Kaleido.Shop GmbH
Büren
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
46.223,57 |
54.324,57 |
| I.
Sachanlagen |
18.294,00 |
26.915,00 |
| II.
Finanzanlagen |
27.929,57 |
27.409,57 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.005.132,40 |
951.215,32 |
| I.
Vorräte |
502.824,74 |
486.122,48 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
393.221,94 |
379.565,06 |
| III.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten |
109.085,72 |
85.527,78 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
8.510,77 |
8.249,99 |
| Summe
Aktivseite |
1.059.866,74 |
1.013.789,88 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
738.686,01 |
645.425,45 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
708.686,01 |
615.425,45 |
| B.
Rückstellungen |
69.324,88 |
22.450,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
251.855,85 |
345.914,43 |
| Summe
Passivseite |
1.059.866,74 |
1.013.789,88 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Die Kaleido.Shop GmbH hat ihren Sitz in Büren.
Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn
unter HRB 4350 eingetragen.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wird nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter Beachtung
der ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB sowie
des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
(§ 288 HGB) bei der Erstellung des Jahresabschlusses
werden in Anspruch genommen.
Der vorliegende Jahresabschluss ist unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewandten Gliederungsgrundsätze aufgestellt.
Der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit ist beachtet.
Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Sachanlagen zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen
bewertet. Die Abschreibungen erfolgen unter
Berücksichtigung der voraussichtlichen
Nutzungsdauer planmäßig nach der linearen
Methode. Die Nutzungsdauer der anderen Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung
beträgt 3 bis 15 Jahre.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Netto-Anschaffungskosten bis Euro 800,00 i.S.d. § 6
Abs. 2 EStG werden im Jahr der Anschaffung in voller
Höhe abgeschrieben.
Die Bewertung der
Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. bei
dauerhafter Wertminderung mit dem am Bilanzstichtag
niedrigeren beizulegenden Wert.
Die
Vorräte werden zu Anschaffungskosten unter
Berücksichtigung von Anschaffungspreisminderungen
bewertet. Wertberichtigungen werden im erforderlichen
Umfang vorgenommen.
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und
liquide Mittel sind zum Nennwert angesetzt. Dem
allgemeinen Ausfallrisiko wird
durch Bildung einer
Pauschalwertberichtigung
Rechnung getragen.
Vorauszahlungen für künftige Zeiträume
werden über den
aktiven
Rechnungsabgrenzungsposten
zeitanteilig abgegrenzt.
Bei Bildung und Bemessung der
Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken
und ungewissen Verbindlichkeiten ausreichend
berücksichtigt. Sie werden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Die Bewertung der
Verbindlichkeiten erfolgt mit ihren
Erfüllungsbeträgen.
Geschäftsvorfälle in
fremder Währung werden zum jeweiligen Tageskurs
eingebucht. Forderungen und Verbindlichkeiten in
Fremdwährung werden mit dem Briefkurs am
Bilanzstichtag bewertet.
3. Angaben zur Bilanz
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben - wie im Vorjahr -
eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Die
Verbindlichkeiten haben - wie im Vorjahr - eine
Restlaufzeit von unter einem Jahr.
4. Sonstige Angaben
Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 waren
durchschnittlich 27
Arbeitnehmer beschäftigt.
Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB
bestehen am Abschlussstichtag nicht.
Wesentliche
sonstige finanzielle Verpflichtungen, die für
die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind,
liegen nicht vor.
Weitere Pflichtangaben sind wegen fehlender
Tatbestände nicht erforderlich.
Büren, 31. März
2025
gez.
Thomas Schade, Aufstellungserleichterungen im Sinne der
§§ 266, 274a, 276 und 288 HGB werden
entsprechend der gesetzlichen Regelungen in Anspruch
genommen. Die Offenlegung der Bilanz und des Anhangs
erfolgt in der gemäß § 326 HGB
verkürzten Fassung.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.03.2025
festgestellt.
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