Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 76702
Vorher
LIA GmbH
Eingetragen
15.10.2012
Branche
Großhandel mit Kaffee, Tee, Kakao und GewürzenGroßhandel mit Mehl und GetreideproduktenGroßhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln
Gegenstand
der Handel mit Gewürzen und Lebensmitteln wie auch der Import von Hülsenfrüchten -ausgelöst, frisch oder gekühlt- aus Ost-Europa.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Alexander Lofink
seit 15.10.2012
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Alexander Lofink
Wiehl
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Lofink GmbH

Wiehl

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

42.796,00

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

42.796,00

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

836.773,60

I. Vorräte

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

799.441,60

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

37.332,00

C. Rechnungsabgrenzungsposten

4.004,60

Summe Aktiva

883.574,20



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

528.970,33

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

433.873,62

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

70.096,71

B. Rückstellungen

74.596,00

C. Verbindlichkeiten

276.757,87

D. Rechnungsabgrenzungsposten

3.250,00

Summe Passiva

883.574,20

Anhang

Allgemeine Angaben

Die Bilanz wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Ausweis-, Ansatz- und Bewertungsvorschriften

Ausweisvorschriften

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach den §§ 266, 275 HGB vorgenommen. Soweit ein Wahlrecht für die Angaben in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung oder in dem Anhang bestand, sind im Wesentlichen die Angaben im Anhang gemacht worden.

Bilanzierungsmethoden

Aktivierungs- und Passivierungswahlrechte wurden grundsätzlich nicht in Anspruch genommen. Eventuelle Ausnahmen sind unter den Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen aufgeführt. Die Bilanzierungsmethoden des Vorjahres wurden beibehalten.

Bewertungsmethoden

Die Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um vorzunehmende Abschreibungen angesetzt. Abschreibungen aufgrund nur steuerlicher Vorschriften wurden nicht vorgenommen. Die Schulden sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlichen Betrag sowie mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die in der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung enthaltenen Fremdwährungsposten sind mit dem Wechselkurs zum Entstehungstag berücksichtigt. Bei eventuell am Bilanzstichtag bestehenden Währungsforderungen oder -schulden sind die Wechselkurse am Bilanzstichtag angesetzt, soweit diese niedriger beziehungsweise höher waren als der Entstehungskurs. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten wurden Zinsen für Fremdkapital nicht berücksichtigt.

Die Bewertungsmethoden des Vorjahres wurden beibehalten.

Einzelposten der Bilanz

Anlagevermögen

Die gem. § 268 Abs. 2 Satz 1 HGB erforderlichen Angaben zur Entwicklung des Anlagevermögens sind in dem als Anlage beigefügten Anlagenspiegel gemacht. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Vorjahres.

Das Sachanlagevermögen wurde mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und technischen Nutzungsdauer bewertet.

Geringwertige Wirtschaftgüter im Einzelwert unter 800,00 Euro wurden im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben.

Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Abschreibungen waren nicht erforderlich.

Umlaufvermögen

Die Vorräte sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Bewertungsvereinfachungsmethoden wurden nicht angewendet. Abschreibungen in größerem Umfang auf den niedrigeren beizulegenden Wert waren nicht erforderlich. Die fertigen und unfertigen Erzeugnisse sind mit den Material- und Lohneinzelkosten sowie den Sonderkosten der Fertigung zuzüglich angemessener Material- und Lohngemeinkosten bei normaler Beschäftigung bewertet. Kosten der allgemeinen Verwaltung sind nicht berücksichtigt.

Die Forderungen sind mit dem Nominalwert angesetzt. Einzelwertberichtigungen waren nicht erforderlich. Pauschalwertberichtigungen sind in angemessenem Umfang erfolgt.

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind keine Forderungen enthalten, welche erst nach dem Bilanzstichtag entstehen.

Die Rückstellungen sind mit dem Betrag, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich war, bewertet worden.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag bewertet. Erst nach dem Stichtag rechtlich entstehende Verbindlichkeiten in größerem Umfang bestehen nicht. Die Restlaufzeiten und sonstigen Angaben zu den Verbindlichkeiten sind aus dem als Anlage beigefügten Verbindlichkeitsspiegel ersichtlich.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse bestehen nicht.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Steuerliche Abschreibungen gem. § 254, 280 Abs. 2 HGB oder Erträge und Aufwendungen aus Sonderposten gem. § 273 HGB sind nicht enthalten. Außerplanmäßige sowie periodenfremde Erträge oder Aufwendungen von nicht untergeordneter Bedeutung sind nicht enthalten. Insoweit ist eine Aufteilung der Steuerbelastung nicht erforderlich.

Sonstige Angaben

Es bestehen keine für die Beurteilung der Finanzlage sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

 

Wiehl, den 14. Mai 2024

gez. A. Lofink

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 14. Mai 2024

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