VM Edelstahltechnik GmbHLiquidiert

Bannewerthstraße 6, 58840 Plettenberg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Iserlohn HRB 3264
Eingetragen
24.3.2004
Branche
Wärme- und KältehandelGroßhandel mit PhotovoltaikmodulenElektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur Verteilung
Gegenstand
Die Entwicklung und der Handel mit Edelstahlprodukten, die Konstruktion und der Betrieb von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie (Windkraft, Solar, Biomasse, Biogas etc.) und deren Verkauf.

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Sipontina Mächtle
Brachtweg 1 58840 Plettenberg
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

VM Edelstahltechnik GmbH

Plettenberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 921.723,16 604.400,16
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 38.779,00 25.572,00
II. Sachanlagen 872.944,16 578.828,16
III. Finanzanlagen 10.000,00 0,00
B. Umlaufvermögen 4.687.617,56 4.117.124,40
I. Vorräte 1.509.317,03 1.284.172,75
1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen, offen abgesetzt 36.134,45 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.820.857,10 804.623,02
III. Wertpapiere 0,00 100.780,08
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 357.443,43 1.927.548,55
C. Rechnungsabgrenzungsposten 9.114,96 4.913,64
Bilanzsumme, Summe Aktiva 5.618.455,68 4.726.438,20

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 2.940.661,94 1.813.655,14
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 1.788.655,14 496.225,08
III. Jahresüberschuss 1.127.006,80 1.292.430,06
B. Rückstellungen 672.921,33 971.672,49
C. Verbindlichkeiten 2.004.872,41 1.941.110,57
Bilanzsumme, Summe Passiva 5.618.455,68 4.726.438,20

Anhang


A.  Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1) Die Gliederung der Bilanz entspricht der Bestimmung des § 266 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform aufgestellt.

2) In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

6) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".

7) Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

8) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I.  Bilanzierungsmethoden

1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 HGB wurden beachtet.

3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Abzuzinsende Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als ein Jahr waren nicht vorhanden. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des
§ 250 HGB gebildet.

5) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

6) Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Die Aktivierung latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts.

II.  Bewertungsmethoden

1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Soweit zulässig wurden steuerrechtliche Regelungen mitberücksichtigt.

2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren (Ausnahme § 256a HGB). Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Die Abschreibungen erfolgen sowohl geometrisch-degressiv als auch linear. Den Abschreibungen liegen Nutzungsdauern von 1 bis 33 Jahren zugrunde. Vermögensgegenstände im Einzelwert bis 410,00 EUR werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang behandelt.

7) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

9) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag (d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) ermittelt.

10) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

11) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden richten sich nach dem HGB in der für den Jahresabschluss 2010 gültigen Fassung.

12) Aus der Anwendung von Art. 66 und Art. 67 EGHGB (Übergangsvorschriften BilMoG) resultieren keine außerordentliche Aufwendungen oder Erträge.

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42 III GmbHG

1) Die Gesellschaft hat gegen die Gesellschafterin Sipontina Mächtle Darlehensforderungen in Höhe von 279.058,19 EUR.

2) Ein gesonderter Bilanzausweis dieses Postens erfolgte nicht. Er ist in den "sonstigen Vermögensgegenständen" enthalten.

3) Die Verzinsung erfolgt vertragsgemäß taggenau mit 5 % auf den Darlehensstand.

II. Haftungsverhältnisse

Es besteht eine zeitlich unbeschränkte Bürgschaft über 80.000,00 EUR für eine Drittdarlehensaufnahme.

D. Sonstige Angaben

I. Anteilsbesitz

Die Gesellschaft hält 100% der Anteile an der Siponto S.A.S. Di Tinasol SRL in Manfrediona/Italien in Höhe von 10.000,00 EUR. Diese italienische Gesellschaft wurde im Berichtsjahr neu gegründet.

II. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

1) Die Lagerhalle ist im Rahmen eines langjährigen Mietvertrages der Gesellschaft überlassen. Die jährlichen Verpflichtungen hieraus belaufen sich zur Zeit auf 75.502,32 EUR.

2) Es bestehen mehrjährige Leasing-Verträge. Die Leasingraten belaufen sich zur Zeit auf 144.976,92 EUR jährlich, die restliche Gesamtverpflichtung aus diesen Verträgen betrug am Bilanzstichtag insgesamt 374.652,61 EUR.

3) Sonstige langfristige Verpflichtungen bestanden am Bilanzstichtag nicht.

III. Geschäftsführungsorgane

Außer den Geschäftsführern waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Frau Sipontina Mächtle (Kauffrau), Plettenberg und Herrn Karsten Thiel (Kaufmann), Plettenberg geführt.

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