. § 267 Abs.1 HGB. Von den größenabhängigen Erleichterungen gem. § 274 a und § 276 HGB wurde Gebrauch gemacht. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände und die liquiden Mittel sind mitdem Nennwert angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. 3.Erläuterungen zur Bilanz 1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Forderungen aus Steuern bestehen in Höhe von EUR 2.211,62. 2.Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. 4.Sonstige Angaben Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr keine Mitarbeiter. Geschäftsführung Nicole Richter, Juristin, Köln Dr. Thomas Aßmann, Arzt, Lindlar Von der Befreiungsvorschrift gem. § 286 Abs. 4 HGB wurde Gebrauch gemacht. Köln, 31.03.2016 Ort, Datum Nicole Richter Dr. Thomas Aßmann |
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