Green Eyes Media GmbH
Selbe AdresseBildentwicklung, -bearbeitung und Erbringung sonstiger fotografischer Dienstleistungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Roland Hess seit 3.1.2017 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Roland HessRH - Hess Holding GmbH | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
progressmedia Verlag und Werbeagentur GmbHDresdenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015Bilanz
AnhangAllgemeine AngabenDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. GliederungsgrundsätzeDie Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar. BilanzierungsmethodenIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist (§ 246 Abs.1 S. 1 HGB). Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden (§ 246 Abs. 2 HGB). Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert (§ 247 Abs. 1 HGB). Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen (§ 247 Abs. 2 HGB). Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. BewertungsmethodenDie Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB). Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB). Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB). Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. AktivaAnlagevermögenImmaterielle VermögensgegenständeErworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten gemäß § 248 Abs. 2 HGB, § 5 Abs. 2 EStG angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen gemäß § 7 Abs. 1 EStG gemindert. SachanlagenDie Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 1 HGB bewertet. UmlaufvermögenIn die Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen. Forderungen und sonstige VermögensgegenständeForderungen aus Lieferungen und LeistungenDie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit dem Nennbetrag gemäß § 253 Abs. 1 HGB angesetzt. Einzelrisiken waren erkennbar. Eine Pauschalwertberichtigung wurde nicht gebildet. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von weniger als 1 Jahr. Sonstige VermögensgegenständeDie sonstigen Forderungen wurden mit dem Nennbetrag gemäß § 253 Abs. 1 HGB bewertet. Sie haben eine Restlaufzeit von weniger als 1 Jahr. RechnungsabgrenzungspostenAktiver RechnungsabgrenzungspostenDieser Rechnungsabgrenzungsposten wurde gemäß § 250 Abs. 1 HGB, § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG gebildet. PASSIVAEigenkapitalGezeichnetes KapitalDas gezeichnete Kapital beträgt 25.564,59 €. Davon wurden 100% einbezahlt. VerlustvortragVerlustvortragDer Verlustvortrag aus Vorjahren beträgt -21.850,87 €. JahresüberschussDer Jahresüberschuss in Höhe von 8.172,63 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. RückstellungenDie Rückstellungen wurden von der Geschäftsführung nach üblicher kaufmännischer Schätzung gemäß § 249 HGB ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Ein weiterer Rückstellungsbedarf besteht nach Angaben der Geschäftsführung nicht. VerbindlichkeitenAllgemeines Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Verbindlichkeiten gegenüber GesellschafternDie Gesellschafterin stellte der progressmedia Verlag und Werbeagentur GmbH ein Darlehen zur Verfügung. Das Darlehen hat eine Restlaufzeit von 1 bis 5 Jahren.Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Es handelt sich um ein Darlehen mit einer Restlaufzeit von 1 bis 5 Jahren. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und LeistungenBei den Warenverbindlichkeiten bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte. Alle Lieferantenverbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als 1 Jahr. Sonstige VerbindlichkeitenDie sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als 1 Jahr. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenSonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht. Sonstige Angaben(1) Geschäftsführer
ArbeitnehmerWährend des abgelaufenen Geschäftsjahres waren durchschnittlich beschäftigt (ohne Organmitglieder):
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 23.2.2017. |
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