SAB-Store
GmbH & Co. KG
Babenhausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
381.010,57 |
455.412,99 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.854,57 |
3.335,57 |
| II.
Sachanlagen |
379.156,00 |
452.077,42 |
| B.
Umlaufvermögen |
571.090,32 |
659.692,71 |
| I.
Vorräte |
278.404,99 |
381.112,71 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
146.091,77 |
170.379,31 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
146.593,56 |
108.200,69 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
565,78 |
1.923,66 |
| D.
Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter
Verlustanteil der Kommanditisten [Aktivseite] |
554.287,16 |
501.158,19 |
| Summe
Aktiva |
1.506.953,83 |
1.618.187,55 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Rückstellungen |
28.663,31 |
31.993,52 |
| B.
Verbindlichkeiten |
1.478.290,52 |
1.586.194,03 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.352.104,10 |
1.532.078,98 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
126.186,42 |
54.115,05 |
| Summe
Passiva |
1.506.953,83 |
1.618.187,55 |
Anhang
a) Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
(1) Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
(2) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontenform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
(3) In Bilanz und G.u.V. ist zu jedem Posten der
entsprechende Wert des vorherigen Geschäftsjahres
angegeben.
(4) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit
Grundstückslasten verrechnet.
(5) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
(6) Die auf den Vorjahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
(7) Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig.
(8) Der Jahresabschluss soll ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln.
Der Geschäftsführung sind keine gegenstehenden
Umstände bekannt.
b) Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
(1) Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
(2) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit
diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen
und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten
der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
(3) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz
des Geschäftsjahres stimmen mit denen der
Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres
überein.
(4) Bilanzierung und Bewertung erfolgt trotz
bilanzieller Überschuldung zu Fortführungswerten.
Nach Auffassung der Geschäftsführung ist die
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
überwiegend wahrscheinlich.
(5) Die angewandten Bewertungsmethoden entsprechen
den handelsrechtlichen Bestimmungen.
(6) Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet
worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
(7) Die auf den Vorjahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
Anlagevermögen
Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
Die Zugänge sind mit den Anschaffungs- bzw. zu
Herstellungskosten bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen sind
ausschließlich linear, unter Zugrundelegung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer erfolgt (§ 253
Abs. 3 S. 1 HGB). Zur Ermittlung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer wurden die von der
Finanzverwaltung veröffentlichten AfA-Tabellen
verwendet und betriebsübliche Erfahrungswerte
berücksichtigt.
Geringwertige Anlagegüter mit
Einzelanschaffungspreis bis zu 800,00 Euro sind im
Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben worden
(Bewertungsfreiheit gemäß § 6 Abs. 2 EStG).
Außerplanmäßige Abschreibungen sind
nicht erforderlich gewesen.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und
§ 248 Abs. 2 Satz 2 HGB wurden beachtet.
Fertige Erzeugnisse und Waren
Die Bewertung erfolgt grundsätzlich mit den
Anschaffungskosten (netto, ohne Umsatzsteuer).
Gegenüber den Einkaufspreisen gegebenenfalls
niedrigere Marktpreise am Abschlussstichtag
(Beschaffungsmarkt) werden im Wege von Abschreibungen
berücksichtigt (§ 253 Abs. 4 Satz 1 HGB).
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige
Vermögensgegenstände, Kassenbestände,
Guthaben bei Kreditinstituten
Diese Vermögensgegenstände und
Euro-Bestände werden grundsätzlich mit ihrem
Nominalbetrag angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten
Rechnungsabgrenzungsposten werden nur im Rahmen der
Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
Es handelt sich hier um Ausgaben vor dem
Bilanzstichtag, die (wirtschaftlich betrachtet) Aufwand
für eine bestimmte Zeit danach darstellen.
Die Rechnungsabgrenzungsposten sind
grundsätzlich zum Nominalbetrag bewertet;
Auflösungen sind - soweit nötig - erfolgt.
Rückstellungen
Rückstellungen sind Verpflichtungen, die dem
Grunde, der Höhe bzw. dem Zeitpunkt nach noch nicht
sicher feststehen. Sie nehmen künftige Risiken vorweg
bzw. decken Schulden ab, die wirtschaftlich im laufenden
Berichtsjahr verursacht worden sind und bezüglich
derer wahrscheinlich von einer Inanspruchnahme des
Unternehmens auszugehen ist.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
Abs.1 HGB gebildet. Die Berechnung ist im Wege der
Einzelermittlung erfolgt, so dass die Rückstellungen
mit dem nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt
sind. Die in den Vorjahren gebildeten Rückstellungen
sind bei tatsächlichem Anfall der
zurückgestellten Aufwendungen verbraucht worden.
Zuviel zurückgestellte Beträge wurden
ergebniswirksam aufgelöst.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten werden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Dieser stimmt
grundsätzlich mit ihrem Ausgabebetrag, d.h. dem Betrag
zu dem sie eingegangen wurden, überein.
c) Angaben zu Bilanzposten
Eigenkapital
Die Hafteinlage beträgt 60 TEuro.
Fremdkapital
Die Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten:
" bis 1 Jahr: 1.352.104,10 Euro
" über 1 Jahr: 126.186,42 Euro.
Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen liegen nach den Angaben der
Geschäftsführung in Höhe von 560.000,00 Euro
Rangrücktrittserklärungen vor.
d) Sonstige Angaben
Firma, Sitz, Registergericht
Die SAB Store GmbH & Co. KG, Hinter der
Altdörfer Kirche 14, 64832 Babenhausen, hat ihren Sitz
in Babenhausen und ist eingetragen in das Handelsregister
beim Amtsgericht Darmstadt unter der Registernummer HRA
83876.
Beteiligungsverhältnisse, hier:
unbeschränkt haftender Gesellschafter
Die SAB Verwaltungs-GmbH, Babenhausen, 25.050,00 Euro
gezeichnetes Kapital, haftet (insoweit) unbeschränkt
für die Gesellschaft.
Name und Beruf des Geschäftsführers
Björn Bahmer, Kaufmann.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
" Mieten für Büro und Ladenfläche,
Erfüllungsbetrag zu den nächstmöglichen
Kündigungsterminen/Laufzeiten: 2.962.719,87 Euro
" Leasing für PKW Erfüllungsbetrag:
5.877,25 Euro.
Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl i.S.v. § 285
Nr. 7 HGB: 74.
sonstige Berichtsbestandteile
Babenhausen, den 22. März 2021
gez. Björn Bahmer
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 22.03.2021
festgestellt.
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