MICHAKO Holz - Alusysteme GmbH

Adelberger Weg 6, 73117 Wangen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Ulm HRB 532926
Eingetragen
8.12.1998
Branche
Großhandel mit Roh- und SchnittholzGroßhandel mit sonstigen Holzhalbwaren sowie Bauelementen aus HolzTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Rohholz, Holzhalbwaren und Bauelementen aus Holz
Gegenstand
Vertrieb von Holz-Alu-Profilen bzw. Holz-Alu-Systemen mit Zubehör sowie aller damit zusammenhängenden Tätigkeiten

Historie

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Management

NameRolle
Michael Kolb
seit 19.5.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Claudia Kolb
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Claudia Kolb
Adelberger Weg 6, 73117 Wangen, Ortsteil Oberwaiden
26.000 €
50.00%
Adelberger Weg 6, 73117 Wangen, Ortsteil Oberwaiden
26.000 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

MICHAKO Holz-Alusysteme GmbH

Wangen

Jahresabschluss zum 31.12.2010

Bilanz zum 31.12.2010

MICHAKO Holz-Alusysteme GmbH, Wangen

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immat. Vermögensgegenstände 4,00 426,00
II. Sachanlagen 53.248,00 46.680,00
III. Finanzanlagen 16.356,41
53.252,00 63.462,41
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 130.985,32 117.656,83
II. Ford.u.sonst.Vermögensgegenst. 20.331,00 37.442,53
III. Kassenbestand, Bundesbankguth. 37.304,36 33.263,25
188.620,68 188.362,61
C. Aktive RAP 2.378,19 1.376,83
Summe Aktiva 244.250,87 253.201,85

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 52.000,00 52.000,00
II. Gewinnvortrag 61.719,43 7.451,75
III. Jahresüberschuss 16.985,60 54.267,68
Summe Eigenkapital 130.705,03 113.719,43
B. Rückstellungen 79.112,00 76.552,11
C. Verbindlichkeiten 34.433,84 62.930,31
Summe Passiva 244.250,87 253.201,85

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

(für Offenlegungszwecke gem. § 326 HGB)

A.                Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

B.                Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

C.                                                      Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

D.                Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

E.                Sonstige Angaben

A.               Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1)                Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

2)                Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

3)                Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

B.               Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1)                Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

2)                Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.

3)                Die Abschreibungen des Sachanlage- vermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

4)                Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

5)                Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

6)                Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.

7)                Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

8)                Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

9)                Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

10)              Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

11)              Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

12)              Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

13)              Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

14)              Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

15)              Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

16)              Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

17)              Latente Steuern

                   Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

C.                Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungs- methoden

1)                Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

2)                Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. am Bilanzstichtag nicht.

D.               Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

1)                Gezeichnetes Kapital

                   Das gezeichnete Kapital von 52.000 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

                  

Gezeichnetes Kapital

52.000 €

Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen

0 €

Eingefordertes Kapital

0 €

2)                Angabe zu Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr

34.433,84 €

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren

0,00 €

3)                Pensionsrückstellung

                   Die Rückstellungen für Pensionen wurden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projeted Unit Credit Method) ermittelt.

                   Dabei sind folgende grundlegenden Annahmen in die Berechnung eingeflossen:

Zinssatz

5,15 %

Erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen p.a.

2,00 %

Zugrunde gelegte Sterbetafeln

Richttafeln 2005 G Heubeck

                   Aufgrund der Neubewertung der laufenden Pensionen war eine Zuführung zu den Rückstellungen erforderlich. Dabei wird das Verteilungswahlrecht des Art. 67 Abs. 1 EGHGB nicht in Anspruch genommen.

                   Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, wurden mit diesen Verpflichtungen verrechnet.

                   Für die Saldierung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen mit verrechenbaren Vermögensgegenständen liegen folgende Werte vor:

Erfüllungsbetrag der Pensionen

91.418 €

Buchwert der Pensionsrückstellung zum 31.12.2010

 70.750 €

Überdeckung zum 31.12.2010

0 €

Anschaffungskosten der verrechneten Vermögensgegenstände

20.668 €

Beizulegender Zeitwert d. verrechneten Vermögensgegenstände

  20.668 €

4)                Ausschüttungssperre

                   Nach § 268 Abs. 8 HGB unterliegt ein Gesamtbetrag von 0 Euro der Ausschüttungssperre.

                   Der Gesamtbetrag gliedert sich wie folgt auf:

Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

0 €

Aktive latente Steuern, die die passiven latenten Steuern übersteigen

0 €

Aktivierung von Vermögensgegenständen zum Zeitwert (Betrag der die Anschaffungskosten übersteigt) abzüglich der hierfür gebildeten passiven latenten Steuern

0 €

Gesamtbetrag der Ausschüttungssperre

0 €

                  

5)                Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

                   Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:

Ausleihungen

0 €

Forderungen

0 €

Verbindlichkeiten

0 €

E.               Sonstige Angaben

Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr bestellt:

Herr Michael Kolb, Kaufmann

Unterzeichnung gemäß § 245 HGB

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.

Wangen, 12. August 2011

                   Michael Kolb

                   (Geschäftsführer)

Angaben zur Feststellung:

Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am 12.08.2011.

 

Wangen, den 12.08.2011

MICHAKO Holz-Alusysteme GmbH

Michael Kolb

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