Stammdaten

Register
Amtsgericht Aachen HRB 25214
Eingetragen
11.10.2021
Branche
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenBauträger für WohngebäudeBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist das Halten und Verwalten, das Erwerben sowie Veräußern von Immobilien aller Art, der Bau von Immobilien, deren Sanierung und Renovierung sowie alle damit verbundenen Geschäfte und Tätigkeiten. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und sich an ähnlichen oder gleichartigen Unternehmen beteiligen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Mario Ivic
seit 16.7.2024
Prokura
Michelle Ivic
seit 29.4.2024
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

eox Immobilien GmbH

Eschweiler

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 266.185,66 5.200,00
I. Sachanlagen 260.985,66 0,00
II. Finanzanlagen 5.200,00 5.200,00
B. Umlaufvermögen 57.003,96 19.003,53
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 35.060,33 133,33
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 21.943,63 18.870,20
Summe Aktiva 323.189,62 24.203,53

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 31.218,90 24.100,63
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 899,37 0,00
III. Jahresüberschuss 7.118,27 -899,37
B. Rückstellungen 3.779,83 0,00
C. Verbindlichkeiten 287.878,30 102,90
D. Rechnungsabgrenzungsposten 312,59 0,00
Summe Passiva 323.189,62 24.203,53

Anhang

Allgemeine Angaben

1. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht (§ 264 Abs. 1a HGB)

Die eox Immobilien GmbH hat ihren Sitz in Eschweiler und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Aachen (Reg.Nr. 25214).

2. Allgemeine Hinweise (§ 284 Abs. 1 HGB)

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB.

Der vorliegende Jahresabschluss erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags.

Von den größenabhängigen Erleichterungen, die für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des  § 288 HGB gelten, wurde teilweise Gebrauch gemacht. 

Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung/Erläuterungen zur Bilanz und GuV

1. Bilanzierungs- Bewertungsgrundsätze (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. / Sie werden im Anlagenspiegel des Folgejahres als Abgang dargestellt. / Nach der Abgangsfiktion wird ihr Abgang nach fünf Jahren unterstellt.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen, die Beteiligungen und die Wertpapiere des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten einschließlich aktivierungspflichtigerAnschaffungsnebenkosten / zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Möglichen Risiken im Beteiligungsansatz / bei den Wertpapieren wird durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen. Beträge in Fremdwährungen sind zum historischen Umrechnungskurs oder dem niedrigeren Stichtagskurs bewertet.

Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen / an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht / die sonstigen Ausleihungen sind zum Nennwert bewertet. Unverzinsliche Ausleihungen sind zum Barwert angesetzt.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.

Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zu Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren Börsenkurs am Abschlussstichtag bewertet.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr sind zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet.

2. Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten (§ 284 Abs. 2 Nr. 4 HGB)

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Zur Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände sowie der Sach- und Finanzanlagen wird auf den Anlagespiegel verwiesen.

1. Entwicklung des Anlagevermögens (§ 284 Abs. 3 HGB)

Bei der Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände sowie der Sach- und Finanzanlagen wird von der größenabhängigen Erleichterung gem. § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB Gebrauch gemacht.

2. Abschreibung auf Geschäfts- und Firmenwert (§ 285 Nr. 13 HGB)

Entgeltlich erworbene Geschäfts- und Firmenwerte, deren voraussichtliche Nutzungsdauer nicht verlässlich geschätzt werden kann, wurden über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben.

3. Mit dem beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente (§ 285 Nr. 20 HGB)

Es bestehen Finanzinstrumente des Finanzanlagevermögens die über ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet sind, da eine außerplanmäßige Abschreibung unterblieben ist. Es handelt sich um Anteile an verbunden Unternehmen / Ausleihungen an verbundene Unternehmen / Beteiligungen / Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht / Wertpapiere des Anlagevermögens / sonstige Ausleihungen.

4. Forderungen gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbH)

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter von € 0,00 ausgewiesen.

5. Sonstige Vermögensgegenstände, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen (§ 268 Abs. 4 S. 2 HGB)

In der Position "Sonstige Vermögensgegenstände" sind keine Beträge größeren Umfangs enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen.

6. Eigenkapital (§ 264 Abs. 2 Satz 2 HGB)

Das Stammkapital von € 25.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

7. Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 1 Jahr (§ 285 Nr. 1a HGB, § 268 Abs. 5 Satz 1 HGB)

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

31.12.2022 davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit über 1Jahr davon Restlaufzeit über 5 Jahre
Verbindlichkeiten 287.878,30 € 17.178,69 € 270.699,61 €

8. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbH)

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten werden Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter von € 270.421,67 ausgewiesen.

Sonstige Angaben

1. Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB)

Am Bilanzstichtag waren im Unternehmen keine Mitarbeiter beschäftigt.

Eschweiler, den

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 4.4.2024.

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