Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
cardtech Card & POS Service GmbHLiquidiert
Richard-Byrd-Straße 37, 50829 Köln, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Carsten Hoeltkemeyer seit 12.10.2018 | Geschäftsführer |
Christof Kohns seit 19.1.2012 | Geschäftsführer |
Georg Nix seit 28.11.2001 | Prokura |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
cardtech Card & POS Service GmbHKölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017Bilanz zum 31.12.2017cardtech Card & POS Service GmbHAKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis zum 31.12.2017
Anhang zur Bilanz zum 31. Dezember 2017 und zur Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2017der cardtech Card & POS Service GmbH KölnHRB 20164, Amtsgericht KölnI. Allgemeine Angaben und ErläuterungenDie cardtech Card & POS Service GmbH ist Zahlungsdienstleister nach § 1 Abs. 1 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), der Leistungen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a) und b) ZAG erbringt. Diese Tätigkeiten sind nach § 8 ZAG erlaubnispflichtig. Die Erlaubnis wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 04.10.2011 durch Erlaubnisbescheid erteilt. Gemäß § 340 Abs. 5 HGB sind auf Zahlungsinstitute die Vorschriften der §§ 340a ff. HGB anzuwenden. Der Jahresabschluss ist nach den Regeln für große Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB aufzustellen, zu prüfen und zu veröffentlichen. Daneben sind die besonderen Vorschriften der Rechnungslegungsverordnung für Zahlungsinstitute (RechZahIV) zu beachten. Die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind nach den für Zahlungsinstitute durch Rechtsverordnung erlassenen Formblättern zu gliedern. II. Grundsätze zur Gliederung, Bilanzierung und BewertungBilanzierungsmethoden gem. § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB Sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden wurden gemäß den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung sowie unter Beachtung handelsrechtlicher und ertragsteuerlicher Vorschriften in der Bilanz zum 31.12.2017 erfasst. Bewertungsmethoden a) Aktiva Barreserven und Forderungen an Kreditinstitute wurden mit den Nominalwerten erfasst. Forderungen an Kunden wurden ebenfalls zu Nominalwerten erfasst unter Berücksichtigung angemessener Wertabschläge in Form von Einzelwertberichtigungen, die das allgemeine Forderungsausfallrisiko berücksichtigen. Alle Forderungen sind innerhalb von 3 Monaten nach dem Bilanzstichtag fällig. Die Bewertung der Forderungen an Zahlungsinstitute erfolgte ebenfalls zum Nominalwert. Die Fälligkeit dieser Forderungen tritt ebenfalls innerhalb von 3 Monaten nach dem Bilanzstichtag ein. Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände betreffen EDV-Programme. Die dafür angefallenen Personalkosten wurden zuzüglich eines Gemeinkostenzuschlages von 10 % aktiviert. Im Berichtsjahr erfolgte kein Zugang. Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten bewertet und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Unter diesem Bilanzposten werden erworbene gewerbliche Lizenzen und erworbene EDV-Software ausgewiesen. Die Abschreibung beider Positionen erfolgt linear über die Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände. Die Zugänge zum Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungskosten bilanziert. Das Anlagevermögen wurde linear abgeschrieben. Die jeweilige Nutzungsdauer wurde unter Berücksichtigung steuerlicher Richtsätze geschätzt. Von der Bewertungsfreiheit für geringwertige Wirtschaftsgüter gemäß § 6 Abs. 2 EStG wurde - mit Ausnahme der Terminals - Gebrauch gemacht. Die Mietereinbauten werden unter sinngemäßer Anwendung von § 7 Abs. 4 EStG abgeschrieben. Die Vorräte - ausgewiesen als Sonstige Vermögensgegenstände - wurden nach der Durchschnittsmethode zu Anschaffungskosten bewertet. Ggf. erforderliche Wertberichtigungen werden vorgenommen. Das seit dem 31.12.2006 bestehende abgezinste Körperschaftsteuerguthaben wurde gemäß § 37 KStG in Höhe des entsprechend aufgezinsten Barwertbetrages ausgewiesen. Als Rechnungsabgrenzungsposten wurden für das folgende Wirtschaftsjahr vorausgezahlte Beträge mit dem Nominalwert aktiviert. b) Passiva Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden ausschließlich als kurzfristige Kontokorrentverbindlichkeiten - fällig innerhalb von 3 Monaten nach dem Bilanzstichtag - ausgewiesen. Die Bewertung erfolgt zum Nominalwert. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt, der dem Nominalwert entspricht. Die Fälligkeit tritt innerhalb von 3 Monaten nach dem Bilanzstichtag ein. Die Bewertung der sonstigen Verbindlichkeiten erfolgte mit dem Erfüllungsbetrag. Alle Verbindlichkeiten sind innerhalb von 3 Monaten fällig. Die Rückstellungen wurden unter Beachtung des Grundsatzes der vernünftigen kaufmännischen Beurteilung angesetzt. Die Steuerrückstellungen betreffen die Gewerbesteuer 2016 und 2017 und die Körperschaftsteuer (einschl. SolZ) 2017. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie wurden mit dem Betrag ihrer mutmaßlichen Inanspruchnahme bewertet. Sie gliedern sich in Rückstellungen für Jahresabschlusskosten und Jahresabschlussprüfungskosten, Aufbewahrungskosten, Urlaubs- und Überstundenverpflichtungen, Berufsgenossenschaft, IHK-Beiträge, Tantiemen/Boni, noch nicht abgerechnete sonstige Leistungen, interne Jahresabschlusskosten, Schwerbehindertenausgleichsabgabe sowie ungewisse Verbindlichkeiten. Die passiven latenten Steuern wurden gemäß § 274 HGB gebildet. Sie ergeben sich aus der durch die Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände nach § 248 Abs. 2 HGB entstandenen Differenz zwischen Handels- und Steuerbilanz mit folgenden Steuersätzen:
Der Gesamtbestand entwickelte sich wie folgt:
Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 3.153.392,00 und ist voll eingezahlt. Die Kapitalrücklage beträgt EUR 2.250.000,00. Der Bilanzgewinn setzt sich wie folgt zusammen:
III. Erläuterungen zur BilanzDarstellung gem. § 284 Abs. 3 HGB a) Entwicklung des Anlagevermögens
b) Entwicklung der Abschreibungen auf das Anlagevermögen
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Angaben zu § 268 Abs. 5 HGB Alle ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig. Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB Die Aktivierung der selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände führt zu einer Ausschüttungssperre in Höhe von:
Angaben zu § 29 Abs. 1 RechZahIV a) Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich wie folgt zusammen:
b) Sonstige Verbindlichkeiten Die Sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
Angaben zu § 29 Abs. 2 RechZahIV
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung1. Provisionserträge Die Provisionserträge setzen sich aus folgenden Positionen zusammen:
Aufgliederung nach geographischen Märkten:
2. Provisionsaufwendungen Die Provisionsaufwendungen untergliedern sich wie folgt:
3. sonstige betriebliche Aufwendungen Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden ausgewiesen:
Bei dem Verschmelzungsverlust handelt es sich um einen außergewöhnlichen Aufwand, der aufgrund der Bewertung der übernommenen Aktiva und Passiva zu Buchwerten im Rahmen der Verschmelzung der Pay Intelligent GmbH auf die cardtech Card & POS Service GmbH entstanden ist. 4. sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten:
Die Erträge aus dem Abgang des Anlagevermögens entfallen ausschließlich auf die Veräußerung einer entwickelten Software an die Concardis GmbH. 5. Ertrag aus der Auflösung latenter Steuern Der Ertrag aus der Auflösung passiver latenter Steuern ergibt sich wie folgt:
V. Sonstige AngabenAngabe nach § 285 Nr. 3a HGB Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen, resultiert aus Dauerschuldverhältnissen und beträgt insgesamt EUR 2.310.526,00. Die Verpflichtungen werden wie folgt fällig:
Angabe nach § 285 Nr. 7 HGB Die Gesellschaft hat in 2017 durchschnittlich 90 Arbeitnehmer beschäftigt:
Angabe nach § 285 Nr. 9a) HGB Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2017 betrugen EUR 483.974,60. Die Beiratsvergütung betrug EUR 5.000,00. Angabe nach § 285 Nr. 10 HGB Geschäftsführer:
Angabe nach § 285 Nr. 14 HGB Muttergesellschaft ist die Concardis GmbH mit Sitz in Eschborn. Sie ist mit 100 % am Kapital der Bfa beteiligt. Angabe nach § 2&S Hr. 17 HGB Das Gesamthonorar des. Abschlussprüfers in 2017 setzt sich wie folgt zusammen:
Angabe Räch § 285 Nr. 33 HGB Vorgänge VOR besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, haben sich nicht ereignet. Angabe nach § 285 Nr. 34 HBGB Die Geschäftsleitung schlägt vor, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen. Angabe mach § 29 Abs. 4 RechZahlV Im Berichtsjahr wurden im Zentralinkasso 20.664,336 Zahlungsvorgänge ausgeführt mit einem Zahlungsvolumen in Höhe von TEUR 1.477.985. Die Angabe erfolgt in Übereinstimmung mit § 3 ZAG MonAwV (Monatsausweisverordnung).
Köln, 26.02.2018 Dr. Dietrich Gottwald Christof Kohns Jens Mahlke Marcus W. Mosen Lagebericht1. Geschäfts verlaufDie Tätigkeit unserer Gesellschaft erstreckte sich im Geschäftsjahr 2017 auf die Durchführung von Dienstleistungen Im Bereich des kartengesteuerten Zahlungsverkehrs wie Vertrieb, Vermietung und Wartung von Zahlungsterminals, Durchführung des Netzbetriebs gemäß den Vorgaben der Deutsche Kreditwirtschaft (DK), Forderungsankauf im ELV-Verfahren, technische und kaufmännische Betreuung der Vertragspartner, ferner die Verwaltung und Einleitung von Zahlungskartentransaktionen in den SEPA-Verkehr der deutschen Kreditwirtschaft zur direkten Verrechnung zwischen den Händlern und deren Kunden. Ergänzend bietet cardtech inländischen Händlern und anderen gewerblichen Kunden (z.B. Ärzten) den Zahlungsdienst »Zentrale ec-Verrechnung" an. Im Rahmen dieses Zahlungsdienstes reichen wir die aus den Bezahlvorgängen resultierenden electronic cash- und ELV-Lastschriften zunächst auf zentrale Verrechnungskonten der cardtech ein. Zu jeder Lastschriftdatei wird anschließend von cardtech eine korrespondierende Überweisungsdatei erzeugt, mittels der die Händlerumsätze in jeweils einer Summe den am Zahlungsdienst teilnehmenden Händlern gutgeschrieben werden. Die Zentrale ec-Verrechnung ist ein erlaubnispflichtiger Zahlungsdienst gemäß § 1 Abs. 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) und bedarf gemäß § 6 Abs. 1 ZAG einer schriftlichen Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Diese wurde im Oktober 2011 erteilt. Im Geschäftsjahr wurde die Zertifizierung nach dem Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) durch ein Reaudit bestätigt. Anfang 2016 wurden alle Zahlungssysteme, insbesondere SCC (SEPA CARD Clearing) und das ELV-Verfahren erfolgreich auf SEPA umgestellt. 2. Wirtschaftliche LageInsgesamt hat sich die Bilanzsumme nur unwesentlich um T€ 256,2 bzw. 2,1 % auf T€ 12.499,7 erhöht. Auf der Aktivseite sind im Wesentlichen der Anstieg bei den Forderungen an Kreditinstitute (+T€ 217,8), der Anstieg der Forderungen an Zahlungsinstitute (+T€ 921,6) und der Anstieg der Sonstigen Vermögensgegenstände (+T€ 391,1) ursächlich für den höheren Wert bei gleichzeitig signifikantem Rückgang des Anlagevermögens (-T€ 1.188,7). Die Investitionen in das Anlagevermögen von T€ 3.599,9 werden durch die Abgänge (T€ 2.935,7) und Abschreibungen (T€ 1.852,9) überkompensiert. Auf der Passivseite erhöhte sich das Eigenkapital um T€ 463,7 oder 5,8 % auf T€ 8.497,5. Diese Eigenkapitalausstattung ist insbesondere auch erforderlich, um den regulatorischen Anforderungen in einem Umfeld von starkem Wachstum und hohen Investitionen zu genügen. Der Anstieg des Eigenkapitals entspricht dem Jahresüberschuss 2017 von T€ 463,7, da im Berichtsjahr keine Ausschüttung vorgenommen wurde. Die Eigenkapitalquote beträgt rd. 68 %. Der Rückgang der Verbindlichkeiten um T€ 820,8 ist das Ergebnis eines Anstiegs der Sonstigen Verbindlichkeiten (+T€ 361,7) bei gleichzeitigem Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber Zahlungsinstituten (-TEUR 1.072,1) und gegenüber Kunden (- T€ 110,4). Die Verbindlichkeiten gegenüber Zahlungsinstituten betreffen überwiegend die Concardis GmbH, die im Berichtsjahr eine Anzahlung in Höhe von T€ 400 auf die zu erwartenden Vergütungen aus den Liefer- und Leistungsbeziehungen gezahlt hat. Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten überwiegend die Umsatzsteuerschuld für den Monat 12/2017 und die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die Rückstellungen sind gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen (+ T€ 639,7). Der Mehraufwand betrifft die Zuführung zu den Steuerrückstellungen aus Ertragsteuern 2017 (T€ 291,8), die noch ausstehenden Rechnungen für das Jahr 2017, die Mitarbeiterbonuszahlungen für 2017, ausstehende EC-Cash- Entgelte sowie noch abzurechnende Leistungen aus dem Personalbereich (Urlaub und Überstunden). Die Ertragslage wird bestimmt durch die Provisionserträge, die im Berichtsjahr um T€ 6.506,1 = 42,4 % angestiegen sind. Es konnten sowohl bei den Terminalerlösen (+T€ 3.227,8) als auch bei den Betriebserlösen (+T€ 3.032,8) erhebliche Umsatzzuwächse erzielt werden. Die sonstigen Erlöse verzeichnen ein Plus von TEUR 245,5. Die sonstigen betrieblichen Erträge werden um T€ 524,8 höher ausgewiesen als im Vorjahr. Ursache dafür ist der Ertrag aus der Veräußerung von Anlagevermögen (T€ 568,6), der wiederum fast vollständig mit der Veräußerung eines Software-Produktes in Verbindung zu bringen ist. Insgesamt verbesserte sich die Betriebsleistung um T€ 7.030,9 auf T€ 22.474,7. Die Provisionsaufwendungen betragen im Berichtsjahr T€ 10.808,6 und sind damit um T€ 4.040,3 höher als im Vorjahr. Dabei sind signifikante Mehrbelastungen insbesondere beim Wareneinsatz (+T€ 3.034,1) und den Personalkosten (+ T€ 1.006,2) festzustellen. Die Abschreibungen weisen in 2017 einen um T€ 583,4 gestiegenen Wert aus und betragen T€ 1.852,9. Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind sogar um T€ 842,2 gestiegen. Dieser Mehraufwand resultiert aus einem Sondersachverhalt des Jahres 2017. Die PayIntelligent GmbH, eine 100 %ige Tochtergesellschaft der cardtech wurde auf den 31.12.2017 mit der Muttergesellschaft verschmolzen. Dabei entstand ein Verlust in Höhe von T€ 838,1). Die Aufwendungen für die Betriebsleistung sind insgesamt um T€ 6.269,1 oder 44,0 % gestiegen. Ihr prozentualer Anteil an der Betriebsleistung reduzierte sich von 92,4 % auf 91,4 %. Nach Verrechnung des Finanzergebnisses wird ein positives Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit von T€ 1.098.2 ausgewiesen, was einer Änderung gegenüber dem Vorjahr von -T€ 77,5 entspricht. Nach Abzug der Steuern (-T€ 634,5) ergibt sich ein Jahresüberschuss von T€ 463,7. Der gemessen am Jahresüberschuss überproportional hohe Ertragssteueraufwand ist auf die steuerliche Neutralität des Verschmelzungsverlustes zurückzuführen. Betriebswirtschaftliche Kennzahlen Im Überblick
3. RisikomanagementEin wichtiges Ziel des Risikomanagements ist die Risikofrüherkennung, um drohende Schäden für die Geschäftsentwicklung rechtzeitig zu identifizieren und durch gezielte Maßnahmen abzuwenden. Hierzu erstellt die Gesellschaft u. a. kennzahlenbasierte Managementreports, die der Geschäftsleitung und den Bereichsleitem monatlich einen Überblick über veränderte Risikotagen in den wichtigen Geschäftsbereichen vermittelt. Die im Rahmen der Betrugsprävention durch das IT-System generierten Reports werden täglich durch qualifizierte Mitarbeiter ausgewertet. Bei Unregelmäßigkeiten wird die Bereichs- oder Geschäftsleitung umgehend informiert. Die in 2017 bestätigte Zertifizierung nach dem Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) und nach TA 7.1 tragen wesentlich dazu bei, die Risiken aus unseren IT gestützten Prozessen zu minimieren. In 2013 wurde die Grundlagen für die Implementierung eines Ausweich-Rechenzentrums erarbeitet und ein Vertrag mit einem entsprechenden Provider unterzeichnet. Seit 2014 wurden sukzessive IT-Anwendungen über das Ausweich-Rechenzentrum abgesichert. Seit Ende des Jahres 2016 laufen die wesentlichen IT-Anwendungen auch über das Ausweich-Rechenzentrum. Damit erhöht sich die statistische Verfügbarkeit der Systeme signifikant. Es wurden folgende wesentliche Risiken identifiziert, welche die weitere Geschäftsentwicklung beeinträchtigen können: Adressausfallrisiken, Forderungsausfallrisiken (insbesondere im Rücklastenschriftenservice), Marktpreisrisiken, Liquiditätsrisiken, technische Risiken, Rechtsrisiken und Prozessrisiken. Aufgrund starker nationaler Konkurrenz und durch SEPA zunehmender Internationalisierung des Wettbewerbs ist mit weiter fallenden Preisen für Terminalmieten und Transaktionsgebühren zu rechnen. Insofern ist es angezeigt, die hohen Skalenerträge unseres Geschäfts auszuschöpfen, indem die Systemkapazitäten vollständig genutzt und weiter ausgebaut werden. Mit Concardis wurde deswegen ein bis zum Ende des Jahres 2021 reichender Plan ausgearbeitet, der ein deutliches Wachstum vorsieht. Damit einher geht ein signifikanter Aufbau unserer Kapazitäten, um das vorgesehene Wachstum überhaupt verarbeiten zu können. Weitere Risiken für die zukünftige Geschäftsentwicklung liegen in der weiteren Entwicklung des ELV-Verfahrens im internationalen SEPA-Umfeld und des damit verbundenen ertragsstarken Forderungsankaufs aus Rücklastschriften, in der Zinsentwicklung, dem Auftauchen neuer Wettbewerber (z. B. Mobile Payment) sowie in unvorhergesehenen, massiven Änderungen der Zahlungsgewohnheiten der Verbraucher. Wesentliche Chancen liegen in der Umsetzung eines neuen Vertriebskonzepts und der Ausweitung der Geschäftsbeziehung mit der Gesellschafterin Concardis GmbH sowie in der Entwicklung neuer Produkte. 4. PrognoseberichtInsgesamt rechnen wir für das Geschäftsjahr 2018 mit einem positiven Ergebnis, Zusätzliche Aufwendungen werden sich allerdings weiterhin aus den strengen Regularien für Zahlungsinstitute ergeben. Darüber hinaus werden sowohl das Ergebnis 2018 als auch die Liquidität durch die erforderlichen Aufwendungen und hohe Investitionen für die Anpassung an neue regulatorische Vorschriften (z.B. Geldwäsche, PSDII, Kritis, Datenschutzverordnung) und die Entwicklung neuer Produkte belastet. Für das Jahr 2010 rechnen wir ebenfalls mit einem positiven Geschäftsverlauf. Ergebnismindernde Faktoren könnten u. a. aus sinkenden Margen, Veränderungen des Zahlungsverhaltens sowie erhöhten Aufwendungen auf Grund gesetzlicher Vorschriften und technologischem Wandel resultieren, insbesondere werden die Ergebnisse und die Liquidität der Jahr© 2018 und 2010 durch umfangreiche technische Migrationen, dem Aufbau zusätzlicher Kapazitäten und die Entwicklung neuer Produkte belastet Die vorstehend gemachten Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Erwartungen und Prognosen der Geschäftsführung für die nächsten zwei Geschäftsjahre sowie der ihr derzeit verfügbaren Informationen. Die zukunftsgerichteten Aussagen sind nicht als Garantie der darin genannten zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse zu verstehen. Die Entwicklungen und Ergebnisse der nächsten zwei Geschäftsjahre sind vielmehr abhängig von einer Vielzahl von Faktoren; sie beinhalten verschiedene Risiken und Unwägbarkeiten und beruhen auf Annahmen, die sich möglicherweise als nicht zutreffend erweisen.
Köln, den 26.02.2018 cardtech - Card & POS Service GmbH Dr. Dietrich Gottwald Christof Kohns Jens Mahlke Marcus W. Mosen Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers:Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der cardtech Card & POS Service GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach §317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht entspricht den gesetzlichen Vorschriften und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Hürth, den 7. März 2018 Thesing
▪ Peeters & Baumann Partnerschaft mbB
I. Peeters, Wirtschaftsprüferin C. Illing, Wirtschaftsprüfer |
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