VR Bank Fulda eG
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christian Hahner seit 1.7.2025 | Prokura |
Sebastian Emmert seit 2.5.2025 | Vorstandsmitglied |
Thomas Schmidt seit 18.1.2021 | Prokura |
Sebastian Weber seit 3.9.2020 | Prokura |
Torsten Hopf seit 22.1.2019 | Vorstandsmitglied |
Edmund Reifschneider seit 15.8.2018 | Prokura |
Frank Mackenroth seit 8.8.2018 | Vorstandsmitglied |
Armin Weber seit 3.8.2015 | Prokura |
Markus Maase seit 3.8.2015 | Prokura |
Jürgen Wahl seit 3.8.2015 | Prokura |
Uwe Frohnapfel seit 3.8.2015 | Prokura |
Tobias Abel seit 3.8.2015 | Prokura |
Katja Otto seit 3.8.2015 | Prokura |
Thomas Sälzer seit 17.7.2014 | Vorstandsmitglied |
Michael Gerhard Mans seit 4.1.2011 | Prokura |
Patrick Harnier seit 31.1.2008 | Prokura |
Thomas Heil seit 31.8.2005 | Prokura |
BeteiligungenBeta
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
VR Bank Fulda eGFuldaJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023VR Bank Fulda, FuldaGliederung des Lageberichts A. Grundlagen der Geschäftstätigkeit B. Geschäftsverlauf und Lage (Wirtschaftsbericht) 1. Rahmenbedingungen 2. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren 3. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs 4. Darstellung, Analyse und Beurteilung der wirtschaftlichen Lage a) Ertragslage b) Finanzlage c) Vermögenslage 5. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage C. Risiko- und Chancenbericht D. Prognosebericht A. Grundlagen der Geschäftstätigkeit Als Genossenschaftsbank besteht unsere Kernaufgabe darin, die wirtschaftliche Entwicklung unserer Mitglieder und Kunden zu fördern. Darin gründet auch die enge regionale Bindung an das Geschäftsgebiet mit den Landkreisen Fulda und Main-Kinzig sowie den angrenzenden Regionen. Neben der Hauptstelle in Fulda sind wir in der Region mit weiteren 16 Filialen präsent. Unser Qualitätsanspruch als regional verwurzelte und verlässliche Bank kommt am deutlichsten in dem strategischen Oberziel "Partner der Region" zum Ausdruck. Unser Geschäftsmodell fokussiert sich auf das Privat- und Firmenkundengeschäft sowie als Ergänzung zum Kundengeschäft und zur Liquiditäts-, Ertrags- und Risikosteuerung auf das Eigengeschäft. Weiterer Bestandteil des Geschäftsportfolios sind Investitionen in Immobilien, Immobilienfonds und strategische Beteiligungen. Die Bank nutzt darüber hinaus das Leistungsangebot innerhalb der genossenschaftlichen FinanzGruppe. Neben der regionalen Präsenz bieten wir unseren Kunden auch telefonische und digitale Zugangswege an. Unsere Bank ist Mitglied im Genoverband e.V. Die Bank gehört der BVR Institutssicherung (BVR-ISG-Sicherungssystem) an. Das BVR-ISG-Sicherungssystem ist eine Einrichtung der BVR Institutssicherung GmbH, Berlin. Daneben ist die Genossenschaft der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der deutschen Volks- und Raiffeisenbanken e.V. (BVR-SE) angeschlossen, die aus dem Garantiefonds und dem Garantieverbund besteht. Die BVR-SE ist als zusätzlicher, genossenschaftlicher Schutz parallel zum BVR-ISG-Sicherungssystem tätig. B. Geschäftsverlauf und Lage (Wirtschaftsbericht) 1. Rahmenbedingungen Konjunktur in Deutschland Leichter Rückgang der Wirtschaftsleistung Im Jahr 2023 beeinträchtigten die Spätfolgen des russischen Angriffskriegs in der Ukraine und der Coronapandemie die konjunkturelle Entwicklung Deutschlands. Wegen dieser Belastungen sank das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt gegenüber dem Vorjahr leicht um 0,3 %. Die Inflationsrate verminderte sich zwar von 6,9 % im Jahresdurchschnitt 2022 auf 5,9 % 2023. Der Preisauftrieb blieb damit aber weiterhin ausgesprochen hoch. Dämpfende Einflüsse überlagern sich Die bereits Ende 2022 im Zuge des Ukrainekriegs eingetretene wirtschaftliche Schwächephase dauerte im Wesentlichen das gesamte Jahr 2023 an. Zu Jahresbeginn wurde die Konjunktur vor allem von den nur langsam schwindenden Belastungen durch die hohe Inflation, die Materialengpässe und die teilweise noch bestehenden Coronaschutzmaßnahmen gedämpft. Im weiteren Jahresverlauf belasteten dann verstärkt die von den westlichen Notenbanken vorgenommenen kräftigen Leitzinsanhebungen die wirtschaftliche Situation in Deutschland und weltweit. Überlagert wurden diese Einflüsse von dem andauernden Arbeits- und Fachkräftemangel und den hohen Unsicherheiten, beispielsweise über die Folgen des Ende 2023 eskalierenden Nahostkonflikts und den wirtschaftspolitischen Kurs in Deutschland nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts im November. Inflation hemmt Privatkonsum Nach einem durch die Erholung der Coronakrise getriebenen kräftigen Zuwachs im Vorjahr um 3,9 % gingen die privaten Konsumausgaben 2023 preisbereinigt um 0,7 % zurück. Hauptgrund war der kräftige Anstieg der Verbraucherpreise. Die staatlichen Konsumausgaben verminderten sich mit dem Wegfall von pandemiebedingten Sonderausgaben ebenfalls um deutliche 1,5 %. Insgesamt trugen die Konsumausgaben mit einem Beitrag von -0,7 Prozentpunkten wesentlich zum Rückgang des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts bei. Gespaltene Investitionskonjunktur Ähnlich wie bereits im Vorjahr zeigte sich die Investitionskonjunktur gespalten. Einerseits legten die Investitionen in Ausrüstungen erneut zu, wenn auch schwächer als 2022 (+3,0 % nach 4,0 %). Andererseits gaben die Bauinvestitionen, die im Vorjahr um 1,8 % gesunken waren, abermals um 2,7 % nach. Alles in allem ging von den Bruttoanlageinvestitionen ein leicht negativer Impuls (-0,1 Prozentpunkte) für das preisbereinigte Wirtschaftswachstum aus. Schwacher Außenhandel Der grenzüberschreitende Handel der deutschen Wirtschaft konnte 2023 nicht an die deutlichen Zuwächse während der Erholung von der Coronakrise im Jahr 2022 anknüpfen. Sowohl die Exporte als auch die Importe sanken um 2,2 % beziehungsweise 3,4 %, nachdem sie im Vorjahr noch um 3,3 % und 6,6 % gestiegen waren. Zudem belasteten die hohen inländischen Energiekosten die deutschen Exportunternehmen. Da die Importe jedoch stärker sanken als die Exporte wirkte der Außenhandel als Ganzes rechnerisch mit einem Wachstumsbetrag von +0,6 %-Punkten dem Rückgang des Bruttoinlandsprodukts entgegen. Niedrigeres Finanzierungsdefizit des Staates Die staatlichen Einnahmen expandierten 2023 mehr als die Ausgaben. Befördert wurde das Einnahmenwachstum vor allem durch steigende Sozialbeiträge und höhere Verkaufserlöse, u.a. durch Zurechnung der Umsätze aus dem 49 Euro-Ticket im öffentlichen Personennahverkehr zum staatlichen Sektor. Stärkste Treiber des Ausgabenwachstums waren Anpassungen bei den Renten und Pensionen sowie höhere Zinsaufwendungen. Hinzu kamen umfangreiche Mehrausgaben zur Abmilderung der Energiekrise. Das gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit gab in Relation zum nominal kräftig gestiegenen Bruttoinlandsprodukt leicht von 2,5 % im Vorjahr auf 2,1 % nach. Die staatliche Schuldenquote, die 2022 noch bei 66,1 % lag, dürfte auf rund 65 % gesunken sein. Robuste Arbeitsmarktlage Trotz der allgemeinen Konjunkturschwäche blieb der Arbeitsmarkt in einer soliden Grundverfassung. Zwar stieg die Arbeitslosenzahl in der Statistik, auch wegen der verstärkten Erfassung Geflüchteter, von 2,4 Millionen Menschen im Vorjahr auf 2,6 Millionen Menschen. Die Arbeitslosenquote befand sich mit 5,7 % aber nach wie vor auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau. Inflationsrate nach Höchststand etwas gesunken Nachdem die jährliche Veränderungsrate des Verbraucherpreisindex 2022 mit 6,9 % den höchsten Stand seit der Wiedervereinigung erreicht hatte, ging sie 2023 etwas zurück. Im Jahresdurchschnitt lag die Inflationsrate bei 5,9 %. Verantwortlich für den Rückgang war in erster Linie der nachlassende Preisanstieg bei Energie. Bei Nahrungsmitteln hielt hingegen der hohe Preisauftrieb nahezu ungebremst an. Finanzmärkte Die Finanzmärkte sehen Zins- und Inflationsgipfel erreicht Das langsame, noch andauernde Abklingen des Inflationsschocks des Jahres 2022 dominierte das vergangene Jahr 2023 an den Finanzmärkten. Die Notenbanken setzten ihre geldpolitischen Straffungen aus dem Vorjahr fort und erhöhten ihre Leitzinsen weiter. Im Zuge dieser Zinspolitik sanken die konjunkturellen Aussichten der Weltwirtschaft aufgrund der steigenden Finanzierungskosten. Geopolitische Unsicherheiten wie der andauernde russische Angriffskrieg gegen die Ukraine, der durch den Terrorangriff der Hamas auf Israel intensivierte Nahostkonflikt oder die Rivalität zwischen China und den USA belasteten die Konjunkturaussichten ebenfalls. Die Finanzmärkte entwickelten sich trotz dieser Belastungen jedoch eher positiv und bewerteten die rückläufigen Inflationsraten des Jahre 2023 als Zeichen für schneller als erwartet folgende Zinssenkungen im Jahr 2024, wodurch Aktien- und Anleihekurse vor allem in der Jahresendrallye deutlich zulegten. EZB erhöht Leitzinsen um 200 Basispunkten auf höchstes Zinsniveau ihrer Geschichte Nachdem die Europäische Zentralbank ihre Leitzinsen 2022 um 250 Basispunkte erhöht hatte, vollzog sie 2023 sechs weitere Zinserhöhungen um 200 Basispunkte. Am 20. September 2023 erreichten die Leitzinsen ihren vorläufigen Höhepunkt mit 4 % für die Einlagefazilität und 4,5 % für die Hauptrefinanzierungsfazilität sowie 4,75 % für die Spitzenrefinanzierungsfazilität. Damit überschritt die EZB erstmals ihr vor der Finanzkrise erreichtes Leitzinsniveau und kündigte an, es so lange aufrecht halten zu wollen, bis die Inflation das mittelfristige EZB-Ziel von 2 % wieder erreiche. Parallel zu ihren Leitzinserhöhungen fuhr die EZB auch ihre Anleihekaufprogramme weiter zurück, um dadurch ihre restriktive Geldpolitik zu verstärken. Anleiheachterbahn mit finalem Kursgewinn Inflations- und Zinserwartungen sowie die tatsächlichen Entscheidungen der Notenbanken prägten die Anleihemärkte 2023 in Form hoher Volatilität. Nach einem Auf und Ab erholten sich die Kurse der Anleihen im vierten Quartal und insbesondere zum Jahresende jedoch deutlich, wodurch die zugehörigen Renditen sanken. Die zehnjährige Bundesanleihe erwirtschaftete zum Jahresende mit 2,03 % ein Fünftel weniger Rendite als zum Jahresanfang. Die Anleihen folgten hierbei den Erwartungen der Märkte an eine 2024 deutlich sinkende Inflation mit entsprechenden Leitzinssenkungen der Notenbanken. Euro stabilisiert sich mit geopolitischer Lage und Leitzinserhöhung der EZB Die europäische Gemeinschaftswährung wertete im Verlauf des Jahres 2023 leicht von 1,07 US-Dollar auf 1,10 US-Dollar auf. Dabei profitierte die Gemeinschaftswährung von der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank, die ihre Leitzinsen um 200 Basispunkte erhöhte, während die US-Notenbank Fed ihre Leitzinsen um niedrigere 100 Basispunkt anhob. Der geopolitische Risikoabschlag des Euro gegenüber dem Dollar sank auf das Gesamtjahr gesehen. DAX schließt mit neuem Rekordhoch Die Aktienmärkte setzten zum Jahresauftakt die Erholung von Ende 2022 fort. Der DAX verzeichnete im weiteren Jahresverlauf jedoch eine volatile Entwicklung, mit vorübergehenden Korrekturen durch die Krise der US-Regionalbanken im Frühjahr 2023 bzw. den Terrorangriff der Hamas auf Israel im vierten Quartal, aber auch mit wiederkehrenden Erholungsphasen unter anderem aufgrund der Leitzinsentscheide der Notenbanken. Zum Jahresende verstärkte sich die Erholung aufgrund sinkender Inflationszahlen und damit verbundener Hoffnungen auf Leitzinssenkungen der Notenbanken, womit eine Belebung der Konjunktur im Jahr 2024 verbunden wäre. Der DAX schloss das Jahr mit 16.751,64 Punkten und auf Jahressicht um 20,3 % im Plus ab. Entwicklung der Genossenschaftsbanken im Jahr 2023 Geschäftsentwicklung - Zusammenfassung Die deutschen Genossenschaftsbanken konnten in einem gesamtwirtschaftlich anspruchsvollen Umfeld ihre Kreditvergabe leicht steigern. So erhöhten sich die bilanziellen Kundenforderungen im Vorjahresvergleich um 20 Milliarden Euro auf 777 Milliarden Euro (+2,6 %). Die Entwicklung der Kundeneinlagen blieb mit 860 Millionen Euro (-0,2 %) weitgehend stabil. Die addierte Bilanzsumme aller Genossenschaftsbankenblieb im Vergleich zum Vorjahr mit 1.175 Milliarden Euro konstant. Kreditbestände legen leicht zu - bei weiterer Abschwächung der Wachstumsraten Das Kreditgeschäft der Volksbanken und Raiffeisenbanken hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr positiv entwickelt, die hohen Wachstumsraten der Vorjahre wurden aber nicht wieder erreicht und schwächten sich im Jahr 2023 ab. Treiber des Wachstums sind weiterhin die langfristigen Forderungen, welche per Ende 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 17 Milliarden Euro oder 2,6 % auf 696 Milliarden Euro zulegten. Angesichtes konjunktureller Unsicherheit, hoher Inflation, der gestiegenen Finanzierungskosten und eingetrübten Aussichten auf dem Wohnimmobilienmarkt wurden Wohnungsbaukredite im letzten Jahr nur noch leicht aufgebaut. Höhere Kreditzinsen und sinkender Mittelbedarf für Anlageinvestitionen reduzierten zudem auch die Kreditnachfrage auf der Firmenkundenseite. Weitgehend konstante Kundeneinlagen und Umschichtung von Sichteinlagen in Termineinlagen/Sparbriefe - Spareinlagen rückläufig Einlagenzuflüsse verzeichneten die Genossenschaftsbanken im Jahr 2023 vor allem bei Termineinlagen und Sparbriefen. Ihr kräftiger Anstieg entsprach zum Großteil den Nettoabflüssen täglich fälliger Einlagen und kurzfristiger Spareinlagen. Zulegen konnten die Termineinlagen, die insgesamt um 93 Milliarden Euro (oder 166,3 %) auf 149 Milliarden Euro stiegen. Der Bestand an Sparbriefen nahm auf Jahresfrist um 260,1 % (oder 15 Milliarden Euro) auf 21 Milliarden Euro deutlich zu. Der Sichteinlagenbestand sank um 77 Milliarden Euro auf 548 Milliarden Euro (-12,3 %). Die Spareinlagen schmolzen um gut ein Fünftel oder 33 Milliarden Euro auf 141 Milliarden Euro ab (-19,0 %). Eigenkapital Den Genossenschaftsbanken ist es im Jahr 2023 gelungen, das bilanzielle Eigenkapital mit einem Plus von 3,2 % auf 64 Milliarden Euro zu steigern. Mit dieser Eigenkapitalausstattung können die Genossenschaftsbanken die Kreditwünsche der Privatkunden sowie gleichermaßen die der Firmenkunden auch in Zukunft erfüllen. Angesichts des Investitionsbedarfs auf Privat- und Firmenkundenseite in Bereichen wie der energetischen Sanierung, CO 2-freie Energieerzeugung und Digitalisierung ist mittelfristig wieder mit einem wachsenden Kreditgeschäft zu rechnen. 2. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Über unsere strategische Eckwert- und Kapitalplanung planen und steuern wir die Entwicklung unseres Institutes auf Grundlage von Kennzahlen und Limiten. Dabei verwenden wir die folgenden bedeutsamsten finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, die sich auch aus unserer Geschäfts- und Risikostrategie ableiten lassen und die wir mit Hilfe unseres internen Berichtswesens regelmäßig überwachen: Als bedeutsamster Leistungsindikator für die Rentabilität der Bank wird die Relation des Betriebsergebnisses vor Bewertung zur durchschnittlichen Bilanzsumme (nachfolgend: "BE vor Bewertung/dBS") festgelegt. Die Kennzahl BE vor Bewertung/dBS misst die Ertragskraft der Bank in Relation zum Geschäftsvolumen, gemessen als durchschnittliche Bilanzsumme. Das Wachstum der bilanziellen Kundeneinlagen und -kredite definieren wir als Indikator für die Generierung von Erträgen. Wir streben ein strategisches Wachstum für die nächsten 5 Jahre zwischen 3,0 % und 4,0 % im Kreditgeschäft und zwischen 1,5 % und 3,5 % im Einlagengeschäft - jeweils differenziert nach Firmen- und Privatkunden an. Zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Bank durch nachhaltiges Wachstum werden im Kontext steigender Kapitalanforderungen angemessene Eigenmittel benötigt. Als bedeutsamster Leistungsindikator für die Kapitalausstattung dient Gesamtkapitalquote nach Art. 92 Abs. 2 CRR. Die Darstellung, Analyse und Beurteilung der einzelnen finanziellen Leistungsindikatoren erfolgt in den nächsten Abschnitten. Daneben haben wir das Thema Nachhaltigkeit als bedeutsamsten nichtfinanziellen Leistungsindikator definiert, der die Entwicklung unserer Bank maßgeblich beeinflusst und bis 2027 mindestens Stufe 3 im BVR-Reifegradfächer erreichen soll. 3. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs Die Entwicklung der von uns definierten bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren im Geschäftsjahr 2023 stellt sich wie folgt dar: Unser Betriebsergebnis vor Bewertung verbesserte sich von TEUR 19.303 auf TEUR 20.594. Ursächlich dafür war die Steigerung des Zinsüberschusses. Die Rentabilitätskennzahl BE vor Bewertung/dBS erhöhte sich im Vorjahresvergleich von 0,80 % auf 0,82 %. Das Betriebsergebnis vor Bewertung lag durch den über dem Prognosewert auslaufenden Zinsüberschuss oberhalb des Planwertes von 0,80 % und bewegt sich damit innerhalb des strategischen Zielkorridors von 0,80 % bis 0,85 % der durchschnittlichen Bilanzsumme. Die Gesamtkapitalquote belief sich auf 17,1 % gegenüber 15,5 % im Vorjahr. Sowohl der strategische Zielkorridor zwischen 14,5 % und 16,5 % als auch der interne Planwert von 15,6 % wurden übertroffen, da die Eigenmittelanforderungen hinter dem für das Geschäftsjahr prognostizierten Wert zurückblieben. Der nichtfinanzielle Leistungsindikator (BVR Reifegradfächer zur Nachhaltigkeit) wurde bei einem Zielwert von mindestens 3,0 bis 2027 zum Jahresultimo mit verbesserten 2,05 nach 0,86 im Vorjahr erhoben.
*) Hierunter fallen die Posten unter dem Bilanzstrich 1 (Eventualverbindlichkeiten), 2 (Andere Verpflichtungen) und Derivatgeschäfte. Die Bilanzsumme verzeichnete 2023 einen leichten Rückgang. Ursächlich dafür war die fällige Rückzahlung von Geldern aus dem Programm "gezielte längerfristige Refinanzierung (GLRG)" der EZB, welche durch Zuflüsse bei den Kundengeldern nicht vollständig kompensiert werden konnte. Die außerbilanziellen Geschäfte lagen unter Vorjahresniveau, da sich die offenen Kreditzusagen aufgrund der allgemein rückläufigen Kreditnachfrage um 90,2 Mio. Euro verringert haben.
Die Kreditnachfrage hat sich gegenüber dem Vorjahr erhöht. Die Zuwächse bei den Darlehen entfallen in Höhe von 62,1 % auf Privatkunden und 37,9 % auf Firmenkunden. Auch die Inanspruchnahme von Kontokorrentkrediten stieg moderat um 5,5 Mio. Euro an. Das Wachstum der bilanziellen Kundenforderungen lag in der Summe deutlich unter dem Vorjahreswert (10,8 %) und auch leicht unter dem Planwert für 2023 von 4,0 %. Der Bestand der Wertpapieranlagen hat sich gegenüber dem Vorjahr reduziert. Ursächlich dafür sind Fälligkeiten im Bestand, welche zur Rückführung von Refinanzierungsmitteln aus dem GLRG-Programm der EZB verwendet wurden. Die Forderungen an Kreditinstitute haben sich geringfügig durch die Reinvestition einer Banken-Festgeldeinlage sowie stichtagsbedingt höhere Kontokorrentsalden bei der DZ BANK erhöht. Demgegenüber stand ein Abbau von Guthaben bei der EZB (Einlagefazilität), welche zur Rückführung der vorgenannten Refinanzierung bei der EZB verwendet wurde.
Die Entwicklung der Kundengelder war 2023 angesichts der Zinsentwicklung und vertrieblicher Aspekte durch Mittelzufluss bei kurzfristigen Termingeldern (+306 Mio. Euro) bestimmt, während die täglich fälligen Einlagen durch Umschichtungen (-240 Mio. Euro) erstmals seit Jahren rückläufig waren. Fälligkeiten bei Sparverträgen wurden ebenfalls zugunsten kurzfristiger Termingelder umgeschichtet. Nach wie vor steht bei der Kundschaft aber die kurzfristige Verfügbarkeit von Bankeinlagen besonders im Fokus. Insgesamt lag das Einlagenwachstum von 2,4 % unter dem Planwert für 2023 von 3,0 %. Die Bankenverbindlichkeiten verringerten sich durch die fällige Rückzahlung von Refinanzierungsmitteln aus dem GLRG-Programm der EZB, welche die Mittelzuflüsse aus der Aufnahme von Globalrefinanzierungsdarlehen sowie einer Banken-Festgeldanlage überkompensierten.
Das Dienstleistungsgeschäft entwickelte sich differenziert. Mehrerlöse aus dem Kartengeschäft im Zahlungsverkehr sowie im Depot- und Wertpapierdienstleistungsgeschäft wurden durch Einbußen im klassischen Vermittlungsgeschäft, die sich über alle wesentlichen Sparten hinweg zogen, überkompensiert. Darin spiegelten sich die Auswirkung der Zinswende, aber auch die ungünstige Konjunkturentwicklung wider. 4. Darstellung, Analyse und Beurteilung der wirtschaftlichen Lage a) Ertragslage Die wesentlichen Erfolgskomponenten der Genossenschaft haben sich im Vorjahresvergleich wie folgt entwickelt:
1) GuV-Posten 1 abzüglich GuV-Posten 2 zuzüglich GuV-Posten 3 2) GuV-Posten 5 abzüglich GuV-Posten 6 3) Das Betriebsergebnis vor Bewertung sowie das Bewertungsergebnis sind aus betriebswirtschaftlicher Perspektive (ohne betriebswirtschaftlich außerordentliche Faktoren) dargestellt. Der Zinsüberschuss profitierte vom Kreditwachstum der vergangenen Jahre, höheren Erträgen aus Eigenanlagen, insbesondere aus Immobilienfondsanlagen sowie der Zinsentwicklung, welche sich positiv auf die Erträge aus Bankengeldern auswirkte. Auch prozentual zur durchschnittlichen Bilanzsumme lag der Zinsüberschuss mit 1,70 % über dem Vorjahreswert von 1,49 %. Der Planwert von TEUR 40.004 wurde übertroffen. Das Provisionsergebnis verzeichnete eine rückläufige Entwicklung. Ursächlich dafür waren Mindererträge im klassischen Vermittlungsgeschäft mit Versicherungen, Krediten und Vermögensanlagen sowie dem Edelmetallgeschäft, welche der ungünstigen Konjunkturentwicklung und im Bereich der Kreditvermittlungen und Restkreditversicherungen auch der Zinsentwicklung geschuldet waren. Mehrträge aus Kartenumsätzen im Zahlungsverkehr sowie dem Depot- und Wertpapierdienstleistungsgeschäft konnten dies nicht kompensieren. Letztlich konnte dadurch auch der geplante Überschuss aus dem provisionsabhängigen Geschäft von TEUR 15.808 nicht erreicht werden. Der Personalaufwand lag durch geplante Neueinstellungen, tarifliche Anpassungen, Inflationsausgleichszahlungen sowie Mehraufwand für Altersvorsorge über dem Vorjahresniveau. Der Planwert von TEUR 22.017 konnte dadurch nicht gehalten werden. Der Sachaufwand hat sich gegenüber dem Vorjahr ebenfalls erhöht. Hauptsächlich kam dies durch Mehrkosten für Rechenzentrumsleistungen, Softwarelizenzen, Instandhaltungskosten, höhere Ausbildungskosten und Garantiefondsbeiträgen sowie Kosten im Zusammenhang mit dem Aufbau eines regionalen Ökosystems zustande. Auch hier wurde der Planwert von TEUR 12.688 leicht verfehlt. Das Betriebsergebnis vor Bewertung konnte durch die positive Entwicklung des Zinsüberschusses gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden. Es lag dadurch über dem Planwert von TEUR 19.955 Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft war günstiger als im Vorjahr, welches noch durch die erstmalige Bildung der Pauschalwertberichtigung nach IDW RS BFA 7 besonders beeinflusst war. Das Bewertungsergebnis aus Eigenanlagen profitierte von realisierten Kursgewinnen aus der Teilveräußerung von Investmentfondsanlagen. Gleichwohl war es niedriger als im Vorjahr, wo geschäftspolitischen Maßnahmen wie die Realisierung stiller Reserven bei Fondsanlagen durch Einbringung in eine Spezialfondshülle sowie Sondererlösen aus einem Beteiligungsverkauf für den Ausweis prägend waren. Nach Dotierung des Fonds für allgemeine Bankrisiken verbleibt ein Jahresüberschuss, der sich leicht über dem Vorjahr bewegt. b) Finanzlage Kapitalstruktur Die Kapitalstruktur der Bank ist durch das Kundeneinlagengeschäft geprägt. Infolge des jahrelangen Niedrigzinsumfelds dominieren immer noch die täglichen Anlagen mit einem Anteil von 59,1 % (Vorjahr 73,3 %). Daneben ist der Spareinlagenbestand mit 19,4 % (Vorjahr 21,1 %) von Bedeutung. Mit der Zinswende ab 2022 sind kurzlaufende Festgeldanlagen gefragt, die einen wachsenden Anteil von 21,5 % (Vorjahr 5,6 %) belegen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben sich durch die Rückzahlung fälliger Mittel von 125,0 Mio. Euro aus einem "gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäft (GLRG)" der EZB reduziert. Sie beinhalten Refinanzierungsmittel aus öffentlichen Förderprogrammkrediten mit einem Anteil von 60,7 % gegenüber 48,8 % im Vorjahr. Globalrefinanzierungsmittel bei der DZ BANK wurden in Höhe von 20 Mio. Euro neu aufgenommen. Sie belegen einen Anteil von 24,5 % an den Bankenverbindlichkeiten. Desweiteren wurde ein Bankenfestgeld in Höhe von 35 Mio. Euro (Anteil 14,4 %) kontrahiert. Der Bestand an Derivatgeschäften in Form von Zinsswaps beläuft sich auf 163,5 Mio. Euro gegenüber 177,5 Mio. Euro im Vorjahr. Neugeschäfte wurden in Höhe von 10 Mio. Euro abgeschlossen. Die Swapgeschäfte dienen der Zinsbuchsteuerung. Investitionen Das budgetierte Investitionsvolumen belief sich im Geschäftsjahr 2023 auf 3,1 Mio. Euro. Investitionsschwerpunkte lagen in der der Sanierung der Geschäftsstelle Neuhof (TEUR 921) und der Neuplanung der Geschäftsstelle Poppenhausen (TEUR 600). Liquidität Die Liquiditätslage stellt sich wie folgt dar: Die Geschäfts- und Refinanzierungsstruktur der Bank ist maßgeblich geprägt durch das Kundengeschäft als Basis der Liquiditätsausstattung. Insofern besteht eine gewisse Unabhängigkeit von Entwicklungen am Geld- und Kapitalmarkt. Die Zahlungsfähigkeit unseres Instituts war im abgelaufenen Geschäftsjahr nach Art, Höhe und Fristigkeit gegeben. Die monatlichen Meldungen der Liquidity Coverage Ratio (LCR) wiesen im Berichtszeitraum einen Wert von mindestens 110 % aus. Zum Bilanzstichtag lag die Stresskennzahl bei 156,5 %. Bei Liquiditätsschwankungen kann die Bank auf hochliquide Aktiva und ausreichende Liquiditätsreserven (auch in Form von Bankguthaben) zurückgreifen. Durch die Einbindung in die Genossenschaftliche FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken, den genossenschaftlichen Liquiditätsverbund und die Refinanzierungsfazilitäten der EZB bestehen weitere Refinanzierungsmöglichkeiten. Vor diesem Hintergrund ist die Fähigkeit der Kreditgenossenschaft zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen jederzeit gesichert. Liquiditätsbelastungen aus außerbilanziellen Verpflichtungen haben sich nicht ergeben. c) Vermögenslage Die Eigenkapitalstruktur der Bank ist geprägt von Geschäftsguthaben der Mitglieder und erwirtschafteten Rücklagen sowie dem Sonderposten für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB. Im Geschäftsjahr wurde das Eigenkapital durch Zuführung zu den Rücklagen und zum Fonds für allgemeine Bankrisiken gestärkt. Der Anteil des bilanziellen Eigenkapitals an der Bilanzsumme hat sich 10,7 % auf 11,6 % erhöht. Die in unserem Institut getroffenen Vorkehrungen zur ordnungsgemäßen Ermittlung des Kernkapitals und des Ergänzungskapitals im Rahmen der bankaufsichtlichen Meldungen sind angemessen. Nach den vertraglichen sowie satzungsmäßigen Regelungen erfüllen die angesetzten Kapitalinstrumente die Anforderungen der CRR zur Anrechnung als aufsichtsrechtlich anerkanntes Kern- und Ergänzungskapital. Die relevanten Vorgaben des KWG sowie der CRR wurden eingehalten. Die Kapitalrendite gemäß § 26a Abs. 1 Satz 4 KWG beläuft sich auf 0,13 %. Das bilanzielle Eigenkapital sowie die Eigenmittelausstattung und Kapitalquoten stellen sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt dar:
1) Hierzu rechnen die Passivposten 9 (Nachrangige Verbindlichkeiten), 10 (Genussrechtskapital), 11 (Fonds für allgemeine Bankrisiken) und 12 (Eigenkapital). Angemessene Eigenmittel, auch als Bezugsgröße für eine Reihe von Aufsichtsnormen, bilden neben einer stets ausreichenden Liquidität die unverzichtbare Grundlage einer soliden Geschäftspolitik. Die vorgegebenen Anforderungen der CRR und des KWG wurden von uns im Geschäftsjahr 2023 eingehalten. Die Gesamtkapitalquote lag am Jahresultimo über dem strategischen Zielkorridor von 14,5 % bis 16,5 % Die Wertpapieranlagen der Genossenschaft entwickelten sich wie folgt:
Die Wertpapierbestände haben sich gegenüber dem Vorjahr durch Fälligkeiten reduziert, welche zur Rückzahlung einer fälligen Position aus dem Programm "gezielte längerfristige Refinanzierung (GLRG)" der EZB verwendet wurden. Von den Wertpapieranlagen entfällt ein Anteil von 34,5 % auf Schuldverschreibungen und festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten 5) bzw. von 65,5 % auf Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten 6). Vom Bestand im Aktivposten 5 wurde ein Teilbetrag in Höhe von TEUR 149.803 wie Anlagevermögen nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Abschreibungen auf diesen Teilbestand wurden in Höhe von TEUR 7.206 vermieden. Bei den Wertpapieranlagen wurden auf eine Ausgewogenheit zwischen Bonität, Rentabilität und Liquidität geachtet. 5. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage Insgesamt beurteilen wir die Geschäftsentwicklung und die wirtschaftliche Lage unseres Hauses im Vergleich zum Vorjahr und zur ursprünglichen Planung als zufriedenstellend. Zwar wurden sowohl im Kreditgeschäft als auch im Einlagengeschäft die Erwartungen aus der Eckwertplanung nicht ganz erreicht, aber angesichts der ungünstigen Entwicklung der ökonomischen und rechtlichen Rahmenbedingungen doch weitgehend erfüllt. Die Vermögenslage der Bank zeichnet sich unverändert durch eine angemessene Eigenkapitalausstattung aus. Die aufsichtsrechtlichen Anforderungen wurden sowohl im Vorjahr als auch im Geschäftsjahr eingehalten. Für erkennbare und latente Risiken in den Kundenforderungen sind Einzel- und Pauschalwertberichtigungen gebildet bzw. stehen Vorsorgereserven gemäß 340f HGB zur Verfügung. Finanzlage und Liquiditätsausstattung entsprechen den aufsichtsrechtlichen und betrieblichen Erfordernissen. Die ordentliche Ertragslage hat sich aufgrund der positiven Entwicklung beim Zinsüberschuss gegenüber dem Vorjahr verbessert. Die Erwartungen aus der Eckwertplanung wurden übertroffen. Das Bewertungsergebnis war ebenfalls günstiger als im Vorjahr, welches noch von Sondereffekten aus der erstmaligen Bildung einer Pauschalwertberichtigung nach IDW RS BFA 7 sowie der Einbringung von Wertpapieren in eine Spezialfondshülle beeinflusst war. C. Risiko- und Chancenbericht Risikomanagementsystem und -prozess Unsere Geschäfts- und Risikostrategie basiert auf einem Strategieprozess und ist ausgerichtet auf das Kundengeschäft mit Mitgliedern und Kunden aus unserer Region. Wesentliche Bestandteile der Geschäftsstrategie sind die aus der Risikotragfähigkeit der Bank abgeleiteten Teilstrategien für die wesentlichen Geschäftsaktivitäten namentlich die Teilstrategien Vertrieb (Privat- und Firmenkunden), Treasury, Immobilien und Beteiligungen, Personal, Prozesse und IT sowie Auslagerungen und Nachhaltigkeit. Konsistent zu unserer Geschäfts- und Risikostrategie wurde eine Unternehmensplanung entwickelt, die eine langfristige und umfassende Begleitung unserer Mitglieder und Kunden im Hinblick auf Finanzierungswünsche, Vermögensanlagen und Dienstleistungen rund um den Zahlungsverkehr sicherstellt. Mit Hilfe einer strategischen Eckwert- und Kapitalplanung für einen Zeitraum von 5 Jahren, steuern wir die Entwicklung unseres Instituts. Die Annahmen für die Markt- und Volumenentwicklungen erfolgen hierbei durch Experten auf Basis von Marktprognosen. Die abgeleiteten Ertrags- und Vermögenswirkungen werden anhand von Simulationsrechnungen mit Unterstützung der Steuerungssoftware VR-Control ermittelt. Die Geschäfts- und Risikostrategie sowie die Teilstrategien werden im Rahmen des von uns festgelegten Strategieprozesses regelmäßig und ggf. anlassbezogen überprüft. Das von uns verwendete Strategiemodell zeigt den organisatorischen Rahmen für die Strategie(über)prüfung und für die Vernetzung der strategischen und operativen Gesamtbanksteuerung auf. Ziel unserer Risikostrategie ist nicht die vollständige Vermeidung von Risiken, sondern das bewusste Eingehen von Risiken unter Wahrung eines angemessenen Chancen-Risiko-Profils entsprechend unserer Risikopräferenz Wir haben ein System zur Früherkennung von Risiken implementiert. Vor dem Hintergrund wachsender Komplexität der Märkte im Bankgeschäft sehen wir dies als eine zentrale Aufgabe an. Die zuständigen Organisationseinheiten berichten unmittelbar an den Vorstand. In diesem Rahmen ist ein Risikocontrolling- und Managementsystem mit entsprechenden Instrumenten eingerichtet, um bei Bedarf gegensteuernde Maßnahmen einleiten zu können. Unsere Entscheidungsträger werden durch das interne Berichtsystem über die Geschäfts- und Risikoentwicklung frühzeitig informiert, um Maßnahmen zur Gegensteuerung ergreifen zu können. Ziel des Risikomanagements unserer Bank ist es, Risiken, die den Erfolg wesentlich beeinflussen oder gar den Fortbestand gefährden können, frühzeitig zu erkennen sowie umfassend zu messen, zu überwachen und zu steuern. Integraler Bestandteil ist dabei die fortlaufende Sicherstellung der Risikotragfähigkeit. Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgt auf Basis der Risiko- und Liquiditätstragfähigkeit der Bank unter Berücksichtigung der Geschäfts- und Risikostrategie. Zur Bestimmung unserer Risikotragfähigkeit haben wir zum 1. Januar 2023 auf die normative und ökonomische Perspektive als komplementäre, sich ergänzende Ansätze umgestellt. Unsere zur Risikotragfähigkeitssteuerung eingesetzten Methoden und Verfahren berücksichtigen somit das Ziel der Fortführung unseres Instituts (normative Perspektive), als auch den Schutz unserer Gläubiger vor Verlusten aus ökonomischer Sicht (ökonomische Perspektive). Die Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive, die einen periodischen Steuerungskreis darstellt, zielt auf die Fortführung der operativen Geschäftstätigkeit. In der normativen Perspektive betrachten wir die Einhaltung regulatorischer Anforderungen. Diese umfassen insbesondere die Kapitalgrößen wie Kapitalanforderungen sowie Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals wie beispielsweise die Höchstverschuldungsquote und die Großkreditgrenzen. Die Risikotragfähigkeit ist demnach gegeben, sofern der ermittelte Kapitalbedarf die Einhaltung der Kapitalquoten bewirkt und sämtliche Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals erfüllt werden. Die normative Perspektive bilden wir ausgehend von der Gesamtbankplanung über einen Zeithorizont von 5 Jahren ab. In dieser wird die Entwicklung des regulatorischen Kapitalbedarfs im Rahmen einer mehrjährigen Kapitalplanung bestimmt. Neben einem Planszenario werden mögliche abweichende Entwicklungen wie Bonitätsverschlechterungen im Kundenkreditgeschäft in einem adversen Szenario berücksichtigt. Die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive zielt auf den Schutz der Gläubiger ab. In der ökonomischen Perspektive, die in unserem Institut barwertig ermittelt wird, werden das Risikodeckungspotenzial und die konsistent dazu ökonomisch ermittelten Risiken gegenübergestellt. Die ökonomische Risikotragfähigkeit ist demnach gegeben, wenn die barwertigen Risiken durch das Risikodeckungspotenzial laufend gedeckt sind. Die Bewertung des Risikodeckungspotenzials erfolgt unabhängig von Rechnungslegungskonventionen und aufsichtlichen Eigenmittelanforderungen. Ausgangspunkt bei der barwertigen Ermittlung des Risikodeckungspotenzials ist der Barwert (Marktwert) sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Dabei werden auch außerbilanzielle Größen berücksichtigt. Auf Basis des ermittelten Risikodeckungspotenzials legen wir im Rahmen unseres Strategie- und Limitierungsprozesses einmal im Jahr unser Gesamtbankrisikolimit fest. Wir stellen dabei sicher, dass genügend freies Risikodeckungspotenzial zur Verfügung steht, um zukünftige Wertschwankungen aufzufangen. Die Risikomessung für die in der ökonomischen Perspektive der Risikotragfähigkeit berücksichtigten Risikoklassen erfolgt mithilfe geeigneter Value-at-Risk (VaR)-Modelle mit einem Konfidenzniveau von 99,9 % bei einem Risikobetrachtungshorizont von einem Jahr. Bei den Risikoklassen, für die kein statistisches Verlustverteilungsmodell verwendet wird, erfolgt eine expertenbasierte Risikoeinschätzung, die dem Ausmaß nach dem 99,9 %-Quantil entspricht. Die Risikoaggregation erfolgt ohne Berücksichtigung von Korrelationen zwischen den einzelnen Risikoarten additiv. Die Ermittlung der Liquiditätstragfähigkeit erfolgt ebenfalls in einer normativen und einer ökonomischen Perspektive anhand von aufsichtsrechtlichen Liquiditätskennzahlen sowie einer Überwachung des Überlebenshorizonts. In der normativen Perspektive wird das Ziel verfolgt, kurzfristig und in unserer mehrjährigen Geschäftsplanung die aufsichtsrechtlichen Liquiditätsanforderungen einzuhalten. Dazu werden hochliquide Vermögenswerte den aufsichtsrechtlichen Nettomittelabflüssen gegenübergestellt. Für die Steuerung der normativen Liquiditätstragfähigkeit verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebene Kennzahl Liquidity Coverage Ratio (LCR). Zusätzlich wird die Net Stable Funding Ratio (NSFR) als normative Mindestgröße in der Banksteuerung berücksichtigt. Diese zeigt das Verhältnis von verfügbarer zur erforderlichen stabilen Refinanzierung auf. In der ökonomischen Perspektive werden neben der Plan-Liquiditätsablaufbilanz Stress-Liquiditätsablaufbilanzen vierteljährlich erstellt. Diese berücksichtigen die Liquiditätsauswirkungen von institutseigenen und marktweiten Ursachen sowie eine Kombination daraus. Wir haben einen Mindest-Überlebenshorizont für die Plan-Liquiditätsablaufbilanz sowie die Stress-Liquiditätsablaufbilanzen definiert. Die Offenlegung der Risikomanagementziele und -politik entsprechen den Anforderungen des Artikels 435 CRR. Die Risikomanagementziele und -strategien werden dem Aufsichtsrat zur Kenntnis gegeben und mit diesem erörtert. Die eingerichteten Systeme und Verfahren des Risikomanagements sind dem Profil und der Geschäfts- und Risikostrategie der Bank sowie ihrer Größe angemessen und entsprechen den Anforderungen der MaRisk. Risiken Als Risiko definieren wir die negative Abweichung vom erwarteten Ergebnis bzw. Planwert aufgrund von Unsicherheit. Zur Beurteilung der Wesentlichkeit von möglichen Risiken verschafft sich unsere Geschäftsleitung, einmal im Jahr im Rahmen der Risikoinventur sowie anlassbezogen, einen Überblick über die Risiken unserer Bank auf Gesamtinstitutsebene. Dabei werden auch übergreifende Risiken wie das Modell-, Reputations- und Nachhaltigkeitsrisiko sowie Risikokonzentrationen in der Wesentlichkeitsbewertung der einzelnen Risikoklassen berücksichtigt. Zum Abschlussstichtag werden das Kreditrisiko, das Marktrisiko, das operationelle Risiko, das Liquiditätsrisiko, das Immobilienrisiko und das Beteiligungsrisiko als wesentliche Risiken bewertet. Für unsere Risikobeurteilung zum Abschlussstichtag legen wir konsistent zum Prognosezeitraum einen Zeitraum von einem Jahr zu Grunde, in dem auch das Vorliegen von bestandsgefährdenden Risiken beurteilt wird. Bestandsgefährdende Risiken (wesentliche Risiken mit hohen Auswirkungen) liegen für den hier zugrunde gelegten Beurteilungszeitraum von einem Jahr nicht vor. Adressenausfallrisiken bzw. Kreditrisiko Das Kreditrisiko beschreibt die Gefahr, dass Verluste oder entgangene Gewinne aufgrund des Ausfalls von Geschäftspartnern, der Ratingmigration und/oder der adressbezogenen Spreadveränderung entstehen. Es umfasst das Kreditrisiko im Kundengeschäft sowie im Eigengeschäft Das Kreditrisiko stufen wir als aufsichtsrechtlich wesentlich und betriebswirtschaftlich hoch ein. Auf Grundlage der Risikoinventur unseres Instituts kann das Risiko mit hoher Wahrscheinlichkeit eintreten und hat ein hohes Schadenspotenzial mit entsprechend wesentlicher Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Zur Steuerung des Kreditrisikos setzen wir im Kundengeschäft Ratingsysteme zur Beurteilung der Bonität einzelner Engagements ein (im wesentlichen VR-Rating). Zur Bestimmung der Ausfallwahrscheinlichkeiten verwendet die Bank die Verfahren der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken. Um die Spezifika der einzelnen Kundensegmente abbilden zu können, sind für unterschiedliche Kundensegmente separate Ratingverfahren im Einsatz. Bei den Eigenanlagen nutzen wir für Wertpapiere die Ratinginformationen der DZ BANK AG auf Basis externer Ratingagenturen und bei den Fonds die Risikoinformationen der Fondsgesellschaft Union Investment. Auch hier werden die Risikoentwicklungen im Rahmen von VR-Control über ein Portfoliomodell überwacht. Turbulenzen an den Finanzmärkten begegnen wir durch eine breite Streuung der Eigenanlagen, Diversifikation in viele Anlageklassen und weitgehende Beschränkung auf gute Bonitäten. Gemäß unseren Grundsätzen zur Risikosteuerung nehmen wir zur Absicherung von Kreditrisiken werthaltige Sicherheiten herein. Ratingnoten und Sicherheiten fließen in alle relevanten Kreditprozesse ein - von der Kreditvergabe bis zur Kreditüberwachung. Neben der Steuerung von Kreditrisiken auf Kundenebene, nehmen wir die Steuerung auch auf Portfolio- ebene vor. Zu diesem Zweck ist ein Limitsystem, unter anderem bezogen auf die Risikokonzentration implementiert. Im Rahmen der Kreditrisikosteuerung wird das Portfolio sowohl nach Bonitätsklassen, Größenklassen, Branchen, Sicherheiten und weiteren Risikotreibern sowie deren Entwicklung analysiert und die Einhaltung des Limitsystems überwacht. Zur Begrenzung der Einzelemittentenrisiken werden vom Vorstand kombinierte Kontrahenten- und Emittentenlimite ("Geschäftspartnerlimite") beschlossen. Vorstand und Aufsichtsrat werden quartalsweise über die Entwicklung des Portfolios sowie über die Auslastung der Einzel- und Strukturlimite informiert. Daneben stellen die Mindestanforderungen an die Kreditvergabe risikobegrenzende Maßnahmen beim Einzelgeschäft dar. Kreditentscheidungen werden in Abhängigkeit vom Risikogehalt über unterschiedliche Kompetenzstufen getroffen. Die Bewertung der Kreditengagements und gegebenenfalls die Bildung einer Risikovorsorge erfolgen in Übereinstimmung mit den handelsrechtlichen Vorschriften. Als zentrales Kriterium für die Prüfung der akuten Ausfallrisiken wird die Nachhaltigkeit der Kapitaldienstfähigkeit herangezogen. Die Bank prüft die Bildung von Risikovorsorge bei Vorliegen von Frühwarnsignalen und Ausfallkriterien. Sanierungsbedürftige und notleidende Engagements werden in einem marktunabhängigen Bereich betreut bzw. überwacht. Wir ermitteln vierteljährlich mit Hilfe des Kreditportfoliomodells für Kundengeschäfte (KPM-KG) barwertig unter VR-Control einen unerwarteten Verlust (Credit-Value-at-Risk) aus dem Kundenkreditgeschäft. Die Berechnung erfolgt auf Basis von Kreditrisikoprämien in einem mehrstufigen Verfahren, dem sowohl die modellierten Verluste auf Basis des LGD-Modells als auch Ausfallwahrscheinlichkeiten und Sektorparameter zugrunde liegen. Das Kreditrisiko bei Eigenanlagen wird im Rahmen der Risikotragfähigkeitskonzeption der Bank vierteljährlich mit Hilfe des Kreditportfoliomodells für Eigengeschäfte (KPM-EG) ermittelt. Grundlage der Berechnungen sind verschiedene Marktpartnersegmente, die differenzierte Spread- und Ratingmigrationen, Spreadverteilungen sowie Migrationsmatrizen aufweisen. Die Ermittlung des in der Risikomessung angesetzten unerwarteten Verlustes (Risikoszenario) basiert auf einer Haltedauer von 250 Tagen. Adressenausfallrisiken aus Fonds werden mittels einer von der Kapitalanlagegesellschaft ermittelten Ex-ante-Value-at-Risk-Kennziffer berücksichtigt, die das Adressenausfallrisiko und das Marktpreisrisiko kombiniert abbildet. Marktpreisrisiken bzw. Marktrisiken Das Marktrisiko beschreibt die Gefahr, dass aufgrund nachteiliger Veränderungen von Marktpreisen oder preisbeeinflussenden Parametern Verluste entstehen können. Marktrisiken umfassen Zins-, Aktien- und Währungsrisiken sowie sonstige Marktrisiken. Das Marktrisiko stuft die Bank anhand der Risikoinventur als aufsichtsrechtlich wesentlich und betriebswirtschaftlich hoch ein, mit einer hohen Eintrittswahrscheinlichkeit und einem hohen potenziellen Schaden, der sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage maßgeblich auswirken kann. Im Rahmen der ökonomischen Risikomessung des Zinsrisikos berechnen wir vierteljährlich einen Value-at-Risk, der auf einem historischen Zeitraum basiert. Als Szenariotechnik verwenden wir die historische Simulation mit einer Skalierung über eintägige Verbarwertungen mittels Resampling und ergänzt um Risikoaufschläge. Die Ermittlung erfolgt mit Hilfe des Moduls ZINSMANAGEMENT unter VR-Control. Das Aktienrisiko wird nicht gesondert ausgewiesen, da Aktienpositionen ausschließlich in Investmentfondsanlagen enthalten sind und somit in der von der Kapitalanlagegesellschaft ermittelten Ex-ante-Value-at-Risk-Kennziffer berücksichtigt werden. Währungsrisiken sind für die Bank nicht relevant, da bis auf unwesentliche Spitzenbeträge nur gedeckte Positionen vorhanden sind. Ergänzend werden weitere barwertige Berichtsgrößen als zusätzliche Informationen bei geschäftspolitischen Entscheidungen berücksichtigt. Liquiditätsrisiko Liquiditätsrisiken können grundsätzlich in der Form des Zahlungsunfähigkeitsrisikos, des Refinanzierungskostenrisikos und des Marktliquiditätsrisikos auftreten. Zahlungsunfähigkeitsrisiken treten ein, wenn Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht oder nicht in ausreichender Höhe erfüllt werden können. Refinanzierungsrisiken entstehen, wenn die Liquidität nicht zu den erwarteten Konditionen beschafft werden kann oder die Refinanzierungsmittel nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen. Marktliquiditätsrisiken treten ein, wenn Anlagen nicht zum gewünschten Zeitpunkt oder in der geplanten Höhe liquidiert werden können. Die Bank erachtet das Liquiditätsrisiko insgesamt als wesentlich im Sinne des Aufsichtsrechts und als betriebswirtschaftlich hohes Risiko. Zwar tritt das Risiko nach unserer Einschätzung mit lediglich niedriger Wahrscheinlichkeit ein, zeichnet sich in Bezug auf die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage jedoch durch ein hohes Schadenspotenzial aus. Zur Begrenzung von Abrufrisiken sind Strukturlimite insbesondere für die größten Einleger und offenen Kreditzusagen implementiert. Die Berücksichtigung des Refinanzierungskostenrisikos in der ökonomischen Perspektive erfolgt vierteljährlich unter Berücksichtigung historischer Schwankungen des Refinanzierungsspreads. Operationelles Risiko Operationelle Risiken betreffen die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unzulänglichkeit oder des Versagens von internen Prozessen, Menschen oder Systemen oder infolge externer Ereignisse eintreten. Diese Definition schließt Rechtsrisiken ein. Anhand der Risikoinventur stufen wir als aufsichtsrechtlich wesentlich und betriebswirtschaftlich niedrig ein. Das Risiko hat eine geringe Eintrittswahrscheinlichkeit und ein geringes Schadenspotenzial. Die Bank hat eine einheitliche Festlegung und Abgrenzung der operationellen Risiken zu den anderen betrachteten Risikokategorien vorgenommen und diese in den Organisationsrichtlinien fixiert und kommuniziert. Die Abgrenzung umfasst auch den Umgang mit nicht eindeutig zuordenbaren Schadensfällen, Beinaheverlusten und damit zusammenhängenden Ereignissen. Wesentliche operationelle Risiken werden jährlich identifiziert und analysiert. Hierzu wird auf eine Schadensfalldatenbank zurückgegriffen, in die eingetretene Schäden eingestellt werden. Das IT-Risiko stellt ein spezielles operationelles Risiko dar. Hier betrachten wir insbesondere die Teilbereiche "Zentrales Rechenzentrum" und "IT-Risiken Bank". Über die IT-Risiken, die das Rechenzentrum betreffen, erhalten wir regelmäßige Berichte vom lT-Dienstleister einschließlich Darstellung der eingeleiteten Maßnahmen bei Problemen. Über die Beseitigung der im Rahmen von Sonderprüfungen durch die Finanzaufsicht ermittelten Mängel beim IT-Dienstleister wurde zeitnah an Vorstand und Aufsichtsrat berichtet. Die vereinbarte Meilensteinplanung wurde eingehalten. Für alle wesentlichen Schadensereignisse in Bezug auf bankinterne IT-Risiken besteht ein umfassender Versicherungsschutz. Betriebliche Notfallplanungen wurden insbesondere auf die Anforderungen aus dem lT-Bereich abgestimmt. Rechtlichen Risiken begegnen wir durch die Verwendung der im Verbund entwickelten Formulare, die Inanspruchnahme juristischer Beratung im Fall von Rechtsstreitigkeiten und durch ausreichenden Versicherungsschutz. Im Rahmen der ökonomischen Perspektive wird für die operationellen Risiken vierteljährlich ein Value-at-Risk (VaR) auf der Grundlage eines Self Assessments mit einem Konfidenzniveau von 99,9 %. Weitere Risiken Unter dieser Kategorie analysieren wir alle nicht bankspezifischen Risiken. Besondere Aufmerksamkeit widmen wir dabei dem Immobilienrisiko und dem Beteiligungsrisiko. Das Immobilienrisiko umfasst das Risiko aus nachteiligen Veränderungen von Immobilienwerten und untergliedert sich in das Bewertungsrisiko, das Mietrisiko, das Instandhaltungsrisiko und das Baukostenrisiko. Das Immobilienrisiko stufen wir auf Basis der Risikoinventur als aufsichtsrechtlich und betriebswirtschaftlich wesentliche Risikoart ein. Die Risikomessung erfolgt bei Immobilienfondsbeständen anhand von Risikokennzahlen aus dem Risikomodell der Union Investment mit einem Konfidenzniveau von 99,9 %. Für Direktinvestitionen in Tochtergesellschaften sowie den Eigenbestand kommt das VR-Control Modul IRIS zur Anwendung. Die Risikobestimmung erfolgt hier vierteljährlich anhand eines Value-at-risk (VaR) der auf Grundlage wertbestimmender Faktoren wie Lage, Alter und Nutzungsart der Immobilien mit einem Konfidenzniveau von 99,9% ermittelt wird. Das Beteiligungsrisiko stufen wir als aufsichtsrechtlich und betriebswirtschaftlich wesentliche Risikoart ein. Die Risikomessung erfolgt vierteljährlich mittels der Anwendung VR Control-BETRIS, welche auf einen Risikofaktor aus historische Wertveränderungs-Zeitreihen bei einem Konfidenzniveau von 99,9 % abstellt. Das Nachhaltigkeitsrisiko betrachten wir als Querschnittsrisiko. Wir bewerten die Auswirkungen von ESG-Aspekten im Rahmen unserer Risikoinventur bei allen aufsichtsrechtlich und betriebswirtschaftlich als wesentlich eingestuften Risikoarten. Einflüsse mit wesentlichen Auswirkungen bezogen die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wurden im Rahmen der Risikoinventur nicht festgestellt. Zudem bewerten wir im risikorelevanten Neukreditgeschäft mit Hilfe des VR ESG-Risikoscores Nachhaltigkeitsrisiken in unserem Kreditportfolio. Ab 2024 kommen nachhaltigkeitsbezogene Ausschlusskriterien für Neukreditvergaben sowie Eigenanlagen zum Einsatz. Alle weiteren Risikoarten, wie das Geschäfts-/Vertriebsrisiko, das Produktivitätsrisiko, das strategische Risiko, das Pensionsrisiko, das Reputationsrisiko sowie Modellrisiken und Risiken aus Tochtergesellschaften stufen wird auf Grundlage der Risikoinventur aktuell als aufsichtsrechtlich und betriebswirtschaftlich unwesentlich ein. Die Risikobeurteilung überprüfen wir regelmäßig und anlassbezogen. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten Mit der Verwendung von Finanzinstrumenten verfolgen wir das Ziel, den gesamtbankbezogenen Zins-Cashflow in einzelnen Laufzeitbändern zu verstetigen. Die dafür eingesetzten Zinsswaps dienen der allgemeinen Zinsbuchsteuerung (Aktiv-/Passivsteuerung). Im Rahmen der Risikomanagementmethoden erfolgt vierteljährlich eine szenariobasierte Simulation der verlustfreien Bewertung des Zinsbuchs (IDW RS BFA 3). Nach den Berechnungsergebnissen bestand 2023 zu keinem Zeitpunkt ein Rückstellungsbedarf für allgemeine Zinsbuchrisiken. Gesamtbild der Risikolage Auf Grundlage unserer Verfahren des Risikomanagements zur Ermittlung der Risiken sowie des Risikodeckungspotenzials ist die Risikotragfähigkeit in beiden Perspektiven (ökonomisch und normativ) in den von uns simulierten Risiko- bzw. Plan- und Stressszenarien gegeben. Die internen Simulationen kommen darüber hinaus zum Ergebnis, dass die Liquidität sichergestellt und die Eigenmittelanforderungen erfüllt werden. Im Einzelnen aggregieren sich das Adresssenausfallrisiko im Kundenkredit- und Eigengeschäft, das Zinsspannen- und Kursänderungsrisiko, das operationelle Risiko sowie das Immobilien- und Beteiligungsrisiko zum Gesamtbankrisiko. Die Bemessung des Gesamtbankrisikolimits sowie der Teillimite für die wesentlichen Risikoarten bot genügend Spielraum für unterjährige Schwankungen. Überschreitungen der Risikotragfähigkeit kamen nicht vor. Die Risikodeckung war jederzeit gegeben. Die Liquiditätsrisikotragfähigkeit war Berichtsjahr 2023 ebenfalls durchgängig gegeben. Die aufsichtsrechtlichen Eigenmittelvorschriften wurden mit ausreichendem Abstand zur Untergrenze eingehalten. Insgesamt hat sich die Risikolage im Vergleich zum Jahresbeginn 2023 nicht wesentlich verändert. Zum 31. Dezember 2023 ist das Gesamtrisikolimit der Bank zu 70,1 % ausgelastet, der Anteil des Gesamtrisikos am gesamten Risikodeckungspotenzial beträgt 57,3 %. Bestandsgefährdende Risiken sind aufgrund der Zugehörigkeit zur kreditgenossenschaftlichen Sicherungseinrichtung nicht erkennbar. Nach dem derzeitigen Planungsstand ist die Risikotragfähigkeit angesichts der laufenden Ertragskraft und der Vermögens-/Substanzsituation des Instituts auch in 2024 gegeben. Die dargestellten Risiken werden die künftige Entwicklung unserer Bank nicht wesentlich beeinträchtigen. Den dargestellten Risiken stehen folgende Chancen gegenüber: Mit einer qualitativen, durch interne Vorgaben abgesicherten Wachstumsstrategie im Kreditgeschäft beabsichtigt die Bank, die Ertragslage weiter positiv zu entwickeln. Eine diversifizierte Anlagestrategie, flankiert durch interne Strukturlimitvorgaben, bietet die Chance, die Erträge aus Eigenanlagen langfristig zu verstetigen und von positiven Entwicklungen an den Märkten zu profitieren. Durch Immobilieninvestitionen erschließt die Bank zusätzliche Ertragsfelder, welche die Ertragslage langfristig positiv beeinflussen können und die Bank damit unabhängiger von Schwankungen des Marktzinsniveaus machen. Durch Fortentwicklung in der Standardisierung und Automatisierung betrieblicher Prozesse bietet sich die Chance, Kosteneinsparpotenziale in der betriebliche Leistungserstellung zu heben und damit eine nachhaltige Verbesserung der Cost-Income-Ratio zu erreichen. Die Fortdauer des Russland-Ukraine-Krieges, der aktuelle Israel-Hamas Konflikt, bereits spürbare Folgen des Klimawandels sowie deren unmittelbare und mittelbare Auswirkungen auf die Volkswirtschaften und Zinsmärkte können weiterhin einen wesentlichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit und somit auch auf die Wirtschaftlichkeit des Handelns der Marktteilnehmer in den betroffenen Marktteilnehmer ausstrahlen. Ein Ende dieser von Ungewissheit geprägten Situation ist derzeit nicht absehbar. Wir beobachten und analysieren laufend Risikofaktoren bzw. -treiber auf eine etwaige Beeinflussung durch die vorgenannten Themenstellungen. D. Prognosebericht Der Sachverständigenrat prognostiziert in seinem Herbstgutachten für 2024 ein geringes Wachstum für das Bruttoinlandsprodukt von 0,7 %. Die Deutsche Bundesbank erwartet laut Einschätzung vom Dezember 2023 für 2024 ein Wachstum von 0,4 %. Danach wird die schleppende Erholung der Konjunktur durch eine schwache Auslandsnachfrage sowie einen zögerlichen privaten Konsum bei gleichzeitig höheren Finanzierungskosten beeinflusst. Gleichwohl wird für 2024 eine rückläufige Teuerungsrate erwartet. Laut aktueller Konjunkturumfrage der IHK Fulda beurteilen 66,7 % der regionalen Unternehmen die Geschäftslage als befriedigend und 16,1 % als schlecht. 53,8 % der Unternehmen erwarten eine gleichbleibende und 33,3 % eine sich verschlechternde Geschäftslage. Als Risikofaktoren werden schlechtere wirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen, Fachkräftemangel, eine schwache Inlandsnachfrage und Preissteigerungen bei Energie, Rohstoffen und Arbeitskosten genannt. Ferner wird von einem weiteren Rückgang der Beschäftigung ausgegangen. Die Auswirkungen der schwachen Konjunktur in Verbindung mit den aktuellen Konflikten in der Ukraine und Nahost bergen für die Bank Unsicherheiten im Hinblick auf die Wachstumsentwicklung im Kundengeschäft sowie die Entwicklung der Risikolage. Demgegenüber bietet die ab 2022 erfolgte Zinswende die Möglichkeit, auf länger Sicht das zinstragende Geschäft als wesentliche Ertragssäule der Bank zu stabilisieren. Daneben erwarten wir aus den Investitionen in Immobilienfonds und Direktinvestitionen in Rendite-Immobilien stabile Ergebnisbeiträge aus dem nicht zinstragenden Geschäft. Unsere Zinsprognose geht von einer Veränderung der Zinskurve über eine flache Struktur bis Mitte 2025 hin zu einer klassischen Zinsstruktur am Jahresultimo 2025 aus. Unsere Eckwertplanung basiert auf folgenden wesentlichen Annahmen: Der Zinsüberschuss soll unter der Prämisse der vorgenannten Zinsprognose und eines um 0,96 % steigenden Geschäftsvolumens bei anhaltender Umschichtung aus klassischen Kontokorrenteinlagen in Termin- und Flexgelder in absoluten Werten als auch prozentual gesehen erhöhen. Wir erwarten ein Zinsergebnis von TEUR 43.850 (1,74 % der durchschnittlichen Bilanzsumme). Für das Jahr 2024 wird dabei ein prozentuales Wachstum im Kundenkreditgeschäft von 3,5 % und bei den Kundeneinlagen von 1,5 % angenommen. Daneben sehen wir einen prozentual und absolut steigenden Provisionsüberschuss von TEUR 15.925 (0,63 % der durchschnittlichen Bilanzsumme) vor. Der in der Planung zugrunde gelegte Zuwachs soll insbesondere durch die Ausschöpfung vorhandener Vertriebspotenziale im Vermittlungsgeschäft realisiert werden. Beim Personalaufwand haben wir eine reguläre tarifliche Steigerung der Gehälter um 2,0 % sowie bereits beschlossene Neueinstellungen für 2024 berücksichtigt. Die Höhe der Sachaufwendungen soll im Jahr 2024 auf Basis detaillierter Budgets mit TEUR 13.925 um 10,5 % ansteigen. Ursächlich dafür sind höhere Aufwendungen für Gebäude und Geschäftsausstattung, Kartenausstattung, Datenverarbeitung, Weiterbildung, Outsourcing und sonstiges. Vor dem Hintergrund der geschilderten Entwicklungen erwarten wir für 2024 gegenüber dem Vorjahr eine in absoluten Zahlen und in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme leicht rückläufige ordentliche Ertragslage. Für das Jahr 2024 planen wir ein Betriebsergebnis vor Bewertung in Höhe von TEUR 20.324 (0,80 % der durchschnittlichen Bilanzsumme). Die Auswirkungen unserer Zinsprognose auf das Zinsergebnis sowie das Bewertungsergebnis der Eigenanlagen sowie die Auswirkungen der erwarteten Verluste aus dem Kundenkreditgeschäft auf das Bewertungsergebnis aus Kundenforderungen lassen nach wie vor eine angemessene Dotierung der Eigenmittelbestandteile zu, um die aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen zu erfüllen. Aus der Kapitalplanung für die Jahre bis 2028 ergeben sich für das geplante Wachstum im Kreditgeschäft unter der Prämisse von Rücklagenzuführungen und der Einwerbung von Geschäftsguthaben derzeit keine Erkenntnisse für zusätzlichen Kapitalbedarf. Dabei wurden absehbare regulatorische Kapitalanforderungen aus dem im CRR III-Legislativentwurf abgebildeten Kreditrisikostandardansatz mit einbezogen. Die für 2024 geplante Gesamtkapitalquote wird mit 17,3 % im Vergleich zum Geschäftsjahr 2023 steigen und sich weiterhin oberhalb des Zielkorridors von 14,5 % bis 16,5 % bewegen. Die Fortdauer des Russland-Ukraine-Kriegs sowie der Israel-Hamas-Konflikt (vergleiche dazu auch Abschnitt Risikobericht - Gesamtbild der Risikolage) kann auch weiterhin Auswirkungen auf die Finanzmärkte und wirtschaftliche Auswirkungen auf Unternehmen haben. Dies kann dazu führen, dass sich die Annahmen zum Kredit- und Einlagenwachstum sowie zur Risikolage, die unserer Prognoserechnung zu Grunde lagen, nicht als zutreffend erweisen. Wir analysieren laufend mögliche Auswirkungen auf die Bank und werden unsere Prognosen anpassen, soweit dies erforderlich ist.
Fulda, 22. März 2024 VR Bank Fulda Der Vorstand Sälzer Mackenroth Hopf 1. Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023VR Bank Fulda, FuldaGenossenschaftsregisternummer 108 beim Amtsgericht FuldaAktivseite
2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023
3. Anhang für das Geschäftsjahr 2023VR Bank Fulda, FuldaA. Allgemeine Angaben Die VR Bank Fulda mit Sitz in Fulda ist beim Amtsgericht Fulda unter der Genossenschaftsregisternummer 108 eingetragen. Der Jahresabschluss der VR Bank Fulda wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt. Gleichzeitig erfüllt der Jahresabschluss die Anforderungen des Genossenschaftsgesetzes (GenG) und der Satzung der Bank. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden Sonderregelungen (§§ 340 ff. HGB). Gemäß Art. 67 Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch (EGHGB) werden die (nachstehenden) im Jahresabschluss 2010 angewandten Übergangsvorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) (hier: Beibehaltungs- und Fortführungswahlrechte für bestimmte Bilanzposten und Wertansätze) entsprechend der Rechtslage vor Inkrafttreten des BilMoG wie folgt fortgeführt: - Beibehaltung der steuerrechtlichen Abschreibungen (§ 279 Abs. 2 i. V. m. § 254 Satz 1 HGB a. F.) nach Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden angewandt: Barreserve Die auf EUR lautende Barreserve wurde mit dem Nennwert angesetzt. Die Bewertung der Sorten erfolgte zu den von der Reisebank AG zur Verfügung gestellten Schalter-Ankaufskursen. Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden wurden mit dem Nennwert, wobei der Unterschiedsbetrag zwischen dem höheren Nennwert und dem Auszahlungsbetrag - sofern Zinscharakter vorliegt - in den passiven Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzt wurde. Dieser Unterschiedsbetrag wird grundsätzlich planmäßig, und zwar zeitanteilig, aufgelöst. Anteilige Zinsen, deren Fälligkeit nach dem Bilanzstichtag liegt, die aber am Bilanzstichtag bereits den Charakter von bankgeschäftlichen Forderungen oder Verbindlichkeiten haben, sind dem zugehörigen Aktiv- oder Passivposten der Bilanz zugeordnet. Die bei den Forderungen an Kunden erkennbaren Bonitätsrisiken sind durch Bildung von Einzelwertberichtigungen und Einzelrückstellungen abgedeckt. Den latenten Risiken im Kreditgeschäft wurde durch die Bildung von Pauschalwertberichtigungen gemäß IDW RS BFA 7 Rechnung getragen. Die Ermittlung der Pauschalwertberichtigung erfolgt zum 31. Dezember 2023 über ein Expected-Credit-Loss-Modell, bei dem ein erwarteter Verlust über einen Betrachtungszeitraum von zwölf Monaten ohne Anrechnung von Bonitätsprämien ermittelt wird. Die Berechnung des erwarteten Verlusts erfolgt unter Berücksichtigung der Ausfallwahrscheinlichkeit, der Verlustquote bei Ausfall sowie der erwarteten Kredithöhe zum Ausfallzeitpunkt für alle unter den Bilanzpositionen Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden ausgewiesenen Geschäfte sowie für unter der Bilanz auszuweisende Eventualverpflichtungen und anderen Verpflichtungen (einschließlich widerruflicher und unwiderruflicher Kreditzusagen). Im Hinblick auf widerrufliche und unwiderrufliche Kreditzusagen sowie Eventualverpflichtungen erfolgt die bilanzielle Erfassung in Form einer Rückstellung. Zusätzlich bestehen zur Sicherung gegen die besonderen Risiken des Geschäftszweigs Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB und ein Sonderposten für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB. Wertpapiere Die wie Umlaufvermögen behandelten festverzinslichen Wertpapiere, Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Dabei wurden die von den "Wertpapiermitteilungen" (WM Datenservice) zur Verfügung gestellten Jahresschlusskurse herangezogen. Die wie Anlagevermögen behandelten festverzinlichen Wertpapiere wurden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Die nicht festverzinslichen Wertpapiere im Anlagevermögen werden weiterhin nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Anschaffungskosten über pari bei den festverzinslichen Wertpapieren wurden linear über die Restlaufzeit bis zum niedrigeren Einlösungskurs abgeschrieben. Zur Sicherung gegen die besonderen Risiken des Geschäftszweigs bestehen ferner Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB. Wertpapierleihegeschäfte Zum Bilanzstichtag bestehen Wertpapierleihegeschäfte in Form einer Anlegerleihe in Höhe von nominal 47.800.000,00 EUR, bei der festverzinsliche Wertpapiere von unserem Haus aus unserem Spezialfonds UIN-Nr. 962 der Union Investment für einen Grundzeitraum von 31 Tagen entliehen werden. Das Wertpapierdarlehen ist unbesichert ausgestaltet. Das wirtschaftliche Eigentum der geliehenen Wertpapiere verbleibt beim Verleiher. Der Ausweis der Wertpapiere erfolgt weiterhin in der Bilanz des Verleihers. Die Wertpapierleiheprovision ist unter den Provisionsaufwendungen in GuV 6 ausgewiesen. Derivative Finanzinstrumente Da die Zinsderivate zur Reduzierung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos aller zinstragenden Positionen des Bankbuches eingesetzt werden, sind sie von einer imparitätischen Einzelbewertung ausgenommen. Die Bewertung dieser derivativen Finanzinstrumente erfolgt im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller zinstragenden Positionen des Bankbuches nach dem Grundsatz der verlustfreien Bewertung. Verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs Die zinsbezogenen Finanzinstrumente des Bankbuchs einschließlich der zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos (Aktiv/Passiv-Steuerung) abgeschlossenen Zinsderivate werden im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller Geschäfte nach Maßgabe von IDW RS BFA 3 (n. F.) verlustfrei bewertet. Hierzu werden die zinsinduzierten Barwerte den Buchwerten gegenübergestellt. Der sich daraus ergebende positive Differenzbetrag wird um den Barwert der direkt aus den Zinsprodukten des Bankbuchs resultierenden Gebühren- und Provisionserträge erhöht, anschließend um den Risikokostenbarwert und den Bestandsverwaltungskostenbarwert vermindert. Individuelle Refinanzierungsmöglichkeiten werden bei dieser barwertigen Betrachtung berücksichtigt. Für einen danach eventuell verbleibenden Verlustüberhang wird eine Drohverlustrückstellung gebildet, die unter den anderen Rückstellungen ausgewiesen wird. Nach dem Ergebnis der Berechnungen zum 31. Dezember 2023 war keine Rückstellung zu bilden. Strukturierte Finanzinstrumente, die keine wesentlich erhöhten oder zusätzlichen (andersartigen) Risiken oder Chancen aufweisen, wurden als einheitlicher Vermögensgegenstand bzw. einheitliche Verbindlichkeit nach den allgemeinen Grundsätzen bilanziert und bewertet. Strukturierte Finanzinstrumente, die nach dem strengen Niederstwertprinzip auf Basis einer Notierung auf einem aktiven Markt bewertet werden, wurden als einheitlicher Vermögensgegenstand bzw. einheitliche Verbindlichkeit bilanziert, auch wenn sie durch das eingebettete Derivat wesentlich erhöhte oder zusätzliche (andersartige) Risiken und Chancen aufweisen, weil die besonderen Risiken des strukturierten Finanzinstruments durch eine objektivierte Bewertung zutreffend dargestellt werden. Beteiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften sowie Anteile an verbundenen Unternehmen Die Beteiligungen und die Geschäftsguthaben bei Genossenschaften sowie die Anteile an verbundenen Unternehmen wurden entsprechend den für das Anlagevermögen geltenden Regeln zu Anschaffungskosten bewertet. Bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden Abschreibungen vorgenommen. Treuhandvermögen Die Bewertung des Treuhandvermögens erfolgte zu den Anschaffungskosten bzw. zum Nennwert. Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen Die Bewertung der entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgte zu den Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, die sich grundsätzlich an den von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen orientiert. Sofern dauerhafte Wertminderungen vorliegen, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen Erhöhte Absetzungen für Abnutzung gemäß § 6b EStG für vor dem 1. Januar 2010 angeschaffte Sachanlagen wurden weitergeführt. Die angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter mit einem Netto-Einzelwert bis zu EUR 250 wurden in voller Höhe als andere Verwaltungsaufwendungen erfasst. Sie wurden in voller Höhe abgeschrieben, sofern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut über EUR 250, aber nicht über EUR 800 lagen. Sonstige Vermögensgegenstände Die Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte nach dem strengen Niederstwertprinzip. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden Mietvorauszahlungen, Vorauszahlungen für Sachaufwendungen und gezahlte Agiobeträge auf Kundendarlehen eingestellt, die planmäßig über die vertraglich vereinbarte Laufzeit verteilt werden. Aktive latente Steuern Zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen bestehen zeitliche oder quasi-permanente Differenzen, die sich in späteren Geschäftsjahren abbauen. Die sich daraus ergebenden Steuerbelastungen (passive latente Steuern) und Steuerentlastungen (aktive latente Steuern) werden verrechnet. Bei einer Gesamtdifferenzbetrachtung errechnet sich ein aktiver Überhang von latenten Steuern, der in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt wurde (vgl. Erläuterungen im Abschnitt D.). Verbindlichkeiten Die Passivierung der Verbindlichkeiten erfolgte zu dem jeweiligen Erfüllungsbetrag. Der Belastung aus Einlagen mit steigender Verzinsung und aus Zuschlägen sowie sonstigen über den Basiszins hinausgehenden Vorteilen für Einlagen wurde durch Rückstellungsbildung in angemessenem Umfang Rechnung getragen. Treuhandverbindlichkeiten Die Bewertung der Treuhandverbindlichkeiten erfolgte zum Erfüllungsbetrag, der mit dem Nennwert der Verpflichtung übereinstimmt. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind im Wesentlichen Disagiobeträge enthalten, die bei Ausreichung von Forderungen in Abzug gebracht wurden. Die Unterschiedsbeträge werden planmäßig auf die Laufzeit der Forderungen verteilt. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Den Pensionsrückstellungen, den Rückstellungen für Altersteilzeit sowie den Jubiläumsrückstellungen liegen versicherungsmathematische Berechnungen auf Basis der "Heubeck-Richttafeln 2018 G" zugrunde. Verpflichtungen aus Pensionsanwartschaften wurden mittels Anwartschaftsbarwertverfahren angesetzt. Laufende Rentenverpflichtungen und Altersversorgungsverpflichtungen gegenüber ausgeschiedenen Mitarbeitern wurden mit dem Barwert bilanziert. Für die Pensionsrückstellungen wurden erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen in Höhe von 2,25 % und eine Rentendynamik in Höhe von 2,50 % zugrunde gelegt. Der bei der Abzinsung der Pensionsrückstellungen angewendete Zinssatz von 1,82 % wurde unter Inanspruchnahme der Vereinfachungsregel nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre (im Vorjahr 1,78 %) festgelegt, dieser beruht auf einem Rechnungszinsfuß gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV). Zur Rückdeckung von nicht versicherungsgebundenen Altersversorgungszusagen gegenüber Vorstandsmitgliedern bestehen Rückdeckungsversicherungen. Nach Maßgabe des IDW RH FAB 1.021 werden für die teilweise kongruente Bewertung nach dem Primat der Passivseite die Rückdeckungsversicherungsansprüche in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags der teilweise korrespondierenden Pensionsrückstellung angesetzt. Die nach dem Passivprimat bewerteten, nicht versicherungsgebundenen rückgedeckten Altersversorgungszusagen werden anhand versicherungsmathematischer Berechnungsverfahren auf Basis der "Heubeck-Richttafeln 2018G" berechnet. Die Ermittlung des Zinssatzes erfolgte gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) unter Verwendung eines 10-Jahres-Durchschnittssatzes. Die Pensionsrückstellungen werden unter Inanspruchnahme der Vereinfachungsregel nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren mit dem entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre in Höhe von 1,82 % abgezinst. Es wurde eine erwartete Lohn- und Gehaltssteigerung in Höhe von 2,25 % und eine Rentendynamik von 2,50 % (im Vorjahr: 2,00 %) unterstellt. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt EUR 45.140. Bei Altersversorgungsverpflichtungen und vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen, die die Voraussetzungen des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB erfüllen, wurden die Verpflichtungen mit den ihnen zuzurechnenden Vermögensgegenständen verrechnet. Das Deckungsvermögen hat zum 31. Dezember 2023 einen beizulegenden Zeitwert in Höhe von EUR 628.972 und (historische) Anschaffungskosten in Höhe von EUR 627.314. Der beizulegende Zeitwerts der zu verrechnenden Vermögensgegenstände wurde anhand des Börsenpreises bzw. Rücknahmepreises der Fondsgesellschaft bzw. des saldierungsfähigen Vermögens der Versicherung zum Bilanzstichtag ermittelt. Der Erfüllungsbetrag der zu verrechnenden Schulden betrug EUR 628.972. Aufwendungen aus der Aufzinsung für Altersversorgungsverpflichtungen und vergleichbare langfristige Verpflichtungen wurden mit den aus dem Deckungsvermögen resultierenden Erträgen (Wertsteigerungen, Zinsen und Dividenden) in Höhe von EUR 356 verrechnet. Den Rückstellungen für Altersteilzeit liegen versicherungsmathematische Berechnungen auf Basis der "Heubeck-Richttafeln 2018 G" zugrunde. Die Altersteilzeitrückstellungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels Anwartschaftsbarwertverfahren mit einem Zinssatz von 1,74 % bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ermittelt. Die Bank hat ein Lebensarbeitszeitmodell für die Mitarbeiter in Form eines versicherungsgebundenen Zeitwertkontos eingeführt. Die Einbringungen in das Wertguthaben werden in eine Rückdeckungsversicherung eingezahlt. Entnahmen aus dem Wertguthaben werden durch Rückkäufe der Rückdeckungsversicherung finanziert. Das verpfändete Vermögen wird dabei als Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB qualifiziert und mit den entsprechenden Verpflichtungen verrechnet. Die Anschaffungskosten, der beizulegende Wert sowie der Erfüllungsbetrag zum 31. Dezember 2023 belaufen sich auf EUR 313.529. Die unter Beachtung des Niederstwertprinzips fortgeführten Anschaffungskosten entsprechen dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital des Versicherungsvertrages. Den Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen liegen versicherungsmathematische Berechnungen auf Basis der "Heubeck-Richttafeln 2018 G" zugrunde. Diese Rückstellungen wurden mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre in Höhe von 1,74 % abgezinst. Im Übrigen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten Rückstellungen in angemessener Höhe gebildet. Währungsumrechnung Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden mit dem Devisenkassamittelkurs des Bilanzstichtages umgerechnet. Für die Umrechnung noch nicht abgewickelter Termingeschäfte wurde der Terminkurs des Bilanzstichtages zugrunde gelegt. Soweit die Restlaufzeit der auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenstände oder Verbindlichkeiten bis zu einem Jahr betrug oder die Anforderungen an eine besondere Deckung vorlagen, wurden Erträge aus der Währungsumrechnung in der Gewinn- und Verlustrechnung vereinnahmt. Als besonders gedeckt wurden gegenläufige Fremdwährungspositionen angesehen, soweit sie sich betragsmäßig und hinsichtlich ihrer Fristigkeit entsprechen. Der Ausweis der Ergebnisse aus der Währungsumrechnung für besonders gedeckte Geschäfte erfolgte brutto in den sonstigen betrieblichen Erträgen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Angaben zur Behandlung von negativen Zinsen Negative Zinsen auf finanzielle Vermögenswerte bzw. finanzielle Verbindlichkeiten wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung bei den betreffenden Zinserträgen bzw. Zinsaufwendungen in Abzug gebracht. Der Umfang negativer Zinsen bei den Zinserträgen und Zinsaufwendungen wird in Form von Darunter-Vermerken in der Gewinn- und Verlustrechnung angegeben. Verwendung des Jahresergebnisses Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. C. Entwicklung des Anlagevermögens 2023
Der Betrag von 2.859.797 EUR bei den Umbuchungen betrifft die Umgliederungen von im Bau befindlichen Grundstücken in fertiggestellte Grundstücke.
D. Erläuterungen zur Bilanz Forderungen an Kreditinstitute In den Forderungen an Kreditinstitute (A 3) sind EUR 100.602.611 Forderungen an die genossenschaftliche Zentralbank enthalten. Forderungen an Kunden In den Forderungen an Kunden (A 4) sind EUR 31.932.924 Forderungen mit unbestimmter Laufzeit enthalten. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Von den in der Bilanz ausgewiesenen Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren (A 5) werden im auf den Bilanzstichtag folgenden Geschäftsjahr EUR 25.751.189 fällig. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere (A 5) in Höhe von nominal EUR 94.260.000 wurden der Deutschen Bundesbank als Sicherheit verpfändet. Zur weiteren Absicherung dienen Wertpapiere von EUR 47.800.000, die geliehen wurden. Aufgliederung der in den Bilanzposten A 5 bis A 8 enthaltenen Wertpapiere In folgenden Posten sind enthalten:
Im Wertpapierjournal sind die nicht nach dem strengen Niederstwertprinzip bewerteten Wertpapiere des Anlagevermögens besonders gekennzeichnet. Zu den Finanzanlagen gehörende Finanzinstrumente mit einem Buchwert von EUR 149.040.922, die über ihrem beizulegenden Zeitwert (EUR 141.834.778) ausgewiesen werden, bestehen bei Wertpapieren des Anlagevermögens (§ 285 Nr. 18 HGB). Außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB sind für marktpreisbezogene Wertveränderungen unterblieben, da Störungen der Zins- und Tilgungsleistungen bei den betreffenden Wertpapieren nach unserer derzeitigen Einschätzung nicht zu erwarten sind. Anzeichen für eine Bonitätsbeeinträchtigung des jeweiligen Emittenten oder andere dauernde Wertminderungen sind nicht erkennbar. Forderungen an verbundene Unternehmen oder Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht In den Forderungen sowie Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sind folgende Beträge enthalten, die auch Forderungen an verbundene Unternehmen oder Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind:
Investmentvermögen mit einem Anteil von mehr als 10 Prozent Im Bilanzposten "Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere" (A 6) sind folgende Anteile mit Anteilsquoten von mehr als 10 % enthalten:
Beschränkungen in der täglichen Rückgabemöglichkeit bestehen mit Ausnahme einer Beschränkung nach § 98 Abs. 2 Satz 1 KAGB nicht. Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen Beteiligungen von nicht untergeordneter Bedeutung bestehen zum 31. Dezember 2023 wie folgt:
Mit den unter Buchstaben e) bis i) genannten Unternehmen besteht ein Konzernverhältnis. Ein Konzernabschluss wurde nicht aufgestellt, weil aufgrund der untergeordneten Bedeutung der Gesellschaften, einzeln als auch insgesamt, für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 296 Abs. 2 HGB) auf die Aufstellung verzichtet werden konnte. Darüber hinaus bestehen weitere Beteiligungen im Sinne des § 271 Abs. 1 HGB, auf deren Angabe jedoch aufgrund der insgesamt untergeordneten Bedeutung verzichtet wurde. Treuhandvermögen Im Bilanzposten "Treuhandvermögen" (A 9) sind ausschließlich Kredite ausgewiesen, die im eigenen Namen für fremde Rechnung gehalten werden. Bei diesen Treuhandforderungen handelt es sich um Forderungen an Kunden (A 4). Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen Im Bilanzposten "Sachanlagen" (A 12) sind Grundstücke und Bauten, die wir im Rahmen eigener Tätigkeit nutzen, in Höhe von EUR 10.243.100 und Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von EUR 2.110.803 enthalten. Sonstige Vermögensgegenstände In dem Bilanzposten "Sonstige Vermögensgegenstände" (A 13) sind folgende wesentliche Einzelbeträge enthalten:
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Soweit bei Kreditgewährungen der Nennbetrag des gewährten Kredites unter dem Auszahlungsbetrag lag, wurde der Unterschiedsbetrag in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (A 14) eingestellt. Der Unterschiedsbetrag belief sich am Bilanzstichtag auf EUR 130.312 (Vorjahr EUR 165.005). Nachrangige Vermögensgegenstände In den folgenden Posten sind Vermögensgegenstände, für die eine Nachrangklausel besteht, enthalten:
Fremdwährungsposten In den Vermögensgegenständen sind Fremdwährungsposten im Gegenwert von EUR 4.859.902 enthalten. Restlaufzeitenspiegel für Forderungen Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen haben folgende Restlaufzeiten:
Anteilige Zinsen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, wurden nicht nach den Restlaufzeiten gegliedert. Restlaufzeitenspiegel für Verbindlichkeiten Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten weisen folgende Restlaufzeiten auf:
Anteilige Zinsen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, wurden nicht nach den Restlaufzeiten gegliedert. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (P 1) sind EUR 211.265.758 Verbindlichkeiten gegenüber der genossenschaftlichen Zentralbank enthalten. Treuhandverbindlichkeiten Im Bilanzposten "Treuhandverbindlichkeiten" (P 4) sind ausschließlich Refinanzierungsmittel für Kredite ausgewiesen, die im eigenen Namen für fremde Rechnung gehalten werden. Bei diesen Treuhandverbindlichkeiten handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (P 1). Sonstige Verbindlichkeiten Im Bilanzposten "Sonstige Verbindlichkeiten" (P 5) sind folgende wesentliche Einzelbeträge enthalten:
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten (P 6) sind Disagiobeträge, die bei der Ausreichung von Forderungen in Abzug gebracht wurden, im Gesamtbetrag von EUR 10.157 (Vorjahr EUR 14.069) enthalten. Passive latente Steuern Latente Steuern sind nicht bilanziert. Bei einer Gesamtdifferenzbetrachtung errechnet sich ein aktiver Überhang von latenten Steuern, der in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt wurde. wurde. Den in geringem Umfang bestehenden passiven Steuerlatenzen stehen höhere aktive Steuerlatenzen im Wesentlichen aus Differenzen in Aktivposten 4 (Forderungen an Kunden), Aktivposten 5 (Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere), Aktivposition 6 (Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere) und Passivposten 7 (Rückstellungen) gegenüber. Für die Berechnung latenter Steuern wurde ein Steuersatz von 29,19% zugrunde gelegt. Nachrangige Verbindlichkeiten Im Geschäftsjahr fielen Aufwendungen für nachrangige Verbindlichkeiten (P 9) in Höhe von EUR 45.330 an. Es bestehen keine Mittelaufnahmen, die 10 % des Gesamtbetrages der nachrangigen Verbindlichkeiten übersteigen. Die mit den Gläubigern der nachrangigen Verbindlichkeiten getroffenen Nachrangabreden erfüllen die Voraussetzungen für die Anerkennung als Eigenmittel gemäß Art. 63 CRR. Die Restlaufzeit der nachrangigen Verbindlichkeiten liegt zwischen 4 und 10 Jahren. Die nachrangigen Verbindlichkeiten sind mit Zinssätzen von 1,25 % bis 4,83 % ausgestattet. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen oder Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht In den nachstehenden Verbindlichkeiten sind folgende Beträge enthalten, die auch Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen oder Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind:
Eigenkapital Die unter dem Passivposten "Gezeichnetes Kapital" (P 12a) ausgewiesenen Geschäftsguthaben gliedern sich wie folgt:
Die Ergebnisrücklagen (P 12c) haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen Die in den Posten 1b) und 2c) unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Verpflichtungen unterliegen den für alle Kreditverhältnisse geltenden Risikoidentifizierungs- und -steuerungsverfahren, die eine rechtzeitige Erkennung der Risiken gewährleisten. Akute und latente Risiken einer Inanspruchnahme aus den unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Haftungsverhältnissen sind durch Rückstellungen gedeckt. Die ausgewiesenen Verpflichtungen betreffen breit gestreute Bürgschafts- und Gewährleistungsverträge für Kunden bzw. offene Kreditzusagen gegenüber Kunden. Die Risiken wurden im Zuge einer Einzelbewertung der Bonität dieser Kunden beurteilt. Die unter Posten 1b) unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Beträge zeigen nicht die zukünftig aus diesen Verträgen zu erwartenden tatsächlichen Zahlungsströme, da die überwiegende Anzahl der Eventualverbindlichkeiten nach unserer Einschätzung ohne Inanspruchnahme auslaufen wird. Durch Übertragung von Vermögensgegenständen gesicherte Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten Von den Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten sind durch Übertragung von Vermögensgegenständen gesichert:
Fremdwährungsposten In den Schulden sind Fremdwährungsposten im Gegenwert von EUR 7.523.489 enthalten. Termingeschäfte und derivative Finanzinstrumente Zum Bilanzstichtag bestanden noch nicht abgewickelte Devisentermingeschäfte und Zinsswaps. Die Zinsderivate wurden überwiegend als Sicherungsinstrumente im Rahmen der Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos im Bankbuch (Aktiv/Passiv-Steuerung) abgeschlossen. Die Devisentermingeschäfte betreffen Kundengeschäfte, für die jeweils in gleicher Höhe fristenkongruente Gegengeschäfte mit unserer genossenschaftlichen Zentralbank bestehen. In der nachfolgenden Tabelle sind die Derivatgeschäfte, die am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelt waren, zusammengefasst. (§ 36 RechKredV bzw. § 285 Nr. 19 HGB). Neben der Gliederung nach Produktgruppen wird die Fälligkeitsstruktur auf Basis der Nominalbeträge dargestellt. Die beizulegenden Zeitwerte werden ohne rechnerisch angefallene Zinsen angegeben ("clean prices"). (Angaben in TEUR):
Darüber hinaus wurden einheitlich zu bilanzierende, strukturierte Finanzinstrumente erworben. Sie beinhalten neben dem Basisinstrument noch: - eine Zinsobergrenzenvereinbarung (Cap) und eine Zinsuntergrenzenvereinbarung (Floor) - Einfachkündigungsrechte der Schuldner (Schuldscheindarlehen, Wertpapiere) - Mehrfachkündigungsrechte der Schuldner (Schuldscheindarlehen, Wertpapiere) - Credit Default Swaps (enthalten in einheitlich bilanzierten Credit Linked Notes) Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgte bei Zinsswap-Vereinbarungen durch Diskontierung der zukünftigen erwarteten Zahlungsströme auf den Abschlussstichtag. E. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Zinserträge und Zinsaufwendungen Die für das Geschäftsjahr ermittelten Auf- und Abzinsungseffekte für Zinsrückstellungen aus Zinsprodukten wurden unter den Zinserträgen und den Zinsaufwendungen erfasst. Dadurch hat sich der Zinsüberschuss per Saldo um EUR 7.343 (Vorjahr EUR -7.350) verändert. Provisionserträge Die Provisionserträge aus für Dritte erbrachte Dienstleistungen (u.a. Vermögensberatung, Kreditvermittlung sowie die Vermittlung von Bausparverträgen und Versicherungen) nehmen in der Ertragsrechnung einen festen Bestandteil ein. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen mit EUR 27.684 (Vorjahr EUR 24.217) Erträge aus der Währungsumrechnung. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen mit EUR 144.809 (Vorjahr EUR 118.772) Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen. Periodenfremde Erträge bzw. Aufwendungen In den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind periodenfremde Erträge in Höhe von EUR 1.003.887 und periodenfremde Aufwendungen in Höhe von EUR 405.432 enthalten. Hiervon entfallen auf:
F. Sonstige Angaben Vorstand und Aufsichtsrat Auf die Angabe der Gesamtbezüge des Vorstands wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betrugen EUR 95.534. Die früheren Mitglieder des Vorstands bzw. deren Hinterbliebenen erhielten EUR 564.480. In Höhe von EUR 281.852 handelt es sich um Beiträge an einen Pensionsfonds, die erst in der Zukunft - in der Regel über viele Jahre verteilt - zur Auszahlung gelangen. Für frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebenen bestehen zum 31. Dezember 2023 Pensionsrückstellungen in Höhe von EUR 1.868.322. Die Forderungen an und Verpflichtungen aus eingegangenen Haftungsverhältnissen betrugen für Mitglieder des Vorstands EUR 2.388 und für Mitglieder des Aufsichtsrats EUR 270.163. Ausschüttungsgesperrte Beträge Der aus der Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen nach § 253 Abs. 6 HGB ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag beträgt EUR 45.140, diesem stehen ausreichend frei verfügbare Rücklagen gegenüber. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, bestehen gegenüber der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (Garantieverbund) in Höhe von EUR 6.642.660. Weiterhin bestehen Verpflichtungen gegenüber der DZ Privatbank S.A. für nicht in Anspruch genommene LuxCredit Rahmencalls in Höhe von EUR 5.083.000. Ferner besteht eine Beitragsgarantie gegenüber dem institutsbezogenen Sicherungssystem der BVR Institutssicherung GmbH. Diese betrifft Jahresbeiträge zum Erreichen der Zielausstattung bzw. Zahlungsverpflichtungen, Sonderbeiträge und Sonderzahlungen, falls die verfügbaren Finanzmittel nicht ausreichen, um die Einleger eines dem institutsbezogenen Sicherungssystem angehörigen CRR-Kreditinstituts im Entschädigungsfall zu entschädigen, sowie Auffüllungspflichten nach Deckungsmaßnahmen. Personalstatistik Die Zahl der 2023 durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer betrug:
Außerdem wurden durchschnittlich 23 Auszubildende beschäftigt. Mitgliederbewegung im Geschäftsjahr
Aufwendungen für den Abschlussprüfer Das vom Prüfungsverband für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar schlüsselt sich in folgende Honorare auf:
Name und Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes Der Name und die Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes lauten: Genoverband e.V. Wilhelm-Haas-Platz 63263 Neu-Isenburg Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats Mitglieder des Vorstands, ausgeübter Beruf Sälzer, Thomas, Vorstandssprecher, Vorstandsmitglied der VR Bank Fulda eG (Steuerung) Mackenroth, Frank, stellv. Vorstandssprecher, Vorstandsmitglied der VR Bank Fulda eG (Vertrieb) Hopf, Torsten, Vorstandsmitglied der VR Bank Fulda eG (Produktion) Mitglieder des Aufsichtsrats, ausgeübter Beruf Burkard, Stefan, (Vorsitzender) Geschäftsführer Tanner Diakoniezentrum gGmbH, Dipl.-Volkswirt Herber, Michael, (stellv. Vorsitzender) Dipl.-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater (selbstständig), HNW Herber Niewelt Witzel Partnerschaft mbH Steuerberatungsgesellschaft Dr. med. Schultheis, Dietmar, (stellv. Vorsitzender) Arzt für Allgemeinmedizin (selbstständig) Bachmann, Dörthe, Niederlassungsleiterin LBH-Steuerberatungsgesellschaft mbH, Steuerberaterin Blum, Regina, Kfm. Leiterin und Prokuristin Fußboden Blum GmbH Fehrmann, Patricia, Geschäftsführende Gesellschafterin Rudolf Fehrmann GmbH & Co. KG Kohlhepp, Lydia, Dipl.- Verwaltungswirtin (FH), Fachbereichsleitung Finanzen, Liegenschaften und Wirtschaftsförderung bei der Stadt Schlüchtern Küllmer, Veit, Geschäftsführender Gesellschafter H. Küllmer GmbH & Co. KG Link, Rudolf, Landwirtschaftsmeister (selbstständig), Link GbR Land- und Baumaschinen Möller, Michael, Studiendirektor Land Hessen Oestreich, Christian, Rechtsanwalt und Notar Kanzlei Oestreich (selbstständig) Seipel, Jochen, Geschäftsführender Gesellschafter SFS Maschinen- und Gerätebau GmbH Vollkommener, Elke, Dipl.-Verwaltungswirtin, Teamleiterin Inkasso-Service Familienkasse, Agentur für Arbeit, Bad Hersfeld-Fulda Angaben gemäß § 340a Abs. 4 HGB In den Aufsichtsgremien folgender großer Kapitalgesellschaften nehmen Vorstandsmitglieder oder Mitarbeiter unserer Bank Mandate wahr:
Vorschlag für die ErgebnisverwendungDer Vorstand schlägt im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat vor, den Jahresüberschuss von EUR 3.130.079,48 - unter Einbeziehung eines Gewinnvortrages von EUR 7.310,27 sowie nach den im Jahresabschluss mit EUR 850.000,00 ausgewiesenen Einstellungen in die Rücklagen (Bilanzgewinn von EUR 2.287.389,75) - wie folgt zu verwenden:
Fulda, 20. März 2024 VR Bank Fulda Der Vorstand Sälzer Mackenroth Hopf Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die VR Bank Fulda, Fulda Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der VR Bank Fulda, Fulda (im Folgenden "Genossenschaft") - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Genossenschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Genossenschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537 / 2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Genossenschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO i. V. m. §§ 55 Abs. 2, 38 Abs. 1a GenG, dass alle bei uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar: Bewertung der Kundenforderungen a) Sachverhalt und Problemstellung Die Genossenschaft ist hauptsächlich im Kundenkreditgeschäft tätig. Eine mögliche Verschlechterung der Kreditwürdigkeit von Kreditnehmern kann Auswirkungen auf die Höhe der zu bildenden Einzelwertberichtigungen bzw. Abschreibungen auf Kundenforderungen haben. Hieraus können sich erhebliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss und insbesondere auf die Ertragslage der Genossenschaft ergeben. Im Rahmen der Rechnungslegung ist zur Bewertung der Forderungen neben der Bonitätsbeurteilung in der Regel die Nutzung geschätzter Werte für gestellte Sicherheiten erforderlich. Da sich die Forderungen an Kunden - saldiert mit den gebildeten Risikovorsorgen - auf 1.611,0 Millionen Euro bzw. 65,4 % der Bilanzsumme belaufen, ist die zutreffende Bewertung der Kundenforderungen für den Jahresabschluss und insbesondere die Vermögens- und Ertragslage von wesentlicher Bedeutung und stellt nach unserer Einschätzung einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar. b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Wir haben zunächst beurteilt, ob die für die Bewertung der Kundenforderungen relevanten Prozesse und internen Kontrollen derart ausgestaltet und implementiert sind, dass bankseitig akute Risiken mit hinreichender Sicherheit rechtzeitig identifiziert werden und gegebenenfalls eine Risikovorsorge bzw. Forderungsabschreibung auf Basis der Bewertung der vorhandenen Kreditsicherheiten in ausreichendem Umfang gebildet wird. In der Folge haben wir uns von der Wirksamkeit der relevanten eingerichteten Kontrollen durch Prüfung ausgewählter Einzelfälle überzeugt. Darüber hinaus haben wir aussagebezogene Prüfungshandlungen für eine bewusste Auswahl von Kreditengagements - die risikobasiert unter besonderer Gewichtung der Ratingklassen mit höherem Ausfallsrisiko sowie sonstiger Indizien für mögliche erhöhte Bonitätsrisiken erfolgte - durchgeführt, um zu beurteilen, ob die Identifikation möglicher akuter Ausfallrisiken zutreffend und rechtzeitig erfolgte. Dabei haben wir auch die Angemessenheit der Bewertung der vorhandenen Kreditsicherheiten nebst der Berechnung und Verbuchung der gegebenenfalls erforderlichen Einzelwertberichtigungen bzw. Forderungsabschreibungen nachvollzogen. c) Verweis auf weitergehende Informationen Zur Bewertung der Forderungen an Kunden verweisen wir auf den Abschnitt B. des Anhangs des Jahresabschlusses sowie auf Abschnitt C. des Lageberichts der Genossenschaft. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen: - die übrigen Teile des Geschäftsberichts 2023 - ohne weitere Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Davon werden uns voraussichtlich nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt: - die übrigen Teile des Geschäftsberichts 2023 - ohne weitere Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen - wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder - anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter der Genossenschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Genossenschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Genossenschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Genossenschaft. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit dem Aufsichtsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Aufsichtsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Aufsichtsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir sind als zuständiger Prüfungsverband gesetzlicher Abschlussprüfer der Genossenschaft. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit unserer Berichterstattung an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO i. V. m. § 58 Abs. 3 GenG (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Bei uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht der geprüften Genossenschaft angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die geprüfte Genossenschaft bzw. für die von dieser beherrschten Unternehmen erbracht: - Verfahrensprüfung nach Abschnitt V Nr. 11 der AGB Deutsche Bundesbank - Prüfung des Wertpapierdienstleistungs- und Depotgeschäfts (§ 89 Abs. 1 WpHG) Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Holger König.
Baunatal, 7. Mai 2024 Genoverband e.V. Melanie Reichmann, Wirtschaftsprüferin Holger König, Wirtschaftsprüfer Feststellung des Jahresabschlusses und Beschlussfassung über die ErgebnisverwendungDie Vertreterversammlung vom 23.05.2024 hat den Jahresabschluss zum 31.12.2023 festgestellt und die Verwendung des Jahresüberschusses in Höhe von EUR 3.130.079,48 - unter Einbeziehung eines Gewinnvortrages in Höhe von EUR 7.310,27 - wie vom Vorstand vorgeschlagen beschlossen. Bericht des AufsichtsratesVR Bank Fulda, FuldaDer Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben erfüllt. Er nahm seine Überwachungsfunktion wahr und traf die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Beschlüsse, dies beinhaltet auch die Befassung mit der Prüfung nach § 53 GenG. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat und die Ausschüsse des Aufsichtsrates in regelmäßig stattfindenden Sitzungen über die Geschäftsentwicklung, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie über besondere Ereignisse. Darüber hinaus stand der Aufsichtsratsvorsitzende in einem engen Informations- und Gedankenaustausch mit dem Vorstand. Der Aufsichtsrat hat aus seiner Mitte den Leitungsausschuss, den Risikoausschuss, den Nominierungs- und Vergütungskontrollausschuss sowie den Prüfungsausschuss eingerichtet. Die Ausschüsse und das Gesamtgremium traten im Jahr 2023 zu insgesamt 23 Sitzungen zusammen. Die Sitzungen fanden in hybrider Form und als Präzenzveranstaltungen statt. Aus den Sitzungen der Ausschüsse ist dem Gesamtaufsichtsrat berichtet worden. Der vorliegende Jahresabschluss 2023 mit Lagebericht wird vom Genoverband e.V. geprüft. Über das Prüfungsergebnis wird in der Vertreterversammlung berichtet. Den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses hat der Aufsichtsrat geprüft und in Ordnung befunden. Der Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses - unter Einbeziehung des Gewinnvortrages - entspricht den Vorschriften der Satzung. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Vertreterversammlung, den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss zum 31.12.2023 festzustellen und die vorgeschlagene Verwendung des Jahresüberschusses zu beschließen. Durch Ablauf der Wahlzeit scheiden in diesem Jahr Frau Dörthe Bachmann, Frau Regina Blum, Herr Michael Möller und Herr Christian Oestreich aus dem Aufsichtsrat aus. Die Wiederwahl der ausscheidenden Mitglieder des Aufsichtsrates ist zulässig. Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand und den Mitarbeitenden Dank für die geleistete Arbeit aus.
Fulda Der Aufsichtsrat Burkard, Vorsitzender VR Bank Fulda, FuldaAnlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023 ("Länderspezifische Berichterstattung")Die VR Bank Fulda hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Kreditgenossenschaft in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der VR Bank Fulda besteht darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die VR Bank Fulda definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 TEUR 58.783. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt 282,8. Der Gewinn vor Steuern beträgt TEUR 21.815. Die Steuern auf Gewinn betragen TEUR 3.962 und betreffen laufende Steuern. Die VR Bank Fulda hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nachrichten & Medien
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen