Kitzinger
Handels GmbH
Kümmersbruck
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
946,00 |
0,00 |
| I.
Sachanlagen |
946,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
217.852,34 |
217.048,48 |
| I.
Vorräte |
217.821,00 |
208.095,44 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
0,00 |
8.601,88 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
31,34 |
351,16 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
457.049,12 |
402.013,35 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
675.847,46 |
619.061,83 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
345.000,00 |
345.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.358,85 |
-12.358,85 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
332.641,15 |
332.641,15 |
| II.
Kapitalrücklage |
5.000,26 |
5.000,26 |
| III.
Verlustvortrag |
794.690,53 |
739.654,76 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
457.049,12 |
402.013,35 |
| B.
Rückstellungen |
2.580,00 |
2.780,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
673.267,46 |
616.281,83 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
208.586,59 |
148.183,05 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
675.847,46 |
619.061,83 |
Anhang
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben zur Bilanz
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
2010
|
2011
|
|
Euro
|
Euro
|
Ausleihungen
|
0,00
|
0,00
|
Forderungen
|
0,00
|
0,00
|
Verbindlichkeiten
|
468.098,78
|
464.680,87
|
Die Angaben beinhalten nicht diejenigen Beträge,
die den Geschäftsführern zuzurechnen sind.
Sonstige Angaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer:
|
Bernhard Schwarzer
|
ausgeübter Beruf:
|
Geschäftsführer
|
Entwicklungsbeeinträchtigende oder
bestandsgefährdende Tatsachen
Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses weisen
wir auf folgende Tatsachen hin, die den Bestand des
Unternehmens gefährden oder seine Entwicklung
wesentlich beeinträchtigen können:
Die Bilanz der Gesellschaft weist zum 31.
Dezember 2011 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten
Fehlbetrag von Euro 457.049,12 aus. Ein
buchmäßiger Fehlbetrag ist grundsätzlich
nicht geeignet, eine Überschuldung der Gesellschaft i.
S. der Insolvenzordnung festzustellen.
Um eine mögliche Überschuldung der
Gesellschaft zu vermeiden, hat Herr Bernhard Schwarzer
einen Rang-
rücktritt seiner Forderung an die Gesellschaft
erklärt. Herr Schwarzer hat sich danach verpflichtet,
hinsichtlich seiner Forderung von Euro 457.049,12 zum 31.
Dezember 2011 sowie künftig aus der
Geschäftsverbindung entstehenden Forderungen gegen die
Gesellschaft zugunsten aller anderen gegenwärtigen und
zukünftigen Gläubiger im Range
zurückzutreten, solange die Überschuldung
besteht. Für den Fall, dass ein Insolvenzver-
fahren über das Vermögen der Gesellschaft
eröffnet wird, verzichtet Herr Bernhard Schwarzer auf
die Rück-
zahlung seiner Forderung aus dem
Darlehensverhältnis und damit auch auf die nachrangige
Befriedigung nach § 39 Abs. 2 InsO.
Wir haben die Geschäftsführung auf §
64 GmbHG sowie auf die Auswirkungen der
höchstrichterlichen Recht-
sprechung zum Eigenkapitalersatz hingewiesen.
Unterschrift der Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.12.2012 festgestellt.
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