BOSTE Real
Estate GmbH
Zossen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
7.454,00 |
8.602,00 |
| I.
Sachanlagen |
7.454,00 |
8.602,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.389.368,40 |
1.381.140,37 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.385.947,88 |
1.306.620,44 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.018.480,91 |
925.472,12 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.420,52 |
74.519,93 |
| Aktiva |
1.396.822,40 |
1.389.742,37 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.386.088,83 |
1.381.547,99 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
1.360.524,24 |
1.355.983,40 |
| davon
Gewinnvortrag |
1.355.983,40 |
1.351.409,05 |
| B.
Rückstellungen |
4.497,00 |
4.216,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
6.236,57 |
3.978,38 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
6.236,57 |
3.978,38 |
| Passiva |
1.396.822,40 |
1.389.742,37 |
Anhang
I. Grundsätze zur Bilanzierung und
Bewertung
a) Angaben zum Unternehmen und Grundlagen der
Bilanzierung im Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der BOSTE Real Estate GmbH mit
Sitz in Zossen, geführt beim Amtsgericht Potsdam unter
der Nr. HR B 32232 wurde nach den Vorschriften des HGB
für kleine Kapitalgesellschaften und des GmbHG
aufgestellt.
Es werden die Erleichterungen des § 266 Abs. 1
HGB (verkürzte Bilanz), des § 268 Abs. 1 HGB (nur
Bilanzgewinn) und des § 274 a HGB für die Bilanz
in Anspruch genommen. Hinsichtlich des Anhangs werden die
größenabhängigen Erleichterungen nach
§ 288 HGB in Anspruch genommen. Bei der Offenlegung
werden die Erleichterungen des § 326 HGB in Anspruch
genommen (nur Bilanz und Anhang, Anhang ohne Angaben zur
Gewinn- und Verlustrechnung).
b) Bewertungsmethoden
1. Anlagevermögen
Sachanlagevermögen
Das Anlagevermögen wird in der Bilanz mit den
Anschaffungskosten vermindert um die planmäßige
lineare Abschreibung nach § 253 Abs.3 HGB ausgewiesen.
Zugänge von geringwertigen Anlagegütern bis
zu 800,00 € werden nach § 6 Abs.2 EStG und
der handelsrechtlich zulässigen Vereinfachungsregelung
in voller Höhe abgeschrieben.
2. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich nach
dem Nominalwert bewertet. Allen risikobehafteten Posten
wird ggf. durch die Bildung angemessener
Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Die Forderungen
und sonstigen Vermögensgegenstände sind alle
innerhalb eines Jahres fällig mit Ausnahme von
1.018.480,91 €, die nach mehr als 1 Jahr fällig
werden.
3. Steuer- und sonstige Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden nach den
handelsrechtlichen Vorschriften ermittelt und bewertet
(Erfüllungsbetrag) Sie berücksichtigen alle, nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung,
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.
4. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt worden. Sie sind
innerhalb eines Jahres fällig. Der Gesamtbetrag der
Verbindlichkeiten, der durch Pfandrechte oder ähnliche
Rechte zu Lasten der Gesellschaft gesichert ist,
beträgt 0,00 €.
5. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die Verpflichtungen aus Miet- und
Leasingverträgen bis zum Ende der Vertragslaufzeiten
betragen insgesamt 1.500,00 € Auf das nächste
Geschäftsjahr entfallen davon 1.500,00 €.
6. Haftungsverhältnisse
Es bestehen keine über die branchenüblichen
Risiken hinausgehenden Haftungsrisiken.
II. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr waren keine Arbeitnehmer
beschäftigt.
Geschäftsführer im Kalenderjahr war:
Herr Dipl.-Ing. Andreas Bos, Landschaftsarchitekt
Dem Geschäftsführer wurde zum
Abschlussstichtag Darlehen gewährt in Höhe von
489.561,82 € mit einem Zinssatz von 1,0% und einer
Restlaufzeiten von 1 Jahr bzw. mehr als einem Jahr für
einen Teilbetrag von 489.083,63 €.
Zossen, 03.01.2024
gezeichnet
durch: Andreas Bos
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.06.2024
festgestellt.
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