A. & M.
Neuber Software GmbH
Halle/Saale
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
BILANZ
AKTIVA
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Euro
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A. Anlagevermögen
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I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
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15.441,21
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II. Sachanlagen
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14.280,00
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B. Umlaufvermögen
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I. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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107.136,88
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II. Wertpapiere
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16.400,20
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III. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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127.155,17
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
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265,85
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Summe Aktiva
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280.679,31
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PASSIVA
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Euro
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A. Eigenkapital
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I. Gezeichnetes Kapital
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25.000,00
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II. Bilanzgewinn
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51.124,87
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B. Rückstellungen
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63.307,63
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C. Verbindlichkeiten
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141.246,81
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Summe Passiva
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280.679,31
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ANHANG
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der A. & M. Neuber Software
GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Saldenvorträge zum 1. Januar 2010
entsprechen den Ansätzen in der Bilanz zum 31.12.2009.
Die geltenden handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
beachtet.
Sämtliche Bilanzpositionen sind gesondert
ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Das Vorsichtsprinzip gemäß § 252 Abs.
1 Nr. 4 HGB wurde beachtet.
Das Saldierungsverbot nach § 246 Abs. 2 HGB
wurde beachtet.
Rückstellungen wurden nach den Bestimmungen des
§ 249 und § 253 Abs. 1 HGB gebildet.
Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den Vorschriften des
§ 250 HGB ausgewiesen.
Die einzelnen Bilanzpositionen wurden wie folgt
bewertet:
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- unverzinsliche und niedrig verzinsliche
Ausleihungen zum Barwert
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.Die Wertpapiere des
Anlagevermögens sind zur Sicherung der
Pensionsverpflichtung verpfändet.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis
versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechende der
steuerlichen Regelungen nach dem Teilwertverfahren
durchgeführt. Die Pensionsrückstellungen betragen
Euro 1.063,75.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Pensionsrückstellungen
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
das Teilwertverfahren angewendet.
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufz
eit
>
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).
Gewinnvortrag
Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser
Gewinnverwendung aufgestellt. In den Bilanz wurde ein
Gewinnvortrag von Euro 59.952,46 einbezogen.
Ausschüttungssperre
Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der
Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt Euro
911,24.
Im Einzelnen gliedert sich der Gesamtbetrag wie
folgt:
Aktivierung von Vermögensgegenständen zum
beizulegenden Zeitwert: 911,24 Euro
Gesamtbetrag: 911,24 Euro
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 18.11.2011
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