Weeser GmbHLiquidiert
57518 Betzdorf, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sandra Weeser seit 4.2.2011 | Liquidator |
Reinhard Weeser seit 4.2.2011 | Liquidator |
Brita Weeser seit 17.8.2005 | Prokura |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Weeser GmbHBetzdorfJahresabschluss zum 31. Dezember 2009BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2009AKTIVA
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2009I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS UND ZU DEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 I, 276, 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt. II. ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODE Bilanzierungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet: Immaterielle Vermögensgegenstände Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Sachanlagen Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen sowohl degressiv als auch linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 150 wurden gemäß § 6 II 1 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Vorräte Die Vorräte wurden durch körperliche Bestandsaufnahme nachgewiesen. Die Gebraucht- und Neuwagen wurden zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten bewertet. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert wurden aufgrund von Marktdaten vorgenommen, um so dem Prinzip der verlustfreien Bewertung Rechnung zu tragen. Die Abschreibungen wurden auf der Grundlage von Einzelfahrzeugbewertungen nach DAT (Deutsche Automobil Treuhand GmbH) und aus den vom nachgewiesenen Verkaufswert abgeleiteten Zeitwerten ermittelt. Alle Bestandsrisiken im Vorratsvermögen, die sich aus Lagerdauer oder geminderter Verwertbarkeit ergeben, wurden durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 0,5 % auf die verbleibenden Nettoforderungen Rechnung getragen. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind im Einzelnen nachgewiesen. Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten teilen sich hinsichtlich der Fristigkeiten wie folgt auf:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind gesichert durch Grundschulden, Forderungsabtretungen, Raumsicherungsübertragung sowie Sicherungsübereignung. Bei den übrigen Verbindlichkeiten bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte. Rückstellungen Die Steuerrückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen in Höhe des Betrages, der nach kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von EUR 60.500,00 berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. III. ANGABEN ZUR BILANZ Die Entwicklung des Anlagevermögens ist nachfolgend dargestellt:
Die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 II HGB) betragen auf:
Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern betragen T€ 471. Die Gesellschaft stellt Sicherheiten für Fremdverbindlichkeiten in Form von Grundschulden in Höhe von insgesamt TEUR 204. Die Finanzlage ist angespannt. Die Gesellschaft ist trotzdem in der Lage, ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Vorhandene Kreditlinien sind ausgeschöpft. IV. ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt. Die Aufgliederung der Umsatzerlöse wurde unter Bezug auf § 288, 1 HGB unterlassen. V. SONSTIGE PFLICHTANGABEN Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - geführt durch Herrn Reinhard Weeser und Frau Sandra Weeser. Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. VI. ANGABEN GEM. § 42 III GMBHG Forderungen gegen Gesellschafter bestehen in Höhe von TEUR 471. Die Konten wurden im Geschäftsjahr mit 5 % verzinst.
Betzdorf, den 30. Dezember 2010 WEESER GMBH Geschäftsführung |
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