Stammdaten

Register
Amtsgericht Düren HRB 4072
Eingetragen
14.8.2000
Branche
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenBauträger für andere Gebäude und BauwerkeBauträger für Wohngebäude
Gegenstand
die Veräußerung und der Erwerb von unbebauten und bebauten Grundstücken, die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung, die wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhanden als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung sowie der Handel mit Baustoffen und Bauelementen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten.

Finanzübersicht

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Hasan Koc
Aldenhoven
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Koc GmbH

Aldenhoven

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
A. Anlagevermögen 13.015,00
I. Sachanlagen 13.015,00
B. Umlaufvermögen 1.446.949,28
I. Vorräte 198.967,25
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.247.982,03
Summe Aktiva 1.459.964,28

Passiva

31.12.2023
EUR
A. Eigenkapital 336.714,36
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00
II. Gewinnvortrag 306.189,04
III. Jahresüberschuss 5.525,32
B. Rückstellungen 466.119,87
C. Verbindlichkeiten 657.130,05
Summe Passiva 1.459.964,28

Anhang für das Geschäftsjahr 31.12.2023

1. Allgemeine Angaben

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Wertansätze in der Bilanz der Koc GmbH zum 31.12.2022 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Die Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes sind, soweit sie anwendbar sind, beachtet worden.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Für abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände wurde entsprechend den Vorschriften des § 7 Abs. 1 Satz 1 und Satz 4 EStG eine Abschreibung pro rata temporis vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von EUR 800,00 wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Die Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Die unfertigen Leistungen sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen. Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.

Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Auf die Bildung von aktiven und passiven latenten Steuern wurde nach § 274a Nr. 5 HGB verzichtet.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Über die Struktur der Verbindlichkeiten gibt der nachfolgende Verbindlichkeitenspiegel Aufschluss:

mit einer Restlaufzeit bis 1 Jahr mit einer Restlaufzeit bis 5 Jahre mit einer Restlaufzeit über 5 Jahre
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 174.579,64 131.293,96 0,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 33.738,82 0,00 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten 133.225,65 0,00 0,00
2. sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Herrn Hasan Koc

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Aldenhoven, den 10. Januar 2025

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 10.1.2025.

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