Arco Trading & Technology GmbHLiquidiert

73054 Eislingen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Ulm HRB 532610
Eingetragen
4.9.1987
Branche
Großhandel mit Eisenerzen, Eisen, Stahl, Eisen- und StahlhalbzeugGroßhandel mit Metall- und Kunststoffwaren für Bauzwecke a. n. g.Großhandel mit NE-Erzen, NE-Metallen und NE-Metallhalbzeug
Gegenstand
Im In- und Ausland die Blech-, Stahl- und Kunststoffbearbeitung sowie ähnliche hiermit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten, Handel mit Metallerzeugnissen

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Arco Trading & Techology GmbH i. Ins.

Eislingen

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2007

Bilanz

A K T I V A

31.12.2007

31.12.2006

T€

A.     UMLAUFVERMÖGEN

I.       FORDERUNGEN UND SONSTIGE

         VERMÖGENSGEGENSTÄNDE

262.972,11

15,7

II.      KASSENBESTAND, BUNDESBANKGUTHABEN,

         GUTHABEN BEI KREDITINSTITUTEN UND SCHECKS

561.100,33

803,6

B.     NICHT DURCH EIGENKAPITAL

         GEDECKTER FEHLBETRAG

2.398.187,31

2.380,8

3.222.259,75

3.200,1

P A S S I V A

31.12.2007

31.12.2006

T€

A.     EIGENKAPITAL

1.050.000,00

1.050,0

I.       GEZEICHNETES KAPITAL

II.      VERLUSTVORTRAG

-3.430.760,76

-3.417,8

III.    JAHRESFEHLBETRAG

-17.426,55

-13,0

-2.398.187,31

-2.380,8

IV.    NICHT DURCH EIGENKAPITAL

         GEDECKTER FEHLBETRAG

2.398.187,31

2.380,8

-

-

B.     RÜCKSTELLUNGEN

1.848.013,15

1.826,2

C.     VERBINDLICHKEITEN

1.374.246,60

1.373,9

3.222.259,75

3.200,1

Anhang für das Geschäftsjahr 2007

I.   ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS UND ZU

     BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Der Jahresabschluss der Arco Trading & Technology GmbH i. Ins., Eislingen, wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Gegenüber dem Vorjahr wurde eine unveränderte Gliederung gewählt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das bisher angewandte Gesamtkostenverfahren beibehalten.

Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen erfasst.

Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme gebildet und tragen allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung. Bei der Bewertung wurde das Vorsichtsprinzip beachtet.

Grundlage für die Bemessung der Rückstellung waren die Forderungsanmeldungen der Gläubiger, die vom Insolvenzverwalter geprüft werden. Dabei wurden Rückstellungen wie folgt bewertet. Bei den vom Insolvenzverwalter vorläufig bestrittenen Forderungen wurde ein Wertansatz von 15% der angemeldeten Forderungen zu Grunde gelegt, um dem Prozess- bzw. Kostenrisiko Rechnung zu tragen. Bei endgültig bestrittenen Forderungen wurde ein Wertansatz von 2% der angemeldeten Forderung berücksichtigt, da hier nach der Auffassung des Insolvenzverwalters keine durchsetzbare Rechtsposition seitens des Gläubigers bestehen und somit eine Inanspruchnahme für unwahrscheinlich erachtet wird.

Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

II.      ZUSÄTZLICHE ANGABEN GEMÄSS § 264 ABS. 2 S.2 HGB ZUR VERMITTLUNG

         EINES DEN TATSÄCHLICHEN VERHÄLTNISSEN ENTSPRECHENDEN BILDES

         DER VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE

Auf Antrag der Alleingesellschafterin, der SALIDA GmbH, Berlin, hat das Amtsgericht Göppingen mit Beschluss vom 01. September 2003 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Arco Trading & Technology GmbH, Eislingen, angeordnet und Herrn Rechtsanwalt Hans-Jörg Derra als vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Im Anschluss daran hat das Amtsgericht Göppingen über das Vermögen der Gesellschaft am 01. Oktober 2003, 8.00 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet und Herrn Rechtsanwalt Hans-Jörg Derra, Ulm, als Verwalter bestellt.

Die Gesellschaft ist überschuldet.

Da zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses nicht mehr von einer Fortsetzung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen werden konnte, wurde der Jahresabschluss unter Aufgabe der Fortführungsprämisse aufgestellt.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgte unter Veräußerungsgesichtspunkten. Über den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten liegende Zeitwerte wurden wegen der Beachtung des Realisationsprinzips nicht angesetzt.

III.     ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen ist ein Betrag in Höhe von € 69,24 mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ausgewiesen.

2. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

Die Bilanz der Gesellschaft weist einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von € 2.398.187,31 aus. Da die bilanzierten Vermögenswerte keine übersteigenden stillen Reserven aufweisen, ist die Gesellschaft auch im insolvenzrechtlichen Sinne überschuldet.

3. Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen ausstehendes Weihnachtsgeld (T€ 34,5), Differenzlohnansprüche (T€ 110,0), anerkannte Lieferantenforderungen (T€ 1.068,2), vorläufig bestrittene Lieferantenforderungen (T€ 40,2), endgültig bestrittene Lieferantenforderungen (T€ 22,4), Sozialplankosten (T€ 447,4), Zinsrückstände (T€ 34,6), anteilige Kosten für das Insolvenzverfahren (T€ 63,1), Jahresabschlusskosten (T€ 27,0) und Sonstige (T€ 0,6).

4. Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

5. Haftungsverhältnisse

Es bestehen zum Bilanzstichtag keine Haftungsverhältnisse.

IV. SONSTIGE ANGABEN

1. Leitungsorgane

Geschäftsführer:

       Brigitte Meissner, Wittenberge (bis 11. August 2003)

       Karl-Heinz Seidel, Meckenheim (ab 11. August 2003)

Das Verwaltungs- und Verfügungsrecht über das Vermögen wird seit Insolvenzeröffnung durch den Insolvenzverwalter ausgeübt.

2. Gewinnverwendung

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Verwaltungs- und Verfügungsrecht des Schuldners auf den Insolvenzverwalter über, dem Schuldner ist für die Dauer des Insolvenzverfahrens sein Gesellschafter-Verwaltungsrecht entzogen. Die Gesellschafterrechte, zu denen die Feststellung des Jahresabschlusses gehört, gelten im Insolvenzverfahren nicht. Eine förmliche Feststellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses ist wegen des insolvenzspezifisch geregelten Verteilungsverfahrens gesetzlich nicht vorgesehen und auch nicht erforderlich.

Der Jahresfehlbetrag im Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007 von € 17.426,55 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

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