CA Deutschland GmbHLiquidiert

64295 Darmstadt, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Darmstadt HRB 1706
Vorher
CA Computer Associates Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Eingetragen
28.7.1972
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieBeteiligungsgesellschaftenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Gegenstand
Die Erbringung von Dienstleistungen aller Art auf dem Gebiete der elektronischen Datenverarbeitung und der Vertrieb von Soft- und Hardware und von Peripherie-Aggregaten. Daneben kann die Gesellschaft auch Patente, Lizenzen und Handelsmarken erwerben und verwerten, gleichartige oder ähnliche Unternehmen errichten, erwerben oder sich an ihnen beteiligen sowie alle Geschäfte vornehmen, die mit dem Gesellschaftszweck direkt oder indirekt zusammenhängen oder ihn zu fördern geeignet sind.

Historie

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Management

NameRolle
Mark David Brazeal
seit 21.7.2021
Geschäftsführer
Charlie Kawwas
seit 10.7.2019
Geschäftsführer
Martin Weigart
seit 24.1.2019
Prokura
Karin Kohlmann
seit 23.3.2006
Prokura
Thomas Konowalczyk
seit 23.3.2006
Prokura

Konzern- und Jahresabschlüsse

CA Deutschland GmbH

Darmstadt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2019 bis zum 31.10.2019

1. Lagebericht vom 1. April 2019 bis 31.Oktober 2019

I. Wirtschaftsbericht

1. Geschäftstätigkeit der Gesellschaft

Am 5. November 2018 wurde die gesamte CA-Gruppe von Broadcom Inc. (San Jose, USA) übernommen und damit ist Broadcom Inc. zur obersten Konzerngesellschaft geworden. Ab diesem Zeitpunkt ist die CA Deutschland GmbH (im Folgenden "Gesellschaft" oder "CA Deutschland" genannt) Teil der Broadcom Inc. (Broadcom). Broadcom ist ein führender Designer, Entwickler und weltweiter Anbieter einer breiten Palette von Halbleiterbauelementen mit Schwerpunkt auf komplexen digitalen und Mixed-Signal-Bauelementen auf Basis von komplementären Metalloxid-Halbleitern (CMOS) und analogen Ill-V-Produkten.

Nach der Übernahme durch die Broadcom-Gruppe wurde der Vertrieb von der CA Technologies- Software reorganisiert mit dem Ziel, bestimmte Geschäftsfunktionen zu zentralisieren, die Go-to-Market-Strategie zu unterstützen und die Effizienz und Effektivität der Geschäftsaktionen zu erhöhen, um die Marktchancen besser zu nutzen. Als Konsequenz hat das Unternehmen durch gemeinsame Vereinbarung mit CA Europe Sari beschlossen, den Kommissionsvertrag zum 2. Juni 2019 zu kündigen und die Rolle des Service Providers für den deutschen Markt zu übernehmen. In dieser Funktion wird die CA Deutschland GmbH für die Marketing- und Promotionaktivitäten für die Produkte der Gruppe in Deutschland verantwortlich sein.

Daher hat die Gesellschaft mit CA Europe Sarl einen Vertrag über Marketing- und Support-Services mit Wirkung zum 3. Juni 2019 abgeschlossen, der ihre Rolle als Service Provider für den hiesigen Markt regelt, sowie eine Übergangsvereinbarung mit Wirkung zum 3. Juni 2019, die den Übergang vom bisherigen zum neuen Geschäftsmodell regelt. In der neuen Rolle des Service Providers wird die CA Deutschland GmbH für die Marketing- und Promotionsaktivitäten der Produkte der Gruppe in Deutschland verantwortlich sein. Die Umsatzerlöse setzen sich aus Dienstleistungsgebühren zusammen, die auf einem bestimmten prozentualen Aufschlag auf die Betriebskosten beruhen.

Am 3. Juni 2019 ist das Unternehmen dem "Cash Pooling Agreement" der CA-Gruppe mit CA Inc. als Pooling-Koordinator beigetreten.

Der Prozess der Eingliederung der CA Deutschland GmbH in den Broadcom Konzern hat sich auf alle Geschäftsaktivitäten und -prozesse ausgewirkt. Um das Geschäftsjahr an das des Broadcom-Konzerns anzugleichen, wurde der Bilanzstichtag vom 31. März auf den 31. Oktober eines jeden Jahres umgestellt und danach laufen die Geschäftsjahre vom 1. November bis zum 31. Oktober des folgenden Kalenderjahres. Das Geschäftsjahr 2019 ist somit ein Rumpfgeschäftsjahr vom 1. April 2019 bis zum 31. Oktober 2019. Durch alle vorgenannten Maßnahmen sind die Vorjahreszahlen nur bedingt vergleichbar.

Zum 30. November 2020 ist die Einstellung des gesamten Geschäftsbetriebs der Gesellschaft im Sinne des § 111 Satz 3 Nr. 1 BetrVG durch den Gesellschafter beschlossen und die Geschäftsführung ermächtigt worden, alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Handlungen und Maßnahmen vorzunehmen. Dementsprechend wurde der Abschluss unter Aufgabe der Going-Concern Prämisse aufgestellt.

Die CA Deutschland hat ihren Sitz und ihre Geschäftsführung in Darmstadt.

2. Makroökonomische Analyse

Aufgrund der Auswirkungen des Ausbruchs des Coronavirus (COVID-19) wird erwartet, dass der globale Softwaremarkt im Jahr 2020 in allen Segmenten rückläufig sein wird, mit Ausnahme der Systeminfrastruktur-Software, für die ein leichtes Wachstum prognostiziert wird.

Eine allgemeine Verlangsamung der globalen Wirtschaft oder innerhalb spezieller Regionen oder Industrien oder eine Zunahme der Spannungen im Handel mit U.S. Handelspartnern oder aber eine Verknappung der Mittel an den Kreditmärkten könnten einen negativen Einfluss haben auf unseren Geschäftsverlauf, sowie unsere Finanz- und Liquiditätslage. In den Märkten in denen wir tätig sind, hat eine ungünstige Entwicklung der globalen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen immer wieder für erhebliche und weitreichende Wachstumsschwächen gesorgt. Dies kann sich negativ auf unser Geschäftsmodell sowie unser Jahresergebnis auswirken.

In den letzten Jahren haben die Bedenken von Investoren und Kunden hinsichtlich der globalen Wirtschaftsaussichten die Markt- und Geschäftsbedingungen im Allgemeinen negativ beeinflusst. Durch makroökonomische Schwäche und Unsicherheit gestaltet es sich für uns schwierig, genaue Vorhersagen hinsichtlich Umsatz, Bruttomarge sowie Aufwendungen zu tätigen. Außerdem kann es hierdurch schwieriger werden, Kredite aufzunehmen oder zu Refinanzieren. Eine Eskalation der jüngsten Handelsspannungen zwischen den USA und China hat zu Handelsbeschränkungen und erhöhten Zöllen geführt, die unsere Fähigkeit beeinträchtigen, an den chinesischen Märkten teilzunehmen oder effektiv mit chinesischen Unternehmen zu konkurrieren. Eine anhaltende Unsicherheit hinsichtlich der aktuellen weltwirtschaftlichen Bedingungen oder eine Verschlechterung dieser Bedingungen sowie eine weitere Eskalation der Handelsspannungen zwischen den USA und ihren Handelspartnern, insbesondere China, könnten zu einer weltweiten Konjunkturabschwächung und langfristigen Veränderungen im Welthandel führen. Solche Ereignisse können auch dazu führen, dass (i) unsere Kunden und Verbraucher ihre Technologieausgaben reduzieren, zurückstellen oder darauf verzichten, (ii) Kunden Produkte von anderen Lieferanten beziehen, die nicht solchen Beschränkungen oder Zöllen unterliegen, (iii) wichtige Lieferanten und Kunden Insolvenz anmelden oder konsolidiert werden müssen und (iv) den Preisdruck verstärken. Jeder einzelne aber auch alle diese Faktoren in Summe könnten die Nachfrage nach unseren Produkten und unsere Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage negativ beeinflussen.

Darüber hinaus haben die globale Ausbreitung von COVID-19 und die Bemühungen, das Virus zu kontrollieren, die globale Wirtschaftstätigkeit verlangsamt und die normalen Geschäftsaktivitäten in weiten Teilen der Welt gestört und in ihrer Effizienz beeinträchtigt. Die Pandemie hat dazu geführt, dass Behörden auf der ganzen Welt zahlreiche noch nie dagewesene Maßnahmen wie Reisebeschränkungen, Quarantäne, Anordnungen zum Schutz vor Ort und Schließungen von Fabriken und Büros ergriffen haben. Diese Maßnahmen haben sich auf unsere Belegschaft und unsere Geschäftstätigkeit sowie auf die unserer Kunden, Auftragsfertiger ("CMs"), Lieferanten und Logistikanbieter ausgewirkt und werden dies wahrscheinlich auch weiterhin tun, insbesondere im Falle eines signifikanten weltweiten Wiederauftretens der Krankheit. Längerfristig wird die COVID-19-Pandemie wahrscheinlich die Volkswirtschaften und Finanzmärkte vieler Länder beeinträchtigen und könnte zu einem weltweiten wirtschaftlichen Abschwung und einer Rezession führen.

3. Geschäftsverlauf der Gesellschaft

Zum 30. November 2020 ist die Stilllegung des gesamten Geschäftsbetriebs der Gesellschaft im Sinne des § 111 Satz 3 Nr. 1 BetrVG durch den Gesellschafter beschlossen worden. Die Gesellschaft hat mit dem Betriebsrat ein freiwilliges Ausscheiden, einen Interessenausgleich und einen Sozialplan abgeschlossen. Von diesem Zeitpunkt an wurden alle Mitarbeiter von ihrer Arbeit freigestellt. Die Geschäftsschließung führte zu erheblichen Restrukturierungskosten in Höhe von 46,0 Mio. Euro, die bereits im Geschäftsjahr 2019 zu verbuchen sind und im Wesentlichen aus Abfindungszahlungen in Höhe von 43,1 Mio. Euro, rechtlichen Abfindungsansprüchen in Höhe von 2,2 Mio. Euro und unvermeidbare Kosten zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen in Höhe von 0,7 Mio. Euro resultieren.

Die Gesellschaft weist für das Geschäftsjahr 2019 einen Verlust von 33,6 Mio. Euro aus, während im Vorjahr ein Gewinn von 1,9 Mio. Euro erzielt wurde. Der Verlust des laufenden Jahres ist hauptsächlich das Ergebnis der oben erwähnten erheblichen Restrukturierungsmaßnahmen Die Restrukturierungsmaßnahmen wurden im Geschäftsjahr 2019 nicht erstattet, was zu einem außerordentlichen Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung führte. Die Gesellschaft erwartet eine Rückerstattung ohne Aufschlag im Geschäftsjahr 2021, wenn der Restrukturierungsaufwand anfällt.

Am 1. Februar 2020 hat die Gesellschaft mit Symantec einen Unternehmenskaufvertrag (Business transfer agreement) über den Erwerb bestimmter Vermögensgegenstände und Schulden zu einem Kaufpreis von Mio. EUR 1,6 abgeschlossen.

II. Finanzlage der Gesellschaft

1. Ertragslage

Das Geschäftsjahr, das am 31. Oktober 2019 endete, dauerte nur sieben Monate und ist, wie oben erwähnt, nicht mit dem Vorjahr vergleichbar.

Der Umsatz des Unternehmens setzt sich aus den folgenden Kategorien zusammen:

1.

Umsatz aus dem Kommissionsgeschäft: 0,6 Mio. Euro (Vorjahr: 41 Mio. Euro)

2.

Erlöse aus Weiterbelastungen an verbundene Unternehmen: Mio. Euro 0,8; (Vorjahr: Mio. Euro 12,4). Bei den Kostenweiterbelastungen handelt es sich im Wesentlichen um Weiterberechnungen von F&E-Leistungen, Marketing und Personalkosten. Die Kostenweiterbelastungen an die jeweiligen verbundenen Unternehmen enthalten einen Aufschlag und eine Fixkostenpauschale.

3.

Erstattung von Kosten für die Erbringung von Marketing- und Unterstützungsleistungen auf Cost-Plus Basis an verbundene Unternehmen: Mio. Euro 14,1

4.

Umsatzerlöse aus dem Automic Geschäft: 0 Mio. Euro (Vorjahr: 10,2 Mio. Euro)

5.

sonstige Erlöse (im Wesentlichen Beratung, Seminare und Schulungen): Mio. Euro 11 (Vorjahr: Mio. Euro 9,3)

Der Rückgang der Umsatzerlöse in Höhe von 46,4 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr ist sowohl durch die Beendigung des Kommissionärvertrages, der einer Änderung des Geschäftsmodells gleichkommt, als auch durch das kurze Geschäftsjahr von nur 7 Monaten beeinflusst. Der Rückgang der Aufwendungen für bezogene Leistungen steht im Einklang mit dem Rückgang der Umsatzerlöse. Die vorläufigen Zahlen für das Geschäftsjahr 2020 zeigen Dienstleistungserlöse in Höhe von 25,1 Mio. Euro.

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus der Währungsumrechnung (3,9 Mio. Euro; Vorjahr 0,3 Mio. Euro) und Gewinne aus dem Abgang von Anlagevermögen (2,2 Mio. Euro) enthalten. Die vorläufigen Zahlen für das Geschäftsjahr 2020 zeigen sonstige betriebliche Erträge von 1,3 Mio. Euro.

Der Personalaufwand erhöht sich auf 48,6 Mio. Euro (Vorjahr: 20,9 Mio. Euro) im Wesentlichen aufgrund von Abfindungszahlungen in Höhe von 43,1 Mio. Euro bei gleichzeitigem Rückgang der Mitarbeiterzahl von 207 (zum 31. März 2019) auf 66 zum 31. Oktober 2019. Die vorläufigen Zahlen für das Geschäftsjahr 2020 zeigen Personalaufwendungen von Mio. Euro 16,3.

Die Abschreibungen sind vor allem durch den Verkauf des Bürogebäudes in Darmstadt gesunken. Demgegenüber stand die volle Abschreibung des Goodwills aufgrund der Geschäftsschließung. Die vorläufigen Zahlen für das Geschäftsjahr 2020 zeigen einen Betrag von Mio. Euro 1,7, der hauptsächlich durch die Abschreibung des Goodwills aus der Symantec-Akquisition beeinflusst ist.

Die sonstigen Aufwendungen in Höhe von 9,8 Mio. Euro beinhalten im Wesentlichen FOREX-Verluste in Höhe von 8,2 Mio. Euro, Kosten aus erwarteten Rechtsstreitigkeiten in Höhe von 2,2 Mio. Euro sowie Forderungsausfälle in Höhe von 1,3 Mio. Euro. Die vorläufigen Zahlen für das Geschäftsjahr 2020 weisen 7,6 Mio. Euro an sonstigen Aufwendungen aus.

Das Finanzergebnis setzt sich im Wesentlichen aus dem Zinsanteil für Pensionsrückstellungen (TEUR 25) sowie aus konzerninternen Zinserträgen in Höhe von TEUR 321 zusammen. Die vorläufigen Zahlen für das Geschäftsjahr 2020 zeigen einen Betrag von TEUR 843.

Der Verlust in Höhe von TEUR 33,6 ist an die Gesellschafterin CA Computer Associate Holding GmbH abgeführt worden. Die vorläufigen Zahlen für das Geschäftsjahr 2020 zeigen, dass ein Verlust in Höhe von 2,9 Mio. Euro abgeführt wurde.

2. Finanzlage und Liquidität

Zum Jahresende verzeichnete die Gesellschaft einen Rückgang der Bilanzsumme um 6,3 Mio. Euro auf 100,3 Mio. Euro. Die vorläufigen Zahlen für das Geschäftsjahr 2020 zeigen einen Rückgang der Bilanzsumme um 4,6 Mio. Euro auf 95,7 Mio. Euro.

Auf der Aktivseite der Bilanz ist im Wesentlichen ein Rückgang des Anlagevermögens um 4,3 Mio. Euro zu verzeichnen, der durch den Verkauf des Gebäudes in Darmstadt verursacht wurde. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente haben sich um 3,0 Mio. Euro verringert, was auf das neue Cash-Pooling-Agreement vom 3. Juni 2019 zurückzuführen ist. Auch die sonstigen Vermögenswerte zeigen einen Rückgang um 1,7 Mio. Euro.

Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten verzeichnete das Unternehmen einen Rückgang um 27,6 Mio. Euro. Dies ist hauptsächlich auf die Änderung des Geschäftsmodells seit dem 3. Juni 2019 zurückzuführen. Die vorläufigen Zahlen für das Geschäftsjahr 2020 zeigen einen Anstieg des Anlagevermögens um 1,6 Mio. Euro, der hauptsächlich aus der Akquisition des Symantec-Geschäfts resultiert.

Der Anstieg der Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultiert hingegen im Wesentlichen aus der Verlustübernahme an die CA Computer Associates Holding GmbH in Höhe von 33,6 Mio. Euro. Nach den vorläufigen Zahlen für das Geschäftsjahr 2020 ist die Verlustübernahme in Höhe von 2,9 Mio. Euro erfolgt.

Auf der Passivseite verringerten sich die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen um 24,8 Mio. Euro, was im Wesentlichen auf die Umstellung der Cash-Pool-Verbindlichkeit auf eine Cash-Pool-Forderung zurückzuführen ist. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen stiegen um 2,7 Mio. Euro aufgrund einer Rückstellung für die Beilegung von Rechtsstreitigkeiten in Höhe von 2,2 Mio. Euro infolge der Schließung des Standorts mit Wirkung zum 30. November 2020.

Die sonstigen Rückstellungen erhöhten sich um 26,7 Mio. Euro aufgrund der Erhöhung der Restrukturierungsrückstellung um 29,8 Mio. Euro auf 38,3 Mio. Euro. Die Rückstellung steht im Zusammenhang mit der Schließung des Standorts. Dem steht ein Rückgang der Rückstellung für erbrachte Contracting-Leistungen des Auftragnehmers in Höhe von 2,8 Mio. Euro gegenüber. Die vorläufigen Zahlen für das Geschäftsjahr 2020 zeigen einen Rückgang um 1,8 Mio. Euro.

Das Eigenkapital der CA Deutschland GmbH beträgt zum 31.10.2019 Mio. Euro 43,1 und hat sich aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages mit dem Gesellschafter gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Die Eigenkapitalquote (Definition: Eigenkapital/Bilanzsumme) hat sich gegenüber dem Vorjahr von 40,4 % auf 43,0 % erhöht, da sich die Bilanzsumme verändert hat. Die vorläufigen Zahlen für das Geschäftsjahr 2020 zeigen einen Anstieg der Eigenkapitalquote auf 45,0%.

III. Risiko und Prognoseberichterstattung

1. Prognosebericht

Nach der Standortschließung zum 30. November 2020 beabsichtigt das Management, eine Verschmelzung durch Aufnahme zwischen der Gesellschaft und ihrem Gesellschafter CA Computer Associate Holding GmbH durchzuführen.

Im Geschäftsjahr 2021 erwartet die Gesellschaft einen deutlichen Anstieg der Umsatzerlöse aufgrund der Erstattung der anfallenden Abfindungszahlungen. Im Geschäftsjahr 2022 wird mit einem deutlichen Rückgang der Umsatzerlöse und des Ergebnisses vor Gewinnabführung gerechnet, obwohl die anfallenden Kosten kontinuierlich von der verbundenen Gesellschaft erstattet werden.

2. Risikobericht

Die CA Deutschland GmbH eine relativ risikoarme Servicegesellschaft, die keine Bestands- bzw. Kreditrisiken birgt. Die Gesellschaft erbringt Marketing- und Supportdienstleistungen für das in der Schweiz ansässige verbundene Unternehmen CA Europe Sarl.

Das Geschäft, die Geschäftstätigkeit und die Finanzergebnisse von CA unterliegen verschiedenen Risiken und Ungewissheiten, die sich auf die Geschäftstätigkeit, die Finanzlage und das Ergebnis auswirken könnten. Die folgenden Risiken und Unwägbarkeiten werden durch die COVID-19-Pandemie und eine daraus resultierende Verschlechterung des globalen Geschäfts- und Wirtschaftsumfelds verschärft. Dies wird voraussichtlich auch weiterhin der Fall sein.

Wenn die Softwareprodukte von CA nicht mit den sich ständig ändernden Betriebsumgebungen, Plattformen oder Produkten von Drittanbietern kompatibel bleiben, könnte die Nachfrage nach den Produkten und Dienstleistungen zurückgehen, was sich erheblich nachteilig auf das Geschäft auswirken könnte. CA könnte gezwungen sein, erhebliche Änderungen an den Produkten vorzunehmen, um die Kompatibilität mit den von den Kunden verwendeten Betriebssystemen, der Systemsoftware und der Computerhardware aufrechtzuerhalten oder um den Kunden die gewünschten Funktionen oder Möglichkeiten zu bieten. CA muss sich auch ständig den Herausforderungen dynamischer und sich beschleunigender Markttrends und Wettbewerbsentwicklungen stellen, wie z. B. dem Auftauchen fortschrittlicher persistenter Bedrohungen im Sicherheitsbereich, um im Wettbewerb bestehen zu können. Es kann nicht garantiert werden, dass CA in der Lage sein wird, die Produkte als Reaktion auf diese Entwicklungen anzupassen.

Darüber hinaus interagieren die Softwarelösungen von CA mit einer Vielzahl von Software und Hardware, die von Dritten entwickelt wurden. Sollte CA den Zugang zu Code und Spezifikationen von Drittanbietern für die Entwicklung von Code verlieren, könnte sich dies negativ auf die Fähigkeit auswirken, kompatible Software zu entwickeln. Wenn darüber hinaus Softwareanbieter und Hardwarehersteller, einschließlich einiger der größten Anbieter, neue Richtlinien einführen, die die Nutzung oder Verfügbarkeit ihres Codes oder ihrer technischen Dokumentation für ihre Betriebssysteme, Anwendungen oder Hardware einschränken oder anderweitig ungünstige Bedingungen für einen solchen Zugang auferlegen, könnte dies zu höheren Forschungs- und Entwicklungskosten für die Verbesserung und Modifizierung der bestehenden Produkte oder die Entwicklung neuer Produkte führen. Jede zusätzliche Einschränkung könnte die Geschäftstätigkeit, die Finanzlage und die Betriebsergebnisse sowie den Cashflow erheblich beeinträchtigen.

Bestimmte Software, die CA in den Produkten verwendet, ist von Dritten lizenziert und könnte CA in Zukunft nicht mehr zur Verfügung stehen, was die Produktentwicklung und -produktion verzögern oder zusätzliche Kosten für CA verursachen könnte. Einige der Lösungen enthalten von Dritten lizenzierte Software, die CA in Zukunft möglicherweise nicht mehr zu Bedingungen zur Verfügung steht, die für CA akzeptabel sind oder die Wettbewerbsfähigkeit der Produkte erhalten. Der Verlust dieser Lizenzen oder die Unfähigkeit, eine dieser Lizenzen zu wirtschaftlich akzeptablen Bedingungen aufrechtzuerhalten, könnte die Entwicklung zukünftiger Produkte oder die Weiterentwicklung bestehender Produkte verzögern.

Im Hinblick auf die Besteuerung haben wir Verrechnungspreise von einer Tochtergesellschaft zur anderen zu Preisen festgelegt, von denen wir glauben, dass sie zu marktüblichen Bedingungen

ausgehandelt wurden. Unser steuerpflichtiges Einkommen hängt davon ab, dass die lokalen Behörden unsere betrieblichen Praktiken und konzerninternen Verrechnungspreise als fremdvergleichskonform anerkennen. Eine Anfechtung der Verrechnungspreise durch die Steuerbehörden könnte, wenn sie erfolgreich ist, zu Anpassungen für frühere oder zukünftige Jahre führen. Die Auswirkungen solcher Änderungen könnten uns mit höheren Steuern belasten und unsere Gewinne, Betriebsergebnisse und unseren Cashflow negativ beeinflussen.

Die anhaltende COVID-19-Pandemie hat die Weltwirtschaft negativ beeinflusst und wird dies wahrscheinlich auch weiterhin tun und die normale Geschäftstätigkeit stören, was sich negativ auf unsere Ertragslage auswirken kann. Es besteht jedoch ein erhebliches Maß an Ungewissheit und mangelnder Transparenz in Bezug auf das Ausmaß und die Dauer eines solchen Abschwungs oder einer Rezession und die Auswirkungen auf unser Unternehmen. Das Ausmaß, in dem sich die Pandemie letztendlich auf unser Geschäft und unsere Ertragslage auswirkt, wird von zukünftigen Entwicklungen abhängen, die sich unserer Kontrolle entziehen.

Das Ausmaß, in dem sich die Pandemie letztendlich auf unser Geschäft und unsere Betriebsergebnisse auswirkt, hängt von zukünftigen Entwicklungen ab, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, einschließlich der Schwere der Pandemie, des Ausmaßes der Maßnahmen zur Eindämmung des Virus, der Verfügbarkeit eines Impfstoffs oder einer anderen Behandlung, wie schnell und in welchem Ausmaß normale wirtschaftliche und betriebliche Bedingungen wiederhergestellt werden können, und der Schwere und Dauer des weltweiten wirtschaftlichen Abschwungs, der sich aus der Pandemie ergeben kann.

Das Management der Geschäfts- bzw. Finanzrisiken der CA Deutschland GmbH ist in die gesamte Risikomanagement-Strategie des Broadcom-Konzerns eingebunden. Die funktionale Währung des Broadcom Konzerns ist der US$. Die Aufwendungen der Gesellschaft sind in Euro erfasst, werden jedoch durch die verbundenen Unternehmen in US$ zuzüglich eines prozentualen Zuschlages vergütet. Liquiditäts- bzw. Zahlungsrisiken der Gesellschaft werden durch deren volle Einbindung in die Konzernfinanzierungsstruktur der Broadcom-Gruppe begrenzt.

Die Gesellschaft verwendet den Euro als Rechnungswährung für ihre Einkaufs- und Verkaufsaktivitäten und in geringerem Umfang den US-Dollar und einige europäische Währungen. Die meisten der im Jahresabschluss der Gesellschaft ausgewiesenen Schulden und Kredite in Fremdwährungen bestehen gegenüber Konzerngesellschaften. Die Verrechnung dieser Posten erfolgt durch eine "Netting"-Operation, die eine einzige monatliche Ausgleichszahlung für alle oben genannten Posten vorsieht. Die Unternehmenspolitik sieht eine ständige Überwachung der Fremdwährungsrisiken vor, um den Einsatz geeigneter Instrumente zur Minimierung des aus Wechselkursschwankungen resultierenden Risikos zu bewerten.

3. Spezielle Risikoberichterstattung

Zum 30. November 2020 wurde die Einstellung des gesamten Geschäftsbetriebes der Gesellschaft im Sinne des § 111 Satz 3 Nr. 1 BetrVG durch den Gesellschafter beschlossen und die Geschäftsführung ermächtigt, alle hierfür erforderlichen Handlungen und Maßnahmen vorzunehmen. Dies führte zu einer Bilanzierung auf Basis von Liquidationswerten aufgrund der Aufgabe des Grundsatzes der Unternehmensfortführung.

Die Einbringlichkeit der Forderungen gegen verbundene Unternehmen und die Rückzahlung von Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sowie die Erfüllung der Verpflichtungen aus sonstigen Rückstellungen, die im Wesentlichen aus der Geschäftsaufgabe resultieren, sowie aus zukünftigen Pensionsverpflichtungen ist abhängig von der wirtschaftlichen Lage und den Entscheidungen der Muttergesellschaft und der Konzernleitung der Broadcom Inc. sowie der fortdauernden Fähigkeit der CA Inc. als Poolingkoordinator, die Gesellschaft mit der notwendigen Liquidität zur fristgerechten Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten auszustatten.

Die Gesellschaft ist in Bezug auf ihre geschäftliche und finanzielle Unterstützung vollständig von ihrer obersten Holdinggesellschaft und den mit ihr verbundenen Unternehmen abhängig. Die Fähigkeit der Gesellschaft zu einer geordneten Liquidation steht in einem direkten Verhältnis zur finanziellen Lage der verbundenen Unternehmen und der Muttergesellschaft.

Die oberste Holdinggesellschaft Broadcom Inc. weist im Geschäftsjahr 2020 einen Umsatzanstieg auf und hat einen Betriebsgewinn von Mio. USD 2.960 (Vorjahr: Mio. USD 2.724) nach US-GAAP. Die liquiden Mittel betrugen Mio. USD 7.618 (Vj. Mio. USD 5.055) als Jahresendbestand.

4. Chancen und Geschäftsausblick

Um das globale Geschäft aufzubauen, verfolgt Broadcom Inc. weiterhin eine vierteilige Wachstumsstrategie, die aus interner Produktentwicklung, Stärkung der Beziehungen zu Vertriebspartnern, internationaler Expansion und strategischen Akquisitionen besteht.

Wir nutzen unser Software- und Dienstleistungsportfolio sowie unsere Kernkompetenzen im IT- Management, um Kunden dabei zu helfen, den größtmöglichen Nutzen aus bestehenden IT- Investitionen zu ziehen und von neuen Technologien und Geschäftsdienstleistungen zu profitieren, die einen Wettbewerbsvorteil bieten. Wir glauben, dass dieser Ansatz es uns ermöglicht:

weiterhin den Wert unserer bestehenden Kunden zu steigern und gleichzeitig neue Produkte und Dienstleistungen zu verkaufen (Cross-Selling und Up-Selling); und

unser Geschäft auszubauen, indem wir uns auf wachstumsstarke Möglichkeiten konzentrieren, wie z. B. den Verkauf an neue Großkunden und Kunden im Wachstumsmarkt, sowie die Entwicklung von Lösungen in den Bereichen Virtualisierung und Automatisierung, Cloud und SaaS.

Um unsere Strategie zu unterstützen, wollen wir Produkte und Lösungen liefern, die unseren Kunden einen differenzierten Wert in den Bereichen Mainframe, Service Assurance, Sicherheit (Identitäts- und Zugriffsmanagement), Service- und Portfoliomanagement sowie Virtualisierung und Serviceautomatisierung bieten.

Zusätzlich zu unserem breiten Portfolio an "On-Premises" Softwarelösungen investieren wir weiterhin in eine integrierte, SaaS-fähige Technologieplattform, die auf offenen Standards und einer vereinfachten Benutzererfahrung basiert, um unseren Kunden den Betrieb hybrider IT-Umgebungen sowohl vor Ort als auch in der Cloud zu ermöglichen.

Basierend auf den hier beschriebenen externen und internen Faktoren erwarten wir für das Geschäftsjahr 2020/2021 folgende Entwicklung:

Signifikante Risiken aus finanziellen Instrumenten bestehen nicht

Das Geschäft wird überwiegend in Euro abgewickelt, sodass sich keine materiellen Wechselkursrisiken ergeben

Da die Gesellschaft ein Mitglied des Broadcom-Konzerns ist, ist die Gesellschaft in Bezug auf ihre geschäftliche und finanzielle Unterstützung vollständig von ihrer obersten Holdinggesellschaft und den verbundenen Unternehmen abhängig. Die Fähigkeit der Gesellschaft zu einer geordneten Liquidation steht in einem direkten Verhältnis zur Finanzlage der verbundenen Unternehmen und der Muttergesellschaft.

Für das Geschäftsjahr 2020 werden die Altverträge weiterhin der Gesellschaft in Rechnung gestellt. Ab dem Geschäftsjahr 2021 werden die bestehenden Verträge auf CA Europe Sarl migriert.

 

Darmstadt, den 9. April 2021

Die Geschäftsführung

Deborah Streeter

Charlie Kawwas

Bilanz zum 31. Oktober 2019

Aktiva

31/10/2019 31/03/2019
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Software 2.943 7.064
2. Firmenwert 0 298.105
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 0 3.559.803
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 325.446 752.897
328.389 4.617.869
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 8.770.459 36.413.523
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 89.682.919 55.646.833
3. Sonstige Vermögensgegenstände 1.365.503 3.018.482
99.818.881 95.078.838
II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 0 3.033.976
99.818.881 98.112.814
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 102.900 3.875.883
BILANZSUMME 100.250.170 106.606.566

Passiva

31/10/2019 31/03/2019
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 1.800.000 1.800.000
Eigene Anteile -131.500 -131.500
II. Kapitalrücklage 41.410.420 41.410.420
43.078.920 43.078.920
B. RÜCKSTELLUNGEN
1. Rückstellungen für Pensionen 1.803.160 1.723.201
2. Sonstige Rückstellungen 41.041.360 14.328.080
42.844.520 16.051.281
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.320.154 595.036
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 10.458.989 35.268.939
3. Sonstige Verbindlichkeiten 20.381 1.496.934
(davon Steuern € 0,00; Vorjahr € 1.474.863,54)
13.799.524 37.360.909
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 527.206 10.115.456
BILANZSUMME 100.250.170 106.606.566

Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. April 2019 bis 31. Oktober 2019

1. April 2019 bis 31. Oktober 2019 1. April 2018 bis 31. März 2019
1. Umsatzerlöse 26.552.764 72.964.743
2. Sonstige betriebliche Erträge 6.016.757 328.427
3. Aufwendungen für bezogene Leistungen 2.767.882 15.627.665
29.801.639 57.665.505
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 48.600.759 20.893.773
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung,
(davon für Altersversorgung € 31.210; Vorjahr € 9.123) 685.541 2.625.062
49.286.300 23.518.835
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 661.405 1.804.868
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 13.704.078 31.070.354
-33.850.144 1.271.448
7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge (davon € 321.457 aus verbundenen Unternehmen; Vorjahr € 636.310) 321.457 636.310
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 24.966 46.283
296.491 590.027
9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag - -
10. Ergebnis nach Steuern -33.553.653 1.861.475
11. Sonstige Steuern 2.961 218.962
12. Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrags abaeführter Gewinn - 1.642.513
13. Erträge aus Verlustübernahme 33.556.614 -
14. Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss 0.00 0.00

4. Anhang zum 31.Oktober 2019

CA Deutschland GmbH, Darmstadt

Registergericht München HRB Nr. 1706

I. Allgemeine Erläuterungen zum Jahresabschluss und zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Allgemeine Erläuterungen

Der Jahresabschluss der CA Deutschland GmbH (im Folgenden kurz "Gesellschaft" genannt) wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des GmbH-Gesetzes (GmbHG) unter Berücksichtigung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz "BilRUG", in Euro aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 (2) HGB gegliedert.

Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 (3) und (4) HGB. Der Jahresabschluss wurde daher nach dem für große Kapitalgesellschaften vorgeschriebenen Bilanzierungsrahmen des HGB aufgestellt.

Das Geschäftsjahresende wurde im Berichtszeitraum vom 31. März auf den 31. Oktober eines Jahres geändert. Durch diese Änderung umfasst das Geschäftsjahr nur einen Zeitraum von 7 Monaten (Rumpfgeschäftsjahr). Die Vorjahreszahlen sind daher nur eingeschränkt vergleichbar.

Um die Klarheit der Darstellung zu erhöhen, werden die in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung anzugebenden Vermerke im Anhang aufgeführt.

Bis zum 4. November 2018 war die oberste Muttergesellschaft die CA Inc. mit Sitz in New York, USA, die an der NASDAQ in den USA öffentlich notiert war. Am 5. November 2018 wurde CA Inc. von Broadcom Inc.,1320 Ridder Park Drive, San Jose, Kalifornien, USA, einem an der NASDAQ notierten und öffentlich gehandelten Unternehmen, übernommen. Alle Aktien der CA Inc. wurden seit dem 5. November 2018 nicht mehr öffentlich an der NASDAQ gehandelt.

Nach der Übernahme erfolgte die Reorganisation des Software Vertriebs der CA Technologies durch die Broadcom-Gruppe mit dem Ziel, bestimmte Geschäftsfunktionen zu zentralisieren, die Go-to-Market-Strategie zu unterstützen sowie die Effizienz und Effektivität der Geschäftsaktionen zu erhöhen, um Marktchancen besser nutzen zu können. Infolgedessen hat das Unternehmen in gemeinsamer Absprache mit CA Europe Sarl beschlossen, den Kommissionsvertrag zum 2. Juni 2019 zu kündigen und die Rolle des Service Providers für den deutschen Markt zu übernehmen. In dieser Rolle wird die CA Deutschland GmbH für Marketing- und Werbeaktivitäten für die Produkte der Gruppe in Deutschland verantwortlich sein.

Die Gesellschaft hat daher mit CA Europe Sari eine Marketing- und Support-Services-Vereinbarung mit Wirkung zum 3. Juni 2019 unterzeichnet, die ihre Rolle als Service Provider für den lokalen Markt regelt, sowie eine Übergangsvereinbarung mit Wirkung zum 3. Juni 2019, die den Übergang vom bisherigen zum neuen Geschäftsmodell regelt. Aufgrund des Wechsels des Geschäftsmodells sind die Vorjahreszahlen nur eingeschränkt vergleichbar.

Am 3. Juni 2019 ist die Gesellschaft dem "Cash-Pooling Agreement" der Broadcom Group mit CA Inc. als Pooling-Koordinator beigetreten.

2. Aufgabe der Going-Concern Prämisse und Fähigkeit der Gesellschaft zur geordneten Liquidation

Zum 30. November 2020 wurde seitens des Gesellschafters die Stilllegung des gesamten Geschäftsbetriebs der Gesellschaft im Sinne des § 111 Satz 3 Nr. 1 BetrVG beschlossen und die Geschäftsführung ermächtigt, alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Handlungen und Maßnahmen vorzunehmen. Die Gesellschaft hat mit dem Betriebsrat ein Programm zum freiwilligen Ausscheiden, einen Interessenausgleich und einen Sozialplan abgeschlossen. Die gesamte Belegschaft wurde von diesem Tag an von der Arbeit freigestellt.

Dementsprechend wurde der Jahresabschluss unter Aufgabe der Going Concern Prämisse aufgestellt und die Geschäftsführung hat die Fähigkeit der Gesellschaft zur Durchführung einer geordneten Liquidation beurteilt. Gemäß IDW RS HFA 17 "Auswirkungen einer Abkehr von der Going Concern Prämisse auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss" wurden Anpassungen hinsichtlich des Buchwerts der Vermögenswerte der Gesellschaft an die realisierbaren Werte und der Realisierung von Verpflichtungen und Verbindlichkeiten aus der Geschäftsaufgabe zum erwarteten Erfüllungsbetrag vorgenommen. Die sich aus dem Wegfall der Annahme der Unternehmensfortführung ergebenden Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden im Folgenden, sofern relevant, für jede Bilanzposition dargestellt und erläutert.

Die Einbringlichkeit der Forderungen gegen verbundene Unternehmen und die Rückzahlung von Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sowie die Erfüllung der Verpflichtungen aus sonstigen Rückstellungen, die im Wesentlichen aus der Geschäftsaufgabe resultieren, sowie aus zukünftigen Pensionsverpflichtungen ist abhängig von der wirtschaftlichen Lage und den Entscheidungen der Muttergesellschaft und der Konzernleitung der Broadcom Inc.

Die CA Deutschland GmbH ist vollumfänglich auf die geschäftliche und finanzielle Unterstützung ihrer obersten Holdinggesellschaft und den verbundenen Unternehmen angewiesen. Die Fähigkeit der Gesellschaft zu einer geordneten Liquidation steht in einem direkten Verhältnis zur Finanzlage der verbundenen Unternehmen und der Muttergesellschaft.

3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

a) Umsatzrealisierung

Bis zur Beendigung der oben beschriebenen Kommissionärsvereinbarung war die Gesellschaft als Kommissionär der CA Europe Sarl, Morges, Schweiz, tätig. In den von der CA Deutschland GmbH abgeschlossenen Verträgen zur Lizenzierung der CA Software mit befristeter Nutzungsdauer (Lizenzmietverträge) wurde den Kunden üblicherweise das Recht eingeräumt, ohne zusätzliche Lizenzgebühren während der Vertragslaufzeit von der Gesellschaft neu am Mark eingeführte Software des gleichen Typs im Ausgleich gegen die bisherige Software zu erhalten bzw. (bis 2005) lizenzierte Produkte auf einem nachfolgenden Betriebssystem einzusetzen, welches das ursprüngliche lizenzierte Betriebssystem ersetzt. Die im Voraus erhaltenen Lizenzgebühren aus diesen Verträgen wurden über die gesamte Vertragslaufzeit abgegrenzt, was zu einer linearen Umsatzrealisierung führte. Ab der Beendigung des Kommissions-Vertrages am 2. Juni 2019 erfolgt seitens des Unternehmens nur noch die Betreuung bereits bestehender Lizenzverträge über die verbleibende Restlaufzeit, wie in der Übergangsvereinbarung definiert.

b) Bilanzierung und Bewertung der Aktivposten

Der in Vorjahren erworbene Firmenwert wird aktiviert und über 15 Jahre linear abgeschrieben. Bei der Abschreibungsdauer wurden langfristige Kundenbeziehungen zugrunde gelegt. Mit dem Wegfall der Unternehmensfortführung wird der Geschäfts- oder Firmenwert im Berichtszeitraum vollständig abgeschrieben. Dies steht im Einklang mit § 253 Abs. 3 Satz 5 Handelsgesetzbuch ("HGB").

In Vorjahren wurde die Software grundsätzlich über einen Zeitraum von 1 bis 4 Jahren abgeschrieben. Aufgrund der Standortschließung und der Aufgabe der Going-Concern Prämisse wurde die Nutzungsdauer für sämtliche verbleibende Software auf eine Restlaufzeit bis zum 31. Oktober 2020 reduziert.

Sachanlagen, im Wesentlichen bestehend aus Büroausstattung und Mietereinbauten, werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Die Abschreibungen auf Sachanlagen erfolgen nach der linearen Abschreibungsmethode. Sachanlagen werden über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben (3-13 Jahre). Aufgrund der Schließung des Standorts und der Nichtfortführung des Geschäftsbetriebs werden alle verbleibenden Sachanlagen noch ein Jahr lang genutzt und bis zum 31. Oktober 2020 vollständig abgeschrieben.

Das bewegliche Sachanlagevermögen wurde bisher nach der linearen Methode abgeschrieben. Das Verwaltungsgebäude in Darmstadt-Eberstadt wurde mit 2,5 % pro Jahr abgeschrieben. Mit Wirkung zum 3. Juli 2019 wurde die Immobilie verkauft und zurückgemietet (Sale-and-Lease-Back).

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs vollständig abgeschrieben.

In Vorjahren wurden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Aufgrund der Aufgabe der Going-Concern Prämisse haben alle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens eine Restnutzungsdauer von einem Jahr bis zum 31. Oktober 2020.

Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag oder mit dem am Stichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt.

Die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nennbetrag bewertet.

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Ausgaben, die im Geschäftsjahr 2020 in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden.

c) Bilanzierung und Bewertung der Passivposten

Das gezeichnete Kapital, eigene Anteile sowie die Kapitalrücklage werden zum Nennbetrag angesetzt.

Rückstellungen für Pensionen wurden unter Verwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens (Projected Unit Credit Method) und des von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatzes berechnet, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Nach § 253 Abs. 6 HGB n.F. wurde der Betrachtungszeitraum für die Berechnung des vorgenannten Durchschnittszinssatzes von 7 auf 10 Jahre verlängert. Der hieraus resultierende Unterschiedsbetrag ist in jedem Geschäftsjahr im Anhang anzugeben.

Durchschnittlicher Marktzinssatz zum Ende des Geschäftsjahrs:

Durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre 2,79%
Durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen 7 Jahre 2,02%

Durchschnittlicher Marktzinssatz zu Beginn des Geschäftsjahrs:

Durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre 3,07%
Durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen 7 Jahre 2,23%

Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,0 % p.a., Rentensteigerungen von jährlich 2,0 % p.a. sowie die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck (Köln 2018) zugrunde gelegt.

Um die Pensionsverpflichtungen abzusichern, wurde zwischen der CA Deutschland GmbH und einem externen Treuhänder ein Pensions-Treuhandvertrag abgeschlossen. Vertragsgemäß wurden von der CA Deutschland GmbH Vermögensgegenstände in das Eigentum des Treuhänders übertragen. Bei Planvermögen handelt es sich um Vermögenswerte, die keinem außenstehenden Gläubiger zur Verfügung stehen und ausschließlich der Begleichung von Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen oder ähnlichen langfristigen Verpflichtungen dienen. Um diese Kriterien zu erfüllen, muss das Planvermögen verpfändet werden. Das mit den oben genannten Pensionsverpflichtungen verbundene Planvermögen erfüllt jedoch nicht die Voraussetzungen für Planvermögen nach § 264 Abs. 2 HGB, da es noch nicht verpfändet ist. Daher darf das Planvermögen nicht mit den Pensionsverpflichtungen saldiert werden, sondern ist zu Anschaffungskosten unter den sonstigen Vermögensgegenständen in der Bilanz auszuweisen.

Die Pensionsverpflichtungen aus der Entgeltumwandlung sind mit Rückdeckungsversicherungen abgesichert und müssen mit dem Zeitwert dieser Rückdeckungsversicherungen und nicht nach versicherungsmathematischen Grundsätzen bewertet werden. Auch dieses Planvermögen ist nicht verpfändet und darf gemäß § 264 Abs. 2 HGB nicht verrechnet werden.

Analog zum Vorjahr sind die sonstigen Rückstellungen sind so bemessen, dass die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen berücksichtigt sind. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit mehr als einem Jahr Laufzeit sind entsprechend § 253 Abs 2 Satz 1 HGB entsprechend abzuzinsen. In Jahresabschlüssen, die nicht auf der Prämisse der Unternehmensfortführung beruhen, sind jedoch alle Verpflichtungen einzubeziehen, die sich zwangsläufig aus der erwarteten Einstellung der Unternehmenstätigkeit ergeben und denen sich das Unternehmen wahrscheinlich nicht entziehen kann. Dies gilt auch dann, wenn diese Verpflichtungen noch nicht rechtlich entstanden sind.

Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten wurde im Wesentlichen für erhaltene Vorauszahlungen für Wartungs-, Lizenz-, Beratungs- und Schulungsgebühren gebildet. Wartungsgebühren werden zu Beginn der einjährigen Wartungslaufzeit in Rechnung gestellt und entsprechend dem Bilanzstichtag abgegrenzt. Der Abgrenzungsposten für Lizenzgebühren zeigt die im Berichtszeitraum im Voraus vereinnahmten Erträge für eine Lizenzlaufzeit von mehr als einem Jahr. Der Abgrenzungsposten für Beratungs- und Schulungshonorare enthält im Voraus fakturierte Beträge mit ausstehender Leistung.

Fremdwährungstransaktionen werden mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung der Transaktion erfasst. Forderungen und Verbindlichkeiten in einer anderen Währung werden zum Stichtag mit dem vom Broadcom-Konzern verwendeten Kurs am Bilanzstichtag bewertet, der nur unwesentlich vom entsprechenden Kassamittelkurs abweicht. Kursgewinne/-verluste werden berücksichtigt.

II. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung

1. Bilanz

Die Entwicklung der Posten des Anlagevermögens wird im Anlagespiegel dargestellt, der als Anlage 1 zum Anhang beigefügt ist.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

31.10.2019 31.03.2019
TEUR TEUR
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 8.770 36.414
- davon mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr (0) (0)
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 89.683 55.647
- davon mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr (0) (0)
3. Sonstige Vermögensgegenstände 1.366 3.018
- davon mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr (1.235) 99.819 (1.219) 95.079

Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen handelt es sich im Wesentlichen um eine Darlehensforderung in Höhe von TEUR 54.783 gegenüber der CA Inc, die aus dem neuen Cash Pooling Agreement vom 3. Juni 2019 resultiert. Des Weiteren ist eine Forderung gegen unseren Gesellschafter aus der Verlustübernahme an die CA Computer Associates Holding GmbH in Höhe von TEUR 33.557 enthalten (Vorjahr: Verbindlichkeiten gegen unseren Gesellschafter aus Gewinnabführung TEUR 1.643).

Eigenkapital

Das Stammkapital der CA Deutschland GmbH zum 31. Oktober 2019 wird in voller Höhe von der CA Computer Associates Holding GmbH, Darmstadt, gehalten.

Pensionsrückstellungen

Die untenstehende Tabelle zeigt den Unterschiedsbetrag nach § 253 (6) HGB zum 31. Oktober 2019:

TEUR TEUR
Pensionsrückstellung zum 31.10.2019 unter Anwendung des durchschnittlicher Marktzinssatzes der vergangenen 7 Jahre 1.627
Pensionsrückstellung zum 31.10.2019 unter Anwendung des Abzinsungssatzes für Altersversorgungsverpflichtungen (= durchschnittlicher Martkzinssatz der vergangenen 10 Jahre) 1.458
Unterschiedsbetrag nach § 253 (6) HGB 169

Der vorgenannte Unterschiedsbetrag unterliegt der Ausschüttungssperre.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 41.041 (Vorjahr TEUR 14.328) wurden im Wesentlichen für personalbezogene Ansprüche gebildet, die sich auf Abfindungen, Urlaubsansprüche, Verkaufsprovisionen sowie nicht erhaltene Lieferantenrechnungen beziehen. Der größte Anteil entfällt auf die Rückstellung für Abfindungen in Höhe von TEUR 38.123 aufgrund der Stilllegung des Geschäftsbetriebs.

Verbindlichkeiten

Wie im Vorjahr haben alle Verbindlichkeiten eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und sind unbesichert.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus geleisteten Überfakturierungen in Höhe von TEUR 8.595, während im Vorjahr TEUR 33.626 aus erhaltenen Kostenübernahmen von ausländischen Tochtergesellschaften resultierten. Im Vorjahr gab es eine Gewinnabführung in Höhe von TEUR 1.643, die eine Verbindlichkeit gegenüber unserem Gesellschafter darstellt.

Aufgrund der mit der CA Computer Associates European Holding GmbH, Darmstadt, bestehenden umsatzsteuerlichen Organschaft ist die Gesellschaft selbst kein Steuersubjekt. Die Umsatzsteuerverbindlichkeit in Höhe von TEUR 1.618 (Vj. TEUR 4.019) stellt eine Nettoverbindlichkeit gegenüber dem verbundenen Unternehmen CA Computer Associates European Holding GmbH dar.

Der Rückgang des passiven Rechnungsabgrenzungspostens von TEUR 10.115 auf TEUR 527 steht im Zusammenhang mit der unter I. 1. Allgemeine Erläuterungen dargestellten Änderung des Geschäftsmodells.

Alle Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig.

2. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Umsatzerlöse setzen sich aus den folgenden Kategorien zusammen:

1.

Umsatzerlöse aus Kommissionsgeschäften: TEUR 640 (Vorjahr TEUR 40.972)

2.

Kostenweiterbelastungen an verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 822 (Vorjahr TEUR 12.418). Die Kostenweiterbelastungen bestehen im Wesentlichen aus Weiterberechnungen von F&E-Leistungen, Marketing und Personalkosten. Die Kostenweiterbelastungen an die jeweiligen verbundenen Unternehmen enthalten einen Aufschlag und eine Fixkostenpauschale.

3.

Erstattung von Kosten für die Erbringung von Marketing- und Unterstützungsleistungen auf Cost-Plus Basis an verbundene Unternehmen: TEUR 14.068.

4.

Umsatzerlöse aus dem Automic-Geschäft TEUR 0,0 (Vorjahr TEUR 10.234)

5.

Sonstige Erlöse (im Wesentlichen Beratung, Seminare und Schulungen): TEUR 11.023 (Vorjahr TEUR 9.341)

Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 3.861 (Vorjahr: TEUR 328) sowie Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen (TEUR 2.156, Vorjahr TEUR 0).

In den Aufwendungen für bezogene Leistungen sind Aufwendungen aus weiterberechneten Kosten von verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 500 (Vorjahr TEUR 11.616) sowie Beratungs- und Fremdleistungen in Höhe von TEUR 1.973 (Vorjahr TEUR 3.017) enthalten.

Im Personalaufwand sind Aufwendungen im Zusammenhang mit den personalbezogenen Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von TEUR 43.091 enthalten.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen aus der Fremdwährungsumrechnung in Höhe von TEUR 8.241 (Vorjahr: TEUR 966), Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten in Höhe von TEUR 2.239 (Vorjahr: TEUR 0), Aufwendungen im Zusammenhang mit den standortbezogenen Restrukturierungsplänen in Höhe von TEUR 480 (Vorjahr: TEUR 941). Darüber hinaus sind unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen Prüfungs- und Beratungskosten, Marketingkosten, Reisekosten und Mieten ausgewiesen.

In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen ist ein Zinsaufwand aus der Abzinsung von Pensionsverpflichtungen in Höhe von TEUR 25 (Vorjahr TEUR 47) enthalten.

(Verlust)/Gewinnabführung

Aufgrund des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages wurde der gesamte handelsrechtlich ermittelte (Verlust)/Gewinn an die CA Computer Associate Holding GmbH abgeführt.

III. Sonstige Pflichtangaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die finanziellen Verpflichtungen des Vorjahres resultierten im Wesentlichen aus gekündigten Leasingverhältnissen.

Die Gesellschaft hat keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen.

Geschäftsvorfälle mit verbundenen Unternehmen

Die Gesellschaft erzielte Umsatzerlöse mit verbundenen Unternehmen des Konzerns in Form von Provisionen in Höhe von TEUR 640 (Vorjahr TEUR 40.972) und Erlöse aus erbrachten Dienstleistungen in Höhe von TEUR 14.889 (Vorjahr TEUR 12.418). Des Weiteren hatte die Gesellschaft Aufwendungen aus bezogenen Leistungen von Konzernunternehmen in Höhe von TEUR 500 (Vorjahr TEUR 11.679).

Sale-and-Lease-Back

Unser Unternehmen hat das Bürogebäude in Darmstadt im Rahmen einer Sale-and-Lease-back- Vereinbarung verkauft und zurückgemietet. Diese Vereinbarung brachte uns bis zum 31. Oktober 2019 einen Mittelzufluss von 5,8 Mio. EUR. Dem stand ursprünglich ein Liquiditätsnachteil hinsichtlich der Mietaufwendungen über eine 5-jährige Mindestvertragslaufzeit von TEUR 12,7 pro Monat gegenüber. Aufgrund der Schließung des Betriebs wurde beschlossen, den Mietvertrag vorzeitig zum 31. Dezember 2020 gegen eine Ausgleichszahlung in Höhe von TEUR 702 zu beenden.

Anzahl der Arbeitnehmer

Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtszeitraum durchschnittlich 93 Mitarbeiter (Vorjahr 207).

Konzernzugehörigkeit

Die Anteile der Gesellschaft werden direkt und indirekt über die Mehrheitsgesellschafterin CA Computer Associates Holding GmbH, Darmstadt, von der Broadcom Inc. 1320 Ridder Park Drive, San Jose, Kalifornien, USA, gehalten. Die CA Deutschland GmbH wird in den Konzernabschluss der Broadcom Inc. einbezogen, die einen Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen aufstellt.

Die Stammaktien von Broadcom, Inc. werden auf dem ,NASDAQ Global Select Market-tier' von der NASDAQ Stock Market LLC unter dem Symbol "AVGO" gehandelt. Die Adresse der Unternehmenswebsite lautet www.broadcom.com. Alle konsolidierten Finanzberichte, die wir bei der Securities and Exchange Commission (SEC) einreichen, einschließlich unseres Jahresberichts auf Formular 10-K, unserer Quartalsberichte auf Formular 10-Q. Unsere SEC-Berichte können im Public Reference Room der SEC in 1320 Ridder Park Drive, San Jose, Kalifornien, USA, eingesehen oder kopiert werden. Unsere Unterlagen können auch kostenlos auf der Website der SEC unter www.sec.gov abgerufen werden.

Abschlussprüferhonorar

Das Gesamthonorar für Abschlussprüfungsleistungen beträgt TEUR 32.

Organe der Gesellschaft

Die folgenden Personen waren Geschäftsführer im Geschäftsjahr und darüber hinaus:

 

Frau Deborah Streeter, Geschäftsführerin, USA

 

Herr Charlie Kawwas, Geschäftsführer, USA

Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wird in Anwendung des § 286 Abs. 4 HGB verzichtet, da keiner der Geschäftsführer eine Vergütung für seine Tätigkeit direkt von der Gesellschaft erhält.

Bericht über Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Am 1. Februar 2020 hat die Gesellschaft mit Symantec einen Unternehmenskaufvertrag (Business transfer agreement) über den Erwerb bestimmter Vermögensgegenstände und Schulden zu einem Kaufpreis von TEUR 1.607 abgeschlossen.

Zum 30. November 2020 wurde die Stilllegung des gesamten Geschäftsbetriebs der Gesellschaft im Sinne des § 111 Satz 3 Nr. 1 BetrVG durch den Gesellschafter beschlossen. Die Gesellschaft hat mit dem Betriebsrat ein freiwilliges Ausscheiden, eine Interessenausgleichsvereinbarung und einen Sozialplan abgeschlossen. Die gesamte Belegschaft wurde ab diesem Tag von der Arbeit freigestellt.

Wir gehen davon aus, dass die anhaltende COVID-19-Pandemie wahrscheinlich weiterhin negative Auswirkungen auf die Weltwirtschaft haben und die normale Geschäftstätigkeit stören wird, was sich nachteilig auf die Ertragslage der Gesellschaft auswirken kann. Es besteht ein erhebliches Maß an Ungewissheit und mangelnder Transparenz hinsichtlich des Ausmaßes und der Dauer eines solchen Abschwungs oder einer Rezession und der Auswirkungen auf die Gesellschaft.

 

Darmstadt, den 9. April 2021

Gez. Die Geschäftsführung

Deborah Streeter, Charlie Kawwas

Anlagespiegel für das Geschäftsjahr vom 1. April 2019 bis 31. Oktober 2019

Anschaffungskosten
1.4.2019 Zugänge Abgänge 31.10.2019
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Software 362.190 0 0 362.190
2. Firmenwert 4.838.000 0 0 4.838.000
3.Sonstige entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände 120.145 0 0 120.145
5.320.335 0 0 5.320.335
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 18.085.504 0 -18.085.504 0
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.147.427 0 -3.613.760 533.667
22.232.931 0 -21.699.264 533.667
27.553.266 0 -21.699.264 5.854.002
kummulierte Abschreibungen Restbuchwerte
1.4.2019 Zugänge Abgänge 31.10.2019 Stand 31.10.2019 Stand 31.3.2019
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Software 355.126 4.121 0 359.247 2.943 7.064
2. Firmenwert 4.539.895 298.105 0 4.838.000 0 298.105
3.Sonstige entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände 120.145 0 0 120.145 0 0
5.015.166 302.226 0 5.317.392 2.943 305.169
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 14.525.701 186.673 -14.712.374 0 0 3.559.803
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.394.530 172.506 -3.358.815 208.221 325.446 752.897
17.920.231 359.179 -18.071.189 208.221 325.446 4.312.700
22.935.397 661.405 -18.071.189 5.525.613 328.389 4.617.869

5. Bestätigungsvermerk

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die CA Deutschland GmbH, Darmstadt

Prüfungsurteile

Ich habe den Jahresabschluss der CA Deutschland GmbH, Darmstadt, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Oktober 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2019 bis zum 31. Oktober 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht der CA Deutschland GmbH, Darmstadt, für das Geschäftsjahr vom 1. April 2019 bis zum 31. Oktober 2019 geprüft.

Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Oktober 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. April 2019 bis zum 31. Oktober 2019 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen

Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Hinweis zur Hervorhebung eines Sachverhalts

Ich verweise auf die Ausführungen der gesetzlichen Vertreter in Abschnitt "2. Aufgabe der Going-Concern Prämisse und Fähigkeit der Gesellschaft zur geordneten Liquidation" des Anhangs und Abschnitt "3. Spezielle Risikoberichterstattung" des Lageberichts, welche den Beschluss der Gesellschafterin zur Stilllegung des gesamten Betriebs der Gesellschaft im Sinne von § 111 S. 3 Nr. 1 BetrVG mit Wirkung zum 30. November 2020 und die darauf basierende Bilanzierung zu Liquidationswerten aufgrund der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beschreiben. Darüber hinaus hängt die Fähigkeit zur geordneten Liquidation der Gesellschaft sowohl von den Entscheidungen der Konzernleitung der Broadcom Group als auch von der fortlaufenden Fähigkeit der CA Inc. als Pooling Koordinator ab, die Gesellschaft mit der notwendigen Liquidität zur fristgerechten Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten zu versorgen. Meine Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als not-wendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur geordneten Liquidation der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der geordneten Liquidation, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern der Fortführung der Unternehmenstätigkeit tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zu-treffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zu-treffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifiziere und beurteile ich die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, plane und führe Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlange Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinne ich ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteile ich die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehe ich Schlussfolgerungen darüber, ob die Aufstellung des Jahresabschlusses durch die gesetzlichen Vertreter unter Abkehr von der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit angemessen ist, sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur geordneten Liquidation der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls ich zu dem Schluss komme, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, bin ich verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, meine Prüfungsurteile zu modifizieren. Ich ziehe meine Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum meines Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft die geordnete Liquidation ihrer Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteile ich die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteile ich den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führe ich Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehe ich dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteile die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen gebe ich nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während meiner Prüfung feststelle.

 

Grasbrunn, den 9. April 2021

gez. Angelika Helm, Wirtschaftsprüferin

Der Jahresabschluss zum 31.10.2019 wurde am 13.04.2021 festgestellt.

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