microlab
electronic GmbH
Eching
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
25.390,00 |
28.080,00 |
| I.
Sachanlagen |
25.390,00 |
28.080,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
100.981,68 |
101.689,46 |
| I.
Vorräte |
86.359,12 |
85.854,41 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.963,41 |
14.898,43 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
10.659,15 |
936,62 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
360,44 |
294,13 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
92.777,66 |
85.385,27 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
219.509,78 |
215.448,86 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzverlust |
118.342,25 |
110.949,86 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
92.777,66 |
85.385,27 |
| B.
Rückstellungen |
50.899,88 |
46.313,54 |
| C.
Verbindlichkeiten |
168.609,90 |
169.135,32 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
168.609,90 |
169.135,32 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
219.509,78 |
215.448,86 |
Anhang
A. Allgemeines
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen der deutschen Gesetze und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am
Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag,
wurde dieser angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr liegen nicht vor.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Angabe zu Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit bis zu einem Jahr
|
168.609,90 Euro
|
Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
|
0,00 Euro
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Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:
Ausleihungen
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0,00 Euro
|
Forderungen
|
0,00 Euro
|
Verbindlichkeiten
|
161.609,90 Euro
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E. Sonstige Angaben
Als Geschäftsführer war im
Geschäftsjahr bestellt und vom § 181 BGB befreit:
Herr Michael Krusbersky
Zusammen mit dem Verlustvortag und dem im
Wirtschaftsjahr 2014 erzielten Ergebnis ergibt sich
rechnerisch eine Überschuldung der GmbH. Am 15.02.2004
wurde eine Vereinbarung zwischen der GmbH und Herrn
Krusbersky bezüglich der bestehenden Verbindlichkeiten
der GmbH an ihn getroffen. Herr Krusbersky ist mit seinen
Ansprüchen auf Rückzahlung hinter den
Ansprüchen der übrigen Gläubiger
zurückgetreten.
Viecht, 29.02.2016
gez. Michael
Krusbersky
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.02.2016 festgestellt.
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