Beteiligungsgesellschaften
Lofink GmbH
Pützberger Höhe 25, 51674 Wiehl, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Alexander Lofink seit 15.10.2012 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Lofink GmbHWiehlJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
AnhangAllgemeine Angaben
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesellschaften
aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Ausweis-, Ansatz- und Bewertungsvorschriften
Ausweisvorschriften
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach den §§ 266, 275 HGB
vorgenommen. Soweit ein Wahlrecht für die Angaben in
der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung oder in dem
Anhang bestand, sind im Wesentlichen die Angaben im Anhang
gemacht worden.
Bilanzierungsmethoden
Aktivierungs- und Passivierungswahlrechte wurden
grundsätzlich nicht in Anspruch genommen. Eventuelle
Ausnahmen sind unter den Erläuterungen zu den
einzelnen Bilanzpositionen aufgeführt. Die
Bilanzierungsmethoden des Vorjahres wurden beibehalten.
Bewertungsmethoden
Die Vermögensgegenstände wurden mit den
Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um
vorzunehmende Abschreibungen angesetzt. Abschreibungen
aufgrund nur steuerlicher Vorschriften wurden nicht
vorgenommen. Die Schulden sind mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
erforderlichen Betrag sowie mit dem Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Die in der Bilanz oder Gewinn- und
Verlustrechnung enthaltenen Fremdwährungsposten sind
mit dem Wechselkurs zum Entstehungstag berücksichtigt.
Bei eventuell am Bilanzstichtag bestehenden
Währungsforderungen oder -schulden sind die
Wechselkurse am Bilanzstichtag angesetzt, soweit diese
niedriger beziehungsweise höher waren als der
Entstehungskurs. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten
wurden Zinsen für Fremdkapital nicht
berücksichtigt.
Die Bewertungsmethoden des Vorjahres wurden beibehalten.
Einzelposten der Bilanz
Anlagevermögen
Die gem. § 268 Abs. 2 Satz 1 HGB erforderlichen
Angaben zur Entwicklung des Anlagevermögens sind in
dem als Anlage beigefügten Anlagenspiegel gemacht.
Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Vorjahres.
Das Sachanlagevermögen wurde mit den Anschaffungs-
oder Herstellungskosten vermindert um die
planmäßigen Abschreibungen unter
Berücksichtigung der wirtschaftlichen und technischen
Nutzungsdauer bewertet.
Geringwertige Wirtschaftgüter im Einzelwert unter
800,00 Euro wurden im Jahr der Anschaffung vollständig
abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten
angesetzt. Abschreibungen waren nicht erforderlich.
Umlaufvermögen
Die Vorräte sind mit den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bewertet.
Bewertungsvereinfachungsmethoden wurden nicht angewendet.
Abschreibungen in größerem Umfang auf den
niedrigeren beizulegenden Wert waren nicht erforderlich.
Die fertigen und unfertigen Erzeugnisse sind mit den
Material- und Lohneinzelkosten sowie den Sonderkosten der
Fertigung zuzüglich angemessener Material- und
Lohngemeinkosten bei normaler Beschäftigung bewertet.
Kosten der allgemeinen Verwaltung sind nicht
berücksichtigt.
Die Forderungen sind mit dem Nominalwert angesetzt.
Einzelwertberichtigungen waren nicht erforderlich.
Pauschalwertberichtigungen sind in angemessenem Umfang
erfolgt.
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind
keine Forderungen enthalten, welche erst nach dem
Bilanzstichtag entstehen.
Die Rückstellungen sind mit dem Betrag, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
erforderlich war, bewertet worden.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag bewertet. Erst nach dem Stichtag
rechtlich entstehende Verbindlichkeiten in
größerem Umfang bestehen nicht. Die
Restlaufzeiten und sonstigen Angaben zu den
Verbindlichkeiten sind aus dem als Anlage beigefügten
Verbindlichkeitsspiegel ersichtlich.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse bestehen nicht.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Steuerliche Abschreibungen gem. § 254, 280 Abs. 2
HGB oder Erträge und Aufwendungen aus Sonderposten
gem. § 273 HGB sind nicht enthalten.
Außerplanmäßige sowie periodenfremde
Erträge oder Aufwendungen von nicht untergeordneter
Bedeutung sind nicht enthalten. Insoweit ist eine
Aufteilung der Steuerbelastung nicht erforderlich.
Sonstige Angaben
Es bestehen keine für die Beurteilung der
Finanzlage sonstigen finanziellen Verpflichtungen.
Wiehl, den 14. Mai 2024 gez. A. Lofink Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 14. Mai 2024 |
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