Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
data2fact GmbHLiquidiert
Am Wallgraben 6A, 61462 Königstein im Taunus, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Klaus Rohrmoser seit 19.4.2017 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Rohrmoser IT Consulting GmbHKönigstein im TaunusJahresabschluss zum 31. Dezember 2011Bilanz zum 31. Dezember 2011der Rohrmoser IT Consulting GmbH, Königstein im TaunusAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2011der Rohrmoser IT Consulting GmbH, Königstein im TaunusI. Grundsätze der Rechnungslegung1. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Rohrmoser IT Consulting GmbH, Königstein im Taunus, für das Geschäftsjahr 2011 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Von den größenabhängigen Erleichterungen gem. §§ 274 a, 288 und 326 HGB wurde bei der Erstellung des Anhangs Gebrauch gemacht. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Anlagevermögen Die Gegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten, vermindert um Abschreibungen, angesetzt. Bei den Gegenständen, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden die planmäßigen Abschreibungen nach Maßgabe der jeweiligen steuerlich zulässigen Höchstsätze und unter Anwendung der degressiven bzw. linearen Abschreibungsmethode ermittelt. Geringwertige Anlagegüter i.S.d. § 6 Abs. 2 EStG werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben, wobei in dem auf den Zugang folgenden Jahr ein Abgang unterstellt wird. Für abnutzbare bewegliche Anlagegüter i. S. d. § 6 Abs. 2a EStG wurde bis 2009 ein Sammelposten gebildet, der im Jahr der Bildung und den vier folgenden gleichmäßig aufgelöst wird. Andere Gegenstände des Umlaufvermögens Die sonstigen Gegenstände des Umlaufvermögens, insbesondere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, werden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Zweifelhafte Forderungen werden mit ihrem wahrscheinlichen Wert angesetzt, uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wird eine Pauschalwertberichtigung in angemessener Höhe auf den Bestand der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gebildet, die aktivisch vom Forderungsbestand abgesetzt wurden. Rechnungsabgrenzungsposten Die auf der Aktivseite ausgewiesenen Rechnungsabgrenzungsposten entsprechen dem Nominalwert der von dem Abschlussstichtag angefallenen Ausgaben, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Eigenkapital Die Posten des Eigenkapitals sind zum Nennbetrag angesetzt. Rückstellungen Rückstellungen werden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle ungewissen Verbindlichkeiten bzw. drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften abzudecken. Die den Ansatz und die Bewertung von Pensionsrückstellungen regelnden HGB-Vorschriften in der Fassung des BilMoG sind gemäß Art. 66 Abs. 3 Satz 1 EGHGB erstmals auf Abschlüsse für das nach dem 31.12.2009 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden. Die Rückstellung wurde nach den Richttafeln Heubeck 2005G auf der Basis eines Rechnungszinsfußes von 5,14 % zum 31.12.2011 berechnet. Gleichzeitig wurde unterstellt, dass die Renten monatlich in gleichen Raten mit entsprechenden Anpassungen von 2,0 % geleistet werden. Als Bewertungsmethode wurde die projizierte Einmalbeitragsmethode (Projected Uni Credit-Methode) benutzt. Grundlegend für die Bewertung sind die periodengerechte Zuordnung von Versorgungsleistungen während des Dienstverhältnisses und die versicherungsmathematischen Annahmen, mit deren Hilfe der Barwert dieser Leistungen berechnet wird. Die versicherungsmathematischen Annahmen spiegeln den Zeitwert von Zahlungsabflüssen (Rechnungszinsfuß) und die Wahrscheinlichkeit von Zahlungen (Annahmen über Sterblichkeit, Fluktuation und vorzeitige Pensionierung usw.) wider. Bei der Abbildung der Fluktuation wurde die alters- und dienstabhängige Wahrscheinlichkeit zugrunde gelegt. Die Gesamtzuführung des Unterschiedsbetrags auf Grund BilMoG beträgt zum 31.12.2010 € 22.788,00, davon wurde eine Mindestzuführung in 2011 mit € 1.628,00 vorgenommen. Danach ergibt sich eine in der Bilanz nicht ausgewiesene Rückstellung, die bis spätestens zum 31.12.2024 anzusammeln und im Anhang anzugeben ist in Höhe von € 21.160,00. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden zu ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. II. Sonstige Angaben zum Jahresabschluss 2011Sonstige Rückstellungen Die Rückstellungen decken alle erkennbaren Risiken und beinhalten Beträge für Abschlusskosten und für Urlaubslöhne und -gehälter, für Abschlusskosten, für ausstehende Rechnungen und Tantiemen. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind wie folgt fällig:
Gewährte Kredite i. S. d. § 285 Satz 1 Nr. 9c HGB
Geschäftsführer Geschäftsführer ist Herr Klaus Rohrmoser. III. ErgebnisverwendungDer Geschäftsführer schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresfehlbetrag in Höhe von € 262,71 mit dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr von € 19.115,84 auf neue Rechnung vorzutragen.
Königstein im Taunus, im Dezember 2012 Rohrmoser IT Consulting GmbH gez. Klaus Rohrmoser, Geschäftsführer |
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