Casa della Pasta GmbHLiquidiert

50354 Hürth, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 52997
Eingetragen
21.5.2004
Branche
Großhandel mit Mehl und GetreideproduktenHerstellung von Würzmitteln und SoßenHerstellung von Teigwaren
Gegenstand
das Betreiben von Gaststätten oder gastronomischen Betrieben sowie der Imund Export von Lebensmitteln.

Historie

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Management

NameRolle
Carmelo Lauria
seit 21.5.2004
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Casa della Pasta GmbH

Hürth

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2008 bis zum 31.03.2009

Bilanz

Aktiva

31.3.2009
EUR
31.3.2008
EUR
A. Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs 1,00 2.029,00
B. Anlagevermögen 29.145,00 30.985,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 18.868,00 22.642,00
II. Sachanlagen 10.277,00 8.343,00
C. Umlaufvermögen 19.784,05 19.910,06
I. Vorräte 3.404,00 3.850,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 14.620,29 14.211,62
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.759,76 1.848,44
D. Rechnungsabgrenzungsposten 996,92 1.850,84
Bilanzsumme, Summe Aktiva 49.926,97 54.774,90

Passiva

31.3.2009
EUR
31.3.2008
EUR
A. Eigenkapital 12.563,84 23.750,45
I. gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Verlustvortrag 26.249,55 32.829,87
III. Jahresfehlbetrag 11.186,61 -6.580,32
B. Rückstellungen 12.600,00 4.500,00
C. Verbindlichkeiten 24.763,13 26.524,45
Bilanzsumme, Summe Passiva 49.926,97 54.774,90

Anhang



1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Ergänzend zu den handelsrechtlichen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages beachtet.

Die Gesellschaft weist die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Von den größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Satz 1 HGB i. V. m. § 284 Abs. 2 Nr. 4, § 285 Nr. 2 - 8a, 9a und b, 12 HGB wurde Gebrauch gemacht.
 
 
2. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Die Ansatzvorschriften der §§ 246 bis 251 HGB und die Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis 256 HGB wurden beachtet. Sofern Ansatzwahlrechte in Anspruch genommen wurden, werden diese -soweit erforderlich- im Folgenden erläutert.
  
Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten erfasst und auf ihre voraussichtliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben.
  
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten/Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen angesetzt. In die Herstellungskosten der selbst erstellten Anlagen wurden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch anteilige Gemeinkosten einbezogen. Fremdkapitalzinsen wurden jedoch nicht berücksichtigt.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften vorgenommen. Von den steuerlichen Abschreibungswahlrechten wurde Gebrauch gemacht.

Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten/Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips (§ 253 Abs. 3 S. 1 HGB).

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert bewertet.
  
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
  
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.


3. Angaben zu Posten der Bilanz


Für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes fielen im Geschäftsjahr 2004/2005 Personal-, Beratungs- und Sachkosten im Sinne des § 269 HGB an. Es wurde eine Bilanzierungshilfe von 10 T€ zum 31. März 2005 aktiviert.

Von den Verbindlichkeiten hatten 15 T€ (VJ: 14 T€) eine Restlaufzeit von weniger als 1 Jahr.


4. Sonstige Angaben


Im abgelaufenen und im aktuellen Geschäftsjahr waren zur Geschäftsführung gemäß § 285 Nr. 10 HGB bestellt:
  

Herr Nunzio Ascione

Gastronom
und
  

Herr Carmelo Lauria

Gastronom
  

Die Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

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