Software-Tomography GmbHLiquidiert
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Walter Dr. Bischofberger seit 18.7.2007 | Prokura |
Thomas Schoen seit 18.7.2007 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
8 Gesellschafter
GmbH-Struktur
5 von 8 angezeigt
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Software-Tomography GmbHMünchenJahresabschluss zum 31.12.2006BILANZ
ANHANG
1. Grundsätzliches zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluß der Software-Tomography GmbH zum 31. Dezember 2006 wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276 und 288 HGB) und bei der Offenlegung (§§ 326 bzw. 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Gliederung des Jahresabschlusses Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte unter Anwendung der handelsrechtlichen Gliederungsvorschriften (§ 267 HGB). Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Ausweis in der Bilanz Die Bilanz ist in Kontenform aufgestellt worden. Die in § 266 Abs. 2 und 3 HGB bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen. Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden. Die in § 275 Abs. 2 HGB bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluß sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit den Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wird vom Grundsatz der Unternehmensfortführung (going-concern-Prinzip gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens
und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie
für immaterielle Vermögensgegenstände, die
nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB
und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften
des § 250 HGB gebildet.
Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlußstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst nach dem
Abschlußstichtag und der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur
berücksichtigt worden, wenn sie bis zum
Abschlußstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Ausweis im Anhang Der Anhang enthält alle Pflichtangaben der §§ 284, 285 HGB sowie alle sonstigen nach HGB und GmbH-Gesetz erforderlichen Angaben, soweit darzustellende Sachverhalte vorliegen.
2. Vorjahresabschluß, Bestandsnachweise
Vorjahresabschluß Der Jahresabschluß zum 31.12. des Vorjahres wurde von der Gesellschafterversammlung genehmigt und festgestellt. Er bildete die Grundlage für das Rechnungswesen und den Jahresabschluß des Berichtsjahres. Jahresabschluß Der Jahresabschluß zum 31. Dezember 2006 wurde aus dem Vorjahresabschluß, den Geschäftsbüchern für das Berichtsjahr, den Bilanzinventaren sowie den sonstigen Bilanzunterlagen mit Hilfe eines Hauptabschlußübersichtsprogrammes EDV-gestützt entwickelt. Bestandsnachweise Das Inventar ist nach den Vorschriften des HGB aufgestellt worden. Das im Anlagespiegel aufgeführte Inventar wurde nicht auf Vollständigkeit geprüft. Zu- und Abgänge sind lückenlos durch Eingangs- und Ausgangsrechnungen belegt. Die Bestände an Forderungen sind in Saldenlisten nachgewiesen. Die Geldbestände sind aus Kontenstandsmitteilungen ersichtlich. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind einzeln aufgezeichnet und belegmäßig nachgewiesen. Die Schulden sind in Saldenlisten sowie durch Kontostandsmitteilungen der Banken nachgewiesen.
3. Ansatz und Bewertung
Erläuterungen zur Bilanz Sachanlagen Die Zugänge wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert. Die Anschaffungskosten umfassen auch die einzeln zuzuordnenden Anschaffungsnebenkosten und nachträglichen Anschaffungskosten. Anschaffungspreisminderungen wurden abgesetzt. Die Abschreibungen wurden linear nach Maßgabe der steuerlich zulässigen Sätze vorgenommen. Bei den Zugängen an geringwertigen Wirtschaftsgütern wurde von dem Recht Gebrauch gemacht, diese in voller Höhe abzuschreiben, soweit die Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag für das einzelne Wirtschaftsgut EUR 410,00 nicht übersteigen (entsprechend § 6 Abs. 2 EStG). Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden zu Nennwerten abzüglich Einzel- bzw. Pauschalwertberichtigungen vorgenommen. Übrige Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die übrigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen wurden zu Nennwerten abzüglich erforderlicher Wertberichtigungen angesetzt. Dem strengen Niederstwertprinzip wurde Rechnung getragen. Kassenbestand Der Kassenbestand wurde zum Nennwert am Bilanzstichtag ausgewiesen. Sonstige Rückstellungen Bei Bildung der sonstigen Rückstellungen wurde den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen. Sie wurden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
4. Sonstige Angaben
4.1.
Haftungsverhältnisse gemäß § 251
HGB
und sonstige Verpflichtungen, Pfandrechte und
Sicherheiten
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB bestehen nicht. 4.2.
Ergebnisverwendungsvorschlag
Die Geschäftsführung wird der Gesellschaftsversammlung vorschlagen, das Jahresergebnis in Höhe von 2.781,06 EUR auf neue Rechnung vorzutragen; 03044 Cottbus, 7.5.2007
Geschäftsführer Walter Bischofberger |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nachrichten & Medien
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen