KoKa Bau
GmbH
Gronau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.188,00 |
4.864,00 |
| I.
Sachanlagen |
5.188,00 |
4.864,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
163.477,98 |
109.943,31 |
| I.
Vorräte |
130.972,14 |
72.300,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
14.498,34 |
3.080,18 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
18.007,50 |
34.563,13 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
861,41 |
853,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
2.174,42 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
171.701,81 |
115.660,31 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
6.850,65 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Bilanzverlust |
14.674,42 |
5.649,35 |
| davon
Verlustvortrag |
5.649,35 |
0,00 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
2.174,42 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
7.590,14 |
8.910,07 |
| C.
Verbindlichkeiten |
164.111,67 |
99.899,59 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
164.111,67 |
99.899,59 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
171.701,81 |
115.660,31 |
Anhang
A. allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Koka Bau Gesellschaft mit
beschränkter Haftung für das Geschäftsjahr
2010 wurde nach für Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Der Jahresabschluss wurde erstmal nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2
EGHGB nicht angepasst.
Das horizontale Gliederungsschema des
Brutto-Anlagenspiegels wurde zur besseren Übersicht
erweitert um die Abschreibungen des Kalenderjahres.
Die Bilanz wurde unter Berücksichtigung der
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
Soweit im Interesse einer übersichtlichen und
klaren Darstellung in der Bilanz einzelne Posten
zusammengefasst wurden, werden sie nachfolgend
erläutert.
Es liegt nur ein Geschäftszweig vor.
Dementsprechend entfällt eine Erweiterung der
Gliederungsvorschriften.
Posten der Bilanz, die weder im Geschäftsjahr
noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden
gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Sachanlagen des Anlagevermögens wurden mit
den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um
Abschreibungen angesetzt und entsprechend der
voraussichtlichen Nutzungsauer planmäßig linear
abgeschrieben.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 150,00 Euro ( geringwertige
Wirtschaftsgüter) werden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben. Betragen die Anschaffungs- oder
Herstellungskosten mehr als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro
werden die Wirtschaftsgüter einheitlich über 5
Jahre mit 20 % abgeschrieben.
Die unfertigen Erzeugnisse wurden zu
Herstellungskosten entsprechend dem Fertigungsgrad
bewertet.
Fremdkapitalzinsen wurden nach § 253 (3) HGB in
die Herstellungskosten nicht mit einbezogen.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt.
Die liquiden Mittel wurden mit ihrem Nominalwert
berücksichtigt.
Eine aktive Rechnngsabgrenzung wurde ebenfalls
vorgenommen. Es handelt sich hierbei um verschiedene
Kostenvorauszahlungen.
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten
Berufsgenossenschaftsbeiträge, Aufwand für
Gewährleistung, Jahresabschlusskosten und die Kosten
der Archivierung. Sie wurden nur in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmannischer
Beurteilung notwendig ist.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gliederung und Bewertung der Bilanzposten entsprechen
den gesetzlichen Vorschriften.
C. Verbindlichkeitenspiegel
Nach der Erleichterungsvorschrift des § 288 Satz
1 HGB entfällt die Angabe eines
Verbindlichkeitenspiegels gemäß § 285 Satz
1 Nr. 2 HGB.
D. sonstige Angaben
Die Geschäfte wurden während des
Geschäftsjahres geführt von Herrn Stefan Kottig,
Gronau und Herrn Daniel Kaiser, Gronau.
Herr Kottig und Herr Kaiser waren berechtigt die
Gesellschaft alleine zu vertreten. Sie waren von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Durch Beschluß der Gesellschafterversammlung
vom 31. Dezember 2010 wurden die Geschäftsanteile des
Gesellschafters Herrn Daniel Kaiser eingezogen. Herr Daniel
Kaiser ist mit Wirkung zum 30.01.2011 als
Geschäftsführer abberufen. Herr Stefan Kottig
leitet ab dem Zeitpunkt als alleinvertretungsberechtigter
Geschäftsführer die Geschäfte der KoKa Bau
GmbH.
Die Angabe der im Berichtszeitraum durchschnittlich
beschäftigten Arbeitnehmer gemäß § 285
Satz 1 Nr. 7 HGB entfällt nach § 288 Satz 1 HGB.
Die Angabe der Bezüge der
Geschäftsführung gemäß § 285 Satz
1 Nr. 9a HGB entfällt nach § 288 Satz 1 HGB.
Bilanzergebnisverwendungsvorschlag
Angaben zum Bilanzergebnisverwendungsvorschlag sind
gemäß § 325 Abs. 1 HGB nicht erforderlich.
Versicherung des gesetzlichen Vertreters
Ich versichere nach bestem Wissen und Gewissen, dass
der Jahresabschluss ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft vermittelt.
48599 Gronau, 09. Dezember 2011
KoKa Bau GmbH
gez. Stefan Kottig
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.12.2011 festgestellt.
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