Grabosch
GmbH
Münster
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
768,00 |
1.264,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
67.943,11 |
68.179,10 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
64.345,63 |
63.005,03 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
133.056,74 |
132.448,13 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
106.583,50 |
111.323,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
26.473,24 |
21.125,13 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
26.473,24 |
21.125,13 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
133.056,74 |
132.448,13 |
sonstige Berichtsbestandteile
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Grabosch GmbH wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) erweitert um die
Vorschriften des GmbH-Gesetzes und des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmo-dernisierungsgesetzes (BiLMoG) aufgestellt.
Die bisherige Form der Darstellung und die bisher
angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst.
Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt gem. Art. 67 Abs. 8
S. 1 EGHGB nicht vor. Die Vorjahreszahlen wurden
entsprechend Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung blieb gegenüber dem Vorjahr
unverändert, für die Gewinn- und Verlustrechnung
wurde weiterhin das Gesamtkostenverfahren gem. § 275
Abs. 2 HGB gewählt.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen der §§ 274a und 288 HGB haben wir
Gebrauch gemacht.
Bei dem Berichtsunternehmen handelt es sich um eine
kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 326 HGB i.
V. m. § 267 Abs. 1 HGB.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs-
und Umrechnungs
methoden
Die Sachanlagen wurden zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, unter Berücksichtigung
planmäßiger Abschreibungen, bewertet.
Die Abschreibungen wurden entsprechend dem
Wertverzehr anfangs degressiv mit den steuerlich
zulässigen Höchstsätzen, mit Übergang
zur linearen Abschreibung vorgenommen, sofern nicht
aufgrund niedrigerer Nutzungsdauer die sofortige lineare
Abschreibung zu einem höheren Absetzungsbetrag
führte.
Geringwertige Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens werden im Zugangsjahr entsprechend
§ 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Ein Sammelposten
wurde gemäß § 6 Abs. 2a EStG gebildet und
entsprechend abgeschrieben.
Die Vorräte wurden mit ihren Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt, ein niedrigerer Marktpreis
wurde jeweils berücksichtigt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert
abzüglich erforderlicher Wertberichtigungen
angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert bewertet.
Rückstellungen sind in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung anzusetzen ist. Sie berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken. Die Pensionsrückstellungen wurden
mit 6% p. a. abgezinst.
Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgte zu ihrem
Rückzahlungsbetrag.
C. Sonstige Angaben
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sind im branchenüblichen Umfang durch
Eigentumsvorbehalte gesichert.
Am Bilanzstichtag betragen die Verbindlichkeiten an
Gesellschafter 24.731,20 €, die Verbindlichkeit wird
nicht verzinst.
Die Verbindlichkeiten sind abgesichert über
Bürgschaften des Gesellschafters.
Geschäftsführer der Grabosch GmbH ist der
Kaufmann Herr Gisbert Grabosch.
Auf die Erstellung eines Lageberichtes wurde gem.
§ 264 Abs. 1 Satz 3 HGB verzichtet.
gez. Gisbert Grabosch
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.12.2016 festgestellt.
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