Herstellung von Türen und Fenstern aus Holz
ESTEL Europe GmbH
Handelsstraße 1, 04420 Markranstädt, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Iuliia Reinsberger seit 5.5.2023 | Geschäftsführer |
Anke Veronika Köhler seit 5.5.2023 | Prokura |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
OOO Unikosmetik | 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ESTEL Europe GmbHLeipzigJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen des Jahresabschlusses 1.1 Allgemeine Angaben 1.2 Buchführung und Inventar 1.3 Festlegungen über die Ausübung von Wahlrechten 1.4 Feststellungen zu den Grundlagen des Jahresabschlusses 2. Rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen 2.1 Rechtliche Verhältnisse 2.2 Steuerliche Verhältnisse 2.3 Wirtschaftliche Verhältnisse 2.3.1 Allgemeines 2.3.2 Vermögenslage 2.3.3 Finanzlage 3. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 4. Anlagen 4.1 Bilanz 4.2 Anlagenspiegel 4.3 Entwicklung des Anlagevermögens 4.4 Gewinn- und Verlustrechnung 4.5 Anhang 4.6 Lagebericht 1. Grundlagen des Jahresabschlusses 1.1 Allgemeine Angaben Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 267, 276, 288, 274a HGB kein Gebrauch gemacht. Eine Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 sowie der anderen notwendigen Unterlagen ist erfolgt. 1.2 Buchführung und Inventar Für die Gesellschaft besteht nach § 238 HGB Buchführungspflicht. Die Buchführung wurde auf den EDV-Systemen des Unternehmens erstellt. Die dabei eingesetzte Software SAP Business One erfüllt im Wirtschaftsjahr die Voraussetzungen für eine ordnungsmäßige Finanzbuchführung. Die Entwicklung des Jahresabschlusses wurde unter Berücksichtigung der GoBD durchgeführt. Die Anlagenbuchführung wurde manuell auf Basis der bisherigen Anlagenbuchführung der DATEV eG fortgeführt und in das EDV-Systeme SAP Business One übernommen. Die eingesetzte Software erfüllt die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Buchführung. Die Vorschriften gemäß den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) entsprechend GZ IV A 4 - S 0316/19/10003 :001 vom 28. November 2019 werden eingehalten. Die Lohn- und Gehaltsbuchführung wurde durch einen externen Dienstleister unter Verwendung der EDV-Software der DATEV e. G. Lohn und Gehalt in den jeweils aktuellen Versionen vorgenommen. Die Verfahrensabläufe in der Buchführung haben keine nennenswerten organisatorischen Änderungen erfahren. Auf den 31. Dezember 2022 wurde eine Inventur durchgeführt. Organisatorische Vorbereitungen und Festlegungen von Durchführungsanweisungen erfolgten entsprechend den Grundlagen der ordnungsgemäßen Buchführung. Das Vorratsvermögen wurde von der Gesellschaft bestandsmäßig zum Abschlussstichtag erfasst. Das Inventarverzeichnis ist von der Geschäftsführung unterzeichnet. 1.3 Festlegungen über die Ausübung von Wahlrechten Erforderliche Entscheidungen über die Ausübung materieller und formeller Gestaltungsmöglichkeiten (Ansatz-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechte sowie Ermessensentscheidungen) wurden im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses von der Geschäftsführung in Rücksprache mit dem steuerlichen Vertreter getroffen. 1.4 Feststellungen zu den Grundlagen des Jahresabschlusses Die Vorjahreswerte bzw. Saldovorträge wurden ordnungsgemäß übernommen. Der Jahresabschluss wurde auf den EDV-Systemen des Unternehmens erstellt. Die dabei eingesetzte Software SAP Business One erfüllt im Wirtschaftsjahr die Voraussetzungen für eine ordnungsmäßige Finanzbuchführung und Entwicklung des Jahresabschlusses. Soweit sich im Rahmen der Jahresabschlusserstellung Buchungen ergaben, wurden diese mit der Geschäftsführung und dem zuständigen Steuerberater abgestimmt. Die Abschlussbuchungen wurden bis zum Abschluss aller Tätigkeit vorgenommen. Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der §§ 266 und 275 HGB. Das Anlagevermögen ist in einem Bestandsnachweis ordnungsgemäß entwickelt. Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren - ist durch die Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen. Soweit solche Risiken nach dem Bilanzstichtag entstanden sind, wird auf sie im Anhang verwiesen. Der Anhang enthält die vorgeschriebenen Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung - soweit sie nicht bereits dort gemacht wurden - und er gibt die sonstigen Pflichtangaben richtig und vollständig wieder. Die einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden im Erläuterungsteil ausführlich dargestellt. Aufweitergehende Erläuterungen im Anhang wird hingewiesen. 2. Rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen 2.1 Rechtliche Verhältnisse
Wesentliche Änderungen der rechtlichen Verhältnisse nach dem Abschlussstichtag: Am 28. Februar 2023 wurden per Gesellschafterversammlung nachfolgende wesentliche Änderungen der rechtlichen Verhältnisse nach dem Abschlussstichtag beschlossen. Die Geschäftsführerin, Frau Odette Reiche, wird zum 31. Mai 2023 abberufen. Ihr wurde Entlastung erteilt. Die Prokuristin, Frau Teresa Stadie, wird zum 14. März 2023 abberufen. Ihr wurde Entlastung erteilt. Frau lluiia Reinsberger wird zum 15. März 2023 als Geschäftsführerin bestellt. Frau Anke Köhler wird zum 15. März 2023 Prokura erteilt. 2.2 Steuerliche Verhältnisse
Die Gesellschaft unterliegt auf Grund der Tätigkeit der Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer. Die Gesellschaft unterliegt der Regelbesteuerung gemäß den §§ 16 - 18 des UStG. Die Voraussetzungen des § 20 UStG liegen nicht vor. Das Unternehmen versteuert die Umsätze nach vereinbarten Entgelten im Sinne von § 16 UStG. Die letzte steuerliche Betriebsprüfung wurde auf Anordnung des Finanzamtes Grimma unter der Steuernummer 238/108/07393 in Zusammenarbeit mit dem Finanzamt Chemnitz-Süd in der zeit vom 30. März bis 14. Dezember 2020 durchgeführt. Die Prüfung erstreckte sich auf die Veranlagungszeiträume 2015 bis einschließlich 2017. Der Prüfungsbericht wurde am 07. Januar 2021 fertig gestellt. Notwendige Anpassungen erfolgten im Jahresabschluss 2020. Des Weiteren erfolgte eine Lohnsteuer-Außenprüfung für die Zeiträume Januar 2015 bis Juni 2018. Diese Prüfung erfolgte auf Anordnung des Finanzamtes Grimma vom 13. August 2018 und wurde in der Zeit vom 26. September 2018 bis 27. September 2018 durchgeführt. Die Prüfungsfeststellungen ergingen mit dem Bericht über die Lohnsteuer-Außenprüfung vom 17. Dezember 2018. Die Steuererklärungen wurden bis einschließlich 2020 beim Finanzamt eingereicht. Die Bescheide ergingen teilweise vorläufig gem. § 165 Abs. 1 Satz 2 AO. Für die Abgabe der entsprechenden Steuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2021 wurden die Sonderregelungen des Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes in Anspruch genommen. 2.3 Wirtschaftliche Verhältnisse 2.3.1 Allgemeines Angaben zum Personal Der Stand und die Entwicklung der Personalstruktur wird im Anhang zusammenfassend dargestellt. Angaben zu Beteiligungen und deren Entwicklung Als Finanzanlagen waren Beteiligungen an Kapitalgesellschaften in Höhe vom EUR 2,00 auszuweisen. Die Zusammensetzung des am Abschlussstichtag vorhandenen Beteiligungsbestandes und deren Einzelgliederung wird im Anhang dargestellt. 2.3.2 Vermögenslage Die aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 abgeleitete Darstellung der Vermögenslage der Gesellschaft lässt sich im Vergleich zum vorherigen Bilanzstichtag folgendermaßen darstellen:
2.3.3 Finanzlage Kapitalflussrechnung Im Folgenden werden die Mittelherkunft und die Mittelverwendung des Berichtsjahres 2021 anhand einer Kapitalflussrechnung (direkte Methode) dargestellt, wobei die drei Bereiche der Kapitalflussrechnung als Einheit zu betrachten sind. Zur Entwicklung der Liquidität und der Finanzkraft wird dargestellt, wie sich die Zahlungsmittel (Kassenbestände, Schecks sowie Guthaben bei Kreditinstituten) im Berichtszeitraum durch Mittelzuflüsse und Mittelabflüsse verändert haben. Dabei wird zwischen Zahlungsströmen aus Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit unterschieden. Über die Zahlungsströme in der Kapitalflussrechnung werden Informationen getrennt nach den Cashflows aus der laufenden Geschäftstätigkeit, aus der Investitionstätigkeit (einschließlich Desinvestitionen) und aus der Finanzierungstätigkeit vermittelt, wobei die Summe der Cashflows aus diesen drei Tätigkeitsbereichen der Veränderung des Finanzmittelfonds in der Berichtsperiode entspricht, soweit diese nicht auf Wechselkurs- oder sonstigen Wertänderungen beruhen. Kapitalflussrechnung (direkte Methode)
Ergänzend hierzu stellen sich die Forderungen und Verbindlichkeiten wie folgt dar:
Die Ertragslage hat sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt entwickelt:
Die Gesellschaft schloss das Geschäftsjahr 2022 mit einem Jahresergebnis von -4.482.470,90 EUR (Vorjahr: 716.976,89 EUR) ab. Die Umsatzerlöse betrugen im Berichtszeitraum 6.304.202,43 EUR. Im Vorjahr 2021 wurde demgegenüber ein Betrag von 5.559.727,23 EUR ausgewiesen. Das entspricht einer Mehrungsrate von 13,39 %. Die sonstigen betrieblichen Erträge sind im Geschäftsjahr 2022 um 38,12 % von 457.276,62 EUR auf 282.962,64 EUR gesunken. Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren in 2022 betrugen 2.359.505,98 EUR gegenüber 1.771.094,90 EUR im Vergleichszeitraum 2021. Der relative Anstieg gegenüber dem Vorjahr beträgt damit 33,22 %. Die Personalaufwendungen 2022 betrugen 2.371.210,10 EUR gegenüber 2.190.291,54 EUR im Vergleichszeitraum 2021. Die absolute Veränderung beträgt damit 180.918,56 EUR. Dies ergibt eine Steigerungsrate von 8,26 %. Erläuternde Angaben werden im Anhang dargestellt, sofern dies erforderlich erscheint. 3. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Unterschrift der Geschäftsführung
Markranstädt, 31.05.2023 ESTEL Europe GmbH Unterschrift Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 20221. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Anschaffungskosten beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 250,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Vom Gesamtbetrag von EUR 48.983,09 € entfielen EUR 1.097,74 € auf die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter. Des Weiteren wurden den Bewertungen die Grundsätze und Regelungen, des BMF-Schreibens vom 22.02.2022 (IV C3-S 2190/21/10002) zugrunde gelegt. Danach wurde die betriebsgewöhnliche Nutzdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung auf ein Jahr begrenzt. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Der Bestand an vorhandenen Beteiligungen setzt sich aus Anteilen an Kapitalgesellschaften zusammen.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Vom Forderungsbestand waren folgende Einzelwertberichtigungen abzusetzen:
Die Berechnung der Pauschalwertberichtigung zu Forderungen erfolgte mit 1 % der werthaltigen Forderungen aus Lieferung und Leistungen. Sie beträgt im Wirtschaftsjahr 2.605,00 EUR. Im Wirtschaftsjahr 2020 erhöhte sich der Forderungsbestand gegen verbundene Unternehmen um EUR 2.211.021,54. Im Zuge der grenzüberschreitenden Verschmelzung zwischen der ESTEL Europe GmbH (übernehmendes Unternehmen) und ESTEL Cosmetics Development s.r.o. (übergehendes Unternehmen) wurden sämtliche Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten übertragen, darunter kurzfristige Forderungen aus gewährten Darlehen an verbundene Unternehmen (hier: ESTEL Cosmetics Bulgaria Ltd. und ESTEL Cosmetics Mexico S de R.L de C.V). Die Werthaltigkeit der Forderungen gegenüber der ESTEL Cosmetics Bulgaria Ltd. kann zum Zeitpunkt der Aufstellung der Bilanz zum 31. Dezember 2022 abschließend als nicht existent festgestellt werden, da zu diesem Zeitpunkt bereits die Liquidation des Unternehmens beschlossen wurde und die Forderungen nunmehr uneinbringlich sind. Hingegen kann die Werthaltigkeit der Forderungen gegenüber dem verbundenen Unternehmen ESTEL Cosmetics Mexico S de R.L de C.V nicht abschließend bzw. eindeutig beurteilt werden. Insofern wird vorläufig an dem Werterhalt der Forderungen festgehalten. Bei den Forderungen handelt es sich um Forderungen in fremder Währung (USD). Insofern war eine Bewertungskorrektur zum Bilanzstichtag vorzunehmen. Hinsichtlich der Forderungen in Höhe von 1.047.998,78 EUR gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, war zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 zunächst eine vollständige Wertberichtigung vorzunehmen. Anschließend wurde die gesamte Forderung als Forderungsverlust in unüblicher Höhe abgeschrieben, da diese nach aktueller Beurteilung uneinbringlich geworden sind. In den Sonstigen Vermögensgegenständen sind Beträge enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag rechtlich entstehen. Es handelt sich um Vermögensgegenstände, die erst nach dem Bilanzstichtag zu Einnahmen führen, aber zum Zweck der periodengerechten Gewinnermittlung bereits zum Bilanzstichtag als Einnahmen erfasst wurden. Der Jahresabschluss enthält auf fremde Währung lautende Sachverhalte, die in EUR umgerechnet wurden. Die Finanzmittel in fremder Währung (USD 209.023,28) sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Dieser belief sich laut Europäischer Zentralbank auf 1,0676 USD. Daraus resultierend erfolgte zum Bilanzstichtag eine Bewertungskorrektur zu Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von EUR 20.248,14, welche ertragswirksam erfasst wurde. Zum Bilanzstichtag waren Rechnungsabgrenzungsposten, welche in künftigen Wirtschaftsjahren als Aufwand aufzulösen sind, in Höhe von 3.138,20 EUR auszuweisen. Von der Möglichkeit, einen Aktiv-Posten für latente Steuererträge zu bilden, wurde in den vorangegangenen Wirtschaftsjahren Gebrauch gemacht. Basierend auf dem aktuellen Jahresergebnis ist mit einem Verlust in Höhe von 4.482.470,90 EUR zu rechnen. Allerdings ist davon auszugehen, dass das handelsrechtliche Ergebnis um 4.877.000,00 EUR zu korrigieren ist. Daraus ergibt sich ein steuerrechtlich positives Jahresergebnis. Daher ist auf die Bildung eines Aktivpostens für latente Steuern zu verzichten. Nachfolgende Darstellung bildet die Veränderungen des Eigenkapitals im Wirtschaftsjahr 2022 ab. Die bestehende Kapitalrücklage basiert zu 100% auf dem Verschmelzungsprozess mit der ESTEL Cosmetics Development s.r.o. aus dem Wirtschaftsjahr 2021.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Auf Grund des Jahresergebnisses wurde eine Gewerbesteuerrückstellung in Höhe von EUR 77.500,00 und eine Körperschaftsteuerrückstellung in Höhe von EUR 86.600,00 gebildet. Des Weiteren wurde die für 2021 gebildete Körperschaftsteuer nochmals um 10.000,00 EUR erhöht. Diese Anpassung beruht auf der zu erwartenden Korrektur für 2020 aufgrund dem aus der Währungsumrechnung im Zuge der Verschmelzung entstandenen Gewinn. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich zum Erfülungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet und gem. § 256a Satz 2 HGB in Verbindung mit § 253 Abs. 1 Satz 1 und § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB entsprechend angesetzt, sofern derartige Verbindlichkeiten bestanden haben, deren vertraglich vereinbarte Laufzeit < 1 Jahr betrug. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. 3. Angaben zur Bilanz Mitzugehörigkeitsvermerke Einzelne Sachverhalte können im vorliegenden Gliederungsschema mehreren Bilanzposten zugeordnet werden. Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit wird dazu folgende Erläuterung gegeben: Die Mitzugehörigkeitsvermerke betreffen folgende Posten und Sachverhalte: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden in der Bilanz mit 457.673,84 EUR auf der Vermögensseite und mit 189.787,33 EUR als Verbindlichkeiten ausgewiesen. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden in der Bilanz mit 556.481,61 EUR auf der Schuldenseite und mit 844,92 EUR als Sonstige Vermögensgegenstände ausgewiesen. Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 1.998.443,67 EUR (Vorjahr: 3.323.237,00 EUR).
Angaben zu Forderungen gegenüber Gesellschaftern Der Wert der Forderungen gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR). Angabe zu Restlaufzeitvermerken Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 856.768,35 EUR (Vorjahr: 1.279.388,70 EUR).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR). Angaben zu Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Der Wert der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR). 4. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die in der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefassten Umsatzerlöse wurden, wie nachfolgend dargestellt, im Inland und im Gemeinschaftsgebiet bzw. im Ausland erzielt.
Sonstige Erträge Erläuterung der periodenfremden Erträge In der Erfolgsrechnung 2022 sind keine periodenfremden Erträge enthalten. Erläuterung der Erträge aus der Währungsumrechnung Im Zuge der grenzüberschreitenden Verschmelzung zum 01. Januar 2021 sowie der darauffolgenden Abwicklung des abgebenden Unternehmens wurden Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung übernommen (hier: CZK und USD). Des Weiteren erfolgten zu den übernommenen Forderungen die entsprechenden Zinsabrechnungen zum 31. Dezember 2022 in US-Dollar. Die notwendigen Währungsumrechnungen zum jeweiligen Devisenkassamittelkurs führten zu Erträgen aus der Währungsumrechnung. Erläuterung der periodenfremden Aufwendungen Bei den periodenfremden Aufwendungen in der Erfolgsrechnung in Höhe von 5.559,60 EUR handelt es sich vorwiegend um verschiedene Nachbelastungen in unbedeutender Höhe und um Aufwendungen für die Korrektur der Steuererklärung 2020 aufgrund der Verschmelzung. Abschreibungen Außer der Anwendung des BMF-Schreibens vom 22. Februar 2022 wurde an den Abschreibungsmethoden festgehalten. Aufgrund der beschlossenen Liquidation der Gesellschaften ESTEL Polska S.p.z.o.o und der ESTEL Haarkosmetik GmbH wurden die als Finanzanlagen aktivierten Beteilungen und der damit verbundenen dauerhaften Wertminderung außerplanmäßig abgeschrieben. Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 44. Unterschrift der Geschäftsführung
Markranstädt, 31.05.2023 ESTEL Europa GmbH |
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