Koch
Dachtechnik GmbH
Meerane
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
317.107,64 |
61.634,56 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,57 |
6.937,06 |
| II.
Sachanlagen |
317.104,07 |
54.697,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
5.017.384,71 |
5.034.033,99 |
| I.
Vorräte |
1.260.809,01 |
1.850.254,07 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
6.996.694,00 |
3.933.856,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.077.438,94 |
1.184.534,74 |
| III.
Wertpapiere |
1.427.504,11 |
1.328.919,27 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.251.632,65 |
670.325,91 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
825,00 |
9.085,00 |
| D.
Aktive latente Steuern |
8.776,00 |
8.683,00 |
| Aktiva |
5.344.093,35 |
5.113.436,55 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.799.959,61 |
1.520.894,60 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
52.000,00 |
52.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
1.747.959,61 |
1.468.894,60 |
| B.
Rückstellungen |
1.935.961,18 |
1.806.550,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.608.172,56 |
1.785.991,95 |
| Summe
Passiva |
5.344.093,35 |
5.113.436,55 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
1.
Allgemeine Angaben zum handelsrechtlichen
Jahresabschluss
Die Koch Dachtechnik GmbH, Seifritzer Allee 24, 08393
Meerane ist im Handelsregister beim Amtsgericht Chemnitz
unter Nummer HRB 5128 eingetragen.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
Vorschriften der §§ 238 ff. HGB und den
ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften, §§ 264 ff. HGB sowie den
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes
aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Gesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen nach
§ 288 HGB wurden - soweit möglich - in Anspruch
genommen.
2.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des
aktuell geltenden Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Darstellungs- und Bewertungsmethoden wurden im
Wesentlichen beibehalten. Die Wertansätze der
Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit
denen der Schlussbilanz des vorangegangenen
Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde
von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
angesetzt. Bei Vermögensgegenständen, deren
Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden die
Anschaffungskosten um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt
grundsätzlich zu den durchschnittlichen
Anschaffungskosten des Bestands bzw. zum niedrigeren
beizulegenden Wert am Abschlussstichtag.
Anschaffungskostenminderungen werden durch Abschläge
berücksichtigt.
Die
unfertigen Leistungen werden zu Herstellungskosten
unter Berücksichtigung der retrograden Bewertung
angesetzt. Dem Niederstwertprinzip wird - soweit
erforderlich - durch ausreichende Abschläge Rechnung
getragen. Der Abschlag betrug im Geschäftsjahr bei
unfertigen Leistungen an fremde Unternehmen 11,00 %
(Vorjahr 11,00%).
Die auf die unfertigen Leistungen
erhaltenen Anzahlungen werden mit ihrem Nennwert
offen von den Vorräten abgesetzt.
Der Ansatz der
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum
Nennwert abzüglich Wertberichtigungen für
individuell ermittelte Einzelrisiken sowie einer
Pauschalwertberichtigung für das allgemeine
Kreditrisiko.
Die
Rückstellungen wurden auf der Grundlage der
neuen Fassung des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist
hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag gem. §
253 Abs.1 HGB.
Die
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs.1 HGB angesetzt.
3.
Erläuterungen zu den Posten der Bilanz
Die
Vorräte sind von € 5.784.110,07 um €
2.473.347,44 auf € 8.257.503,01 gestiegen. Die
Bewertung erfolgt zu Herstellungskosten unter
Berücksichtigung der retrograden Bewertung. Dem
Niederstwertprinzip wird - soweit erforderlich - durch
ausreichende Abschläge Rechnung getragen. Die auf die
unfertigen Leistungen erhaltenen Anzahlungen werden offen
in Höhe der unfertigen Leistungen von den
Vorräten abgesetzt.
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind
durch Einzel- und Pauschalwertberichtigungen vermindert
worden. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
haben insgesamt eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die
sonstigen Vermögensgegenstände haben
ebenfalls eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Sie
enthalten u. a. Jahresrückvergütungen von
Lieferanten, Versicherungsentschädigungen und
Steuererstattungen.
Der
aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand nach
dem Abschlussstichtag darstellen.
Aktive latente Steuern ergeben sich durch
temporäre Differenzen zwischen Handels- und
Steuerbilanz aufgrund der Bewertung von
Rückstellungen. Die Bewertung erfolgte für
Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und
Gewerbesteuer in Höhe von 30,0 % (Vj. 30,0 %) auf die
Differenzen. Die aktiven latenten Steuern sind im Vergleich
zum Vorjahr mit T€ 9 unverändert geblieben.
Der Gesamtbetrag der ausschüttungsgesperrten
Beträge i. S. d. § 268 Abs. 8 HGB beläuft
sich auf insgesamt T€ 9 und betrifft in vollem Umfang
die aktiven latenten Steuern.
Die
sonstigen Rückstellungen beinhalten u. a.
Vorsorgen, vor allem für Urlaubs- und
Gutstundenansprüche der Mitarbeiter,
Garantieverpflichtungen, ausstehende Rechnungen,
Schadensersatzansprüche sowie Jahresabschluss- und
Prüfungskosten.
Bei den
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte.
Die
sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten die
betriebliche Umsatzsteuer für das laufende
Geschäftsjahr, Körperschaftsteuer für das
Vorjahr und Verbindlichkeiten aus der Lohn- und
Gehaltsabrechnung aus dem Monat Dezember 2023. Sie haben
grundsätzlich Restlaufzeiten bis zu einem Jahr. Es
bestehen Verbindlichkeiten aus sozialer Sicherheit in
Höhe von Euro 9.391,40 (Vorjahr Euro 10.659,09). Des
Weiteren bestehen Verbindlichkeiten aus Steuern in
Höhe von insgesamt Euro 243.743,19 (Vorjahr Euro
292.516,43).
4.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
Die Umsatzerlöse des Geschäftsjahres 2023 setzen
sich im Wesentlichen aus Klempnerarbeiten zusammen. Auf
eine Aufgliederung der Umsatzerlöse wird
gemäß § 288 Satz 2 HGB verzichtet.
Die
sonstigen betrieblichen Erträge betreffen u. a.
Erträge aus der Herabsetzung der
Einzelwertberichtigung zu Forderungen, aus
Versicherungsentschädigungen, sowie aus verrechneten
sonstigen Sachbezügen.
Die
sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen neben
Mieten und Pachten die Bildung von Rückstellungen,
Zuführung von Einzelwertberichtigungen auf Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen, Verwaltungs-, Vertriebs-
und Instandhaltungsaufwendungen.
5.
Sonstige Angaben
Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus
Miet- und Leasingverträgen in Höhe von T€
1.158.
In der Bilanz nicht enthaltene
schwebende Geschäfte, über die nach §
285 Satz 1 Nr. 3 HGB zu berichten wäre, liegen nicht
vor.
Zum Abschlussstichtag bestehen
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten nach §
251 HGB. Sie resultieren aus einer gesamtschuldnerischen
Sicherungsgestellung der Koch Bedachungen GmbH
gegenüber dem von der Sparkasse Westerwald-Sieg
gewährten Rahmenkredit (T€ 3.000) sowie dem von
der Westerwald-Bank gewährten Rahmenkredit (T€
2.500) für die anderen Unternehmen der Koch-Gruppe.
Zum Bilanzstichtag wurden die Kredite innerhalb der
Koch-Gruppe i.H.v. € 0,00 in Anspruch genommen;
sodass kein Haftungsverhältnis vorliegt.
Des Weiteren bestehen Haftungsverhältnisse
aufgrund der branchenüblichen Gewährleistungen.
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 51 (Vj.: 50).
Zur alleinigen
Geschäftsführung war Herr Thorsten Koch
bestellt. Auf die Angabe der Bezüge der
Geschäftsführung wird gemäß § 288
Abs. 1 HGB verzichtet.
6.
Nachtragsangaben
Nach Ablauf des Geschäftsjahres 2023 sind
über die bereits dargestellten Entwicklungen hinaus
keine weiteren Ereignisse eingetreten, die für die
Gesellschaft von wesentlicher Bedeutung sind und zu einer
veränderten Beurteilung des Unternehmens führen
könnten. Der Geschäftsverlauf in den ersten
Monaten bestätigt die getroffenen Aussagen.
Der Jahresabschluss der Koch Dachtechnik GmbH,
Meerane wird gemäß § 245 HGB wie folgt
unterschrieben:
Meerane, den 7. Juni
2024
Koch Dachtechnik GmbH
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(Thorsten Koch)
Geschäftsführer
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.06.2024
festgestellt.
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