Hebetechnik
International GmbH
Wertingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
253.184,05 |
253.874,05 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
253.183,05 |
253.873,05 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.185.923,49 |
1.095.818,65 |
| I.
Vorräte |
471.899,83 |
482.205,05 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
106.658,46 |
82.378,14 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
-550,00 |
-640,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
607.365,20 |
531.235,46 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.742,00 |
7.310,00 |
| Aktiva |
1.443.849,54 |
1.357.002,70 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.347.737,15 |
1.248.575,66 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.022.575,66 |
796.226,93 |
| III.
Jahresüberschuss |
299.161,49 |
426.348,73 |
| B.
Rückstellungen |
61.817,00 |
94.473,73 |
| C.
Verbindlichkeiten |
34.295,39 |
13.953,31 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
34.295,39 |
13.953,31 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
90,77 |
0,00 |
| Passiva |
1.443.849,54 |
1.357.002,70 |
4. Anhang
I. Allgemeine Angaben
Die Firma Hebetechnik International GmbH wird im
Amtsgericht Augsburg unter der HRB Nr. 20740
geführt. Gegenstand des Unternehmens ist der
Handel mit technischen Produkten, insbesondere Produkte
der Hebetechnik etc.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
i. S. von § 267 Abs. 1 HGB.
Bezüglich der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses können die entsprechenden
Erleichterungsvorschriften bei kleinen
Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen werden.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde nach den
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des § 284 Abs. 2
Nr. 1 HGB aufgestellt. Ein grundlegender Wechsel von
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem
Vorjahr fand nicht statt. Vom Beibehaltungs- und
Fortführungswahlrecht für bestimmte Bilanzposten
nach alter Rechtslage (Abs. 1-5) nach Art. 67 EGHGB wurde
für alle Bilanzpositionen Gebrauch gemacht.
Das Vorratsvermögen wurde grundsätzlich zu
Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von
handelsüblichen Abschlägen bewertet. Der Ansatz
der Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
erfolgte mit ihrem Nennbetrag. Rückstellungen wurden
für alle erkennbaren Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten gebildet. Die Bewertung erfolgte in der
nach vernünftigen kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Höhe. Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Angaben zur Bilanz
Die Bewertung der Vermögensgegenstände
erfolgte unverändert zu Anschaffungskosten, vermindert
um planmäßige Abschreibungen. Die
handelsrechtliche Nutzungsdauern der
Vermögensgegenstände entspricht der steuerlichen
Nutzungsdauer. Neuzugänge wurden planmäßig
linear unter Berücksichtigung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis
abgeschrieben.
Der steuerliche Sammelposten nach § 6 Abs. 2a
EStG wurde in die Handelsbilanz übernommen, da der
vorliegende Sammelposten für das Unternehmen von
untergeordneter Bedeutung ist.
Geringwertige Vermögensgegenstände mit
Anschaffungskosten bis 800,00 € wurden im
Anschaffungsjahr grundsätzlich in voller Höhe
abgeschrieben.
Sämtliche in der Bilanz ausgewiesenen
Forderungen haben eine Restlaufzeit von weniger als einem
Jahr, ebenso wie im Vorjahr. Die Pauschalwertberichtigung
berechnete sich mit 1%. Einzelwertberichtigungen waren im
Berichtsjahr nicht zu verzeichnen.
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt
26.000,00 EUR.
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen liegen unter einem Jahr.
IV. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Haftungsverhältnisse im Sinne der §§
251, 268 Abs. 7 HGB und sonstige finanzielle
Verpflichtungen bestehen nicht.
V. Sonstige Angaben
Alleinvertretungsberechtigte
Geschäftsführer der Gesellschaft sind
unverändert zum Vorjahr wie folgt:
Markus Paa, Wertingen
Thomas Rayka, Rommerskirchen
Beide Geschäftsführer sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Wertingen, 21.6.2024
gez.
., Hebetechnik InternationalGmbH
Geschäftsführer Paa Markus und Thomas
Rayka
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.06.2024
festgestellt.
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