W + S
EDV-Systeme GmbH
Olpe
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
20.663,50 |
24.923,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4,00 |
4,00 |
| II.
Sachanlagen |
20.659,50 |
24.919,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
53.306,26 |
54.284,64 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
31.344,33 |
11.717,07 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
6.152,21 |
6.752,06 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
21.961,93 |
42.567,57 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
111,08 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
73.969,76 |
79.318,72 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
61.310,48 |
64.421,96 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.600,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
35.710,48 |
38.821,96 |
| davon
Gewinnvortrag |
14.820,99 |
15.890,77 |
| B.
Rückstellungen |
8.403,00 |
1.800,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.256,28 |
13.096,76 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
4.256,28 |
13.096,76 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
73.969,76 |
79.318,72 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Angaben, die wahlweise in der Bilanz gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft als kleine
Kapitalgesellschaft einzustufen.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Mitzugehörigkeitsvermerke
Einzelne Sachverhalte können im vorliegenden
Gliederungsschema mehreren Bilanzposten zugeordnet werden.
Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit
wird dazu folgende Erläuterung gegeben:
Die Mitzugehörigkeitsvermerke betreffen folgende
Posten und Sachverhalte:
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände 2009 in der Bilanz mit
Euro 31.344,33. Darin enthalten:
Forderungen gegen
Gesellschafter/Geschäftsführer 0,00 Euro.
Verbindlichkeiten 2009 in der Bilanz mit Euro
4.256,28. Darin enthalten:
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter
185,13 Euro
Ausweis der nach § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB
zusammen-
gefassten Posten
Zur Vergrößerung der Klarheit der
Darstellung wurden in der Bilanz einzelne Posten des
Gliederungsschemas in § 266 HGB zusammengefasst.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich
der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss der W + S EDV-System GmbH wurde
auf der Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende
Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Bruttoanlagenspiegel
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte
ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Mitglieder der Unternehmensorgane
Der Geschäftsführung gehörten an:
Guido Schneider Olpe
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Angaben wurden bereits weiter oben unter
Mitzugehörigkeitsvermerke gemacht.
Vergütungen der Mitglieder der
Unternehmensorgane
Ausnahmeregelung des § 288 HGB
Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 286 Abs. 3
HGB
Ausweis der nach § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB
zusammen-
gefassten Posten
Zur Vergrößerung der Klarheit der
Darstellung wurden in der Bilanz einzelne Posten des
Gliederungsschemas in § 266 HGB zusammengefasst.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich
der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss der W + S EDV-System GmbH wurde
auf der Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende
Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Bruttoanlagenspiegel
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte
ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Mitglieder der Unternehmensorgane
Der Geschäftsführung gehörten an:
Guido Schneider Olpe
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Angaben wurden bereits weiter oben unter
Mitzugehörigkeitsvermerke gemacht.
Vergütungen der Mitglieder der
Unternehmensorgane
Ausnahmeregelung des § 288 HGB
Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 286 Abs. 3
HGB
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 185,13 EUR.
1.1.2008 -
31.12.2008
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.
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