VM
Edelstahltechnik GmbH
Plettenberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
921.723,16 |
604.400,16 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
38.779,00 |
25.572,00 |
| II.
Sachanlagen |
872.944,16 |
578.828,16 |
| III.
Finanzanlagen |
10.000,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.687.617,56 |
4.117.124,40 |
| I.
Vorräte |
1.509.317,03 |
1.284.172,75 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen, offen
abgesetzt |
36.134,45 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.820.857,10 |
804.623,02 |
| III.
Wertpapiere |
0,00 |
100.780,08 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
357.443,43 |
1.927.548,55 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
9.114,96 |
4.913,64 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
5.618.455,68 |
4.726.438,20 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.940.661,94 |
1.813.655,14 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.788.655,14 |
496.225,08 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.127.006,80 |
1.292.430,06 |
| B.
Rückstellungen |
672.921,33 |
971.672,49 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.004.872,41 |
1.941.110,57 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
5.618.455,68 |
4.726.438,20 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1) Die Gliederung der Bilanz entspricht der
Bestimmung des § 266 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform
aufgestellt.
2) In der Bilanz und in der Gewinn- und
Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert
des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
6) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert
ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den
Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw.
"sonstige Verbindlichkeiten".
7) Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
8) Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
1) Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1
HGB wurden beachtet.
3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 Abs. 1 HGB gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren
Risiken berücksichtigt. Sie sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Abzuzinsende
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als ein
Jahr waren nicht vorhanden. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen
der Bestimmungen des
§ 250 HGB gebildet.
5) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. §
251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268
Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
6) Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund
von temporären oder quasi-permanenten Differenzen
zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von
Vermögensgegenständen, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen
Wertansätzen werden die Beträge der sich
ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den
unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt
des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst.
Die Aktivierung latenter Steuern unterbleibt in
Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts.
II. Bewertungsmethoden
1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren
sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen
Bestimmungen. Soweit zulässig wurden steuerrechtliche
Regelungen mitberücksichtigt.
2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
weder tatsächliche noch rechtliche Gründe
entgegen.
4) Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet
worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit
diese am Abschlussstichtag realisiert waren (Ausnahme
§ 256a HGB). Aufwendungen und Erträge sind
unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden
Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
6) Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen.
Die Abschreibungen erfolgen sowohl geometrisch-degressiv
als auch linear. Den Abschreibungen liegen Nutzungsdauern
von 1 bis 33 Jahren zugrunde.
Vermögensgegenstände im Einzelwert bis
410,00 EUR werden im Zugangsjahr nach
§ 6 Abs. 2 EStG sofort in voller
Höhe abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel
als Abgang behandelt.
7) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko
wurde durch eine ausreichende Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt.
9) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
üblicher kaufmännischer Beurteilung mit dem
notwendigen Erfüllungsbetrag (d.h.
einschließlich zukünftiger Kosten- und
Preissteigerungen) ermittelt.
10) Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
11) Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden richten sich nach dem HGB in der
für den Jahresabschluss 2010 gültigen Fassung.
12) Aus der Anwendung von Art. 66 und Art. 67 EGHGB
(Übergangsvorschriften BilMoG) resultieren keine
außerordentliche Aufwendungen oder Erträge.
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42
III GmbHG
1) Die Gesellschaft hat gegen die Gesellschafterin
Sipontina Mächtle Darlehensforderungen in Höhe
von 279.058,19 EUR.
2) Ein gesonderter Bilanzausweis dieses Postens
erfolgte nicht. Er ist in den "sonstigen
Vermögensgegenständen" enthalten.
3) Die Verzinsung erfolgt vertragsgemäß
taggenau mit 5 % auf den Darlehensstand.
II. Haftungsverhältnisse
Es besteht eine zeitlich unbeschränkte
Bürgschaft über 80.000,00 EUR für eine
Drittdarlehensaufnahme.
D. Sonstige Angaben
I. Anteilsbesitz
Die Gesellschaft hält 100% der Anteile an der
Siponto S.A.S. Di Tinasol SRL in Manfrediona/Italien in
Höhe von 10.000,00 EUR. Diese italienische
Gesellschaft wurde im Berichtsjahr neu gegründet.
II. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
1) Die Lagerhalle ist im Rahmen eines
langjährigen Mietvertrages der Gesellschaft
überlassen. Die jährlichen Verpflichtungen
hieraus belaufen sich zur Zeit auf 75.502,32 EUR.
2) Es bestehen mehrjährige
Leasing-Verträge. Die Leasingraten belaufen sich zur
Zeit auf 144.976,92 EUR jährlich, die restliche
Gesamtverpflichtung aus diesen Verträgen betrug am
Bilanzstichtag insgesamt 374.652,61 EUR.
3) Sonstige langfristige Verpflichtungen bestanden am
Bilanzstichtag nicht.
III. Geschäftsführungsorgane
Außer den Geschäftsführern waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im
Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von
Frau Sipontina Mächtle (Kauffrau), Plettenberg und
Herrn Karsten Thiel (Kaufmann), Plettenberg geführt.
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