Vira Holding GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Roman Koudous seit 30.8.2023 | Prokura |
Hidetaka Kawashima seit 16.2.2023 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Kushinoya GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGder Kushinoya GmbH, Berlin für das Geschäftsjahr 2010 Allgemeine Angaben Dem Jahresabschluss zum 31.12.2010 liegen die Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25. Mai 2009 sowie die ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesell-schaften mit beschränkter Haftung zugrunde. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Für Zwecke der Offenlegung wird von der Möglichkeit der verkürzten Bilanzdarstellung gemäß § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch gemacht. Ebenso wird Gebrauch gemacht von den Erleichterungsregelungen des § 274 a HGB, des § 288 Abs. 1 HGB und des § 326 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Von der Erleichterungsregelung des § 326 HGB wird Gebrauch gemacht. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Aus Gründen der Klarheit werden die Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern gesondert ausgewiesen. Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Den Nutzungsdauern liegen die steuerlichen Abschreibungstabellen zugrunde. Die Abschreibungen wurden linear bemessen. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Anschaffungswert von 410 € werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter deren Anschaffungskosten einen Betrag von 410 € aber nicht von 1.000 € überschrei-ten werden in einem Sammelposten entsprechend der steuerliche Regelung (§ 6 Abs. 2 a EStG) bilan-ziert, der im Jahr der Anschaffung und in den folgenden vier Wirtschaftsjahren zu jeweils einem Fünf-tel gewinnmindernd aufgelöst wird. Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert. Einzel-wertberichtigungen wurden in dem erforderlichen Umfang vorgenommen. Pauschalwertberichtigungen wurden im Geschäftsjahr nicht gebildet. Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfül-lungsbetrags bewertet worden und berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und erkennbaren Risiken. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Erläuterung der Bilanz Anlagevermögen Die Gesellschaft hat von den Erleichterungen des § 274 a Nr. 1 HGB Gebrauch gemacht, die Abschreibungen des Geschäftsjahres betragen 2.951,41 Euro. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Von den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen hat die Mietkaution (7 T€) eine Rest-laufzeit von mehr als einem Jahr. Die Positionen setzen sich im Wesentlichen aus der Kaution und Forderungen aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr zusammen. Rückstellungen Von der Erleichterungsregel des § 288 Abs. 1 HGB in Verbindung mit § 285 Satz 1 Nr. 12 HGB wird Gebrauch gemacht. Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen Umsatzsteuer und Gehaltsverbindlichkeiten für den Abrechnungsmonat Dezember 2010. Sämtliche Verbindlichkeiten sind ungesichert und haben am Bilanzstichtag noch eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Erläuterung der Gewinn- und Verlustrechnung Von der Erleichterung des § 326 Satz 2 HGB wurde Gebrauch gemacht. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen Hinsichtlich der sonstigen finanziellen Verpflichtungen wird von der Erleichterungsregelung des § 288 Abs. 1 HGB in Verbindung mit § 285 Satz 1 Nr. 3a HGB Gebrauch gemacht. Aufgliederung der Arbeitnehmerzahl Von der Erleichterungsregelung des § 288 Abs. 1 HGB in Verbindung mit § 285 Satz 1 Nr. 7 HGB wird Gebrauch gemacht. Organe der Gesellschaft Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr 2010: Frau Tomoko Matsumoto, Kauffrau, Herr Takumi Matsumoto, Kaufmann. Ergebnisverwendungsvorschlag Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen. Berlin, den 02. Mai 2011 Takumi Matsumoto Geschäftsführer
Dipl.-Kfm. Detlef Schickart Wirtschaftsprüfer Steuerberater Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 20.05.2011 |
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