Mieth
GmbH
Leipzig
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
25.564,59 |
25.564,59 |
| I.
Finanzanlagen |
25.564,59 |
25.564,59 |
| B.
Umlaufvermögen |
372.073,22 |
355.007,98 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
372.073,22 |
355.007,98 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
128.579,78 |
148.664,33 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
526.217,59 |
529.236,90 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzverlust |
154.144,37 |
174.228,92 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
128.579,78 |
148.664,33 |
| B.
Rückstellungen |
82.950,35 |
68.006,15 |
| C.
Verbindlichkeiten |
443.267,24 |
461.230,75 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
526.217,59 |
529.236,90 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Dem Jahresabschluss der Mieth GmbH liegen die neuen
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs in der
Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom
25.05.2009 (BilMoG) für kleine Kapitalgesellschaften
zu Grunde. Aus der erstmaligen Anwendung zum 01. Januar
2010 ergeben sich keine Auswirkungen.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Die geltenden handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
beachtet.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von
den größenabhängigen Erleichterungen und
Schutzklauseln in einzelnen Fällen Gebrauch gemacht.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet
worden.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Rückstellungen wurden gemäß §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert.
Sämtliche Rückstellungen haben eine
Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt Euro 0,00.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Zum Bilanzstichtag bestehen keine
Haftungsverhältnisse aus Risiken im Sinne von §
251 HGB.
Gewinn-/Verlustvortrag bei teilweiser
Ergebnisverwendung
Bei Aufstellung der Bilanz unter
Berücksichtigung der teilweisen Ergebnisverwendung
wurde im Bilanzverlust ein Verlustvortrag von Euro
174.228,92 einbezogen.
Von § 325 Abs. 1 Satz 4 HGB wurde Gebrauch
gemacht.
Auf die bilanzielle Überschuldung des
Unternehmens wurde hingewiesen.
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
In der Gesellschafterversammlung vom 04. August 2011
wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur
Ergebnisverwendung angenommen.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Der Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn-
und Verlustrechnung und Anhang vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Es sind keine
besonderen Umstände eingetreten, die dem
entgegenstehen.
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Erster
Geschäftsführer:
|
Claus Marx
|
ausgeübter Beruf:
|
Kaufmann
|
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag
|
|
Euro
|
Ausleihungen
|
0,00
|
Forderungen
|
366.045,96
|
Verbindlichkeiten
|
0,00
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Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 286 Abs. 3
HGB
Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde
verzichtet, da diese Aufstellung nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung dem Unternehmen einen
erheblichen Nachteil zufügen kann.
Unterschrift der Geschäftsleitung
Die Richtigkeit und Vollständigkeit des
Jahresabschlusses, bestehend aus der Bilanz, der Gewinn-
und Verlustrechnung und dem Anhang, wird hiermit
bestätigt.
Leipzig, 04. August 2011
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Ort, Datum
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Unterschrift
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.08.2011 festgestellt.
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