Zenith Art System GmbH
Bonn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2023 bis zum 31.03.2024
Bilanz
Aktiva
|
|
31.3.2024 EUR |
31.3.2023 EUR |
| A. Anlagevermögen |
27.233,00 |
30.730,47 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
5,00 |
5,00 |
| II. Sachanlagen |
14.728,00 |
18.225,47 |
| III. Finanzanlagen |
12.500,00 |
12.500,00 |
| B. Umlaufvermögen |
688.343,25 |
714.514,52 |
| I. Vorräte |
469.283,35 |
452.759,79 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
186.074,71 |
234.301,05 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
28.421,94 |
41.037,79 |
| davon gegen Gesellschafter |
78.953,83 |
73.641,38 |
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
32.985,19 |
27.453,68 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
6.214,52 |
4.129,02 |
| Aktiva |
721.790,77
|
749.374,01 |
Passiva
|
|
31.3.2024 EUR |
31.3.2023 EUR |
| A. Eigenkapital |
244.995,27 |
219.316,96 |
| I. ausgegebenes Kapital |
40.000,00 |
40.000,00 |
| 1. Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| 2. eigene Anteile |
-10.000,00 |
-10.000,00 |
| II. Kapitalrücklage |
85.564,59 |
85.564,59 |
| III. Gewinnrücklagen |
-110.000,00 |
-110.000,00 |
| IV. Gewinn-/Verlustvortrag |
|
190.898,07 |
| V. Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
|
12.854,30 |
| VI. Bilanzgewinn |
229.430,68 |
|
| davon Gewinnvortrag |
203.359,90 |
|
| B. Rückstellungen |
61.920,60 |
56.144,90 |
| C. Verbindlichkeiten |
414.874,90 |
473.912,15 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
298.799,90 |
294.042,54 |
| Summe Passiva |
721.790,77 |
749.374,01 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung
der ergänzenden Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
| Firmenname laut Registergericht: |
Zenith Art System GmbH |
| Firmensitz laut Registergericht: |
Bonn |
| Registereintrag: |
Handelsregister |
| Registergericht: |
Amtsgericht Bonn |
| Register-Nr.: |
8880 |
Angabe und Begründung der gegenüber dem Vorjahr abweichenden Form der Darstellung
Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem Vorjahr geändert. Für den Darstellungswechsel
sind folgende Gründe anzuführen:
Die Änderung betrifft folgende Sachverhalte:
Angabe und Erläuterung von nicht vergleichbaren Vorjahreszahlen
Der Jahresabschluss enthält einzelne Posten, deren Werte mit den Vorjahreszahlen nicht
vergleichbar sind.
Die folgende Aufstellung zeigt die betreffenden Posten:
Zur Erläuterung wird ausgeführt:
Angabe und Erläuterung angepasster Vorjahreszahlen
Der Jahresabschluss enthält einzelne Posten, deren Werte mit den Vorjahreszahlen nicht
vergleichbar sind.
Um dennoch einen Zeitvergleich beim betreffenden Posten durchführen zu können, wurde
der Vorjahreswert angepasst.
Die Anpassung bestand aus folgenden Maßnahmen:
Ausweis der nach § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB zusammengefassten Posten
Zur Vergrößerung der Klarheit der Darstellung wurden in der Bilanz einzelne Posten
des Gliederungsschemas in § 266 HGB zusammengefasst.
Die folgende Aufstellung entspricht in ihrer Reihenfolge dem Postenaufbau des gesetzlich
vorgeschriebenen Gliederungsschemas.
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei der Beurteilung der wirtschaftlichen
Lage zu beachten:
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet.
Die Pensionsrückstellungen betragen 0,00 EUR.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht
veranlagten Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten
gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten
Die Herstellungskosten beinhalten auch Zinsen für Fremdkapital, soweit dieses der
Finanzierung des Herstellungsvorgangs dient. Der einbezogene Zinsaufwand betrifft
nur die Dauer der Herstellung.
Bewertungseinheiten
Es wurden im Einzelnen folgende Bewertungseinheiten gebildet:
Die folgenden Grundgeschäfte wurden in die Bewertungseinheit einbezogen:
Bewertungseinheiten
|
Betrag
|
|
EUR
|
Vermögensgegenstände
|
0,00
|
Schulden
|
0,00
|
Schwebende Geschäfte
|
0,00
|
Vorgesehene Transaktionen
|
0,00
|
In die Bewertungseinheit wurden folgende mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Transaktionen
einbezogen:
Durch die Bildung der Bewertungseinheit sollen folgende Risiken abgedeckt werden:
Durch die Bewertungseinheit wurden Risiken mit einem Gesamtbetrag von 0,00 EUR abgesichert.
Die gegenläufigen Wertänderungen oder Zahlungsströme aus dem Grund- und Sicherungsgeschäft
werden sich voraussichtlich über einen Zeitraum von ausgleichen.
Als Form der Bewertungseinheit wurde das Micro-hedging gewählt.
Als Form der Bewertungseinheit wurde das Portfolio-hedging gewählt.
Als Form der Bewertungseinheit wurde das Macro-hedging gewählt.
Die erforderlichen Angaben zu den abgesicherten Risiken sind im Lagebericht erörtert.
Die erforderlichen Angaben zu den abgesicherten Risiken sind im Risikobericht erörtert.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die bisher üblichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden in den folgenden
Fällen geändert:
Der Methodenwechsel war mit Blick auf die geänderten wirtschaftlichen und technischen
Gegebenheiten notwendig. Die neuen Gegebenheiten werden voraussichtlich auch in den
Folgejahren vorliegen. Ohne den vorgenommenen Methodenwechsel würde der Jahresabschluss
zu falschen Aussagen über die Lage des Unternehmens führen.
Die Methodenänderungen beeinflussen die für einen Leser des Jahresabschlusses typischen
Kennzahlen. Im Einzelnen sind zu nennen:
- der Erfolg bzw. die Rendite
- die Erfolgsquellen
- die Eigenkapitalquote
- das Deckungsverhältnis von langfristigem Kapital zu Anlagevermögen
Ohne die Änderungen würden die angeführten Sachverhalte ausfallen.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
im Wesentlichen übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem
Vorjahr fand nicht statt.
Einfluss der Abweichungen auf die VFE-Lage:
Angaben zur Bilanz
Mitzugehörigkeitsvermerke
Einzelne Sachverhalte können im vorliegenden Gliederungsschema mehreren Bilanzposten
zugeordnet werden. Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit wird dazu folgende
Erläuterung gegeben:
Die Mitzugehörigkeitsvermerke betreffen folgende Posten und Sachverhalte:
Vermögensgegenstände in der Bilanz mit 0,00 EUR. Darin enthalten:
Verbindlichkeiten in der Bilanz mit 0,00 EUR. Darin enthalten:
Abschreibung auf Geschäfts- oder Firmenwert
Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wurde aktiviert. Als betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer werden Jahre festgelegt.
Die Gründe für eine betriebliche Nutzung mit einer geschätzten Nutzungsdauer von sind:
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 28.421,94 EUR
(Vorjahr: 41.037,79 EUR).
Der Wert der Forderungen gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf 78.953,83 EUR
(Vorjahr: 73.641,38 EUR).
Pensionsrückstellungen
Bei den Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem
Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren
und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben
Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von 0,00 EUR.
Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden
Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden
|
EUR
|
Erfüllungsbetrag der Schulden
|
0,00
|
Anschaffungskosten der verrechneten Vermögenswerte
|
0,00
|
Zeitwert der verrechneten Vermögenswerte
|
0,00
|
verrechnete Aufwendungen
|
0,00
|
verrechnete Erträge
|
0,00
|
Zur Bestimmung des Zeitwertes mit Hilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden wurden
folgende Annahmen zugrunde gelegt:
Unterlassene Rückstellungsbildung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Die Erleichterungsmöglichkeit gemäß Artikel 28 Abs. 1 EGHGB wurde in Anspruch genommen.
Der Betrag der nicht gebildeten Rückstellungen für laufende Pensionen, Anwartschaften
und ähnliche Verpflichtungen gliedert sich wie folgt: 0,00.
Die Pensionsrückstellungen decken die erteilten Versorgungszusagen im vollen Umfang.
Angabe der nicht ausgewiesenen Pensionsverpflichtungen
Der nicht in der Bilanz ausgewiesene Betrag der Rückstellungen für laufende Pensionen,
Anwartschaften und ähnliche Verpflichtungen, der sich auf Grund geänderter Bewertung
ergibt, gliedert sich wie folgt:
Auf Grund geänderter Bewertung von Verpflichtungen wäre eine Auflösung der Rückstellung
in Höhe von 0,00 EUR erforderlich.
Der Betrag der Rückstellung wird beibehalten, da der Betrag der Überdeckung in den
Folgejahren wieder zugeführt werden muss.
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt
298.799,90 EUR (Vorjahr: 294.042,54 EUR).
Angaben zu Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf 0,00 EUR
(Vorjahr: 0,00 EUR).
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Es bestehen keine Haftungsverhältnisse.
Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind die folgenden Haftungsverhältnisse
zu vermerken:
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
|
Betrag
|
|
EUR
|
aus der Begebung und Übertragung von Wechseln
|
0,00
|
davon durch Pfandrechte oder sonstige Sicherheiten gesichert
|
0,00
|
davon Altersversorgung
|
0,00
|
davon gegenüber verbundenen Unternehmen
|
0,00
|
davon gegenüber assoziierten Unternehmen
|
0,00
|
gesichert durch:
|
0,00
|
aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften
|
0,00
|
davon durch Pfandrechte oder sonstige Sicherheiten gesichert
|
0,00
|
davon Altersversorgung
|
0,00
|
davon gegenüber verbundenen Unternehmen
|
0,00
|
davon gegenüber assoziierten Unternehmen
|
0,00
|
gesichert durch:
|
0,00
|
aus Gewährleistungsverträgen
|
0,00
|
davon durch Pfandrechte oder sonstige Sicherheiten gesichert
|
0,00
|
davon Altersversorgung
|
0,00
|
davon gegenüber verbundenen Unternehmen
|
0,00
|
davon gegenüber assoziierten Unternehmen
|
0,00
|
gesichert durch:
|
0,00
|
aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten
|
0,00
|
davon durch Pfandrechte oder sonstige Sicherheiten gesichert
|
0,00
|
davon Altersversorgung
|
0,00
|
davon gegenüber verbundenen Unternehmen
|
0,00
|
davon gegenüber assoziierten Unternehmen
|
0,00
|
gesichert durch:
|
0,00
|
Summe
|
#VALUE!
|
Die vorstehenden Haftungsverhältnisse werden aus folgenden Gründen nicht bilanziert:
Nicht bilanzierte sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen keine sonstigen finanzielle Verpflichtungen.
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 0,0.
Gewährte Vorschüsse und Kredite an Geschäftsführer
Zu den zu Gunsten einzelner Geschäftsführer vergebenen Krediten wird berichtet:
Kreditentwicklung
|
Betrag
|
|
EUR
|
Stand bisheriger Kredite
|
0,00
|
Rückzahlungen im Berichtsjahr
|
0,00
|
Neuvergaben im Berichtsjahr
|
0,00
|
= neuer Kreditbestand
|
|
Kreditkonditionen neu vergebener Kredite
|
|
|
Auszahlungsbetrag
|
|
0,00
|
Rückzahlungsbetrag
|
|
0,00
|
Zinssatz
|
|
0,00
|
Laufzeit
|
|
0,00
|
Sicherheiten
|
0,00
|
|
Gewährte Vorschüsse und Kredite an Mitglieder der Unternehmensorgane
Zu den zu Gunsten einzelner vergebenen Krediten wird ausgeführt:
Zu den zu Gunsten einzelner Aufsichtsratsmitglieder vergebenen Krediten wird berichtet:
Zu den vergebenen Krediten zu Gunsten einzelner persönlich haftender Gesellschafter
wird berichtet:
Kreditentwicklung
|
Betrag
|
|
EUR
|
Stand bisheriger Kredite
|
0,00
|
Rückzahlungen im Berichtsjahr
|
0,00
|
Neuvergaben im Berichtsjahr
|
0,00
|
= neuer Kreditbestand
|
|
Kreditkonditionen neu vergebener Kredite
|
|
|
Auszahlungsbetrag
|
|
0,00
|
Rückzahlungsbetrag
|
|
0,00
|
Zinssatz
|
|
0,00
|
Laufzeit
|
|
0,00
|
Sicherheiten
|
0,00
|
|
Konzernzugehörigkeit
Die Zenith Art System GmbH wurde in den Konzernabschluss der einbezogen.
Die 0,00 stellt den Konzernabschluss für den kleinsten Konzernkreis auf.
Die 0,00 stellt den Konzernabschluss für den größten Konzernkreis auf.
Angaben zu einem befreienden Konzernabschluss
Angaben zum Mutterunternehmen, das einen befreienden Konzernabschluss aufstellt:
Name Sitz
Im befreienden Konzernabschluss wurde bezüglich der Bilanzierungs-, Bewertungs- und
Konsolidierungsmethoden von deutschem Recht abgewichen.
Unterschrift der Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.07.2025 festgestellt.
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